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  5. Aufhebung ArbeitsV was ist üblich?
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Aufhebung ArbeitsV was ist üblich?
Gast
Unregistered
 
#1
22.01.2021, 16:31
Ich habe demnächst ein Gespräch mit meinem Arbeitgeber, weil wir einen AufhebungsV schließen wollen (Gründe dahinter seien jetzt mal dahingestellt). Meine Frage: was ist da denn so üblich? Beendigung zum normalen Kündigungszeitpunkt oder eher ? Abfindung? Freistellung? Hat hier jemand Erfahrungswerte?
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Gast Gast
Unregistered
 
#2
22.01.2021, 16:33
(22.01.2021, 16:31)Gast schrieb:  Ich habe demnächst ein Gespräch mit meinem Arbeitgeber, weil wir einen AufhebungsV schließen wollen (Gründe dahinter seien jetzt mal dahingestellt). Meine Frage: was ist da denn so üblich? Beendigung zum normalen Kündigungszeitpunkt oder eher ? Abfindung? Freistellung? Hat hier jemand Erfahrungswerte?


Ist halt auch davon abhängig, wer hier wen los werden will und wieso. Will dich die Kanzlei loswerden aus wirtschaftlichen Gründen? Dann Abfindung, wenn du schon etwas neues hast, oder Freistellung, wenn du noch am Suchen bist.

Hat du Mist gebaut und es geht um die Frage außerordentliche Kündigung oder Aufhebung? Dann ist eine Beendigung zum normalen Kündigungszeitpunkt schon gut.
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Gast
Unregistered
 
#3
22.01.2021, 16:36
Pass auf wegen Sperrzeiten für Alg1 

Da gibts Vorlagen, damit der aufhebungsvertrag nicht freiwillig wahr
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Gast
Unregistered
 
#4
22.01.2021, 16:54
(22.01.2021, 16:33)Gast Gast schrieb:  
(22.01.2021, 16:31)Gast schrieb:  Ich habe demnächst ein Gespräch mit meinem Arbeitgeber, weil wir einen AufhebungsV schließen wollen (Gründe dahinter seien jetzt mal dahingestellt). Meine Frage: was ist da denn so üblich? Beendigung zum normalen Kündigungszeitpunkt oder eher ? Abfindung? Freistellung? Hat hier jemand Erfahrungswerte?


Ist halt auch davon abhängig, wer hier wen los werden will und wieso. Will dich die Kanzlei loswerden aus wirtschaftlichen Gründen? Dann Abfindung, wenn du schon etwas neues hast, oder Freistellung, wenn du noch am Suchen bist.

Hat du Mist gebaut und es geht um die Frage außerordentliche Kündigung oder Aufhebung? Dann ist eine Beendigung zum normalen Kündigungszeitpunkt schon gut.


Beide Seiten wollen das ArbeitsV beenden. Ist also so gewollt. Ich habe mir ein Magengeschwür geholt und möchte dort nicht mehr arbeiten. Möchte nur gerne das für mich beste auch noch rausholen und daher wissen, was so “üblich” ist.
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Gast
Unregistered
 
#5
22.01.2021, 17:48
Wie solle  wir das beurteilen ohne die Gründe zu kennen? Hast du die Sekretärin gebimmselt, dann natürlich eine Abfindung...
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Gast
Unregistered
 
#6
22.01.2021, 22:59
Meine Frage geht ja dahin worauf sich Arbeitgeber idR einlassen, wenn beide Seiten nicht mehr dran festhalten wollen. Wie gesagt; ich habe mir ein magengeschwuer eingefangen weil ich mich absolut nicht wohl fühle und mein chef ist mit meiner arbeit nicht zufrieden. daher wollen wir uns trennen. ich möchte dabei aber natürlich auch gerne etwas verhandeln und das beste fuer mich rausholen, weiß aber nicht was so üblich ist und wo arbeitgeber noch mitziehen würden.
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Papa
Unregistered
 
#7
22.01.2021, 23:33
Das hängt allein davon ab, wie lästig Du dem AG bist. Wenn für den AG schon klar ist, dass Du eh freiwillig gehst, wird er, wenn überhaupt, weit weniger zahlen, als wenn er davon ausgehen muss, dass Du nur schwer zu kündigen bist und um Deinen Arbeitsplatz kämpfen wirst. Die Höhe der Abfindung hängt auch davon ab, was ggf. so an Verzugslohn inkl. AG-Anteilen zur SV bis Ende eines Rechtsstreites im Pott sind. Ohne Details zum Fall kann man nicht sagen, ob Du da überhaupt einen Cent bekommst.
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Gast
Unregistered
 
#8
22.01.2021, 23:45
da wirst du nicht viel rausholen können. Ihr wollte beide dasselbe: Du sollst gehen. Warum sollte er dir noch was dazugeben?

Dein einziges Druckmittel ist ja "ich bleibe und du musst ein Kündigungsgrund suchen"

ABER
1) Du hast ein Magengeschwür schon vom normalen Arbeitsalltag.
2) Sowas ist in der Jurawelt unüblich.

=> macht lieber ein Datum aus, dass dir etwas Luft zum atmen und neusuchen gibt (ggf freigestellt mit Bezahlung) und geht so gut es geht mit Würde auseinander (Arbeitszeugnis und es ist auch weniger Stress).
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Gast
Unregistered
 
#9
23.01.2021, 09:40
Hmm, danke. Ich versuche es einfach mal mit Freistellung bis Ende März bei Gehalt und keiner Abfindung. Würde mir schon reichen zumindest die nächsten 2 monate ruhe zu haben.
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Gast
Unregistered
 
#10
23.01.2021, 11:14
Junge, hier mal ein Tipp von einem Arbeitsrichter:
Mach den Aufhebungsvertrag für Ende März und dann melde dich danach krank bis zum Ende. So läuft das
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