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Einstiegsgehalt
Gast
Unregistered
 
#2.721
27.11.2020, 11:25
Ich bin Anfang 2019 fertig geworden. Erstes a(denkbar knapp am b vorbei) zweites dann solides b. In meiner Bewerbungsphase habe ich schon den Eindruck bekommen, dass in vielen Bereichen händeringend gesucht wird. Ich hatte innerhalb eines Monats vier Vorstellungsgespräche ( zwei bei örtlichen Kanzleien, eins bei einem mittelständischen Unternehmen und eins bei einem DAX Konzern). Am Ende standen drei Zusagen (nur der DAX Konzern hat mir dann doch abgesagt). Alle Jobs haben ordentliche Gehälter geboten. Von 48k bis 65k. Bei meinen Ref KollegInnen lief es nicht viel anders. Mit Corona mag das temporär wieder anders aussehen, aber an den grundlegenden Parametern des juristischen Arbeitsmarkts ändert das wenig. Immer weniger AbsolventInnen des 2. Examens treffen auf große altersbedingte Abgänge sowohl in Anwaltschaft als auch öffentlicher Verwaltung. Zugleich wächst der Beratungsbedarf für Unternehmen durch ein immer komplexer werdendes regulatorischen Umfeld. Da wird so schnell auch Legal Tech nichts dran ändern.
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Gast
Unregistered
 
#2.722
27.11.2020, 11:26
Komisch, ich kenne nur Wirtschaftsjuristen, die vorher 2x durchs erste Examen gefallen sind  :D
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Gast
Unregistered
 
#2.723
27.11.2020, 11:55
(26.11.2020, 23:07)Dipl. Jurist schrieb:  Was denkt ihr eigentlich, mit welchem Gehalt ein/e Wi-Jurist/in ohne Examina, aber mit Bachelor- und Masterabschluss (Uni/FH) in den Beruf einsteigt? 

Wenn sich ein/e Volljurist/in (oder in meinem Fall Dipl-Jur.) - egal mit welchen Noten - mit einem mickrigen Gehalt zufrieden gibt, dann ist dies eben seinem/ihrem Unvermögen geschuldet, sich angemessen zu verkaufen, wenn nötig, auch Jobs mit RA-Gehilfen-Gehältern oder  Bachelorgehältern rigoros abzulehnen.

In Bezug auf meinen Fall spielte weder „Glück“ oder Vitamin B noch irgendeine wie auch immer geartete Art von „Einflussnahme“ eine Rolle. Auch mit 5,2 Punkten und nur mit einem Examen stehe ich mit Stolz da und verlange die mir gebührende Anerkennung meiner Arbeitsleistung in Form eines angemessenen Gehalts. Und diese Angemessenenheit begann bei mir bei 55k, wobei im Arbeitsvertrag eine Klausel über die Nachverhandlung des Gehalts nach 1,5 Jahren - auf mein Hinwirken - aufgenommen worden war. Die Nachverhandlungen endeten erfolgreich bei 60 k. Dennoch möchte ich mein Referendariat und das 2. Examen (irgwann) absolvieren.

Leider gibt es viele sog. Vierer-Volljuristen, die sich gehaltsmässig als Tippse hergeben. Traurig.  

Arbeitsbedingt lernte ich einige von unserer Firma mandatierte RAe aus mittelständischen Kanzleien auch persönlich kennen. Mit sind bisher 4 Volljuristen persönlich begegnet, die mit 2xausr. ab 60 k eingestiegen sind. In meinem Bekanntenkreis bekomme ich immer wieder mit, dass es etliche 5-6,5 Punkte Volljuristen gibt, die ordentlich verdienen. 

Apropos Wi-Juristen mit Master: Einstiegsgehalt zwischen 55k bis 70 K. 

Nun kommt erneut: „Glaub ich net“.

Ich sage: „Lasse redn“ und höre mal wieder die Ärzte.

Ich denke "Anerkennung" hast du über Gebühr bekommen. Mit einem solchen Examen ist die Einkommensobergrenze halt auch irgendwo bei 60 K erreicht.

Ein Volljurist mit gleichen Noten (in beiden Examina) steigt vielleicht mit einem "Tippsengehalt" (übrigens sehr schön, dass du diese Arbeit herabwürdigst) ein, kann über die Jahre aber sicherlich ein höheres Gehalt erzielen und ist viel freier in seinen Möglichkeiten einen Job zu kriegen, denn als Volljurist kann man grundsätzlich alles machen.

Wenn du zufrieden bist, dann ist das schön. Aber noch lange kein Grund sich hier aufzuführen wie Graf Rotz.
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Gast
Unregistered
 
#2.724
27.11.2020, 12:07
(27.11.2020, 11:55)Gast schrieb:  
(26.11.2020, 23:07)Dipl. Jurist schrieb:  Was denkt ihr eigentlich, mit welchem Gehalt ein/e Wi-Jurist/in ohne Examina, aber mit Bachelor- und Masterabschluss (Uni/FH) in den Beruf einsteigt? 

Wenn sich ein/e Volljurist/in (oder in meinem Fall Dipl-Jur.) - egal mit welchen Noten - mit einem mickrigen Gehalt zufrieden gibt, dann ist dies eben seinem/ihrem Unvermögen geschuldet, sich angemessen zu verkaufen, wenn nötig, auch Jobs mit RA-Gehilfen-Gehältern oder  Bachelorgehältern rigoros abzulehnen.

In Bezug auf meinen Fall spielte weder „Glück“ oder Vitamin B noch irgendeine wie auch immer geartete Art von „Einflussnahme“ eine Rolle. Auch mit 5,2 Punkten und nur mit einem Examen stehe ich mit Stolz da und verlange die mir gebührende Anerkennung meiner Arbeitsleistung in Form eines angemessenen Gehalts. Und diese Angemessenenheit begann bei mir bei 55k, wobei im Arbeitsvertrag eine Klausel über die Nachverhandlung des Gehalts nach 1,5 Jahren - auf mein Hinwirken - aufgenommen worden war. Die Nachverhandlungen endeten erfolgreich bei 60 k. Dennoch möchte ich mein Referendariat und das 2. Examen (irgwann) absolvieren.

Leider gibt es viele sog. Vierer-Volljuristen, die sich gehaltsmässig als Tippse hergeben. Traurig.  

Arbeitsbedingt lernte ich einige von unserer Firma mandatierte RAe aus mittelständischen Kanzleien auch persönlich kennen. Mit sind bisher 4 Volljuristen persönlich begegnet, die mit 2xausr. ab 60 k eingestiegen sind. In meinem Bekanntenkreis bekomme ich immer wieder mit, dass es etliche 5-6,5 Punkte Volljuristen gibt, die ordentlich verdienen. 

Apropos Wi-Juristen mit Master: Einstiegsgehalt zwischen 55k bis 70 K. 

Nun kommt erneut: „Glaub ich net“.

Ich sage: „Lasse redn“ und höre mal wieder die Ärzte.

Ich denke "Anerkennung" hast du über Gebühr bekommen. Mit einem solchen Examen ist die Einkommensobergrenze halt auch irgendwo bei 60 K erreicht.

Ein Volljurist mit gleichen Noten (in beiden Examina) steigt vielleicht mit einem "Tippsengehalt" (übrigens sehr schön, dass du diese Arbeit herabwürdigst) ein, kann über die Jahre aber sicherlich ein höheres Gehalt erzielen und ist viel freier in seinen Möglichkeiten einen Job zu kriegen, denn als Volljurist kann man grundsätzlich alles machen.

Wenn du zufrieden bist, dann ist das schön. Aber noch lange kein Grund sich hier aufzuführen wie Graf Rotz.


Stimme da vollkommen zu. Ich glaube wer mit einem Staatsexamen und 5,x Punkten (was die Leistung nicht herabwürdigen soll) irgendwo vorstellig wird und 55k Einstiegsgehalt verlangt, wird einfach wieder nach Hause geschickt. Die Realität sieht nunmal so aus, dass es auf dem Markt (auf dem Papier) besser qualifizierte Bewerber gibt, die die entsprechenden Unternehmen dann auch einstellen. Es ist natürlich einfach sich hinter "ihr glaubt mir eh nicht, erzählt nur" zu verstecken, aber für den Großteil der Bewerber sieht die Realität nunmal so aus. 

Wo ich widersprechen würde ist, dass die Einkommensobergrenze bei 60k erreicht ist. Sobald man ein paar Jahre Berufserfahrung gesammelt und sich entsprechend fort- bzw. weiter gebildet hat, wird man zumindest nach einem Wechsel der Kanzlei/des Unternehmens über 60k verdienen können. In diesem Fall trifft es dann tatsächlich zu, dass man sich mit entsprechender Berufserfahrung im Rücken nicht unter Wert verkaufen sollte.
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Gast
Unregistered
 
#2.725
27.11.2020, 12:23
Wann muss sich nur mal das Durchschnittsgehalt von Juristen anschauen, um zu wissen, dass diesen mit 1x a 55k Einstiegsgahlt völliger Blödsinn ist. Mag es Einzelfälle geben, (Vitamin B) aber ansonsten fernab der Realität
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Gast
Unregistered
 
#2.726
27.11.2020, 12:41
(27.11.2020, 12:23)Gast schrieb:  Wann muss sich nur mal das Durchschnittsgehalt von Juristen anschauen, um zu wissen, dass diesen mit 1x a 55k Einstiegsgahlt völliger Blödsinn ist. Mag es Einzelfälle geben, (Vitamin B) aber ansonsten fernab der Realität


 Laut gehaltsvergleich.com kann ein Volljurist mit einem Einstiegsgehalt von durchschnittlich 3.770 Euro monatlich rechnen (Stand Juni 2019)

Macht 45.000 EUR im Jahr. 

Dem Legal Tribune Online zufolge können Jura-Absolventen in kleinen Kanzleien mit etwa 38.000 bis 55.000 Euro brutto Jahresgehalt


 Mittelständische Unternehmen zahlen laut Angaben 48.000 bis 60.000 Euro

Wohlgemerkt zum Einstieg!

Danach steigt die Kurve stark an.

Der Juristenmangel wird in allen Notenklassen in den nächsten Jahren extrem.

Freut euch doch! Endlich bleibt mehr vom Kuchen für alle!
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Gast
Unregistered
 
#2.727
27.11.2020, 12:42
(27.11.2020, 12:23)Gast schrieb:  Wann muss sich nur mal das Durchschnittsgehalt von Juristen anschauen, um zu wissen, dass diesen mit 1x a 55k Einstiegsgahlt völliger Blödsinn ist. Mag es Einzelfälle geben, (Vitamin B) aber ansonsten fernab der Realität


Gehalt Volljurist/in | StepStone Gehaltsinformationen

Unabhängig vom Einstieg liegt das Durchschnittsgehalt bei 64.000 EUR.
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Gast
Unregistered
 
#2.728
27.11.2020, 12:59
Wohl kaum. 65.000 Euro kriegt in kleinen Kanzleien niemand, außer es sind boutiquen. Zudem sind weder R1, noch A13 65.000 Euro brutto (wobei man da natürlich schwer rechnen kann). Die Großkanzleigehälter dürften von der Menge an Stellen her kaum ins Gewicht fallen.

In Unternehmen wären 65.000 Euro schon durchaus ordentlich, das kriegt man nur bei großen Unternehmen.
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Gast
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#2.729
27.11.2020, 13:03
(27.11.2020, 12:59)Gast schrieb:  Wohl kaum. 65.000 Euro kriegt in kleinen Kanzleien niemand, außer es sind boutiquen. Zudem sind weder R1, noch A13 65.000 Euro brutto (wobei man da natürlich schwer rechnen kann). Die Großkanzleigehälter dürften von der Menge an Stellen her kaum ins Gewicht fallen.

In Unternehmen wären 65.000 Euro schon durchaus ordentlich, das kriegt man nur bei großen Unternehmen.



Durchschnitt sagt wirklich nichts aus. Selbst in Tochtergesellschaften von DAX Unternehmen steigt man idR bei 48.000-55.000 als Volljurist ein. Grundsätzlich wird da Prädikat und Auslandserfahrung gefordert. Auch wenn die Ausschreibung offiziell sich an 2x Befriedigend orientiert.
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Gast
Unregistered
 
#2.730
27.11.2020, 13:04
(27.11.2020, 12:23)Gast schrieb:  Wann muss sich nur mal das Durchschnittsgehalt von Juristen anschauen, um zu wissen, dass diesen mit 1x a 55k Einstiegsgahlt völliger Blödsinn ist. Mag es Einzelfälle geben, (Vitamin B) aber ansonsten fernab der Realität

Die eigene Realität ist grenzenlos. Wo lebt ihr denn? Als Volljurist unter 50 K Einstiegsgehalt ist? Gehts noch? 

Selbst ich als 4er-Jurist mit 1. Examen lasse mich damit nicht abspeisen, übrigens ohne VitB oder C oder D. 

Seid selbsbewusst, behauptet euch und fordert das, was euch zusteht, egal mit welchen Noten! 

Macht einen großen Bogen um solche Kanzleien, die euch weniger als 50 K anbieten und damit degradieren, egal wo, ob Dorfkanzlei oder Großstadt-Kanzlei. Wer einen Juristen sucht, hat zu viel Arbeit, die er allein nicht schaffen kann. Wer viele Aufträge hat, hat Kohle. Die Wijuristen haben das verstanden und setzen sich selbstbewusst durch. Nur unser Volljurist zweifelt an sich, weil er/sie kein vb hat und lässt sich ausbeuten. Unfassbar.
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