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GK vs FWW Anwalt
Gast
Unregistered
 
#1
14.01.2021, 16:51
Du willst 5.001 von jemanden. Er will aber nicht zahlen. Da du keine Anwaltszulassung hast musst du jemanden beauftragen.


Wen beauftragst du? Den GK oder den FWW Anwalt, um die Ecke? Wieso und warum?
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Wahrscheinlichkeit
Unregistered
 
#2
14.01.2021, 16:55
Natürlich den FWW Anwalt. Für den GK Anwalt muss ich ja das fünffache meiner Forderung zahlen, da er wohl nicht auf RVG abrechnen wird.
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Gast
Unregistered
 
#3
14.01.2021, 17:03
Oder ist der GK Anwalt dein Studienkollege und macht es billiger?
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Gast
Unregistered
 
#4
14.01.2021, 17:34
Die Fragen hier werden mit zunehmender Länge des Lockdowns auch wirklich stetig sinnfreier...
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Gast
Unregistered
 
#5
14.01.2021, 17:51
(14.01.2021, 17:34)Gast schrieb:  Die Fragen hier werden mit zunehmender Länge des Lockdowns auch wirklich stetig sinnfreier...

Jetzt ist nur die Frage: Korrelation oder Kausalität?
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Gast
Unregistered
 
#6
14.01.2021, 22:50
(14.01.2021, 16:51)Gast schrieb:  Du willst 5.001 von jemanden. Er will aber nicht zahlen. Da du keine Anwaltszulassung hast musst du jemanden beauftragen.


Wen beauftragst du? Den GK oder den FWW Anwalt, um die Ecke? Wieso und warum?

Ich klage 5.000 ein und verzichte auf den einen Euro.
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Gast
Unregistered
 
#7
14.01.2021, 22:57
(14.01.2021, 22:50)Gast schrieb:  
(14.01.2021, 16:51)Gast schrieb:  Du willst 5.001 von jemanden. Er will aber nicht zahlen. Da du keine Anwaltszulassung hast musst du jemanden beauftragen.


Wen beauftragst du? Den GK oder den FWW Anwalt, um die Ecke? Wieso und warum?

Ich klage 5.000 ein und verzichte auf den einen Euro.

Gegen erhebt Widerklage über 20 Euro, es geht zum LG, dann nimmt er die Widerklage zurück.
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Gast
Unregistered
 
#8
14.01.2021, 23:46
Paragraph fünf Zett Pe Oh
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Gast
Unregistered
 
#9
15.01.2021, 00:39
(14.01.2021, 22:57)Gast schrieb:  
(14.01.2021, 22:50)Gast schrieb:  
(14.01.2021, 16:51)Gast schrieb:  Du willst 5.001 von jemanden. Er will aber nicht zahlen. Da du keine Anwaltszulassung hast musst du jemanden beauftragen.


Wen beauftragst du? Den GK oder den FWW Anwalt, um die Ecke? Wieso und warum?

Ich klage 5.000 ein und verzichte auf den einen Euro.

Gegen erhebt Widerklage über 20 Euro, es geht zum LG, dann nimmt er die Widerklage zurück.

Oh man. Die geballte Kompetenz hier wieder unterwegs  :D
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Gast
Unregistered
 
#10
15.01.2021, 01:12
(14.01.2021, 22:57)Gast schrieb:  
(14.01.2021, 22:50)Gast schrieb:  
(14.01.2021, 16:51)Gast schrieb:  Du willst 5.001 von jemanden. Er will aber nicht zahlen. Da du keine Anwaltszulassung hast musst du jemanden beauftragen.


Wen beauftragst du? Den GK oder den FWW Anwalt, um die Ecke? Wieso und warum?

Ich klage 5.000 ein und verzichte auf den einen Euro.

Gegen erhebt Widerklage über 20 Euro, es geht zum LG, dann nimmt er die Widerklage zurück.


Du meinst er erhebt feststellubgsklage, dass ein Anspruch auf Zahlung ihv 5001 nicht besteht
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