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GPA-Nord
Drolf
Unregistered
 
#11
04.12.2020, 03:01
(07.10.2020, 19:58)Gast schrieb:  
(07.10.2020, 19:16)antwrt schrieb:  
(05.06.2020, 08:11)T. Kaiser schrieb:  Z 1: Richterklausur
Z 2: Anwaltsklausur
Z 3: ZVR-Klausur aus Richtersicht
Z 4: Anwaltsklausur

Anwaltsklausur besteht aus Gutachten und praktischem Teil. Das Gutachten kann man als Relation o. einschichtig aufbauen.

Noch Fragen?

Ist es aber nicht auch so, dass manchmal eine ZVR-Klausur aus Anwaltssicht gestellt wird?

Allenfalls als RA-Klausur zusätzlich zur gesetzten ZVR-Klausur.

Z4 ist dann Kautelar?
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Gast
Unregistered
 
#12
04.12.2020, 08:29
(04.12.2020, 03:01)Drolf schrieb:  
(07.10.2020, 19:58)Gast schrieb:  
(07.10.2020, 19:16)antwrt schrieb:  
(05.06.2020, 08:11)T. Kaiser schrieb:  Z 1: Richterklausur
Z 2: Anwaltsklausur
Z 3: ZVR-Klausur aus Richtersicht
Z 4: Anwaltsklausur

Anwaltsklausur besteht aus Gutachten und praktischem Teil. Das Gutachten kann man als Relation o. einschichtig aufbauen.

Noch Fragen?

Ist es aber nicht auch so, dass manchmal eine ZVR-Klausur aus Anwaltssicht gestellt wird?

Allenfalls als RA-Klausur zusätzlich zur gesetzten ZVR-Klausur.

Z4 ist dann Kautelar?

Z4 heißt beim GPA ZR III und ist eine normale Anwaltsklausur, die eine Kautelarklausur sein kann, aber nicht muss.
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Jan
Unregistered
 
#13
09.12.2020, 10:38
Darf/muss man im GPA eigentlich mit Familienrecht oder Arbeitsrecht rechnen?
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Gast
Unregistered
 
#14
09.12.2020, 11:32
Nicht in der Tiefe wie sie wohl in manchen süddeutschen Bundesländern geprüft wird. Bezüge zu den beiden Rechtsgebieten kommen aber immer mal wieder dran. Diesen Juni wurden etwa Arbeitnehmerbegriff und innerbetrieblicher Schadensausgleich in der ZR-I-Klausur abgeprüft. Lies sich aber alles mit dem Palandt bewältigen.
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Gast
Unregistered
 
#15
09.12.2020, 11:41
(09.12.2020, 11:32)Gast schrieb:  Nicht in der Tiefe wie sie wohl in manchen süddeutschen Bundesländern geprüft wird. Bezüge zu den beiden Rechtsgebieten kommen aber immer mal wieder dran. Diesen Juni wurden etwa Arbeitnehmerbegriff und innerbetrieblicher Schadensausgleich in der ZR-I-Klausur abgeprüft. Lies sich aber alles mit dem Palandt bewältigen.

Exakt das.
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Fragr4e444
Unregistered
 
#16
10.12.2020, 08:47
Und die beiden Ö-Rechts Klausuren?

ÖR 1 immer Gerichtsklausur (Urteil/Bechluss? ÖR2 immer Anwaltsklausur?
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Gast
Unregistered
 
#17
10.12.2020, 08:54
Die Erfahrung lehrt das ÖR-I eine Gerichtsklausur ist. Bei ÖR-II handelt es sich überwiegend um eine Anwaltsklausur, Klausuren aus Behördensicht kommen aber auch gelegentlich dran.
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Hamburger mit oder ohne Käse
Unregistered
 
#18
29.03.2021, 08:13
Auf den Punkt gebracht:

1. Klausur (Mo.): ZR-I = Urteil
2. Klausur (Di.): ZR-II = Anwaltsklausur aus Kläger- od. Beklagtensicht
3. Klausur (Do.): ZHG = Urteil ZVR
4. Klausur (Fr.): ZR-III = Anwaltsklausur aus Kläger- od. Beklagtensicht, Kautelarklausur
5. Klausur (Mo.): StR-I = Anklage (StA)
6. Klausur (Di): StR-II = Revision
7. Klausur (Do.): ÖR-I = Urteil od. Beschluss (vorl. Rechtsschutz)
8. Klausur (Fr.): ÖR-II = Anwalts-, od. Behördenklausur
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Hamburger mit oder ohne Käse
Unregistered
 
#19
29.03.2021, 09:03
ZR: Urteil, Anwaltskl. & ZVR
StR: Anklage & Revision
ÖR: Urteil/Beschluss & Anwalts-/Behördenklausur

Sehe ich es richtig, dass man sich auf 7 (8, wenn man im ÖR zw. Anwalts- und Behördenklausur trennt) Klausurarten/-typen einstellen muss? Das die Anwaltsklausur aus Kläger- und Beklagtensicht gestellt werden kann, ist klar. Hinzu kommt dann aber auch noch das Kautelarrecht.

Ich brauche diese Aufstellung für meinen Lernplan.
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