20.11.2020, 20:04
Hi,
folgendes Beispiel:
B ist säumig. Es ergeht 1. VU. B legt Einspruch ein und erscheint zum Verhandlungstermin. Beim nächsten Verhandlungstermin erscheint B wieder nicht.
Beim der 2. Säumnis ergeht jetzt trotzdem nur ein technisch 1. VU, weil er zwischenzeitlich das VU abgewendet hat oder? Bin voll verwirrt..
folgendes Beispiel:
B ist säumig. Es ergeht 1. VU. B legt Einspruch ein und erscheint zum Verhandlungstermin. Beim nächsten Verhandlungstermin erscheint B wieder nicht.
Beim der 2. Säumnis ergeht jetzt trotzdem nur ein technisch 1. VU, weil er zwischenzeitlich das VU abgewendet hat oder? Bin voll verwirrt..
20.11.2020, 23:45
klar
22.11.2020, 13:33
schau mal im putzo ab wann ein zweites VU ergehen kann und ab wann man säumig ist.
klingt für mich nach 2. VU, denn ansonsten könnte man theoretisch bei allen umfangreicheren sachen, die mehrere termine erfordern den prozess unendlich hindchleppen.
klingt für mich nach 2. VU, denn ansonsten könnte man theoretisch bei allen umfangreicheren sachen, die mehrere termine erfordern den prozess unendlich hindchleppen.
22.11.2020, 13:53
2. VU geht doch nur bei Säumnis im Einspruchstermin, nicht in einem späteren weiteren Termin?!
22.11.2020, 14:46
22.11.2020, 22:14
(22.11.2020, 14:46)Gast schrieb:§ 345 ZPO(22.11.2020, 13:33)Gast schrieb: schau mal im putzo ab wann ein zweites VU ergehen kann und ab wann man säumig ist.
klingt für mich nach 2. VU, denn ansonsten könnte man theoretisch bei allen umfangreicheren sachen, die mehrere termine erfordern den prozess unendlich hindchleppen.
Nein. 1. VU!
Einer Partei, die den Einspruch eingelegt hat, aber in der zur mündlichen Verhandlung bestimmten Sitzung oder in derjenigen Sitzung, auf welche die Verhandlung vertagt ist, nicht erscheint oder nicht zur Hauptsache verhandelt, steht gegen das Versäumnisurteil, durch das der Einspruch verworfen wird, ein weiterer Einspruch nicht zu.
Ok, sehe ich. check ich aber trotzdem nochmal im putzo
22.11.2020, 23:36
(22.11.2020, 13:33)Gast schrieb: schau mal im putzo ab wann ein zweites VU ergehen kann und ab wann man säumig ist.
klingt für mich nach 2. VU, denn ansonsten könnte man theoretisch bei allen umfangreicheren sachen, die mehrere termine erfordern den prozess unendlich hindchleppen.
Nicht ganz. Denn in jedem zweiten Termin muss er ja erscheinen, um das 2. VU nicht zu kassieren. Und in diesen Terminen kann nach und nach Entscheidungsreife herbeigeführt werden. Dauert natürlich lange. Aber Unendlichkeit wird dadurch nicht erreicht. Hinzukommen die Kosten der Säumnis
23.11.2020, 20:26
(22.11.2020, 23:36)NRWrio schrieb:(22.11.2020, 13:33)Gast schrieb: schau mal im putzo ab wann ein zweites VU ergehen kann und ab wann man säumig ist.
klingt für mich nach 2. VU, denn ansonsten könnte man theoretisch bei allen umfangreicheren sachen, die mehrere termine erfordern den prozess unendlich hindchleppen.
Nicht ganz. Denn in jedem zweiten Termin muss er ja erscheinen, um das 2. VU nicht zu kassieren. Und in diesen Terminen kann nach und nach Entscheidungsreife herbeigeführt werden. Dauert natürlich lange. Aber Unendlichkeit wird dadurch nicht erreicht. Hinzukommen die Kosten der Säumnis
Außerdem kann bei der zweiten Säumnis ein Antrag nach 331a ZPO gestellt werden.