13.11.2020, 18:04
Hey,
habt ihr zur Orientierung fürs Urteile schreiben zufällig ein paar schulbuchmäßige Urteile im Zivilrecht der 1. Instanz zur Hand?
Danke und Grüße :)
habt ihr zur Orientierung fürs Urteile schreiben zufällig ein paar schulbuchmäßige Urteile im Zivilrecht der 1. Instanz zur Hand?
Danke und Grüße :)
15.11.2020, 15:13
Hi, hätte ich auch gerne??
15.11.2020, 20:54
Juris?
17.11.2020, 08:17
(15.11.2020, 20:54)Lisa678 schrieb: Juris?
Danke für diese Antwort -.-
Ist mir bewusst, dass man bei Juris Urteile findet. Aber da findet man aber grds. alle Urteile und nicht nur schulbuchmäßige, sodass mir das Aussortieren schwer fällt und ich daher hier nach Hilfe gefragt habe. Wenn du das so dumm findest, dann antworte doch einfach nicht. Es soll aber noch Menschen geben, die gegenüber Anfängern hilfsbereit sind und auf deren Antwort hatte ich gehofft ;-)
17.11.2020, 10:38
Wir sind doch nicht deine Knechte. Schau halt selbst nach, welche Urteile bei Juris geeignet sind.
17.11.2020, 15:03
(17.11.2020, 10:38)Gast schrieb: Wir sind doch nicht deine Knechte. Schau halt selbst nach, welche Urteile bei Juris geeignet sind.
Wo ist der Kotz-Smiley, wenn man ihn mal braucht?!
Ich habe damals von meinem Ausbilder (Richter AG) einige Muster-Urteile, -Sachberichte, -Gutachten etc. bekommen, das war ziemlich hilfreich. Also wenn Du (TE) Glück hast und einen netten Ausbilder erwischst, wird der Dir sicherlich einiges zur Verfügung stellen oder Dir zumindest Tipps geben.
Bei allem Respekt auch nicht vergessen, dass Dein Ausbilder dazu da ist, Dich - suprise - auszubilden. Also kannste da auch guten Gewissens mal (Achtung, Pro-Schleimer-Tipp) nach Urteilen des Ausbildungs-Richters fragen, die er als besonders gelungen empfindet.
17.11.2020, 16:33
(17.11.2020, 15:03)Die Freundlichkeit in Person schrieb:(17.11.2020, 10:38)Gast schrieb: Wir sind doch nicht deine Knechte. Schau halt selbst nach, welche Urteile bei Juris geeignet sind.
Wo ist der Kotz-Smiley, wenn man ihn mal braucht?!
Ich habe damals von meinem Ausbilder (Richter AG) einige Muster-Urteile, -Sachberichte, -Gutachten etc. bekommen, das war ziemlich hilfreich. Also wenn Du (TE) Glück hast und einen netten Ausbilder erwischst, wird der Dir sicherlich einiges zur Verfügung stellen oder Dir zumindest Tipps geben.
Bei allem Respekt auch nicht vergessen, dass Dein Ausbilder dazu da ist, Dich - suprise - auszubilden. Also kannste da auch guten Gewissens mal (Achtung, Pro-Schleimer-Tipp) nach Urteilen des Ausbildungs-Richters fragen, die er als besonders gelungen empfindet.
Mein Ausbildungsrichter hat mir erklärt, dass es seine Aufgabe ist, mich für die Z1-Klausur (Zivilrecht - staatliche Sicht) fit zu machen und hat mir deshalb verwehrt eine mündliche Verhandlung zu führen. Des Weiteren durfte ich lediglich Akten abholen und Urteile bzw. Beschlüsse abgeben. Mündlich habe ich ihn nur einmal verhandeln sehen (durfte auch nicht auf die Richterbank sondern nur in den Zuschauerbereich). Ich finde es ein bisschen naiv, wenn man glaubt das der Ausbildungsrichter einen wirklich unterstützt. In den meisten Fällen ist man denen ?
18.11.2020, 09:26
(17.11.2020, 15:03)Die Freundlichkeit in Person schrieb:(17.11.2020, 10:38)Gast schrieb: Wir sind doch nicht deine Knechte. Schau halt selbst nach, welche Urteile bei Juris geeignet sind.
Wo ist der Kotz-Smiley, wenn man ihn mal braucht?!
Ich habe damals von meinem Ausbilder (Richter AG) einige Muster-Urteile, -Sachberichte, -Gutachten etc. bekommen, das war ziemlich hilfreich. Also wenn Du (TE) Glück hast und einen netten Ausbilder erwischst, wird der Dir sicherlich einiges zur Verfügung stellen oder Dir zumindest Tipps geben.
Bei allem Respekt auch nicht vergessen, dass Dein Ausbilder dazu da ist, Dich - suprise - auszubilden. Also kannste da auch guten Gewissens mal (Achtung, Pro-Schleimer-Tipp) nach Urteilen des Ausbildungs-Richters fragen, die er als besonders gelungen empfindet.
Danke für deine liebe Antwort und den Tipp! Habe leider ziemlich Pech mit meinem Ausbilder, aber ich frage ihn trotzdem mal und spreche ansonsten vllt mal den AG-Leiter mit selbiger Frage an.
Nochmal danke, immer schön wenn jemand nicht vergisst, dass er anfangs dieselben Probleme hatte ;-)
28.11.2020, 21:56
Otto Tempels Mustertexte zum Zivilprozess sollen ganz gut sein. Sonst gibt es in Oberheims Zivilprozessrecht für Referendare auch Beispiele zum Aufbau. Für die Formatierung reicht meist auch die Google Bildersuche. Hinsichtlich der Formulierungen würde ich bei Juris nach OLG-Urteilen suchen.
01.12.2020, 09:51
Soweit es um den schulbuchmäßigen Aufbau eines Urteil bzw. Standardkonstellationen von z.B Verkehrsunfällen geht, würde ich eher auf erstinstanzliche LG Urteile zurückgreifen. Im Amtsgerichtlichen Urteilen mit geringem Streitwert wird - vollkommen zurecht und auch sinnvoller Weise - häufig von z.B § 313a ZPO gebraucht gemacht, also der Tatbestand weggelassen. Auch die rechtlichen Ausführungen beschränken sich häufig auf : "'Der Anspruch aus Vertrag besteht, Einreden wurden nicht erhoben, Einwendungen sind nicht ersichtlich.". Anders kriegt der Amtsrichter seinen Tisch nicht leer und grade deshalb wurden die entsprechenden Möglichkeiten auch geschaffen.
Urteile vom LG sind in vielerlei Hinsicht ausführlicher und lehrreicher. Wesentliche Gründe die gegen ein landgerichtiiches Urteil als "Vorlage" sprechen fallen mit eigentlich nicht ein. Die entsprechenden Unterschiede sollte wohl ohne Probleme auf ein AG Urteil umgemünzt werden können.
Eine andere Möglichkeit wäre sich einfach eine oder zwei Klausurlösungen der üblichen Verdächtigen zur Hand zu nehmen, da steht auch meist alles recht gut aufgearbeitet drin.
Urteile vom LG sind in vielerlei Hinsicht ausführlicher und lehrreicher. Wesentliche Gründe die gegen ein landgerichtiiches Urteil als "Vorlage" sprechen fallen mit eigentlich nicht ein. Die entsprechenden Unterschiede sollte wohl ohne Probleme auf ein AG Urteil umgemünzt werden können.
Eine andere Möglichkeit wäre sich einfach eine oder zwei Klausurlösungen der üblichen Verdächtigen zur Hand zu nehmen, da steht auch meist alles recht gut aufgearbeitet drin.