20.12.2020, 10:10
Hallo ihr Lieben,
mittlerweile habe ich es auch geschafft. Ab dem 01.01. (bzw. 04.01, drei Tage ergaunert :D ) geht es bei mir als angestellter Rechtsanwalt in NRW, Raum Düsseldorf, los.
Habt Ihr Tipps, was man alles beachten muss? Zulassung zum Rechtsanwalt beantragen, Antrag auf Befreiung von der gesetzlichen Rente stellen, Versorgungswerk - habe ich etwas vergessen?
Danke euch schonmal!
mittlerweile habe ich es auch geschafft. Ab dem 01.01. (bzw. 04.01, drei Tage ergaunert :D ) geht es bei mir als angestellter Rechtsanwalt in NRW, Raum Düsseldorf, los.
Habt Ihr Tipps, was man alles beachten muss? Zulassung zum Rechtsanwalt beantragen, Antrag auf Befreiung von der gesetzlichen Rente stellen, Versorgungswerk - habe ich etwas vergessen?
Danke euch schonmal!
20.12.2020, 10:37
Dich wohl fühlen. Denke bitte immer an deine Psyche. Du hast nur die eine. Also mach dich bitte nicht kaputt
20.12.2020, 10:46
Was, wenn die Zulassung erst nach - oder schon vor - Beginn wirksam wird?
20.12.2020, 22:22
20.12.2020, 22:34
20.12.2020, 23:27
(20.12.2020, 22:22)Gast schrieb:(20.12.2020, 10:46)Gast132a schrieb: Was, wenn die Zulassung erst nach - oder schon vor - Beginn wirksam wird?
Macht doch nichts. Wenn sie danach wirksam wirs bist du halt vorher als Rechtsassessor tätig. Am AG kein Problem, LG etc darfst bis dahin halt nicht machen
"Am AG kein Problem" dürfte falsch sein, siehe § 79 Abs. 2 S. 2 Nr. 2 ZPO.
20.12.2020, 23:29
Abgesehen davon kann man sich ohnehin erst zulassen lassen, wenn man entweder ne Anstellung hat oder selbstständig ist. Beim ersten Job nach dem Ref wartet man immer erst mal auf die Zulassung. Das kann paar Wochen dauern.
21.12.2020, 01:03
Dem Partner gegenüber immer freundlich und besonders zuvorkommend auftreten, ruhig auch mal einen Kaffee anbieten und bringen.
21.12.2020, 01:20
21.12.2020, 09:34
(20.12.2020, 23:27)Gast schrieb:(20.12.2020, 22:22)Gast schrieb:(20.12.2020, 10:46)Gast132a schrieb: Was, wenn die Zulassung erst nach - oder schon vor - Beginn wirksam wird?
Macht doch nichts. Wenn sie danach wirksam wirs bist du halt vorher als Rechtsassessor tätig. Am AG kein Problem, LG etc darfst bis dahin halt nicht machen
"Am AG kein Problem" dürfte falsch sein, siehe § 79 Abs. 2 S. 2 Nr. 2 ZPO.
Ne Vollmacht braucht man schon noch, aber sonst spricht der von dir zitierte Paragraph wohl eher dafür als dagegen.









