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Keine Reaktion nach Angebot
Gast
Unregistered
 
#1
05.01.2021, 12:39
Habe ein Angebot angenommen aber noch keine weitere Reaktion erhalten. 

Sollte ich nochmal nachfragen?
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Gast
Unregistered
 
#2
05.01.2021, 12:48
Wann hast du das Angebot angenommen? Jetzt waren auch Feiertage/Jahreswechsel und die meisten Personalabteilungen kaum bis gar nicht besetzt bzw. im Urlaub. Paar Tage nach Annahme kann es daher durchaus dauern bis der Vertrag kommt (insbesondere, wenn er vllt. postalisch versendet wird (momentan dauert auch das tlw. etwas) und nicht elektronisch verschickt wird). Würde ansonsten einfach mal telefonisch bei der Personalabteilung anrufen und fragen, wann du mit dem Vertrag rechnen kannst wenn bis Freitag nichts angekommen ist.
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Gast
Unregistered
 
#3
05.01.2021, 14:32
(05.01.2021, 12:39)Gast schrieb:  Habe ein Angebot angenommen aber noch keine weitere Reaktion erhalten. 

Sollte ich nochmal nachfragen?

Bitte nicht so viele Infos.  :P
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Gast
Unregistered
 
#4
05.01.2021, 14:35
Angebot wurde grade schriftlich zurückgezogen :,--(
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Gast
Unregistered
 
#5
05.01.2021, 14:48
(05.01.2021, 14:35)Gast schrieb:  Angebot wurde grade schriftlich zurückgezogen :,--(

Warum das? Ist das eine Kündigung? Wann hätte es los gehen sollen?
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Gast
Unregistered
 
#6
05.01.2021, 14:52
(05.01.2021, 14:35)Gast schrieb:  Angebot wurde grade schriftlich zurückgezogen :,--(

Grosskanzlei? Name, zumindest Standort bitte
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Gast
Unregistered
 
#7
05.01.2021, 14:53
(05.01.2021, 14:35)Gast schrieb:  Angebot wurde grade schriftlich zurückgezogen :,--(

Ach komm
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Gast
Unregistered
 
#8
05.01.2021, 14:58
Das ist aber wirklich nicht die feine Art. Hätte man sich ja wohl vorher überlegen können, bevor man ein Angebot macht.. Naja, Kopf hoch! Wäre wohl eh nicht toll geworden da.
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Gast
Unregistered
 
#9
05.01.2021, 15:09
(05.01.2021, 14:53)Gast schrieb:  
(05.01.2021, 14:35)Gast schrieb:  Angebot wurde grade schriftlich zurückgezogen :,--(

Ach komm


Nicht der TE. Das bin ich
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Gast
Unregistered
 
#10
05.01.2021, 20:51
Ein ArbV bedarf keiner Schriftform. Wenn die berüchtigten essentialia negotii bestimmt waren, hast du einen Vertrag. Der spätere Widerruf des Angebots ist irrelevant (§ 130 Abs. 1 BGB). Also kannst auf Du auf Vertragseinhaltung bestehen (und deine Leistung tatsächlich anbieten). Haben wollen wird man dich dann nicht mehr, aber du kannst einen Auflösungsvertrag mit Abfindung erhalten
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