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An alle mit A13
Gast
Unregistered
 
#41
22.11.2020, 18:13
(22.11.2020, 16:05)Gast schrieb:  
(22.11.2020, 14:34)Gast schrieb:  
(22.11.2020, 14:20)Gast schrieb:  Wenn die Besoldung für R1 Stufe 1 auf 9000 Euro brutto steigt, zahl ich gern in die allgemeine ein.

Träum weiter. Wäre völlig überbezahlt für R1. Schon das aktuelle R1 Salär ist zu hoch für eine 30h Woche und überwiegend juristische Fließbandarbeit, die jeder Referendar hinbekommt.


Ich hoffe das ist Ironie.

Ganz und gar nicht.
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Gast
Unregistered
 
#42
22.11.2020, 18:25
(22.11.2020, 18:13)Gast schrieb:  
(22.11.2020, 16:05)Gast schrieb:  
(22.11.2020, 14:34)Gast schrieb:  
(22.11.2020, 14:20)Gast schrieb:  Wenn die Besoldung für R1 Stufe 1 auf 9000 Euro brutto steigt, zahl ich gern in die allgemeine ein.

Träum weiter. Wäre völlig überbezahlt für R1. Schon das aktuelle R1 Salär ist zu hoch für eine 30h Woche und überwiegend juristische Fließbandarbeit, die jeder Referendar hinbekommt.


Ich hoffe das ist Ironie.

Ganz und gar nicht.


Missgunst, aber hallo.
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Gast
Unregistered
 
#43
22.11.2020, 18:28
(22.11.2020, 18:25)Gast schrieb:  
(22.11.2020, 18:13)Gast schrieb:  
(22.11.2020, 16:05)Gast schrieb:  
(22.11.2020, 14:34)Gast schrieb:  
(22.11.2020, 14:20)Gast schrieb:  Wenn die Besoldung für R1 Stufe 1 auf 9000 Euro brutto steigt, zahl ich gern in die allgemeine ein.

Träum weiter. Wäre völlig überbezahlt für R1. Schon das aktuelle R1 Salär ist zu hoch für eine 30h Woche und überwiegend juristische Fließbandarbeit, die jeder Referendar hinbekommt.


Ich hoffe das ist Ironie.

Ganz und gar nicht.


Missgunst, aber hallo.

Wer im Glashaus sitzt, soll nicht mit Steinen werfen.
Missgunst kennt man auch umgekehrt von so manchen Gerichten.
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Gast
Unregistered
 
#44
22.11.2020, 18:29
(22.11.2020, 17:53)Gast schrieb:  Ich kann euch versichern, wenn auch Richter in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen geht das nur, wenn die Besoldung gleichzeitig si stark steigt, dass der Differenzbetrag ausgeglichen ist. Im Endeffekt reiner Populismus ohne Mehrwert für Staat/Steuerzahler
Sollte dies nicht geschehen, kann man jetzt schon sagen, dass es zu einer massive Wanderung von Juristen vom Staat hin zu wirtschaft kommen wird. Was dann mit den Leuten passiert, die wie hier im Forum meinen, selbst mit 2x b nich Chancen auf GK zu haben, kann man sich ja denken. Rip

Dann schafft man die Notengrenze für Richter ab, wenn der Job nicht mehr so gut bezahlt wird und die 2 x b kommen da erstmal unter, die sonst noch vor einer GK rumgewinselt hätten.
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Gast
Unregistered
 
#45
22.11.2020, 19:11
(22.11.2020, 18:29)Gast schrieb:  
(22.11.2020, 17:53)Gast schrieb:  Ich kann euch versichern, wenn auch Richter in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen geht das nur, wenn die Besoldung gleichzeitig si stark steigt, dass der Differenzbetrag ausgeglichen ist. Im Endeffekt reiner Populismus ohne Mehrwert für Staat/Steuerzahler
Sollte dies nicht geschehen, kann man jetzt schon sagen, dass es zu einer massive Wanderung von Juristen vom Staat hin zu wirtschaft kommen wird. Was dann mit den Leuten passiert, die wie hier im Forum meinen, selbst mit 2x b nich Chancen auf GK zu haben, kann man sich ja denken. Rip

Dann schafft man die Notengrenze für Richter ab, wenn der Job nicht mehr so gut bezahlt wird und die 2 x b kommen da erstmal unter, die sonst noch vor einer GK rumgewinselt hätten.


Art. 33 II GG sagt nein.

Oder sollten wir die Verfassung ändern und das Prinzip der Genügsamstenauslese einführen?
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Gast
Unregistered
 
#46
22.11.2020, 19:15
Hab A 13, verheiratet und 3 Kinder, komme nach privater KV mit 4.000 netto raus. Bin zufrieden zumal es ja nicht bis ans lebensende bei A13 bleibt. Mindestens A 15 soll quasi sicher sein so wie man es hört. Für die 4k netto müsste ich als Berufseinsteiger jedenfalls deutlich mehr in der freien Wirtschaft arbeiten, mache um 15:30 Feierabend, manchmal gehe ich aber auch um 13:00 und bleibe dafür an anderen Tagen bis 17:00 damits in der Summe wieder passt. Kann ich frei bestimmen.
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Gast
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#47
22.11.2020, 19:20
(22.11.2020, 19:15)Gast schrieb:  Hab A 13, verheiratet und 3 Kinder, komme nach privater KV mit 4.000 netto raus. Bin zufrieden zumal es ja nicht bis ans lebensende bei A13 bleibt. Mindestens A 15 soll quasi sicher sein so wie man es hört. Für die 4k netto müsste ich als Berufseinsteiger jedenfalls deutlich mehr in der freien Wirtschaft arbeiten, mache um 15:30 Feierabend, manchmal gehe ich aber auch um 13:00 und bleibe dafür an anderen Tagen bis 17:00 damits in der Summe wieder passt. Kann ich frei bestimmen.

Vielleicht überlege ich mir (Justiz) doch noch in die Verwaltung zu gehen. Das hört sich sehr attraktiv an. Insbesondere stimmt da die Relation von Arbeitszeiten, Vereinbarkeit mit Familie zu Gehalt.
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Gast
Unregistered
 
#48
22.11.2020, 19:46
(22.11.2020, 19:11)Gast schrieb:  
(22.11.2020, 18:29)Gast schrieb:  
(22.11.2020, 17:53)Gast schrieb:  Ich kann euch versichern, wenn auch Richter in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen geht das nur, wenn die Besoldung gleichzeitig si stark steigt, dass der Differenzbetrag ausgeglichen ist. Im Endeffekt reiner Populismus ohne Mehrwert für Staat/Steuerzahler
Sollte dies nicht geschehen, kann man jetzt schon sagen, dass es zu einer massive Wanderung von Juristen vom Staat hin zu wirtschaft kommen wird. Was dann mit den Leuten passiert, die wie hier im Forum meinen, selbst mit 2x b nich Chancen auf GK zu haben, kann man sich ja denken. Rip

Dann schafft man die Notengrenze für Richter ab, wenn der Job nicht mehr so gut bezahlt wird und die 2 x b kommen da erstmal unter, die sonst noch vor einer GK rumgewinselt hätten.


Art. 33 II GG sagt nein.

Oder sollten wir die Verfassung ändern und das Prinzip der Genügsamstenauslese einführen?

Auslegungssache.
Im GG steht nur, dass jeder Deutsche nach seiner Befähigung etc. Zugang zu jedem öffentlichen Amt haben soll.
Die Befähigung zum Richteramt hat man aber auch mit 2 x 4. Es wäre also nicht gegen das GG, wenn man in Mangelzeiten wie nach der Wende auch mit 2 x 4 Richter wird.
Das Prinzip "Nur die Harten kommen in den Garten" (Bestenauslese) wurde von der Rechtsprechung aus Art. 33 GG gemacht, damit die gut benoteten Richter sich nach unten abgrenzen/ ihr Revier im ÖD verteidigen können.
Das Recht des ÖD soll nach Art. 33 Abs.5 (?) GG aber auch weiter entwickelt werden. Dazu gehört auch, dass man zur Vermeidung von teurer Arbeitslosigkeit auch mal 2 x 4 ins Richteramt hievt etc.
So viele arbeitslose Volljuristen kann sich der Staat nämlich auch nicht leisten.
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Gast23
Unregistered
 
#49
22.11.2020, 19:47
(22.11.2020, 19:46)Gast schrieb:  
(22.11.2020, 19:11)Gast schrieb:  
(22.11.2020, 18:29)Gast schrieb:  
(22.11.2020, 17:53)Gast schrieb:  Ich kann euch versichern, wenn auch Richter in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen geht das nur, wenn die Besoldung gleichzeitig si stark steigt, dass der Differenzbetrag ausgeglichen ist. Im Endeffekt reiner Populismus ohne Mehrwert für Staat/Steuerzahler
Sollte dies nicht geschehen, kann man jetzt schon sagen, dass es zu einer massive Wanderung von Juristen vom Staat hin zu wirtschaft kommen wird. Was dann mit den Leuten passiert, die wie hier im Forum meinen, selbst mit 2x b nich Chancen auf GK zu haben, kann man sich ja denken. Rip

Dann schafft man die Notengrenze für Richter ab, wenn der Job nicht mehr so gut bezahlt wird und die 2 x b kommen da erstmal unter, die sonst noch vor einer GK rumgewinselt hätten.


Art. 33 II GG sagt nein.

Oder sollten wir die Verfassung ändern und das Prinzip der Genügsamstenauslese einführen?

Auslegungssache.
Im GG steht nur, dass jeder Deutsche nach seiner Befähigung etc. Zugang zu jedem öffentlichen Amt haben soll.
Die Befähigung zum Richteramt hat man aber auch mit 2 x 4. Es wäre also nicht gegen das GG, wenn man in Mangelzeiten wie nach der Wende auch mit 2 x 4 Richter wird.
Das Prinzip "Nur die Harten kommen in den Garten" (Bestenauslese) wurde von der Rechtsprechung aus Art. 33 GG gemacht, damit die gut benoteten Richter sich nach unten abgrenzen/ ihr Revier im ÖD verteidigen können.
Das Recht des ÖD soll nach Art. 33 Abs.5 (?) GG aber auch weiter entwickelt werden. Dazu gehört auch, dass man zur Vermeidung von teurer Arbeitslosigkeit auch mal 2 x 4 ins Richteramt hievt etc.
So viele arbeitslose Volljuristen kann sich der Staat nämlich auch nicht leisten.


Ein arbeitsloser Jurist kostet den Staat genauso soviel wie ein arbeitsloser Spargelstecher.
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Gast
Unregistered
 
#50
22.11.2020, 19:51
(22.11.2020, 19:47)Gast23 schrieb:  
(22.11.2020, 19:46)Gast schrieb:  
(22.11.2020, 19:11)Gast schrieb:  
(22.11.2020, 18:29)Gast schrieb:  
(22.11.2020, 17:53)Gast schrieb:  Ich kann euch versichern, wenn auch Richter in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen geht das nur, wenn die Besoldung gleichzeitig si stark steigt, dass der Differenzbetrag ausgeglichen ist. Im Endeffekt reiner Populismus ohne Mehrwert für Staat/Steuerzahler
Sollte dies nicht geschehen, kann man jetzt schon sagen, dass es zu einer massive Wanderung von Juristen vom Staat hin zu wirtschaft kommen wird. Was dann mit den Leuten passiert, die wie hier im Forum meinen, selbst mit 2x b nich Chancen auf GK zu haben, kann man sich ja denken. Rip

Dann schafft man die Notengrenze für Richter ab, wenn der Job nicht mehr so gut bezahlt wird und die 2 x b kommen da erstmal unter, die sonst noch vor einer GK rumgewinselt hätten.


Art. 33 II GG sagt nein.

Oder sollten wir die Verfassung ändern und das Prinzip der Genügsamstenauslese einführen?

Auslegungssache.
Im GG steht nur, dass jeder Deutsche nach seiner Befähigung etc. Zugang zu jedem öffentlichen Amt haben soll.
Die Befähigung zum Richteramt hat man aber auch mit 2 x 4. Es wäre also nicht gegen das GG, wenn man in Mangelzeiten wie nach der Wende auch mit 2 x 4 Richter wird.
Das Prinzip "Nur die Harten kommen in den Garten" (Bestenauslese) wurde von der Rechtsprechung aus Art. 33 GG gemacht, damit die gut benoteten Richter sich nach unten abgrenzen/ ihr Revier im ÖD verteidigen können.
Das Recht des ÖD soll nach Art. 33 Abs.5 (?) GG aber auch weiter entwickelt werden. Dazu gehört auch, dass man zur Vermeidung von teurer Arbeitslosigkeit auch mal 2 x 4 ins Richteramt hievt etc.
So viele arbeitslose Volljuristen kann sich der Staat nämlich auch nicht leisten.


Ein arbeitsloser Jurist kostet den Staat genauso soviel wie ein arbeitsloser Spargelstecher.

Naja Humanressourcen werden nicht richtig genutzt. Und ja es ist im Endeffekt teurer. Ein arbeitender Jurist zahlt wohl eher mehr Steuern als ein Spargelstecher. Dementsprechend rentiert es sich auch mehr wenn gerade dieser arbeitet.
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