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  5. Zuweisung Station sehr weit weg
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Zuweisung Station sehr weit weg
Gast
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#31
23.12.2020, 18:52
(23.12.2020, 17:52)Lösungsorientierter Gast schrieb:  Du musst doch bei der StA sowieso nur Akten bearbeiten und vielleicht 2x Sitzungsvertretung machen.

Für die Sitzungsvertretung musst du anreisen. Die Akten kannst du dir aber doch nach Rücksprache mit deinem Ausbilder schicken lassen und telefonisch besprechen? :angel:

Nur 2x Sitzungsdienst? Es gibt Bezirke, da muss man wöchentlich (teils sogar zwei mal) ran. 

Und ob man Ermittlungsakten (ultrasensibler Inhalt) auf den Postweg bringt? Da hab ich meine Zweifel.
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Gast
Unregistered
 
#32
23.12.2020, 19:25
Ganz sicher schicken die keine Akten mit der Post an einen Ref. raus. In Bayern gibt es ja die E-Akte. Aber so fortschrittlich sind die wenigsten Bundesländer
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Gast
Unregistered
 
#33
23.12.2020, 19:58
Verstehe die Ansichten nicht, die hier vertreten werden. 3 Stunden pro Fahrt ist unter aller Sau und nichts womit man rechnen muss.  Würde aber auch versuchen, möglichst viel elektronisch zu regeln und vielleicht kannst du ja mehrere Akten auf ein Mal mitnehmen für 1.5 Monate o. ä.. Nach meiner Erfahrung hatten die Ausbilder während meines refs für sowas Verständnis (im Gegensatz zu manchen Postern hier).
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Gast
Unregistered
 
#34
23.12.2020, 20:08
(23.12.2020, 18:52)Gast schrieb:  
(23.12.2020, 17:52)Lösungsorientierter Gast schrieb:  Du musst doch bei der StA sowieso nur Akten bearbeiten und vielleicht 2x Sitzungsvertretung machen.

Für die Sitzungsvertretung musst du anreisen. Die Akten kannst du dir aber doch nach Rücksprache mit deinem Ausbilder schicken lassen und telefonisch besprechen? :angel:

Nur 2x Sitzungsdienst? Es gibt Bezirke, da muss man wöchentlich (teils sogar zwei mal) ran. 

Und ob man Ermittlungsakten (ultrasensibler Inhalt) auf den Postweg bringt? Da hab ich meine Zweifel.

Natürlich machen die das. Was meinst du, wie die Akteneinsichtsgesuche von Strafverteidigern bedient werden? Da werden regelmäßig Akten mit DHL verschickt.

Also ich hatte nur 2x Sitzungsdienst.
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Gast
Unregistered
 
#35
23.12.2020, 22:58
(23.12.2020, 20:08)Gast schrieb:  
(23.12.2020, 18:52)Gast schrieb:  
(23.12.2020, 17:52)Lösungsorientierter Gast schrieb:  Du musst doch bei der StA sowieso nur Akten bearbeiten und vielleicht 2x Sitzungsvertretung machen.

Für die Sitzungsvertretung musst du anreisen. Die Akten kannst du dir aber doch nach Rücksprache mit deinem Ausbilder schicken lassen und telefonisch besprechen? :angel:

Nur 2x Sitzungsdienst? Es gibt Bezirke, da muss man wöchentlich (teils sogar zwei mal) ran. 

Und ob man Ermittlungsakten (ultrasensibler Inhalt) auf den Postweg bringt? Da hab ich meine Zweifel.

Natürlich machen die das. Was meinst du, wie die Akteneinsichtsgesuche von Strafverteidigern bedient werden? Da werden regelmäßig Akten mit DHL verschickt.

Also ich hatte nur 2x Sitzungsdienst.

Scheint dann sehr unterschiedlich zu sein nach StA. Hier in Düsseldorf hatten manche jede Woche und dann teilweise schön 7/8 Sachen die man alle vorher besprechen muss.
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GastXY
Unregistered
 
#36
25.12.2020, 12:49
Wie kommst du denn auf drei Stunden Fahrtweg? Von Oldenburg bis zur StA Aurich sind es mit RE 1 mal Umsteigen und genügend Wartezeit 1:57 h
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Gast
Unregistered
 
#37
25.12.2020, 18:23
(25.12.2020, 12:49)GastXY schrieb:  Wie kommst du denn auf drei Stunden Fahrtweg? Von Oldenburg bis zur StA Aurich sind es mit RE 1 mal Umsteigen und genügend Wartezeit 1:57 h


Hin und Rückfahrt, nehme ich jetzt mal an
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Doktorand
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#38
05.01.2021, 00:15
Die Versetzung an einen zu weit entfernten Ort ist ein Verstoß gegen Art. 12 GG und die Freie Wahl der Ausbildungsstätte. Du kannst dich daher unmittelbar gegen diese Entscheidung wehren. Zumal entscheidet die Verwaltung bei der Zuweisung nach pflicht gemäßem Ermessen und das hat sie hier offenbar nicht ausgeübt.

Einfach mal die einschlägigen Kommentierungen lesen.
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Gast
Unregistered
 
#39
05.01.2021, 15:44
(05.01.2021, 00:15)Doktorand schrieb:  Die Versetzung an einen zu weit entfernten Ort ist ein Verstoß gegen Art. 12 GG und die Freie Wahl der Ausbildungsstätte. Du kannst dich daher unmittelbar gegen diese Entscheidung wehren. Zumal entscheidet die Verwaltung bei der Zuweisung nach pflicht gemäßem Ermessen und das hat sie hier offenbar nicht ausgeübt.

Einfach mal die einschlägigen Kommentierungen lesen.

3 Punkte
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Gast
Unregistered
 
#40
06.01.2021, 00:12
(23.12.2020, 22:58)Gast schrieb:  
(23.12.2020, 20:08)Gast schrieb:  
(23.12.2020, 18:52)Gast schrieb:  
(23.12.2020, 17:52)Lösungsorientierter Gast schrieb:  Du musst doch bei der StA sowieso nur Akten bearbeiten und vielleicht 2x Sitzungsvertretung machen.

Für die Sitzungsvertretung musst du anreisen. Die Akten kannst du dir aber doch nach Rücksprache mit deinem Ausbilder schicken lassen und telefonisch besprechen? :angel:

Nur 2x Sitzungsdienst? Es gibt Bezirke, da muss man wöchentlich (teils sogar zwei mal) ran. 

Und ob man Ermittlungsakten (ultrasensibler Inhalt) auf den Postweg bringt? Da hab ich meine Zweifel.

Natürlich machen die das. Was meinst du, wie die Akteneinsichtsgesuche von Strafverteidigern bedient werden? Da werden regelmäßig Akten mit DHL verschickt.

Also ich hatte nur 2x Sitzungsdienst.

Scheint dann sehr unterschiedlich zu sein nach StA. Hier in Düsseldorf hatten manche jede Woche und dann teilweise schön 7/8 Sachen die man alle vorher besprechen muss.
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