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Zusage
GästinBBB
Unregistered
 
#1
20.11.2020, 18:20
Hello :-)

Ich habe als Berufseinsteigerin eine Zusage einer relativ guten Kanzlei in einer Großstadt  meiner Wahl, allerdings in einem Rechtsgebiet, welches ich nicht unbedingt machen will. 


Jetzt habe ich kommenden Donnerstag ein Bewerbungsgespräch bei einer Kanzlei, wo ich von den Rahmenbedingungen her lieber hin will. Insbesondere kann ich da das Rechtsgebiet machen, welches ich langfristig machen will. Allerdings kann es auch sein, dass es mir dort nach Donnerstag nicht gefällt, oder ich kein Angebot erhalte...dann will ich natürlich das obige Angebot annehmen. 

Ich weiß nicht, was ich der 1. Kanzlei schreiben soll? Ist es üblich, dass man eine Woche überdenkzeit hat? Ich möchte auch nicht erst zusagen und dann wieder absagen...
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Gast
Unregistered
 
#2
20.11.2020, 18:31
(20.11.2020, 18:20)GästinBBB schrieb:  Hello :-)

Ich habe als Berufseinsteigerin eine Zusage einer relativ guten Kanzlei in einer Großstadt  meiner Wahl, allerdings in einem Rechtsgebiet, welches ich nicht unbedingt machen will. 


Jetzt habe ich kommenden Donnerstag ein Bewerbungsgespräch bei einer Kanzlei, wo ich von den Rahmenbedingungen her lieber hin will. Insbesondere kann ich da das Rechtsgebiet machen, welches ich langfristig machen will. Allerdings kann es auch sein, dass es mir dort nach Donnerstag nicht gefällt, oder ich kein Angebot erhalte...dann will ich natürlich das obige Angebot annehmen. 

Ich weiß nicht, was ich der 1. Kanzlei schreiben soll? Ist es üblich, dass man eine Woche überdenkzeit hat? Ich möchte auch nicht erst zusagen und dann wieder absagen...


bei jedem angebot sollte man um eine ein-2 wöchige bedenkzeit bitten.

ansonsten lebt und arbeitet man mit der realität.

job 1, angebot aber nicht perfekt passend

annehmen

ob job 2 überhaupt zu einem angebot kommt sei dahingestellt.



solltest du tatsächlich ein vertragsangebot erhalten, kannst du dir immer ncoh überleben ob du job 1 kündigst

aber res gilt dad motto

me first
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Gast
Unregistered
 
#3
20.11.2020, 18:35
(20.11.2020, 18:31)Gast schrieb:  
(20.11.2020, 18:20)GästinBBB schrieb:  Hello :-)

Ich habe als Berufseinsteigerin eine Zusage einer relativ guten Kanzlei in einer Großstadt  meiner Wahl, allerdings in einem Rechtsgebiet, welches ich nicht unbedingt machen will. 


Jetzt habe ich kommenden Donnerstag ein Bewerbungsgespräch bei einer Kanzlei, wo ich von den Rahmenbedingungen her lieber hin will. Insbesondere kann ich da das Rechtsgebiet machen, welches ich langfristig machen will. Allerdings kann es auch sein, dass es mir dort nach Donnerstag nicht gefällt, oder ich kein Angebot erhalte...dann will ich natürlich das obige Angebot annehmen. 

Ich weiß nicht, was ich der 1. Kanzlei schreiben soll? Ist es üblich, dass man eine Woche überdenkzeit hat? Ich möchte auch nicht erst zusagen und dann wieder absagen...


bei jedem angebot sollte man um eine ein-2 wöchige bedenkzeit bitten.

ansonsten lebt und arbeitet man mit der realität.

job 1, angebot aber nicht perfekt passend

annehmen

ob job 2 überhaupt zu einem angebot kommt sei dahingestellt.



solltest du tatsächlich ein vertragsangebot erhalten, kannst du dir immer ncoh überleben ob du job 1 kündigst

aber res gilt dad motto

me first


Ist eine 2 Wöchige Bedenkzeit normal?
Kann man theoretisch zusagen und vor unterschreiben des Vertrages die Zusage zurückziehen?
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Gast
Unregistered
 
#4
20.11.2020, 19:24
(20.11.2020, 18:35)Gast schrieb:  
(20.11.2020, 18:31)Gast schrieb:  
(20.11.2020, 18:20)GästinBBB schrieb:  Hello :-)

Ich habe als Berufseinsteigerin eine Zusage einer relativ guten Kanzlei in einer Großstadt  meiner Wahl, allerdings in einem Rechtsgebiet, welches ich nicht unbedingt machen will. 


Jetzt habe ich kommenden Donnerstag ein Bewerbungsgespräch bei einer Kanzlei, wo ich von den Rahmenbedingungen her lieber hin will. Insbesondere kann ich da das Rechtsgebiet machen, welches ich langfristig machen will. Allerdings kann es auch sein, dass es mir dort nach Donnerstag nicht gefällt, oder ich kein Angebot erhalte...dann will ich natürlich das obige Angebot annehmen. 

Ich weiß nicht, was ich der 1. Kanzlei schreiben soll? Ist es üblich, dass man eine Woche überdenkzeit hat? Ich möchte auch nicht erst zusagen und dann wieder absagen...


bei jedem angebot sollte man um eine ein-2 wöchige bedenkzeit bitten.

ansonsten lebt und arbeitet man mit der realität.

job 1, angebot aber nicht perfekt passend

annehmen

ob job 2 überhaupt zu einem angebot kommt sei dahingestellt.



solltest du tatsächlich ein vertragsangebot erhalten, kannst du dir immer ncoh überleben ob du job 1 kündigst

aber res gilt dad motto

me first


Ist eine 2 Wöchige Bedenkzeit normal?
Kann man theoretisch zusagen und vor unterschreiben des Vertrages die Zusage zurückziehen?


Bedarf der Arbeitsvertrag der Schriftform?
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Gast
Unregistered
 
#5
20.11.2020, 19:24
(20.11.2020, 18:35)Gast schrieb:  
(20.11.2020, 18:31)Gast schrieb:  
(20.11.2020, 18:20)GästinBBB schrieb:  Hello :-)

Ich habe als Berufseinsteigerin eine Zusage einer relativ guten Kanzlei in einer Großstadt  meiner Wahl, allerdings in einem Rechtsgebiet, welches ich nicht unbedingt machen will. 


Jetzt habe ich kommenden Donnerstag ein Bewerbungsgespräch bei einer Kanzlei, wo ich von den Rahmenbedingungen her lieber hin will. Insbesondere kann ich da das Rechtsgebiet machen, welches ich langfristig machen will. Allerdings kann es auch sein, dass es mir dort nach Donnerstag nicht gefällt, oder ich kein Angebot erhalte...dann will ich natürlich das obige Angebot annehmen. 

Ich weiß nicht, was ich der 1. Kanzlei schreiben soll? Ist es üblich, dass man eine Woche überdenkzeit hat? Ich möchte auch nicht erst zusagen und dann wieder absagen...


bei jedem angebot sollte man um eine ein-2 wöchige bedenkzeit bitten.

ansonsten lebt und arbeitet man mit der realität.

job 1, angebot aber nicht perfekt passend

annehmen

ob job 2 überhaupt zu einem angebot kommt sei dahingestellt.



solltest du tatsächlich ein vertragsangebot erhalten, kannst du dir immer ncoh überleben ob du job 1 kündigst

aber res gilt dad motto

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Ist eine 2 Wöchige Bedenkzeit normal?
Kann man theoretisch zusagen und vor unterschreiben des Vertrages die Zusage zurückziehen?

Jura Level Zero 

Na klar.
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Gast
Unregistered
 
#6
20.11.2020, 21:00
(20.11.2020, 19:24)Gast schrieb:  
(20.11.2020, 18:35)Gast schrieb:  
(20.11.2020, 18:31)Gast schrieb:  
(20.11.2020, 18:20)GästinBBB schrieb:  Hello :-)

Ich habe als Berufseinsteigerin eine Zusage einer relativ guten Kanzlei in einer Großstadt  meiner Wahl, allerdings in einem Rechtsgebiet, welches ich nicht unbedingt machen will. 


Jetzt habe ich kommenden Donnerstag ein Bewerbungsgespräch bei einer Kanzlei, wo ich von den Rahmenbedingungen her lieber hin will. Insbesondere kann ich da das Rechtsgebiet machen, welches ich langfristig machen will. Allerdings kann es auch sein, dass es mir dort nach Donnerstag nicht gefällt, oder ich kein Angebot erhalte...dann will ich natürlich das obige Angebot annehmen. 

Ich weiß nicht, was ich der 1. Kanzlei schreiben soll? Ist es üblich, dass man eine Woche überdenkzeit hat? Ich möchte auch nicht erst zusagen und dann wieder absagen...


bei jedem angebot sollte man um eine ein-2 wöchige bedenkzeit bitten.

ansonsten lebt und arbeitet man mit der realität.

job 1, angebot aber nicht perfekt passend

annehmen

ob job 2 überhaupt zu einem angebot kommt sei dahingestellt.



solltest du tatsächlich ein vertragsangebot erhalten, kannst du dir immer ncoh überleben ob du job 1 kündigst

aber res gilt dad motto

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Ist eine 2 Wöchige Bedenkzeit normal?
Kann man theoretisch zusagen und vor unterschreiben des Vertrages die Zusage zurückziehen?


Bedarf der Arbeitsvertrag der Schriftform?

Ein Herausforderer erscheint: § 154 II BGB.
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Gast
Unregistered
 
#7
20.11.2020, 22:00
(20.11.2020, 21:00)Gast schrieb:  
(20.11.2020, 19:24)Gast schrieb:  
(20.11.2020, 18:35)Gast schrieb:  
(20.11.2020, 18:31)Gast schrieb:  
(20.11.2020, 18:20)GästinBBB schrieb:  Hello :-)

Ich habe als Berufseinsteigerin eine Zusage einer relativ guten Kanzlei in einer Großstadt  meiner Wahl, allerdings in einem Rechtsgebiet, welches ich nicht unbedingt machen will. 


Jetzt habe ich kommenden Donnerstag ein Bewerbungsgespräch bei einer Kanzlei, wo ich von den Rahmenbedingungen her lieber hin will. Insbesondere kann ich da das Rechtsgebiet machen, welches ich langfristig machen will. Allerdings kann es auch sein, dass es mir dort nach Donnerstag nicht gefällt, oder ich kein Angebot erhalte...dann will ich natürlich das obige Angebot annehmen. 

Ich weiß nicht, was ich der 1. Kanzlei schreiben soll? Ist es üblich, dass man eine Woche überdenkzeit hat? Ich möchte auch nicht erst zusagen und dann wieder absagen...


bei jedem angebot sollte man um eine ein-2 wöchige bedenkzeit bitten.

ansonsten lebt und arbeitet man mit der realität.

job 1, angebot aber nicht perfekt passend

annehmen

ob job 2 überhaupt zu einem angebot kommt sei dahingestellt.



solltest du tatsächlich ein vertragsangebot erhalten, kannst du dir immer ncoh überleben ob du job 1 kündigst

aber res gilt dad motto

me first


Ist eine 2 Wöchige Bedenkzeit normal?
Kann man theoretisch zusagen und vor unterschreiben des Vertrages die Zusage zurückziehen?


Bedarf der Arbeitsvertrag der Schriftform?

Ein Herausforderer erscheint: § 154 II BGB.

§ 550 BGB   a n a l o g. 
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Gast
Unregistered
 
#8
20.11.2020, 22:24
Zusagen, sonst hast du nachher gar nix. Wir haben Corona, es kriegt nicht mehr jeder mehrere Angebote.
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Gast
Unregistered
 
#9
20.11.2020, 22:25
So hält man einen Arbeitgeber hin:

https://karrierebibel.de/arbeitgeber-hinhalten/
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