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Antworten

 
Frustriert - schlechteres zweites Examen?
Gast
Unregistered
 
#31
29.11.2020, 13:57
(29.11.2020, 13:55)Gast schrieb:  
(29.11.2020, 13:21)Gast schrieb:  Mittlerweile lege ich mich am Wochenende nur noch mit ner tüte Chips aufs Sofa und lese die threads in diesem Forum durch. Beste Unterhaltung ever.

Was ist daran unterhaltsam, wenn es anderen nicht gut geht, weil ihre schlechte oder enttäuschende Note sie frustriert?



Einfach alles. Das Kindergarten-Gejammere hier ist köstlich
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gs4
Unregistered
 
#32
29.11.2020, 14:03
und was willst du jetzt hören?


entweder du aktzeptierst es oder machst den Verbesserungsversuch, wenn du nicht damit klar kommst.

Ansonsten kannst du den Dr oder den LLM machen, wenn du das für irgendwas brauchst oder Lust darauf hast ( beides extram leicht Plätze zu bekommen mit einem "gut" im ersten).


=> Mach dir klar was du willst und mach dann was.


Ich hab im 2. auch deutlich weniger Punkte als im ersten ( von 14,X auf 9,X). Hab dann drüber nachgedacht und festgestellt, dass es bei mir nur eine Ego Nummer war und hab mir den VerbesserungsV nicht mehr angetan.
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Gast
Unregistered
 
#33
29.11.2020, 14:44
7,8 = Weltuntergang, ganzes Leben dahin? Aber für den Verbesserungsversuch zu faul? Unfassbar.
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Gast
Unregistered
 
#34
29.11.2020, 15:02
Es hat ja nicht jeder die gleichen Ziele. Ich trauere meinem Status als Aisnahmejurist etwas hinterher. 

Wohl ich doch einen Verbesserungsversuch in Angriff nehmen müssen.
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fast3
Unregistered
 
#35
29.11.2020, 15:12
(29.11.2020, 15:02)Gast schrieb:  Es hat ja nicht jeder die gleichen Ziele. Ich trauere meinem Status als Aisnahmejurist etwas hinterher. 

Wohl ich doch einen Verbesserungsversuch in Angriff nehmen müssen.



sagmal, du hast doch schwarz auf weis, dass du kein Ausnahmejurist bist :D

wenn du jetzt mit ach und krach die 9 schaffst, ändert das auch nichts mehr ( außer, dass du es in t1 leichter hast).
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Gast
Unregistered
 
#36
29.11.2020, 15:24
Also die einzig in Betracht kommende Variante ist, dass du den Verbesserungsversuch schreibst. Die Frage stellt sich doch wohl garnicht
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Auch Bln
Unregistered
 
#37
29.11.2020, 15:28
Hast Du Deinen Selbstwert über "Ausnahmejurist, weil erstes Examen "gut" definiert"?
O Mann, das ist hart.

Gut ist ne geile Note, aber Ausnahmejurist*in wird man/frau doch nicht durch die Punktzahl im Examen! Das wird man/frau durch herausragende Leistungen in Wissenschaft oder Praxis...
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Gast
Unregistered
 
#38
29.11.2020, 15:33
Mir ist auch echt schleierhaft wieso nicht jeder Kandidat einfach mit dem Verbesserungsversuch rechnet, diesen quasi also regulären Abschluss des Refs von beginn an einpreist und nur davon absieht wenn es bereits beim ersten Versuch ausreichend gut geklappt hat. 

Will heißen: Erstversuch gut vorbereitet schreiben; 2 Wochen Pause; in der Wahlstation mit (etwas gedrosseltem) Pensum weiterlernen und insb regelmäßig Probe-Klausuren schreiben; dann einen Monat auf die mündliche Prüfung des Erstversuchs vorbereiten; Bilanz ziehen und falls erforderlich direkt bei nächsten Termin den Verbesserungsversuch schreiben. So verliert man kaum Zeit und insb. keine Nerven
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Gast
Unregistered
 
#39
29.11.2020, 15:49
(29.11.2020, 15:02)Gast schrieb:  Es hat ja nicht jeder die gleichen Ziele. Ich trauere meinem Status als Aisnahmejurist etwas hinterher. 

Wohl ich doch einen Verbesserungsversuch in Angriff nehmen müssen.

Deine Note im 1. Examen hat dich nie zum Ausnahmejuristen gemacht. Also kein Grund zum Trauern.
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Gast
Unregistered
 
#40
29.11.2020, 15:52
(29.11.2020, 15:49)Gast schrieb:  
(29.11.2020, 15:02)Gast schrieb:  Es hat ja nicht jeder die gleichen Ziele. Ich trauere meinem Status als Aisnahmejurist etwas hinterher. 

Wohl ich doch einen Verbesserungsversuch in Angriff nehmen müssen.

Deine Note im 1. Examen hat dich nie zum Ausnahmejuristen gemacht. Also kein Grund zum Trauern.

Nicht? Warum?
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