28.01.2021, 17:18
28.01.2021, 22:37
In meinem Examen hat ein beschränkt Geschäftsfähiger den rücktritt von einem Kaufvertrag erklärt. Fand ich hoch problematisch wegen dem 107 ff. Und so. Zwei Seiten zu geschrieben. Korrektor ist es einfach übergangen. Grund: Stand in der Lösungsskizze nix zu und das Problem hätte den ganzen Fall zum Einsturz gebracht
28.01.2021, 22:48
(28.01.2021, 17:18)Gästle schrieb:(28.01.2021, 16:23)Gast schrieb: In jeder zweiten Lösungsskizze ist ein Fehler. Teilweise sogar einfach in den Schwerpunkten die BGH-Rechtsprechung falsch interpretiert oder (häufiger) Zinsbeginn falsch, Nebenentscheidung falsch, Rubrum untypisch..
Wie kommst du auf die Aussage?
Er hatte alles richtig. Nur der böse Korrektor hat es nicht gecheckt und anhand der falschen Lösung korrigiert, so dass es 5 anstatt der 18 Punkte wurden.
28.01.2021, 22:55
(28.01.2021, 22:48)Gast schrieb:(28.01.2021, 17:18)Gästle schrieb:(28.01.2021, 16:23)Gast schrieb: In jeder zweiten Lösungsskizze ist ein Fehler. Teilweise sogar einfach in den Schwerpunkten die BGH-Rechtsprechung falsch interpretiert oder (häufiger) Zinsbeginn falsch, Nebenentscheidung falsch, Rubrum untypisch..
Wie kommst du auf die Aussage?
Er hatte alles richtig. Nur der böse Korrektor hat es nicht gecheckt und anhand der falschen Lösung korrigiert, so dass es 5 anstatt der 18 Punkte wurden.
So ist es natürlich nicht, aber ich habe mir obwohl ich mit dem Ergebnis zufrieden war bei der Einsicht die Korrekturen sehr genau angesehen. Und mein Eindruck war Folgender:
Die korrigierenden Richter*innen haben allesamt anständige Korrekturen abgeliefert und auch durchgehend wohlwollender (manche würde sagen: angemessen) korrigiert. Die korrigierenden Anwält*innen haben 2 Sätze handschriftlich hingeschmiert und alles, was nicht innerhalb 1 Sekunde in ihrem Hirn Sinn ergab, als falsch gewertet. Ich will nicht arrogant sein, aber man muss sich ja auch überlegen, wer im Anwaltsberuf korrigiert. Ich halte das schon für sehr kritikwürdig. Denn es handelt sich um eine wichtige Prüfung, und ein gewisser Standard sollte dort mE gewährleistet werden.
28.01.2021, 23:02
(28.01.2021, 22:48)Gast schrieb:(28.01.2021, 17:18)Gästle schrieb:(28.01.2021, 16:23)Gast schrieb: In jeder zweiten Lösungsskizze ist ein Fehler. Teilweise sogar einfach in den Schwerpunkten die BGH-Rechtsprechung falsch interpretiert oder (häufiger) Zinsbeginn falsch, Nebenentscheidung falsch, Rubrum untypisch..
Wie kommst du auf die Aussage?
Er hatte alles richtig. Nur der böse Korrektor hat es nicht gecheckt und anhand der falschen Lösung korrigiert, so dass es 5 anstatt der 18 Punkte wurden.
Wir haben in den AGs nur Originalklausuren gemacht. Da kriegt man schon einen Eindruck. Es macht einfach niemand Klausuren, weil sich das für das Geld nicht lohnt (waren glaub ca 200 brutto).
29.01.2021, 09:16
Verbessert um 1,5 Punkte ggü. staatlichem Teil des ersten Examens. Beides Erstversuch und VB-Bereich
30.01.2021, 11:59
(28.01.2021, 22:55)Gast schrieb:(28.01.2021, 22:48)Gast schrieb:(28.01.2021, 17:18)Gästle schrieb:(28.01.2021, 16:23)Gast schrieb: In jeder zweiten Lösungsskizze ist ein Fehler. Teilweise sogar einfach in den Schwerpunkten die BGH-Rechtsprechung falsch interpretiert oder (häufiger) Zinsbeginn falsch, Nebenentscheidung falsch, Rubrum untypisch..
Wie kommst du auf die Aussage?
Er hatte alles richtig. Nur der böse Korrektor hat es nicht gecheckt und anhand der falschen Lösung korrigiert, so dass es 5 anstatt der 18 Punkte wurden.
So ist es natürlich nicht, aber ich habe mir obwohl ich mit dem Ergebnis zufrieden war bei der Einsicht die Korrekturen sehr genau angesehen. Und mein Eindruck war Folgender:
Die korrigierenden Richter*innen haben allesamt anständige Korrekturen abgeliefert und auch durchgehend wohlwollender (manche würde sagen: angemessen) korrigiert. Die korrigierenden Anwält*innen haben 2 Sätze handschriftlich hingeschmiert und alles, was nicht innerhalb 1 Sekunde in ihrem Hirn Sinn ergab, als falsch gewertet. Ich will nicht arrogant sein, aber man muss sich ja auch überlegen, wer im Anwaltsberuf korrigiert. Ich halte das schon für sehr kritikwürdig. Denn es handelt sich um eine wichtige Prüfung, und ein gewisser Standard sollte dort mE gewährleistet werden.
Dem ist nichts hinzuzufügen – kann ich nur unterschreiben!
30.01.2021, 12:25
Mir hat ein Anwalt 14 P gegeben. Aber ein RiVG 3P. Also kann ich diesen Eindruck nicht bestätigen.
30.01.2021, 17:16
(30.01.2021, 12:25)Gast schrieb: Mir hat ein Anwalt 14 P gegeben. Aber ein RiVG 3P. Also kann ich diesen Eindruck nicht bestätigen.
Deine Aussage widerlegt den Post zu vor nicht unbedingt. Vielleicht war der Anwalt (im Unterschied zum prima facie qualifizierteren Richter) einfach nicht im Stande, zu erkennen, dass du groben Unfug produziert hast
30.01.2021, 17:26
(30.01.2021, 17:16)Gast schrieb:(30.01.2021, 12:25)Gast schrieb: Mir hat ein Anwalt 14 P gegeben. Aber ein RiVG 3P. Also kann ich diesen Eindruck nicht bestätigen.
Deine Aussage widerlegt den Post zu vor nicht unbedingt. Vielleicht war der Anwalt (im Unterschied zum prima facie qualifizierteren Richter) einfach nicht im Stande, zu erkennen, dass du groben Unfug produziert hast
Es waren zwei unterschiedliche Klausuren