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  5. Revision und Berufung im Zivilrecht
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Revision und Berufung im Zivilrecht
allround
Member
***
Beiträge: 159
Themen: 11
Registriert seit: Oct 2018
#1
06.01.2021, 10:28
Hallo zusammen!

Anscheinend scheinen die LJPAs ja die Revision im Zivilrecht für sich entdeckt zu haben.
Als schlauer Fuchs dachte ich, dass ich das doch einfach mal nachlese, allerdings findet man weder im Anders/Gehle, noch bei Kaiser was dazu im Skript. In der AG haben wir dazu auch nichts gemacht.

Meine Frage:
Wie bereitet ihr euch bzw. habt ihr euch darauf vorbereitet? Hattet ihr ein anderes Skript oder hat jemand eine gute Übersicht zur Berufung und Revision? Ich habe online bisher nur so "halbherzige" Übersichten gefunden, die wirklich nur die Oberpunkte "1. Zulässigkeit 2. Begründetheit a. Verfahrensvoraussetzung b.Gesetzesfehler" aufweisen...das ist mir doch etwas zu dürftig.

Vielen Dank für Tipps und Tricks ;-)
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Gast
Unregistered
 
#2
06.01.2021, 10:35
(06.01.2021, 10:28)allround schrieb:  Hallo zusammen!

Anscheinend scheinen die LJPAs ja die Revision im Zivilrecht für sich entdeckt zu haben.
Als schlauer Fuchs dachte ich, dass ich das doch einfach mal nachlese, allerdings findet man weder im Anders/Gehle, noch bei Kaiser was dazu im Skript. In der AG haben wir dazu auch nichts gemacht.

Meine Frage:
Wie bereitet ihr euch bzw. habt ihr euch darauf vorbereitet? Hattet ihr ein anderes Skript oder hat jemand eine gute Übersicht zur Berufung und Revision? Ich habe online bisher nur so "halbherzige" Übersichten gefunden, die wirklich nur die Oberpunkte "1. Zulässigkeit 2. Begründetheit a. Verfahrensvoraussetzung b.Gesetzesfehler" aufweisen...das ist mir doch etwas zu dürftig.

Vielen Dank für Tipps und Tricks ;-)
Hab die Klausur gestern in NRW geschrieben und mehr wusste ich auch nicht. Bin Verbesserer und in meiner AG fand das nicht statt und hab es auch danach nie irgendwo gesehen. Aber man kam mit dem Gesetz eigentlich ganz gut durch, ist halt wie immer nur der Einstieg. Würde da also nicht zu viel Energie drauf verschwenden, man kennt die grundsätzliche Systematik aus dem Strafrecht, damit kam man gestern ohne Probleme klar.
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NrwGast
Unregistered
 
#3
07.01.2021, 10:47
Ich habe den "Pionier" der Revisionsklausuren im ZR, die im Juli 2020 gestellt wurde, mitgeschrieben. Der Bereich wurde weder in AGs besprochen, noch in Seminaren o.Ä. thematisiert, traf einen also relativ unvorbereitet. 
Relativ deshalb, weil die Systematik aus dem Strafrecht bekannt war. Ich habe in der Klausur stumpf das Schema samt Obersätzen aus dem Strafrecht angewendet und mir dazu die Normen aus der ZPO gesucht. Dabei bin ich dann einige auf Auffälligkeiten gestoßen (zB Revision im ZR wird beim BGH, also iudex ad quem, eingelegt; im SR beim iudex a quo) und habe die eingearbeitet. 
Das Ergebnis viel zweistellig aus trotz einiger Schnitzer in der "Sachrüge", sodass wie bei vielen Exotenklausuren wohl Nerven bewahren gefragt war. 

Wurde in der Klausur im Januar auch ein RA-Schriftsatt gefordert? Das fand ich wiederum nämlich eine große Herausforderung, da im SR lediglich die Anträge fällig sind.
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Gast
Unregistered
 
#4
07.01.2021, 22:33
schau dir olg urteile an
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Gast
Unregistered
 
#5
07.01.2021, 23:00
(07.01.2021, 22:33)Gast schrieb:  schau dir olg urteile an


Das hilft sehr viel um Revisionen im Zivilrecht zu können :)

Zur Berufung findet man in Lehrbüchern was, das reicht. Für Revision reicht es, wenn du es im Strafrecht kannst und dir einzelne Unterschiede (auch sprachlich) im Kommentar anschaust. In mehreren Normen ist der Prüfungsmaßstab kommentiert, da kann man sich lang hangeln.
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