12.01.2021, 16:24
12.01.2021, 16:32
(12.01.2021, 16:24)ExamenHessen schrieb: Hat jemand die verdeckte Nachtragsanklage gesehen? War es eine?
Hier mehr dazu
Hab ich tatsächlich kurz was zu geschrieben. Ging aber auch m.E. durch, da der Angeklagte ja konkludent zugestimmt hat.
Dafür 2. Revision nicht und Sachrüge nur noch im Urteilsstil hingeklatscht...
12.01.2021, 16:33
Ist das. 2. Urteil denn überhaupt wirksam, wenn fehlerhaft erneut in die B. Eingetreten wurde?
Muss es also angefochten werden?
Muss es also angefochten werden?
12.01.2021, 16:33
(12.01.2021, 16:24)ExamenHessen schrieb: Hat jemand die verdeckte Nachtragsanklage gesehen? War es eine?
Hier mehr dazu
Also im M/G stand zumindest, dass nach Eröffnung der HV eine Nachtragsanklage erforderlich ist...
12.01.2021, 16:34
Bin in NRW nicht mal mit der einen Revision fertig geworden...wo soll da Zeit für die zweite gewesen sein?
Macht aber nachträglich natürlich Sinn, auch wenn natürlich durch die Verkündung des ersten Urteils die Hauptverhandlung beendet und die Instanz abgeschlossen ist. Hatte ich aber total nicht auf dem Schirm, hab das nur beim letzten Wort verwurstet.
Dazu sonst nur noch 338 Nr. 1 geprüft wegen der Verbindung. Wusste nicht wo das hingehört, also dachte ich passt schon da, weil er ja jetzt nicht von der 5. sondern von der 2. Großen Strafkammer verurteilt wird.
Alles in allem schon wieder totales Chaos, obwohl ich für nichts mehr gelernt habe als für die Revison, nachdem das schon beim ersten Mal die schlechteste war :dodgy:
Macht aber nachträglich natürlich Sinn, auch wenn natürlich durch die Verkündung des ersten Urteils die Hauptverhandlung beendet und die Instanz abgeschlossen ist. Hatte ich aber total nicht auf dem Schirm, hab das nur beim letzten Wort verwurstet.
Dazu sonst nur noch 338 Nr. 1 geprüft wegen der Verbindung. Wusste nicht wo das hingehört, also dachte ich passt schon da, weil er ja jetzt nicht von der 5. sondern von der 2. Großen Strafkammer verurteilt wird.
Alles in allem schon wieder totales Chaos, obwohl ich für nichts mehr gelernt habe als für die Revison, nachdem das schon beim ersten Mal die schlechteste war :dodgy:
12.01.2021, 16:35
(12.01.2021, 16:33)Gast schrieb:Genau, aber die hätte mündlich gestellt werden müssen laut M/G, wurde sie aber nicht.(12.01.2021, 16:24)ExamenHessen schrieb: Hat jemand die verdeckte Nachtragsanklage gesehen? War es eine?
Hier mehr dazu
Also im M/G stand zumindest, dass nach Eröffnung der HV eine Nachtragsanklage erforderlich ist...
12.01.2021, 16:35
(12.01.2021, 16:33)Gast schrieb:(12.01.2021, 16:24)ExamenHessen schrieb: Hat jemand die verdeckte Nachtragsanklage gesehen? War es eine?
Hier mehr dazu
Also im M/G stand zumindest, dass nach Eröffnung der HV eine Nachtragsanklage erforderlich ist...
Stand in der Kommentierung von § 4 nicht, dass das nach erfolgter Anklage einfach verbunden werden kann?
Nachtragsklage bräuchte ich doch nur, wenn noch gar keine Anklage vorliegt.
Hier hatte ich aber doch schon zwei Anklagen?
12.01.2021, 16:39
Was stimmt denn mit NRW und Hessen nicht :s im Vergleich zu Nds der Wahnsinn
12.01.2021, 16:39
12.01.2021, 16:42
(12.01.2021, 16:13)Gast schrieb:(12.01.2021, 16:10)Gast schrieb: Versteh ich nicht. Es gibt doch nur ein Urteil. Die gemeinsame Entscheidung ist doch Sinn der Verbindung??
Nein gibt tatsächlich zwei. Es geht hier nicht um die Verbindung sondern um den fehlerhaften Wiedereintritt und dadurch wurden zwei Urteile verkündet
Urteil dazu: BGH 2 StR 285/12 - 23. Oktober 2012
Laut dem Urteil lässt es der BGH aber offen, ob das Urteil nicht sowieso nichtig ist. Und gegen ein nichtiges Urteil gibt es keine Revision. Da fehlen einem also immerhin nur die Punkte fürs Erkennen, nichts inhaltliches.