10.01.2021, 13:23
(10.01.2021, 10:04)Gast schrieb: Mit 7 Pkt im 2. Examen geht Juatiz durchaus, zB in Nds, Nrw. Kenne selbst 3 Leute die in diesen Bundesländern in der Justiz sind und im 2. Examen zwischen 7,4-7,8 Pkt haben.
Deine Beispiele sind aber nicht 7, sondern 7,x. In NRW gilt die 7,76 Grenze und vor Corona gab es im OLG Hamm Bezirk durchaus mehrere Leute, die in dem Bereich rein kamen. Aber 7,4 im 2. geht garantiert nirgends (vielleicht wenn man mal Landesbester im 1. war). Selbst die theoretischen 7,5 Grenzen in manchen Ländern ist wie das Abitur, das Dich zum Studium berechnet. Mit einem 2,5 Abi kannst Du studieren, aber wenn Du Medizin willst, hast Du halt 10 Jahre Wartezeit und kannst es quasi nicht studieren. Denn auch in ein paar Jahren wird man nicht unter 7,5. Vor allem will die Justiz keine Leute, die jahrelang die Grenze unterschreiten und nach x Jahren nur Chancen haben, weil die Grenze gesenkt wurde. Berufserfahrung ist oft gern gesehen, aber bei passenden Noten, nicht mit Noten, die für die Justiz gar nicht gereicht haben.
In NRW ist seit letztem Jahr nichts mehr, wenn man nicht wenigstens an der 9 Punkte Grenze kratzt. Und das wird zumindest dieses Jahr wg Corona so bleiben. In anderen BL ist es nicht anders. Da ist man mit 8-8,5, von seltenen Ausnahmen, meilenweit von der Justiz entfernt und unter 8 geht nichts.
Aber außerhalb der Justiz kann ich schlechte Angebotslage nicht bestätigen. Ich habe allein im Freundeskreis 5 Juristen, die letztes Jahr gewechselt sind. Und ich selbst schaue immer, weil ich nicht sicher bin, ob ich in der Justiz bleiben will. Ich fand das Angebot auch ziemlich reichhaltig, auch wenn ich (vorerst) beim Staatsdienst bleibe.
11.01.2021, 21:25
(10.01.2021, 13:23)Gast schrieb:(10.01.2021, 10:04)Gast schrieb: Mit 7 Pkt im 2. Examen geht Juatiz durchaus, zB in Nds, Nrw. Kenne selbst 3 Leute die in diesen Bundesländern in der Justiz sind und im 2. Examen zwischen 7,4-7,8 Pkt haben.
Deine Beispiele sind aber nicht 7, sondern 7,x. In NRW gilt die 7,76 Grenze und vor Corona gab es im OLG Hamm Bezirk durchaus mehrere Leute, die in dem Bereich rein kamen. Aber 7,4 im 2. geht garantiert nirgends (vielleicht wenn man mal Landesbester im 1. war). Selbst die theoretischen 7,5 Grenzen in manchen Ländern ist wie das Abitur, das Dich zum Studium berechnet. Mit einem 2,5 Abi kannst Du studieren, aber wenn Du Medizin willst, hast Du halt 10 Jahre Wartezeit und kannst es quasi nicht studieren. Denn auch in ein paar Jahren wird man nicht unter 7,5. Vor allem will die Justiz keine Leute, die jahrelang die Grenze unterschreiten und nach x Jahren nur Chancen haben, weil die Grenze gesenkt wurde. Berufserfahrung ist oft gern gesehen, aber bei passenden Noten, nicht mit Noten, die für die Justiz gar nicht gereicht haben.
In NRW ist seit letztem Jahr nichts mehr, wenn man nicht wenigstens an der 9 Punkte Grenze kratzt. Und das wird zumindest dieses Jahr wg Corona so bleiben. In anderen BL ist es nicht anders. Da ist man mit 8-8,5, von seltenen Ausnahmen, meilenweit von der Justiz entfernt und unter 8 geht nichts.
Aber außerhalb der Justiz kann ich schlechte Angebotslage nicht bestätigen. Ich habe allein im Freundeskreis 5 Juristen, die letztes Jahr gewechselt sind. Und ich selbst schaue immer, weil ich nicht sicher bin, ob ich in der Justiz bleiben will. Ich fand das Angebot auch ziemlich reichhaltig, auch wenn ich (vorerst) beim Staatsdienst bleibe.
Die Justiz ist zur Zeit coronabedingt begehrter als zuvor. Wenn die Krise vorbei ist, werden irgendwann auch 7 Punkte mit etwas Glück irgendwo reichen, wenn das restliche Profil stimmt.
11.01.2021, 21:27
7,0 P im Zweiten werden in den nächsten 5 Jahren nicht reichen. Wenn doch dann zahle ich euch ein Bier.
11.01.2021, 21:27
Nur gibt es bis dahin auch wieder jüngere und frischere Kandidaten, die man dann bevorzugt.
12.01.2021, 09:15
12.01.2021, 09:22
(12.01.2021, 09:15)Gast schrieb:(11.01.2021, 21:27)Gast schrieb: Nur gibt es bis dahin auch wieder jüngere und frischere Kandidaten, die man dann bevorzugt.
Das Alter als Kriterium heranzuziehen wäre Altersdiskriminierumg, was v.a. der Staat beim
Staat problematisch ist. Art 3 GG schon mal gelesen?
Niemand ist doch so doof und nennt das als Grund.
12.01.2021, 09:27
(12.01.2021, 09:15)Gast schrieb:Schon mal davon gehört, dass es beim Staat zulässig ist, nur bis zu einer bestimmten Altersgrenze zu verbeamten? Das ist nicht die(11.01.2021, 21:27)Gast schrieb: Nur gibt es bis dahin auch wieder jüngere und frischere Kandidaten, die man dann bevorzugt.
Das Alter als Kriterium heranzuziehen wäre Altersdiskriminierumg, was v.a. der Staat beim
Staat problematisch ist. Art 3 GG schon mal gelesen?
freie Wirtschaft und da der Staat selbst die Bediensteten alimentiert hat er ein berechtigtes Interesses, dass er Interessenten nimmt, die jedenfalls theoretisch noch eine möglichst lange Zeit im Staatsdienst verbringen.
Unabhängig davon ist es müßig, sich an so etwas hochzuziehen. Natürlich ist es für den Staat - unabhängig vom Alter- sinnvoll jemanden zu nehmen, der relativ frisch aus dem Ref kommt und ZPO, StPO und "Justiz live" vor nicht allzu langer Zeit mitbekommen hat. Nicht jemanden, der mittelmäßige Noten und jahrelang was völlig anderes gemacht hat. Jemanden, der wirklich mehrere Jahre Berufserfahrung hat, nimmt man wirklich allenfalls von einer GK, weil man glaubt, dass der das vielleicht noch hinbekommt. Wenn Du Dich mit 4,5 Jahren Erfahrung oder mehr und 7,x Punkten bewirbst, nimmt Dich garantiert kein Land. Und wenn Du Dir in den anderen Foren mal anschaust, was für ein Bewerberrückstau sich gebildet hat, so dass in NDS noch VB-Leute aus dem 1. auf einen Platz warten, kannst Du mal versuchen Dir vorzustellen, dass es in der nächsten Zeit bei viel mehr Bewerbern auch viele mit deutlich über 8 geben wird.
Den Leute, die hier meinen in ein paar Jahren hätten sie mit 7,x Chancen, ist echt nicht mehr zu helfen. Da fragt man sich, ob die je in der Realität ankommen werden oder erfolglos zig Bewerbungen als Richter/StA schicken und sich einreden, dass es spätestens übernächstes Jahr sicher klappen wird.
12.01.2021, 10:00
Ist das gleiche wie mit den 3,x-Abiturienten, die unbedingt Medizin studieren wollen...
12.01.2021, 10:02
(12.01.2021, 09:27)Gast schrieb:(12.01.2021, 09:15)Gast schrieb:Schon mal davon gehört, dass es beim Staat zulässig ist, nur bis zu einer bestimmten Altersgrenze zu verbeamten? Das ist nicht die(11.01.2021, 21:27)Gast schrieb: Nur gibt es bis dahin auch wieder jüngere und frischere Kandidaten, die man dann bevorzugt.
Das Alter als Kriterium heranzuziehen wäre Altersdiskriminierumg, was v.a. der Staat beim
Staat problematisch ist. Art 3 GG schon mal gelesen?
freie Wirtschaft und da der Staat selbst die Bediensteten alimentiert hat er ein berechtigtes Interesses, dass er Interessenten nimmt, die jedenfalls theoretisch noch eine möglichst lange Zeit im Staatsdienst verbringen.
Unabhängig davon ist es müßig, sich an so etwas hochzuziehen. Natürlich ist es für den Staat - unabhängig vom Alter- sinnvoll jemanden zu nehmen, der relativ frisch aus dem Ref kommt und ZPO, StPO und "Justiz live" vor nicht allzu langer Zeit mitbekommen hat. Nicht jemanden, der mittelmäßige Noten und jahrelang was völlig anderes gemacht hat. Jemanden, der wirklich mehrere Jahre Berufserfahrung hat, nimmt man wirklich allenfalls von einer GK, weil man glaubt, dass der das vielleicht noch hinbekommt. Wenn Du Dich mit 4,5 Jahren Erfahrung oder mehr und 7,x Punkten bewirbst, nimmt Dich garantiert kein Land. Und wenn Du Dir in den anderen Foren mal anschaust, was für ein Bewerberrückstau sich gebildet hat, so dass in NDS noch VB-Leute aus dem 1. auf einen Platz warten, kannst Du mal versuchen Dir vorzustellen, dass es in der nächsten Zeit bei viel mehr Bewerbern auch viele mit deutlich über 8 geben wird.
Den Leute, die hier meinen in ein paar Jahren hätten sie mit 7,x Chancen, ist echt nicht mehr zu helfen. Da fragt man sich, ob die je in der Realität ankommen werden oder erfolglos zig Bewerbungen als Richter/StA schicken und sich einreden, dass es spätestens übernächstes Jahr sicher klappen wird.
Unglaublich, was teilweilse für dummes Zeug fabriziert wird. Die Höchstalter für die Einstellung luegt in den meisten Ländern bei 42 Jahren. Alles was darunter liegt, darf nicht altersdiskriminiert werden. Die Höhe der Pensionsansprüche richtet sich nach den Dienstjahren, so dass auch hier dem Staat keine Nachteile entstehen. Es gibt viele Richter, die zuvor RA waren, auch in kleineren Kanzleien.
12.01.2021, 10:29
(12.01.2021, 10:02)Gast schrieb:(12.01.2021, 09:27)Gast schrieb:(12.01.2021, 09:15)Gast schrieb:Schon mal davon gehört, dass es beim Staat zulässig ist, nur bis zu einer bestimmten Altersgrenze zu verbeamten? Das ist nicht die(11.01.2021, 21:27)Gast schrieb: Nur gibt es bis dahin auch wieder jüngere und frischere Kandidaten, die man dann bevorzugt.
Das Alter als Kriterium heranzuziehen wäre Altersdiskriminierumg, was v.a. der Staat beim
Staat problematisch ist. Art 3 GG schon mal gelesen?
freie Wirtschaft und da der Staat selbst die Bediensteten alimentiert hat er ein berechtigtes Interesses, dass er Interessenten nimmt, die jedenfalls theoretisch noch eine möglichst lange Zeit im Staatsdienst verbringen.
Unabhängig davon ist es müßig, sich an so etwas hochzuziehen. Natürlich ist es für den Staat - unabhängig vom Alter- sinnvoll jemanden zu nehmen, der relativ frisch aus dem Ref kommt und ZPO, StPO und "Justiz live" vor nicht allzu langer Zeit mitbekommen hat. Nicht jemanden, der mittelmäßige Noten und jahrelang was völlig anderes gemacht hat. Jemanden, der wirklich mehrere Jahre Berufserfahrung hat, nimmt man wirklich allenfalls von einer GK, weil man glaubt, dass der das vielleicht noch hinbekommt. Wenn Du Dich mit 4,5 Jahren Erfahrung oder mehr und 7,x Punkten bewirbst, nimmt Dich garantiert kein Land. Und wenn Du Dir in den anderen Foren mal anschaust, was für ein Bewerberrückstau sich gebildet hat, so dass in NDS noch VB-Leute aus dem 1. auf einen Platz warten, kannst Du mal versuchen Dir vorzustellen, dass es in der nächsten Zeit bei viel mehr Bewerbern auch viele mit deutlich über 8 geben wird.
Den Leute, die hier meinen in ein paar Jahren hätten sie mit 7,x Chancen, ist echt nicht mehr zu helfen. Da fragt man sich, ob die je in der Realität ankommen werden oder erfolglos zig Bewerbungen als Richter/StA schicken und sich einreden, dass es spätestens übernächstes Jahr sicher klappen wird.
Unglaublich, was teilweilse für dummes Zeug fabriziert wird. Die Höchstalter für die Einstellung luegt in den meisten Ländern bei 42 Jahren. Alles was darunter liegt, darf nicht altersdiskriminiert werden. Die Höhe der Pensionsansprüche richtet sich nach den Dienstjahren, so dass auch hier dem Staat keine Nachteile entstehen. Es gibt viele Richter, die zuvor RA waren, auch in kleineren Kanzleien.
Toll, dass Du "dummes Zeug" schreibst, es aber überhaupt nicht entkräftest, sondern offenbar selbst keinen Schimmer hast. Ich habe geschrieben, dass es eine Altersgrenze gibt. Das hast Du auch. Dass man Leute darunter, die nicht so gut qualifiziert sind und keine einschlägige Berufserfahrung haben gegenüber welchen "benachteiligt", die ähnliche Noten, aber noch frische Kenntnisse haben, da sie gerade in diesem Bereich tätig sind, kann man durchaus mit der Bestenauslese rechtfertigen. Mit einer unzulässigen Altersdiskriminierung kommst Du in der Praxis nicht weit. Dass Dir das offenbar nicht klar ist, zeigt schon, dass Du hier das dumme Zeug schreibst.
Es geht auch nicht darum, dass es selbstverständlich eine anteilige Pension gibt, sondern, dass das Beamtentum auf Lebenszeit angedacht ist. Und je später jemand eintritt, desto kürzer ist seine Dienstzeit, d.h. desto eher muss nachbesetzt werden und desto größer ist das Risiko, dass er vorher ausfällt. Wie Du selbst eingeräumt hast, gibt es ja (unterschiedliche) Altersgrenzen. Das hat seinen Grund.
Rede es Dir schön oder tu so, als seiest Du der Experte, während Du offensichtlich nicht mal meinen Text richtig kapiert hattest, sondern tw. dasselbe geschrieben hast, obwohl Du es als "dummes Zeug" bezeichnet hast.
Ich habe es bei 2 Freunden aus der Anwaltschaft mitbekommen, dass sie mit knapp unter 9 Punkten, Diss und 6-7 Jahren Berufserfahrung nicht eingeladen wurden, während bei einem seine 4 Jahre jüngere Freundin mit schlechteren Noten eingeladen und genommen wurde.
Bei meinem recht großen Gericht oder befreundeten Richtern außerhalb gibt es keine neuen Richter über 35/36. Und die wurden promoviert und haben letztlich auch höchstens 2-3 Jahre andere Berufserfahrung (+gute Noten).
Mir letztlich auch egal. Ich bin inzwischen Richter auf Lebenszeit und wenn jemand meint, es besser zu wissen, dann soll er halt. Nur blöd für Leute, die sich unrealistische Hoffnungen machen.