27.12.2020, 16:46
(27.12.2020, 12:41)Gast schrieb: Ich war mit 7,2 Pkt im 1. Examen auf platz 500+ von 1400+ Teilnehmern, von denen 1000+ bestanden hatten.
Die Endnote wird doch gar nicht bekannt gegeben? Also kann zB der SP nie mitgerechnet werden, der aber häufig hoch zieht. Mit der mündlichen weiß ich es nicht, ob nur schriftlich in der Statistik auftaucht.
Es ist auch ein berechtigter Einwand, dass man mit den endgültigen Durchfallern nicht konkurriert.
Schriftlich über 7 ist schon beachtlich. Daran reichte ich auf im 1. nicht ran.
27.12.2020, 16:53
27.12.2020, 16:59
(27.12.2020, 16:46)e contrario schrieb:(27.12.2020, 12:41)Gast schrieb: Ich war mit 7,2 Pkt im 1. Examen auf platz 500+ von 1400+ Teilnehmern, von denen 1000+ bestanden hatten.
Die Endnote wird doch gar nicht bekannt gegeben? Also kann zB der SP nie mitgerechnet werden, der aber häufig hoch zieht. Mit der mündlichen weiß ich es nicht, ob nur schriftlich in der Statistik auftaucht.
Es ist auch ein berechtigter Einwand, dass man mit den endgültigen Durchfallern nicht konkurriert.
Schriftlich über 7 ist schon beachtlich. Daran reichte ich auf im 1. nicht ran.
Die Endnote wird nicht bekanntgegeben? Hast du nie ein Zeugnis über deine Erste Juristische Prüfung erhalten? Falls nicht, würde ich besser nochmal beim JPA nachfragen :D
27.12.2020, 21:40
(27.12.2020, 16:59)Gast Gast schrieb:(27.12.2020, 16:46)e contrario schrieb:(27.12.2020, 12:41)Gast schrieb: Ich war mit 7,2 Pkt im 1. Examen auf platz 500+ von 1400+ Teilnehmern, von denen 1000+ bestanden hatten.
Die Endnote wird doch gar nicht bekannt gegeben? Also kann zB der SP nie mitgerechnet werden, der aber häufig hoch zieht. Mit der mündlichen weiß ich es nicht, ob nur schriftlich in der Statistik auftaucht.
Es ist auch ein berechtigter Einwand, dass man mit den endgültigen Durchfallern nicht konkurriert.
Schriftlich über 7 ist schon beachtlich. Daran reichte ich auf im 1. nicht ran.
Die Endnote wird nicht bekanntgegeben? Hast du nie ein Zeugnis über deine Erste Juristische Prüfung erhalten? Falls nicht, würde ich besser nochmal beim JPA nachfragen :D
Natürlich ;-) aber der Schwerpunkt kann auch noch nachträglich verbessert werden. An bestimmten Unis jedenfalls. Dann denke ich nicht, dass die neue Note in die Statistik eingeht. Beim 2. Examen dürfte das einfacher sein, da mit der mündlichen ja definitiv Schluss ist
27.12.2020, 21:42
(27.12.2020, 21:40)e contrario schrieb:(27.12.2020, 16:59)Gast Gast schrieb:(27.12.2020, 16:46)e contrario schrieb:(27.12.2020, 12:41)Gast schrieb: Ich war mit 7,2 Pkt im 1. Examen auf platz 500+ von 1400+ Teilnehmern, von denen 1000+ bestanden hatten.
Die Endnote wird doch gar nicht bekannt gegeben? Also kann zB der SP nie mitgerechnet werden, der aber häufig hoch zieht. Mit der mündlichen weiß ich es nicht, ob nur schriftlich in der Statistik auftaucht.
Es ist auch ein berechtigter Einwand, dass man mit den endgültigen Durchfallern nicht konkurriert.
Schriftlich über 7 ist schon beachtlich. Daran reichte ich auf im 1. nicht ran.
Die Endnote wird nicht bekanntgegeben? Hast du nie ein Zeugnis über deine Erste Juristische Prüfung erhalten? Falls nicht, würde ich besser nochmal beim JPA nachfragen :D
Natürlich ;-) aber der Schwerpunkt kann auch noch nachträglich verbessert werden. An bestimmten Unis jedenfalls. Dann denke ich nicht, dass die neue Note in die Statistik eingeht. Beim 2. Examen dürfte das einfacher sein, da mit der mündlichen ja definitiv Schluss ist
Oder du meintest bekannt gegeben gegenüber dem Kandidaten ;-) denen gegenüber natürlich immer. Ging um die Statistik
27.12.2020, 21:47
(27.12.2020, 21:40)e contrario schrieb:Du hast noch kein (erstes) Examen, oder? Du bekommst doch erst ein Zeugnis mit Deiner Gesamtnote, sobald der SP abgeschlossen ist. Dazu musst Du vorher Dein Schwerpunktzeugnis beim JPA einreichen...und dann kannst Du auch nichts mehr verbessern.(27.12.2020, 16:59)Gast Gast schrieb:(27.12.2020, 16:46)e contrario schrieb:(27.12.2020, 12:41)Gast schrieb: Ich war mit 7,2 Pkt im 1. Examen auf platz 500+ von 1400+ Teilnehmern, von denen 1000+ bestanden hatten.
Die Endnote wird doch gar nicht bekannt gegeben? Also kann zB der SP nie mitgerechnet werden, der aber häufig hoch zieht. Mit der mündlichen weiß ich es nicht, ob nur schriftlich in der Statistik auftaucht.
Es ist auch ein berechtigter Einwand, dass man mit den endgültigen Durchfallern nicht konkurriert.
Schriftlich über 7 ist schon beachtlich. Daran reichte ich auf im 1. nicht ran.
Die Endnote wird nicht bekanntgegeben? Hast du nie ein Zeugnis über deine Erste Juristische Prüfung erhalten? Falls nicht, würde ich besser nochmal beim JPA nachfragen :D
Natürlich ;-) aber der Schwerpunkt kann auch noch nachträglich verbessert werden. An bestimmten Unis jedenfalls. Dann denke ich nicht, dass die neue Note in die Statistik eingeht. Beim 2. Examen dürfte das einfacher sein, da mit der mündlichen ja definitiv Schluss ist
27.12.2020, 22:39
(27.12.2020, 21:47)Gast schrieb:(27.12.2020, 21:40)e contrario schrieb:Du hast noch kein (erstes) Examen, oder? Du bekommst doch erst ein Zeugnis mit Deiner Gesamtnote, sobald der SP abgeschlossen ist. Dazu musst Du vorher Dein Schwerpunktzeugnis beim JPA einreichen...und dann kannst Du auch nichts mehr verbessern.(27.12.2020, 16:59)Gast Gast schrieb:(27.12.2020, 16:46)e contrario schrieb:(27.12.2020, 12:41)Gast schrieb: Ich war mit 7,2 Pkt im 1. Examen auf platz 500+ von 1400+ Teilnehmern, von denen 1000+ bestanden hatten.
Die Endnote wird doch gar nicht bekannt gegeben? Also kann zB der SP nie mitgerechnet werden, der aber häufig hoch zieht. Mit der mündlichen weiß ich es nicht, ob nur schriftlich in der Statistik auftaucht.
Es ist auch ein berechtigter Einwand, dass man mit den endgültigen Durchfallern nicht konkurriert.
Schriftlich über 7 ist schon beachtlich. Daran reichte ich auf im 1. nicht ran.
Die Endnote wird nicht bekanntgegeben? Hast du nie ein Zeugnis über deine Erste Juristische Prüfung erhalten? Falls nicht, würde ich besser nochmal beim JPA nachfragen :D
Natürlich ;-) aber der Schwerpunkt kann auch noch nachträglich verbessert werden. An bestimmten Unis jedenfalls. Dann denke ich nicht, dass die neue Note in die Statistik eingeht. Beim 2. Examen dürfte das einfacher sein, da mit der mündlichen ja definitiv Schluss ist
Hättest du mitgelesen wüsstest du, dass ich beide Examina habe :D
Zu meiner Zeit konnte man an der Uni den Schwerpunkt nach dem Examen nochmal verbessern, wenn man alle Leistungen wiederholt...
27.12.2020, 22:42
(27.12.2020, 22:39)e contrario schrieb:(27.12.2020, 21:47)Gast schrieb:(27.12.2020, 21:40)e contrario schrieb:Du hast noch kein (erstes) Examen, oder? Du bekommst doch erst ein Zeugnis mit Deiner Gesamtnote, sobald der SP abgeschlossen ist. Dazu musst Du vorher Dein Schwerpunktzeugnis beim JPA einreichen...und dann kannst Du auch nichts mehr verbessern.(27.12.2020, 16:59)Gast Gast schrieb:(27.12.2020, 16:46)e contrario schrieb: Die Endnote wird doch gar nicht bekannt gegeben? Also kann zB der SP nie mitgerechnet werden, der aber häufig hoch zieht. Mit der mündlichen weiß ich es nicht, ob nur schriftlich in der Statistik auftaucht.
Es ist auch ein berechtigter Einwand, dass man mit den endgültigen Durchfallern nicht konkurriert.
Schriftlich über 7 ist schon beachtlich. Daran reichte ich auf im 1. nicht ran.
Die Endnote wird nicht bekanntgegeben? Hast du nie ein Zeugnis über deine Erste Juristische Prüfung erhalten? Falls nicht, würde ich besser nochmal beim JPA nachfragen :D
Natürlich ;-) aber der Schwerpunkt kann auch noch nachträglich verbessert werden. An bestimmten Unis jedenfalls. Dann denke ich nicht, dass die neue Note in die Statistik eingeht. Beim 2. Examen dürfte das einfacher sein, da mit der mündlichen ja definitiv Schluss ist
Hättest du mitgelesen wüsstest du, dass ich beide Examina habe :D
Zu meiner Zeit konnte man an der Uni den Schwerpunkt nach dem Examen nochmal verbessern, wenn man alle Leistungen wiederholt...
Außerdem ist der SP nicht Voraussetzung zum Antritt zum staatlichen Teil. Das sind die Scheine. Nur die erste juristische Prüfung erhält man dann natürlich noch nicht
27.12.2020, 23:09
(27.12.2020, 22:42)e contrario schrieb:(27.12.2020, 22:39)e contrario schrieb:(27.12.2020, 21:47)Gast schrieb:(27.12.2020, 21:40)e contrario schrieb:Du hast noch kein (erstes) Examen, oder? Du bekommst doch erst ein Zeugnis mit Deiner Gesamtnote, sobald der SP abgeschlossen ist. Dazu musst Du vorher Dein Schwerpunktzeugnis beim JPA einreichen...und dann kannst Du auch nichts mehr verbessern.(27.12.2020, 16:59)Gast Gast schrieb: Die Endnote wird nicht bekanntgegeben? Hast du nie ein Zeugnis über deine Erste Juristische Prüfung erhalten? Falls nicht, würde ich besser nochmal beim JPA nachfragen :D
Natürlich ;-) aber der Schwerpunkt kann auch noch nachträglich verbessert werden. An bestimmten Unis jedenfalls. Dann denke ich nicht, dass die neue Note in die Statistik eingeht. Beim 2. Examen dürfte das einfacher sein, da mit der mündlichen ja definitiv Schluss ist
Hättest du mitgelesen wüsstest du, dass ich beide Examina habe :D
Zu meiner Zeit konnte man an der Uni den Schwerpunkt nach dem Examen nochmal verbessern, wenn man alle Leistungen wiederholt...
Außerdem ist der SP nicht Voraussetzung zum Antritt zum staatlichen Teil. Das sind die Scheine. Nur die erste juristische Prüfung erhält man dann natürlich noch nicht
Ok ich korrigiere mich.
Ich habe sehr wohl nach SP und staatlichem Teil ein Zeugnis erhalten. Das kann dann aber nachträglich verbessert werden, wenn der SP wiederholt wird, was an einigen Unis geht
28.12.2020, 00:10
SP verbessern...was es nicht alles gibt. Jetzt wird mir auch klar, warum manche ein so gutes erstes Examen haben. Da kann man ja einfach in Rechtsgeschichte von 8 auf 16 P. in der Wiederholung.