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Berufseinstieg als angestellter Rechtsanwalt - Was ist zu beachten?
Gast
Unregistered
 
#11
21.12.2020, 10:27
Als ob du in den ersten Monaten zu Gericht gehst
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Gast
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#12
21.12.2020, 14:34
(20.12.2020, 22:34)Gast schrieb:  
(20.12.2020, 10:37)Gast schrieb:  Dich wohl fühlen. Denke bitte immer an deine Psyche. Du hast nur die eine. Also mach dich bitte nicht kaputt



So schlechte Erfahrungen gemacht?


Leider ja! Aber das lag an mir. Hab falsche Erwartungen gehabt und wollte gleich alles können. Das ging dann natürlich in die Hose. Aber jetzt sehe ich das alles entspannter
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Gast
Unregistered
 
#13
21.12.2020, 18:06
(21.12.2020, 10:27)Gast schrieb:  Als ob du in den ersten Monaten zu Gericht gehst


Das kann durchaus vorkommen, je nach Rechtsgebiet. Zu bestimmten Terminen schicken Kanzleien auch Referendare, warum sollte man keine Berufseinsteiger hinschicken können? 

Dementsprechend ist es auch sinnvoll, die Zulassung schon ca. 2 Monate vor dem Start zu beantragen, ggf. eine kleine Anmerkung dazu schreiben, ab wann man angestellt ist. Ist aber idR kein Problem - die Berufshaftpflicht des Arbeitgebers gilt üblicherweise erst ab dem ersten Arbeitstag und ohne Berufshaftpflicht wird man nicht zugelassen. Wenn man frühzeitig die Zulassung beantragt, bekommt man den nächstmöglichen Vereidigungstermin nach dem ersten Arbeitstag. Hab ich damals so gemacht und fand es sehr praktisch. Erst mit der Zulassung bekommt man ja den Zugang zu beA und darf sich eben auch erst dann Rechtsanwalt/Rechtsanwältin nennen. Je nach Rechtsgebiet und Kanzlei mag sowas ganz unwichtig sein - ob man im Backoffice als zugelassener Rechtsanwalt arbeitet oder nicht, ist egal, wenn nur der Partner nach außen auftritt - aber es soll ja auch Kanzleien/Rechtsgebiete geben, in denen das anders abläuft.
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Gast
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#14
21.12.2020, 18:19
(21.12.2020, 09:34)Gast schrieb:  
(20.12.2020, 23:27)Gast schrieb:  
(20.12.2020, 22:22)Gast schrieb:  
(20.12.2020, 10:46)Gast132a schrieb:  Was, wenn die Zulassung erst nach - oder schon vor - Beginn wirksam wird?


Macht doch nichts. Wenn sie danach wirksam wirs bist du halt vorher als Rechtsassessor tätig. Am AG kein Problem, LG etc darfst bis dahin halt nicht machen

"Am AG kein Problem" dürfte falsch sein, siehe § 79 Abs. 2 S. 2 Nr. 2 ZPO.

Ne Vollmacht braucht man schon noch, aber sonst spricht der von dir zitierte Paragraph wohl eher dafür als dagegen.

Zu Ende lesen: 
"Wenn die Vertretung nicht im Zusammenhang mit einer entgeltlichen Tätigkeit steht". Das gleiche Problem stellt sich auch für die außergerichtliche Tätigkeit nach Außen. Ziemlich praxisfern, mMn, aber so ist es halt. 

Zum Nachlesen: OLG Hamburg, Urteil vom 30.08.2012 - 3 U 152/10; OLG Celle, Beschluss vom 28.8.2014 – 10 WF 144/14
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Gast
Unregistered
 
#15
21.12.2020, 19:42
(21.12.2020, 14:34)Gast schrieb:  
(20.12.2020, 22:34)Gast schrieb:  
(20.12.2020, 10:37)Gast schrieb:  Dich wohl fühlen. Denke bitte immer an deine Psyche. Du hast nur die eine. Also mach dich bitte nicht kaputt



So schlechte Erfahrungen gemacht?


Leider ja! Aber das lag an mir. Hab falsche Erwartungen gehabt und wollte gleich alles können. Das ging dann natürlich in die Hose. Aber jetzt sehe ich das alles entspannter

Wurde dir gekündigt und du bist jetzt arbeitslos und wieder auf Stellensuche?
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Gast
Unregistered
 
#16
21.12.2020, 20:36
(21.12.2020, 19:42)Gast schrieb:  
(21.12.2020, 14:34)Gast schrieb:  
(20.12.2020, 22:34)Gast schrieb:  
(20.12.2020, 10:37)Gast schrieb:  Dich wohl fühlen. Denke bitte immer an deine Psyche. Du hast nur die eine. Also mach dich bitte nicht kaputt



So schlechte Erfahrungen gemacht?


Leider ja! Aber das lag an mir. Hab falsche Erwartungen gehabt und wollte gleich alles können. Das ging dann natürlich in die Hose. Aber jetzt sehe ich das alles entspannter

Wurde dir gekündigt und du bist jetzt arbeitslos und wieder auf Stellensuche?

Nicht ganz. Ich habe letztlich gekündigt, weil ich eine Stelle im öD gefunden habe. Ohne die Zusage hätte ich mich vermutlich nicht getraut zu kündigen, obwohl die Arbeit mich echt fertig gemacht hat. Aber jetzt gehts mir gut, auch wenn die Bezahlung schlechter ist.
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Gast
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#17
21.12.2020, 22:45
Also würdest du ÖD empfehlen statt Anwaltsberuf.
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Gast
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#18
21.12.2020, 22:47
ÖD ist im Gegensatz zum Anwaltsberuf chillig wie sonst was. Muss man aber auch mögen. Passt eher zu Leuten, die schisser sind und sich nicht entwickeln wollen.
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Gast-3
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#19
22.12.2020, 10:00
(21.12.2020, 22:45)Gast schrieb:  Also würdest du ÖD empfehlen statt Anwaltsberuf.

Ich bin nicht der Verfasser, aber würde jederzeit den öd bevorzugen. Selbst im gehobenen Dienst kriegt man da mehr als als angestellter Anwalt in kleiner Kanzlei, plus diverse andere Benefits.
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Gast
Unregistered
 
#20
22.12.2020, 12:34
(21.12.2020, 10:27)Gast schrieb:  Als ob du in den ersten Monaten zu Gericht gehst

Ich hatte nach zwei Wochen den ersten Termin mit Streitwert < 100.000 EUR.

Das ist durchaus von Kanzlei zu Kanzlei unterschiedlich.
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