18.12.2020, 11:07
(18.12.2020, 10:28)Gast schrieb:(18.12.2020, 10:21)Gast 123 schrieb:ca. 50 denke ich (bei Berufsstart mit 30). Stufenaufstieg alle 2 Jahre!(18.12.2020, 10:15)Gast schrieb: Das stimmt und ist die eigentliche Frage - gibt es in der Anwaltskanzlei (als dann Selbstständiger) genug Geld, um die Risiken aufzuwiegen. Auch "kleine" Anwälte prahlen gern damit, ja viel mehr zu haben als z.B. Richter. Rechnet man Pension, BU und sonstige Risiken ein, bezweifle ich das..
Beispiel: R1, Stufe 10 mit Partner und zwei Kindern gibt ca. 90.000 Euro p.a. Brutto. Plus Pension etc.
Wie alt bist du denn als Richter mit Stufe 10? ;)
Schön wärs. Ist aber leider nicht ganz richtig. Stufe 1-5 alle 2 Jahre, 5-9 alle 3 Jahre, Stufe 9 - Max. alle 4 Jahre. Also eher 56, als 50 - macht schon einen deutlichen Unterschied wie ich finde.
18.12.2020, 11:11
(18.12.2020, 11:04)Gast schrieb: Was die Einkommenssituation bei kleinen und mittleren Kanzleien angeht, schreibt LTO 2017: "Rechtsanwälte in Deutschland kommen auf einen durchschnittlichen Jahresumsatz von rund 200.000 Euro, der durchschnittliche Vorsteuergewinn liegt bei rund 96.500 Euro." (https://www.lto.de/recht/juristen/b/stud...werpunkte/)
Als A13 im hD des Bundes mit Ministerialzulage, verheiratet plus 2 Kinder kommt man auf Erfahrungsstufe 2 auf 3800,- Euro netto, wobei davon die PKV abgeht, von der wiederum der Dienstherr 70 % übernimmt, solange Kinder unter 12 Jahren vorhanden sind. Das entspricht einem Vorsteuergewinn von ca. 85.000 Euro. Man verdient also zu Beginn weniger als der durchschnittliche Anwalt. Perspektivisch bei Aufstieg auf A15 und einem weiteren (Beamten-)Kind aber mehr. Wenn man in diese Rechnung noch die Pension einpreist, dürfte der hD finanziell deutlich attraktiver sein. Dass es Anwälte gibt, die deutlich mehr verdienen, ist klar. Aber klar sollte auch sein, dass der o.g. Durchschnittswert sowohl Ausreißer nach oben als auch nach unten enthält. Es verdienen also auch einige Anwälte deutlich weniger.
Letztlich ist aber doch entscheidend, was für eine Art des Arbeitens man bevorzugt. Wer Geschäftssinn hat, gut mit Mandanten kann und (in seinem eigenen Unternehmen) gerne viel arbeitet bzw. daraus Befriedigung zieht, der dürfte als Anwalt gut aufgehoben sein. Wer dagegen viel Wert auf Sicherheit, Planbarkeit, Zeit für die Familie legt und gerne ein kleines Rädchen in einer großen Bürokratie ist, das auch mal ausfallen kann, ohne dass alles liegen bleibt, der ist gut für die Verwaltung geeignet.
Naja, A15 ist jetzt nicht gerade ein Selbstläufer. Dürften die Wenigsten erreichen.
18.12.2020, 11:15
(18.12.2020, 11:07)Gast schrieb:(18.12.2020, 10:28)Gast schrieb:(18.12.2020, 10:21)Gast 123 schrieb:ca. 50 denke ich (bei Berufsstart mit 30). Stufenaufstieg alle 2 Jahre!(18.12.2020, 10:15)Gast schrieb: Das stimmt und ist die eigentliche Frage - gibt es in der Anwaltskanzlei (als dann Selbstständiger) genug Geld, um die Risiken aufzuwiegen. Auch "kleine" Anwälte prahlen gern damit, ja viel mehr zu haben als z.B. Richter. Rechnet man Pension, BU und sonstige Risiken ein, bezweifle ich das..
Beispiel: R1, Stufe 10 mit Partner und zwei Kindern gibt ca. 90.000 Euro p.a. Brutto. Plus Pension etc.
Wie alt bist du denn als Richter mit Stufe 10? ;)
Schön wärs. Ist aber leider nicht ganz richtig. Stufe 1-5 alle 2 Jahre, 5-9 alle 3 Jahre, Stufe 9 - Max. alle 4 Jahre. Also eher 56, als 50 - macht schon einen deutlichen Unterschied wie ich finde.
Das gilt nur für die A-Besoldungen. Die R-Besoldungen steigen in der Tat alle 2 Jahre.
18.12.2020, 11:17
(18.12.2020, 10:21)Gast 123 schrieb:(18.12.2020, 10:15)Gast schrieb: Das stimmt und ist die eigentliche Frage - gibt es in der Anwaltskanzlei (als dann Selbstständiger) genug Geld, um die Risiken aufzuwiegen. Auch "kleine" Anwälte prahlen gern damit, ja viel mehr zu haben als z.B. Richter. Rechnet man Pension, BU und sonstige Risiken ein, bezweifle ich das..
Beispiel: R1, Stufe 10 mit Partner und zwei Kindern gibt ca. 90.000 Euro p.a. Brutto. Plus Pension etc.
Wie alt bist du denn als Richter mit Stufe 10? ;)
Mitte Ende 40
18.12.2020, 11:17
(18.12.2020, 11:11)Gast schrieb:(18.12.2020, 11:04)Gast schrieb: Was die Einkommenssituation bei kleinen und mittleren Kanzleien angeht, schreibt LTO 2017: "Rechtsanwälte in Deutschland kommen auf einen durchschnittlichen Jahresumsatz von rund 200.000 Euro, der durchschnittliche Vorsteuergewinn liegt bei rund 96.500 Euro." (https://www.lto.de/recht/juristen/b/stud...werpunkte/)
Als A13 im hD des Bundes mit Ministerialzulage, verheiratet plus 2 Kinder kommt man auf Erfahrungsstufe 2 auf 3800,- Euro netto, wobei davon die PKV abgeht, von der wiederum der Dienstherr 70 % übernimmt, solange Kinder unter 12 Jahren vorhanden sind. Das entspricht einem Vorsteuergewinn von ca. 85.000 Euro. Man verdient also zu Beginn weniger als der durchschnittliche Anwalt. Perspektivisch bei Aufstieg auf A15 und einem weiteren (Beamten-)Kind aber mehr. Wenn man in diese Rechnung noch die Pension einpreist, dürfte der hD finanziell deutlich attraktiver sein. Dass es Anwälte gibt, die deutlich mehr verdienen, ist klar. Aber klar sollte auch sein, dass der o.g. Durchschnittswert sowohl Ausreißer nach oben als auch nach unten enthält. Es verdienen also auch einige Anwälte deutlich weniger.
Letztlich ist aber doch entscheidend, was für eine Art des Arbeitens man bevorzugt. Wer Geschäftssinn hat, gut mit Mandanten kann und (in seinem eigenen Unternehmen) gerne viel arbeitet bzw. daraus Befriedigung zieht, der dürfte als Anwalt gut aufgehoben sein. Wer dagegen viel Wert auf Sicherheit, Planbarkeit, Zeit für die Familie legt und gerne ein kleines Rädchen in einer großen Bürokratie ist, das auch mal ausfallen kann, ohne dass alles liegen bleibt, der ist gut für die Verwaltung geeignet.
Naja, A15 ist jetzt nicht gerade ein Selbstläufer. Dürften die Wenigsten erreichen.
In Bundesministerien gibt es A15 schon als Referent, d.h. ohne Leitungsfunktion. Guckst du hier: https://de.wikipedia.org/wiki/Referent_(Behörde)
18.12.2020, 11:20
(18.12.2020, 11:04)Gast schrieb: Was die Einkommenssituation bei kleinen und mittleren Kanzleien angeht, schreibt LTO 2017: "Rechtsanwälte in Deutschland kommen auf einen durchschnittlichen Jahresumsatz von rund 200.000 Euro, der durchschnittliche Vorsteuergewinn liegt bei rund 96.500 Euro." (https://www.lto.de/recht/juristen/b/stud...werpunkte/)
Wobei man als selbstständiger Anwalt natürlich auch einen gewissen Anreiz hat, seinen Vorsteuergewinn so stark wie möglich zu drücken. Natürlich wird ein Anwalt mit 200.000 Euro Jahresumsatz dadurch nicht zum Einkommensmillionär aber in den Betriebsausgaben sind sicherlich auch ein paar Dinge drin, die man sich als Angestellter von seinem netto kaufen würde/muss. Bei einer guten Freundin ist der Vater Steuerberater mit eigenem Büro. Ab dem 16. Geburtstag haben seine Kinder kein Taschengeld mehr bekommen, sondern waren auf (damals) 400 Euro Basis in seinem Büro beschäftigt. Daraus erwuchs dann die Notwendigkeit später einen zweiten Dienstwagen für das Büro anzuschaffen, betriebliche Handys usw.
Im Übrigen kann ich deinem Beitrag aber nur zustimmen.
18.12.2020, 11:39
(18.12.2020, 09:55)Gast schrieb: Also mit a wirst du in meinem Bundeslang nicht A13, sondern nur mit 2xb. Und ich bleibe dabei: welcher Anwalt bleibt denn Angestellter? Grade in kleineren oder mittleren Kanzleien ist man nach ein paar (wenigen) Jahren Partner. Anwälte, die einfach bis zur Rente angestellt bleiben, gibt es nur selten - das sind dann oft nebenher Hausfrauen oder völlig ambitionslose Zuarbeiter.
“Nebenher Hausfrauen”, peinlich.
18.12.2020, 11:41
Wer kein Problem damit hat, Handlanger des Staates zu sein, der kann in die vermeintlich sichere Verwaltung. Als selbständiger Anwalt ist man sein eigener Chef. Als Arbeitsloser hat man nur Freizeit.
18.12.2020, 11:46
Handlanger des Staates oder der Mandanten. Der Anwalt ist alles andere als sein Chef. Er ist der Sklave der Mandanten
18.12.2020, 11:51
(18.12.2020, 11:15)Gast schrieb:(18.12.2020, 11:07)Gast schrieb:(18.12.2020, 10:28)Gast schrieb:(18.12.2020, 10:21)Gast 123 schrieb:ca. 50 denke ich (bei Berufsstart mit 30). Stufenaufstieg alle 2 Jahre!(18.12.2020, 10:15)Gast schrieb: Das stimmt und ist die eigentliche Frage - gibt es in der Anwaltskanzlei (als dann Selbstständiger) genug Geld, um die Risiken aufzuwiegen. Auch "kleine" Anwälte prahlen gern damit, ja viel mehr zu haben als z.B. Richter. Rechnet man Pension, BU und sonstige Risiken ein, bezweifle ich das..
Beispiel: R1, Stufe 10 mit Partner und zwei Kindern gibt ca. 90.000 Euro p.a. Brutto. Plus Pension etc.
Wie alt bist du denn als Richter mit Stufe 10? ;)
Schön wärs. Ist aber leider nicht ganz richtig. Stufe 1-5 alle 2 Jahre, 5-9 alle 3 Jahre, Stufe 9 - Max. alle 4 Jahre. Also eher 56, als 50 - macht schon einen deutlichen Unterschied wie ich finde.
Das gilt nur für die A-Besoldungen. Die R-Besoldungen steigen in der Tat alle 2 Jahre.
Mein Fehler - sorry.