20.11.2020, 17:49
Hallo zusammen,
Ich stehe vor einem Dilemma: Zusage einer guten spezialisierten mittelständischen Kanzlei (mehrere Standorte) in einer Großstadt. Aber Rechtsgebiet ist nicht das,was ich auf Dauer machen möchte.
Zusage einer anderen Kanzlei in einer kleinen Stadt mit dem Rechtsgebiet, was ich machen will.
Diese Kanzlei hat nur einen Standort. Gehalt wird voraussichtlich aber etwas höher sein,als bei der Kanzlei oben. Ich glaube, ich hätte mehr verlangen können..aber too late.
Was würdet ihr annehmen? Ist es wichtiger in einer größeren renommierten Kanzlei zu starten oder in dem Rechtsgebiet, das man auf Dauer machen will? Will natürlich lieber in die Großstadt, aber das ist erstmal zweitrangig.
Ich stehe vor einem Dilemma: Zusage einer guten spezialisierten mittelständischen Kanzlei (mehrere Standorte) in einer Großstadt. Aber Rechtsgebiet ist nicht das,was ich auf Dauer machen möchte.
Zusage einer anderen Kanzlei in einer kleinen Stadt mit dem Rechtsgebiet, was ich machen will.
Diese Kanzlei hat nur einen Standort. Gehalt wird voraussichtlich aber etwas höher sein,als bei der Kanzlei oben. Ich glaube, ich hätte mehr verlangen können..aber too late.
Was würdet ihr annehmen? Ist es wichtiger in einer größeren renommierten Kanzlei zu starten oder in dem Rechtsgebiet, das man auf Dauer machen will? Will natürlich lieber in die Großstadt, aber das ist erstmal zweitrangig.
20.11.2020, 18:07
Das Wichtigste ist, dass dir die Arbeit inhaltlich Spaß macht... und wenn du die Chance hast, in einer guten Kanzlei als
Berufsanfänger genau das Rechtsgebiet bearbeiten zu dürfen, welches
du auch wirklich machen willst, würde ich nicht lange überlegen.
Berufsanfänger genau das Rechtsgebiet bearbeiten zu dürfen, welches
du auch wirklich machen willst, würde ich nicht lange überlegen.
20.11.2020, 18:17
Wenn du nach drei Jahren aus Option 1 weg wechseln willst und dann dein Rechtsgebiet dabei ändern möchtest, wirft dich das locker wieder um zwei Jahre zurück. Du sammelst zwar allgemeine Erfahrungen wie Mandantenmanagement, Prozesserfahrung usw. aber das sammelst du bei Option 2 auch.
Stell es dir so vor, da bewirbt sich einer mit der Aussage "Hallo, ich habe jetzt drei Jahre bei Freshfields Arbeitsrecht gemacht und jetzt würde ich bei ihnen gerne Steuerrecht machen.". Ist das eine überzeugende Berufserfahrung für die Stelle? Eher nicht.
Stell es dir so vor, da bewirbt sich einer mit der Aussage "Hallo, ich habe jetzt drei Jahre bei Freshfields Arbeitsrecht gemacht und jetzt würde ich bei ihnen gerne Steuerrecht machen.". Ist das eine überzeugende Berufserfahrung für die Stelle? Eher nicht.
20.11.2020, 18:21
Kommt halt wirklich darauf an, wo du perspektivisch arbeiten willst. In forensisch tätigen Kanzleien zählt Freshfields etc. teilweise scherzhaft als "keine Berufserfahrung" (O-Ton Partner einer kleineren Kanzlei). Umgekehrt mag es ähnlich sein.
20.11.2020, 18:21
(20.11.2020, 18:17)Gast Gast schrieb: Wenn du nach drei Jahren aus Option 1 weg wechseln willst und dann dein Rechtsgebiet dabei ändern möchtest, wirft dich das locker wieder um zwei Jahre zurück. Du sammelst zwar allgemeine Erfahrungen wie Mandantenmanagement, Prozesserfahrung usw. aber das sammelst du bei Option 2 auch.
Stell es dir so vor, da bewirbt sich einer mit der Aussage "Hallo, ich habe jetzt drei Jahre bei Freshfields Arbeitsrecht gemacht und jetzt würde ich bei ihnen gerne Steuerrecht machen.". Ist das eine überzeugende Berufserfahrung für die Stelle? Eher nicht.
Und was ist, wenn man nach einem Jahr wechselt? Oder kommt so etwas nicht gut rüber?
20.11.2020, 18:28
(20.11.2020, 18:21)furor schrieb: Kommt halt wirklich darauf an, wo du perspektivisch arbeiten willst. In forensisch tätigen Kanzleien zählt Freshfields etc. teilweise scherzhaft als "keine Berufserfahrung" (O-Ton Partner einer kleineren Kanzlei). Umgekehrt mag es ähnlich sein.
Freshfields ist es jetzt nicht, aber eine sehr spezialisierte Kanzlei, die forensisch tätig ist
20.11.2020, 18:30
Was heißt das? “Rechtsgebiet, das du nicht auf Dauer machen willst?”
Wie groß ist die Zu- bzw Abneigung und in welchem Zusammenhang steht es zu dem gewünschten?
Wie groß ist die Zu- bzw Abneigung und in welchem Zusammenhang steht es zu dem gewünschten?
20.11.2020, 18:36
20.11.2020, 18:43
Mach doch noch einen Thread auf.
20.11.2020, 18:45
(20.11.2020, 18:36)Gast schrieb:(20.11.2020, 18:30)Gast schrieb: Was heißt das? “Rechtsgebiet, das du nicht auf Dauer machen willst?”
Wie groß ist die Zu- bzw Abneigung und in welchem Zusammenhang steht es zu dem gewünschten?
Ich will im ÖR arbeiten und die Zusage ist im ZivilR (HaftungsR)
Wenn du im ÖR arbeiten willst, bringt es dir doch nichts, im ZivilR anzufangen... das würde sich nun wirklich nur lohnen, wenn die ZR Option grandios ist, während deine ÖR Option schlecht ist. Dann könnte man besser im ZR parken und weitersuchen aber so... mach direkt das, was du machen willst.