03.01.2021, 13:27
(03.01.2021, 11:44)Gast schrieb:(03.01.2021, 10:47)Gast schrieb:(03.01.2021, 09:57)Gast schrieb:(03.01.2021, 09:54)Gast schrieb: in BW liegen die Bewerbungsunterlagen für die Justiz bei bei den schriftlichen Noten ab einer bestimmten Note
Stimmt. Bei einem Freund lags bei 9 irgendwas bei. Mündlich wurde er noch zweistellig.
Weiß jemand, was da die genaue Schwelle ist? 9,x aus den Klausuren dürfte ja relativ selten sein und (bei normalem Verlauf) einem oberen VB in der Endnote entsprechen.
Ab 8,x kann man bei gut vorbereiteter und normal laufender mündlichen Prüfung mit einem vb rechnen.
Man muss sich vorstellen, dass man mit 6,5 bereits oft noch die 8,x im Endergebnis erreicht, für 7,x braucht man schriftlich oft nur ein ausreichend. Schon spannend, dass diese schriftliche Performance (die mit 2-3 Monaten vorbereitung erreichbar ist) zum Teil für den Staatsdienst reichen soll.
Nicht überall zählt die mündliche prüfung 40% oder dergleichen.
Erste Infos zum Bewerbungsverfahren für den Justizdienst findest Du auf den Richter-Infoseiten von Juristenkoffer.de:
https://www.juristenkoffer.de/richter/
Darüber hinaus sollte man sich dann mit dem Karriere-Dossier über die Einstellungschancen und Bewerbungsvoraussetzungen informieren. Optional besteht zudem die Möglichkeit, auf die vielen hunderten Erfahrungsberichte anderer Juristen zuzugreifen, die bereits das Bewerbungsverfahren erfolgreich absolviert haben:
https://www.juristenkoffer.de/richter/karriere-dossier-richter-staatsanwalt-werden.php
https://www.juristenkoffer.de/richter/
Darüber hinaus sollte man sich dann mit dem Karriere-Dossier über die Einstellungschancen und Bewerbungsvoraussetzungen informieren. Optional besteht zudem die Möglichkeit, auf die vielen hunderten Erfahrungsberichte anderer Juristen zuzugreifen, die bereits das Bewerbungsverfahren erfolgreich absolviert haben:
https://www.juristenkoffer.de/richter/karriere-dossier-richter-staatsanwalt-werden.php
03.01.2021, 13:38
Hier in Rheinland-Pfalz kann man sich auch mit der Vornote bewerben und bekommt auch mit dieser (vor Ablegung der mündlichen Prüfung) eingestellt. Natürlich mit der Bedingung des Bestehens des Examens. Ab 7,5 geht das wohl. Das gilt dann Bundesland übergreifend, womit egal ist, wieviel Prozent die mündliche Prüfung zählt, da die Endnote bei der Auswahl dann keine Rolle mehr spielt.
03.01.2021, 14:27
(03.01.2021, 13:27)Gast schrieb:Ich hab in Bw das erste und nrw das zweite gemacht. Mein Eindruck: Das Verbesserungspotential ist nahezu gleich, obwohl die mündliche in BW 10 % weniger zählt, denn es werden - im Wissen um die Wertigkeit - jeweils höhere (bw) bzw niedrigere (nrw) Punkte vergeben.(03.01.2021, 11:44)Gast schrieb:(03.01.2021, 10:47)Gast schrieb:(03.01.2021, 09:57)Gast schrieb:(03.01.2021, 09:54)Gast schrieb: in BW liegen die Bewerbungsunterlagen für die Justiz bei bei den schriftlichen Noten ab einer bestimmten Note
Stimmt. Bei einem Freund lags bei 9 irgendwas bei. Mündlich wurde er noch zweistellig.
Weiß jemand, was da die genaue Schwelle ist? 9,x aus den Klausuren dürfte ja relativ selten sein und (bei normalem Verlauf) einem oberen VB in der Endnote entsprechen.
Ab 8,x kann man bei gut vorbereiteter und normal laufender mündlichen Prüfung mit einem vb rechnen.
Man muss sich vorstellen, dass man mit 6,5 bereits oft noch die 8,x im Endergebnis erreicht, für 7,x braucht man schriftlich oft nur ein ausreichend. Schon spannend, dass diese schriftliche Performance (die mit 2-3 Monaten vorbereitung erreichbar ist) zum Teil für den Staatsdienst reichen soll.
Nicht überall zählt die mündliche prüfung 40% oder dergleichen.
03.01.2021, 14:32
(03.01.2021, 14:27)Gast schrieb:(03.01.2021, 13:27)Gast schrieb:Ich hab in Bw das erste und nrw das zweite gemacht. Mein Eindruck: Das Verbesserungspotential ist nahezu gleich, obwohl die mündliche in BW 10 % weniger zählt, denn es werden - im Wissen um die Wertigkeit - jeweils höhere (bw) bzw niedrigere (nrw) Punkte vergeben.(03.01.2021, 11:44)Gast schrieb:(03.01.2021, 10:47)Gast schrieb:(03.01.2021, 09:57)Gast schrieb: Stimmt. Bei einem Freund lags bei 9 irgendwas bei. Mündlich wurde er noch zweistellig.
Weiß jemand, was da die genaue Schwelle ist? 9,x aus den Klausuren dürfte ja relativ selten sein und (bei normalem Verlauf) einem oberen VB in der Endnote entsprechen.
Ab 8,x kann man bei gut vorbereiteter und normal laufender mündlichen Prüfung mit einem vb rechnen.
Man muss sich vorstellen, dass man mit 6,5 bereits oft noch die 8,x im Endergebnis erreicht, für 7,x braucht man schriftlich oft nur ein ausreichend. Schon spannend, dass diese schriftliche Performance (die mit 2-3 Monaten vorbereitung erreichbar ist) zum Teil für den Staatsdienst reichen soll.
Nicht überall zählt die mündliche prüfung 40% oder dergleichen.
So ein Schwachsinn.
03.01.2021, 15:15
(03.01.2021, 14:32)Gast schrieb:(03.01.2021, 14:27)Gast schrieb:(03.01.2021, 13:27)Gast schrieb:Ich hab in Bw das erste und nrw das zweite gemacht. Mein Eindruck: Das Verbesserungspotential ist nahezu gleich, obwohl die mündliche in BW 10 % weniger zählt, denn es werden - im Wissen um die Wertigkeit - jeweils höhere (bw) bzw niedrigere (nrw) Punkte vergeben.(03.01.2021, 11:44)Gast schrieb:(03.01.2021, 10:47)Gast schrieb: Weiß jemand, was da die genaue Schwelle ist? 9,x aus den Klausuren dürfte ja relativ selten sein und (bei normalem Verlauf) einem oberen VB in der Endnote entsprechen.
Ab 8,x kann man bei gut vorbereiteter und normal laufender mündlichen Prüfung mit einem vb rechnen.
Man muss sich vorstellen, dass man mit 6,5 bereits oft noch die 8,x im Endergebnis erreicht, für 7,x braucht man schriftlich oft nur ein ausreichend. Schon spannend, dass diese schriftliche Performance (die mit 2-3 Monaten vorbereitung erreichbar ist) zum Teil für den Staatsdienst reichen soll.
Nicht überall zählt die mündliche prüfung 40% oder dergleichen.
So ein Schwachsinn.
Das würde mich auch verwundern.
03.01.2021, 15:38
(03.01.2021, 15:15)Gast schrieb:(03.01.2021, 14:32)Gast schrieb:(03.01.2021, 14:27)Gast schrieb:(03.01.2021, 13:27)Gast schrieb:Ich hab in Bw das erste und nrw das zweite gemacht. Mein Eindruck: Das Verbesserungspotential ist nahezu gleich, obwohl die mündliche in BW 10 % weniger zählt, denn es werden - im Wissen um die Wertigkeit - jeweils höhere (bw) bzw niedrigere (nrw) Punkte vergeben.(03.01.2021, 11:44)Gast schrieb: Ab 8,x kann man bei gut vorbereiteter und normal laufender mündlichen Prüfung mit einem vb rechnen.
Man muss sich vorstellen, dass man mit 6,5 bereits oft noch die 8,x im Endergebnis erreicht, für 7,x braucht man schriftlich oft nur ein ausreichend. Schon spannend, dass diese schriftliche Performance (die mit 2-3 Monaten vorbereitung erreichbar ist) zum Teil für den Staatsdienst reichen soll.
Nicht überall zählt die mündliche prüfung 40% oder dergleichen.
So ein Schwachsinn.
Das würde mich auch verwundern.
Wenn überhaupt dürfte man die konkrete Endnote des einzelnen Kandidaten im Blick. Wer mit 4,0 aus den Klausuren kommt, der wird hier mit 5/5 richtigen und ansprechend ausgeführten Antworten keine 18 Punkte erhalten. Eher lässt sich ermittelt, wer anhand der bisherige Jura-Vita, Note im 1. Examen etc. in den schriftlichen Prüfungen aller Voraussicht nach underperformt hat.
03.01.2021, 15:50
Natürlich ist das so, ansonsten müsste nrw im vergleich zu bayern nach der Mündlichen doppelt soviele VB-Noten haben; dem ist aber nich so, vielmehr liegt die Quote jeweils bei rd 20 %
03.01.2021, 16:00
03.01.2021, 16:01
(03.01.2021, 15:50)Gast schrieb: Natürlich ist das so, ansonsten müsste nrw im vergleich zu bayern nach der Mündlichen doppelt soviele VB-Noten haben; dem ist aber nich so, vielmehr liegt die Quote jeweils bei rd 20 %
Ich habe tatsächlich mal ausgewertet gehabt: der Schnitt in den Klausuren in BaWü lag bei 6,5 aus der Tabelle, die online war. Bei uns in Berlin/Brandenburg GJPA ist der Klausurenschnitt seit Jahren recht konstant bei eher 5,4...
03.01.2021, 16:04