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Notarassessor Rheinland: Keine Stellen ausgeschrieben?
Gasti
Unregistered
 
#121
01.12.2020, 21:54
(01.12.2020, 19:24)Gast schrieb:  Meiner Meinung ist das Judiz des Senats überzeugend: In Anbetracht des Wortlauts von § 7 Abs. 2 S. 1 BNotO im Rahmen der Gesamtbeurteilung für die Bestellung zum/zur Notarassesor/in das Ergebnis der die juristische Ausbildung abschließenden Staatsprüfung mit nur numerisch 16,67% zu bewerten, konfligiert doch arg mit dem Wortlaut, der eine „besondere Berücksichtigung“ eben jener Staatsprüfung verlangt. Eigentlich irre, dass dies all die Jahre der Bewertungsmaßstab war.

Mal aber abgesehen davon finde ich folgende Erkenntnis noch krasser: Das gesamte Bewerbungsverfahren vom Frühjahr (März 2020) ist also noch dergestalt „völlig offen“, als dass die sechs Stellen bis heute noch gar nicht besetzt sind. Diese Situation ist sicherlich für diejenigen 6 Bewerber, die ursprünglich schon formell oder informell die Nachricht bekommen hatten, dass sie „es geschafft“ haben, überaus misslich, da sie jaim völligen Limbo verharren müssen und eventuell schon alte Arbeitsverträge gekündigt hatten.

Was mich aber noch mehr interessieren würde: Hat die jetzige Entscheidung des OLG Köln auch Auswirkungen auf die aktuelle Besetzungsrunde (Oktober 2020)? Können die überhaupt die neuen sieben Stellen besetzen, bevor März 2020 endgültig durch ist?


Juristisch ist das gar nicht uninteressant. Vielleicht macht man ein großes Verfahren mit 12 neuen Bewerbern und 10 von den alten und vergibt dann 13 Plätze. Wäre zwar bisschen blöd für die aus dem letzten Durchgang, aber Bestandsschutz dürfte es nicht geben. Oder man lädt nur die 8 aus dem alten Verfahren nochmal ein, nämlich die besten acht, und dann schaut man. Oder man gibt dem ASt einfach was er will.
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Gast
Unregistered
 
#122
01.12.2020, 22:06
Ich frage mich ja: weshalb wurde der Antragsteller nicht genommen?

Wenn ich den TB richtig lese,

- hat er sich bereits zum zweiten Mal erfolglos beworben
- wurde von R-P als Notarassessor genommen
- hatte er gute Noten (wohl die zweitbesten der Gruppe)

Trotz alledem bekam er mit großem Abstand (alle anderen so 15-16, er 10+8 Punkte) die schlechtesten Bewertungen im Gespräch. Klar, vielleicht war er einfach ziemlich inkompetent, das überrascht aber angesichts der Noten und seines Erfolges in R-P doch etwas. 

War er vielleicht menschlich komisch? Oder machte es einen schlechten Eindruck, sich als eingestellter Assessor in einem anderen Land zu bewerben?

Spannend...
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Gast
Unregistered
 
#123
01.12.2020, 22:14
Sympathie und Nasenfaktor
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Gast
Unregistered
 
#124
01.12.2020, 22:56
Liegt einzig und allein daran, dass er in Koblenz schln ernannt war. Sein erster "Misserfolg" bei der Rheinischen Notarkammer lag ja nach der Einstellung in Koblenz. Und wenn der total Banane wäre, hätte man ihn in Koblenz ja auch nicht genommen.
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Gasty
Unregistered
 
#125
01.12.2020, 23:29
Dürfte wohl jetzt auch ne Rolle spielen, wie seine erste Bewertung ausgefallen ist. Auf die nimmt das OLG ja mehrmals Bezug.
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A2kat
Unregistered
 
#126
01.12.2020, 23:35
Überlege auch mich als Notarassessor in Brandenburg zu bewerben. Weiß zufällig jemand, wann das nächste mal ausgeschrieben wird? Die letzte Ausschreibung für 2Stellen war afaik im Mai 2020. 

Stimmt es eigentlich, dass die Notenanforderungen im Osten so viel geringer sind? Hab 13,2 und 12,2 aus den Examina. Wenn ich teilweise lese, dass angeblich ab 9 Pkt eingestellt wird, dann müsste ich doch eigtl. ganz gute Chancen haben.
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Gast
Unregistered
 
#127
01.12.2020, 23:58
(01.12.2020, 23:35)A2kat schrieb:  Überlege auch mich als Notarassessor in Brandenburg zu bewerben. Weiß zufällig jemand, wann das nächste mal ausgeschrieben wird? Die letzte Ausschreibung für 2Stellen war afaik im Mai 2020. 

Stimmt es eigentlich, dass die Notenanforderungen im Osten so viel geringer sind? Hab 13,2 und 12,2 aus den Examina. Wenn ich teilweise lese, dass angeblich ab 9 Pkt eingestellt wird, dann müsste ich doch eigtl. ganz gute Chancen haben.

dann begenen wir uns im auswahlverfahren. Bin bereits ernannter Notarassessor und bewerbe mich auch dort. Schau mer mal, ob dus pckst.
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A2kat
Unregistered
 
#128
02.12.2020, 00:12
Achso, kann man sich auch als bereits ernannter Assessor noch einmal auf eine andere Assessorstelle bewerben? Wusste ich gar nicht.

Weißt du denn, wann in Bbg wieder ausgeschrieben wird? :)
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GastGast
Unregistered
 
#129
02.12.2020, 08:33
Ich meine, irgendwie kann man das bisher praktizierte Formel auch gut verstehen. Man lädt einfach die besten zwölf ein, und von denen nimmt man dann die nettesten sechs. Wie nach dem alten Slogan von Hengeler : von den besten die nettesten.

Jetzt wird man in Zukunft halt 40 Prozent 2. Examen, 10 Prozent fachlicher Eindruck aus Vorstellungsgespräch und 50 Prozent persönlich machen. Da hat man immer noch genug Spielraum, um die Nerds - wie ganz offensichtlich den Antragsteller - rauszuhauen.
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Gast
Unregistered
 
#130
02.12.2020, 12:23
(01.12.2020, 21:54)Gasti schrieb:  
(01.12.2020, 19:24)Gast schrieb:  Meiner Meinung ist das Judiz des Senats überzeugend: In Anbetracht des Wortlauts von § 7 Abs. 2 S. 1 BNotO im Rahmen der Gesamtbeurteilung für die Bestellung zum/zur Notarassesor/in das Ergebnis der die juristische Ausbildung abschließenden Staatsprüfung mit nur numerisch 16,67% zu bewerten, konfligiert doch arg mit dem Wortlaut, der eine „besondere Berücksichtigung“ eben jener Staatsprüfung verlangt. Eigentlich irre, dass dies all die Jahre der Bewertungsmaßstab war.

Mal aber abgesehen davon finde ich folgende Erkenntnis noch krasser: Das gesamte Bewerbungsverfahren vom Frühjahr (März 2020) ist also noch dergestalt „völlig offen“, als dass die sechs Stellen bis heute noch gar nicht besetzt sind. Diese Situation ist sicherlich für diejenigen 6 Bewerber, die ursprünglich schon formell oder informell die Nachricht bekommen hatten, dass sie „es geschafft“ haben, überaus misslich, da sie jaim völligen Limbo verharren müssen und eventuell schon alte Arbeitsverträge gekündigt hatten.

Was mich aber noch mehr interessieren würde: Hat die jetzige Entscheidung des OLG Köln auch Auswirkungen auf die aktuelle Besetzungsrunde (Oktober 2020)? Können die überhaupt die neuen sieben Stellen besetzen, bevor März 2020 endgültig durch ist?


Juristisch ist das gar nicht uninteressant. Vielleicht macht man ein großes Verfahren mit 12 neuen Bewerbern und 10 von den alten und vergibt dann 13 Plätze. Wäre zwar bisschen blöd für die aus dem letzten Durchgang, aber Bestandsschutz dürfte es nicht geben. Oder man lädt nur die 8 aus dem alten Verfahren nochmal ein, nämlich die besten acht, und dann schaut man. Oder man gibt dem ASt einfach was er will.

Die stecken echt in einer Bredouille: Entweder die Kammer zieht stur das Hauptsacheverfahren durch. Dann kann der März 2020-Durchgang auf absehbare Zeit nicht besetzt werden. Das würde aber bedeuten, dass sie entweder jetzt den Oktober 2020-Durchgang faktisch vor dem März-Durchgang besetzen müsste (was aus meiner Sicht wohl sinnvoll wäre, weil sonst noch mehr Stellen offen bleiben müssten) oder den Oktober-Durchgang auch zeitlich nach hinten schiebt.

Oder sie gibt nach und führt (neue) Bewerbungsgespräche auch für den März-Durchgang zeitnah durch, und zwar noch vor dem Oktober-Durchgang. Entweder getrennt oder insgesamt als „Riesenrunde“, wobei das gerade auch wegen Corona natürlich suboptimal wäre.

Oder sie lassen März 2020 erstmal unbesetzt und machen einfach mit Oktober 2020 weiter.

Irre  :D
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