11.01.2021, 15:51
Hallo, ich bin Referendarin aus NRW und habe bald meine mündliche Prüfung.
Vielleicht ist es bloß Paranoia, aber ich habe das Gefühl, es bahnt sich eine Erkältung an (es ist aber noch nichts ausgebrochen).
Hat jemand schon Erfahrungen gemacht, wie das Ganze dann abläuft?
Man ruft an, sagt man hat Halsschmerzen und dann darf man schon nicht mehr teilnehmen?
Wie sieht es bzgl. eines Tests aus? Würde der etwas dran ändern?
Und wenn man tatsächlich nicht mitschreiben darf - kann man dann schon im Folgemonat die Prüfung ablegen
oder muss man ggf. länger warten?
LG
Vielleicht ist es bloß Paranoia, aber ich habe das Gefühl, es bahnt sich eine Erkältung an (es ist aber noch nichts ausgebrochen).
Hat jemand schon Erfahrungen gemacht, wie das Ganze dann abläuft?
Man ruft an, sagt man hat Halsschmerzen und dann darf man schon nicht mehr teilnehmen?
Wie sieht es bzgl. eines Tests aus? Würde der etwas dran ändern?
Und wenn man tatsächlich nicht mitschreiben darf - kann man dann schon im Folgemonat die Prüfung ablegen
oder muss man ggf. länger warten?
LG
Zur Vorbereitung Deiner mündlichen Prüfung solltest Du auf jeden Fall die vielen Infos der Seite Protokolle-Assessorexamen.de nutzen:
https://www.protokolle-assessorexamen.de/
Neben der Möglichkeit, kostenlos die Protokolle Deiner Prüfer herunterzuladen, findest Du auf der Seite eine Sammlung von im Netz abrufbaren Aktenvorträgen. Zudem findest Du dort Hinweise auf aktuelle Rechtsprechung, den "Fall des Monats" für Rechtsreferendare sowie hilfreiche Tools wie den Notenrechner:
https://www.protokolle-assessorexamen.de/infos.php
https://www.protokolle-assessorexamen.de/
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https://www.protokolle-assessorexamen.de/infos.php
13.01.2021, 12:08
Würde mich auch interessieren
14.01.2021, 10:01
Ziffer 1 klingt so als würde das LJPA das pauschal verbieten. Aber ich vermute man muss doch trotzdem zum Amtsarzt? Ich weiß es leider nicht. Auch nicht, ob man sich freitesten darf.
14.01.2021, 16:11
(14.01.2021, 10:01)Gast schrieb: Ziffer 1 klingt so als würde das LJPA das pauschal verbieten. Aber ich vermute man muss doch trotzdem zum Amtsarzt? Ich weiß es leider nicht. Auch nicht, ob man sich freitesten darf.
In der Bestimmung klingt es tatsächlich wie ein pauschaler Ausschluss ohne Amtsarzt-Besuch, auch wenn ich mir das nur schwer vorstellen kann. Wäre ja ein Freifahrtsschein für jeden Simulanten..
14.01.2021, 19:36
Man muss zum Amtsarzt, ich habe gefragt
14.01.2021, 21:24
14.01.2021, 21:31
(14.01.2021, 21:24)Gast schrieb:Nicht wirklich. Der Amtsarzt in meiner Heimatstadt untersucht aktuell nicht mehr selber, sondern beglaubigt nur noch die privatärztlichen Atteste. Hat einfach keine Zeit für den Quatsch. Man hat also wesentlich mehr Lauferei für denselben Inhalt. Und hinnehmen müssen sie es trotzdem.(14.01.2021, 19:36)Gast schrieb: Man muss zum Amtsarzt, ich habe gefragt
Macht auch Sinn
15.01.2021, 16:20
Und wie ist es, wenn man am Abend vor der mündlichen Husten etc. bekommt? Zum Amtsarzt schafft man es ja nicht mehr :s
15.01.2021, 20:14
(15.01.2021, 16:20)gastgast schrieb: Und wie ist es, wenn man am Abend vor der mündlichen Husten etc. bekommt? Zum Amtsarzt schafft man es ja nicht mehr :sNaja, wahrscheinlich bist Du dann ja schon in Düsseldorf. Ich würde sofort wenn ich was bemerke beim LJPA Bescheid sagen und denen aber auch klar sagen, dass man sich nicht prüfungsunfähig oder so fühlt. Dann sollen die einen halt ausschließen oder nicht.
Wenn man Husten hat UND sich prüfungsunfähig fühlt muss man natürlich selber wissen.
21.01.2021, 11:16
Kann man sich freitesten falls man Kontakt hatte? Ich schotte mich vorsichtshalber natürlich so gut es geht ab, um nicht verschieben zu müssen.