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Verwaltungsrichter
Gast1234
Unregistered
 
#11
28.11.2020, 22:38
(28.11.2020, 20:57)Gast schrieb:  
(28.11.2020, 15:17)Gast1234 schrieb:  Ich bin auch Proberichter am VG. Hab auch noch viel mit Asyl zu tun. Etwa einmal im Monat haben wir Kammertermine, mit ca zwei Sachen bei denen ich BE bin. 
Erledigungsdruck ist bei uns schon auch relativ hoch, aber ich denke wir haben es doch entspannter als die Kollegen aus der ordentlichen  :D

2 Sachen als BE und keine Einzelrichtersachen?  :D :D Und was machst du mit der ganzen Freizeit so?

Asyl als Einzelrichter natürlich :D Daher wie gesagt viel Asyl und wenig normale Verwaltungsrechtssachen. Man muss bei uns ca. 3x mal so viel Asyl erledigen als normale Verwaltungsrechtsverfahren.
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Gast1234
Unregistered
 
#12
28.11.2020, 22:45
Und derzeit auch relativ viele Eilverfahren. Im Schnitt sollte ich zwischen 15-17 Verfahren im Monat erledigen. Ist natürlich im Vergleich zur ordentlichen lächerlich wenig :D Aber wir stecken auch mehr Zeit in jedes einzelne Verfahren. Da wird schon an einem Urteil mehrere Tage geschrieben, also abgesehen von Asyl-Urteilen natürlich.
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Gast
Unregistered
 
#13
28.11.2020, 23:45
Ich bin Proberichter im ersten Jahr am VG. In meinem Dezernat fast kein Asyl, dafür aber recht viele Eilverfahren. Ich habe idR 1-3 Sitzungen pro Woche, einmal im Monat Kammertermin. Durchschnittlich vielleicht 5-10 Erledigungen pro Monat. Es gibt (zumindest aktuell) auch keinen Druck, mehr zu erledigen. Ich komme mit 40h hin und mag meinen Job.
Im Gegensatz zu anderen Gerichtsbarkeiten kann ich hier tatsächlich richtig juristisch arbeiten und habe zugleich viel Kontakt mit Menschen.
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Gast
Unregistered
 
#14
02.12.2020, 00:05
(28.11.2020, 22:45)Gast1234 schrieb:  Und derzeit auch relativ viele Eilverfahren. Im Schnitt sollte ich zwischen 15-17 Verfahren im Monat erledigen. Ist natürlich im Vergleich zur ordentlichen lächerlich wenig :D  Aber wir stecken auch mehr Zeit in jedes einzelne Verfahren. Da wird schon an einem Urteil mehrere Tage geschrieben, also abgesehen von Asyl-Urteilen natürlich.


"natürlich". Wo käme man hin, wenn man in einer so unbedeutenden Materie ähnlich wie Zeit aufwenden würde wie im nächsten Abschleppfall.
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Gast
Unregistered
 
#15
02.12.2020, 09:38
(02.12.2020, 00:05)Gast schrieb:  
(28.11.2020, 22:45)Gast1234 schrieb:  Und derzeit auch relativ viele Eilverfahren. Im Schnitt sollte ich zwischen 15-17 Verfahren im Monat erledigen. Ist natürlich im Vergleich zur ordentlichen lächerlich wenig :D  Aber wir stecken auch mehr Zeit in jedes einzelne Verfahren. Da wird schon an einem Urteil mehrere Tage geschrieben, also abgesehen von Asyl-Urteilen natürlich.


"natürlich". Wo käme man hin, wenn man in einer so unbedeutenden Materie ähnlich wie Zeit aufwenden würde wie im nächsten Abschleppfall.
Naja, das kommt schon auf den jeweiligen Fall an. Gibt Länder, bei denen ein Anspruch auf Schutz äußerst unwahrscheinlich ist und wo die Klagen auch nur eingereicht werden, um Zeit für Plan B zu entwickeln. Macht einen riesigen Unterschied ob man für Georgien oder den Irak zuständig ist.
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Gast
Unregistered
 
#16
02.12.2020, 12:05
Man hört ja immer wieder, dass bei der Verwaltungsgerichtsbarkeit in Relation zur ordentlichen Gerichtsbarkeit „die juristische Welt noch in Ordnung sei“, gerade was die Arbeitsbelastung angeht. Dementsprechend soll in diesem Bereich die Besoldung noch am Ehesten als fair im Verhältnis zur tatsächlich abgeleisteten Arbeitszeit gelten. Könnt ihr dies bestätigen? 

Und hättet ihr eine Erklärung dafür, warum augenscheinlich bei der Verwaltungsgerichtsbarkeit der Erledigungsdruck nicht so hoch ist wie bei der Ordentlichen? Schließlich sind die Verfahrensdauern für die Hauptsacheverfahren nun auch nicht gerade kurz, genug offene Fälle scheinen ja an sich auch vorhanden zu sein. Warum muss man das nicht alles „wegschaffen“?
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Gast
Unregistered
 
#17
02.12.2020, 12:13
Weil am Parteientisch nicht zwei poplige Zivilisten sitzen, sondern auf der einen Seite immer der Staat Kläger oder Beklagter ist und dieser das Gebot der aller höchsten Sorgfalt für sich in Anspruch nimmt.
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Gast
Unregistered
 
#18
02.12.2020, 12:15
(02.12.2020, 12:13)Gast schrieb:  Weil am Parteientisch nicht zwei poplige Zivilisten sitzen, sondern auf der einen Seite immer der Staat Kläger oder Beklagter ist und dieser das Gebot der aller höchsten Sorgfalt für sich in Anspruch nimmt.


*Räusper*
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Gast
Unregistered
 
#19
02.12.2020, 12:20
Erstens kann man vom VG nicht so einfach ins Rechtsmittel, vor allem im Asyl nicht. Also nicht minimum 2 Instanzen, eine Berufungszulassung ist gerade im Asylrecht äußerst schwierig. Allein deswegen ist es gerechtfertigt, dass sich das VG Richter gründlicher mit dem Fall auseinandersetzt als der AG Richter oder LG Richter, der bei vielen Verfahren sowieso weiß, dass das in die Berufung geht
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Gast HH
Unregistered
 
#20
02.12.2020, 12:41
(02.12.2020, 12:13)Gast schrieb:  Weil am Parteientisch nicht zwei poplige Zivilisten sitzen, sondern auf der einen Seite immer der Staat Kläger oder Beklagter ist und dieser das Gebot der aller höchsten Sorgfalt für sich in Anspruch nimmt.


Haha, ja genau, alles klar... Wer mal die Schriftsätze der Behörden sieht, fasst sich an den Kopf. Highlight war neulich mal ein Schriftsatz, in dem die ganze Zeit vom 'Wiederspruch' geschrieben wurde...
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