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  5. Unbezahlte Überstunden
1 2 »
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Unbezahlte Überstunden
Gast
Unregistered
 
#1
25.11.2020, 17:17
In meinem Arbeitsvertrag steht 40 Stundenwoche. Allerdings sind 5 Überstunden pro Woche mit dem Gehalt abgegolten. Kanzleizeiten sind von 8:30.18:30 dh 10 Stunden dh die 5 Überstunden sind eigentlich Dauerzustand.

Gehalt: 4.600 Euro brutto, mittelgroße Kanzlei (8 Anwälte)

Ist das legal? 
Ist das üblich?
Oder werde ich abgezockt?
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Gast
Unregistered
 
#2
25.11.2020, 17:24
(25.11.2020, 17:17)Gast schrieb:  In meinem Arbeitsvertrag steht 40 Stundenwoche. Allerdings sind 5 Überstunden pro Woche mit dem Gehalt abgegolten. Kanzleizeiten sind von 8:30.18:30 dh 10 Stunden dh die 5 Überstunden sind eigentlich Dauerzustand.

Gehalt: 4.600 Euro brutto, mittelgroße Kanzlei (8 Anwälte)

Ist das legal? 
Ist das üblich?
Oder werde ich abgezockt?

hmm... bist du nicht selbst jurist?


Also 20 ÜBerstunden sind wohl gerade so an der GRenze BAG

Ansonsten gilt das ARbeitszeitG 

arbeite doch kurz da und bei bedarf schicke die zuständige aufsichtsbehörde auf deinen arbeitgeber los
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Gast
Unregistered
 
#3
25.11.2020, 17:29
08:30 - 18:30 ohne Pause?
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Gast
Unregistered
 
#4
25.11.2020, 17:43
(25.11.2020, 17:29)Gast schrieb:  08:30 - 18:30 ohne Pause?



Nee mit der vorgeschriebenen 1h Pause natürlich. Macht 9 h Arbeit pro Tag also 45 Stunden pro Woche von denen aber nur 40 bezahlt werden. 
Finde halt diese Abgeltungsklausel komisch. Hab mich informiert. Die sind wohl relativ normal. Aber da wirds dann wohl um Überstunden gehen, die man halt mal ausnahmsweise machen muss. Bei meinem Vertrag sind die ja irgendwie fest eingeplant und dann sinds ja eigentlich keine ÜBERstunden mehr, sondern tatsächliche Planstunden. Mir kommt das Konstrukt halt wie eine Umgehung vor.

Will aber keinen Aufstand machen, falls das legal und üblich sein sollte. Ich mein als Jurist muss man halt viel ackern...das ist ja bekannt.
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Gast
Unregistered
 
#5
25.11.2020, 18:21
(25.11.2020, 17:43)Gast schrieb:  
(25.11.2020, 17:29)Gast schrieb:  08:30 - 18:30 ohne Pause?



Nee mit der vorgeschriebenen 1h Pause natürlich. Macht 9 h Arbeit pro Tag also 45 Stunden pro Woche von denen aber nur 40 bezahlt werden. 
Finde halt diese Abgeltungsklausel komisch. Hab mich informiert. Die sind wohl relativ normal. Aber da wirds dann wohl um Überstunden gehen, die man halt mal ausnahmsweise machen muss. Bei meinem Vertrag sind die ja irgendwie fest eingeplant und dann sinds ja eigentlich keine ÜBERstunden mehr, sondern tatsächliche Planstunden. Mir kommt das Konstrukt halt wie eine Umgehung vor.

Will aber keinen Aufstand machen, falls das legal und üblich sein sollte. Ich mein als Jurist muss man halt viel ackern...das ist ja bekannt.


Die Pausenzeit wird nicht als Arbeitszeit vergütet. Du arbeitest während der Pause nicht, du machst Pause.
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Gast
Unregistered
 
#6
25.11.2020, 18:24
*Edit: Jedenfalls deine Art von Mittagspause
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Gast
Unregistered
 
#7
25.11.2020, 18:26
Ich dachte Überstunden sind nur bei einem Gehalt oberhalb der Beitragsbemessungsgrenze mit abgegolten. Das sind dieses Jahr 62, irgendwas k und nächstes Jahr fast 65 k.
Du kriegst aber nur 55 k. Hast du 2 x a? Dann trotzdem gutes Angebot, wenn nicht von da aus weiter bewerbe  und Arbeitgeber melden. 
Wo kommen wir denn hin, wenn wir jeden Tag Überstunden machen?
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GastHE
Unregistered
 
#8
25.11.2020, 18:48
Ist das denn deine Arbeitszeit oder nur die Zeit in der die Kanzlei "geöffnet" hat? Denn bei letzterem spricht doch nichts dagegen erst um 9.30 Uhr zu kommen oder um 17.30 Uhr zu gehen.. 

Wenn es aber die Arbeitszeit (abzüglich 45 Minuten Mittagspause - mehr ist nicht Pflicht) ist und gleichzeitig 40 Stunden angegeben sind, dann würde ich das ansprechen. Passt ja schließlich nicht zusammen. 

Überstunden können darüber hinaus natürlich dennoch in gewissem Rahmen mit dem Gehalt abgegolten sein. Das ist auch gang und gäbe.
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Gast
Unregistered
 
#9
25.11.2020, 19:17
Heisst das jetzt, dass man jede Woche 5 Überstunden machen muss oder nur, wenn es nötig ist, weil z.B. eine Frist abläuft?
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Gast
Unregistered
 
#10
25.11.2020, 20:17
Sitz die Probezeit ab und mach dann Dienst nach Vorschrift
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