15.11.2020, 10:34
Liebe Community,
Ich bin aktuell arbeitslos und habe aber ab 1.12 einen Job.
Der Arbeitgeber ist der Auffassung, dass ich die Kosten der Zulassung als Rechtsanwalt selbst tragen müsste, da dies eine zwingende Voraussetzung für den Job wäre.
Wisst ihr zufällig, ob das Arbeitsamt diese Kosten, also insbesondere die Gebühren der Rechtsanwaltskammer auf Antrag übernimmt?
Lieben Dank
Ich bin aktuell arbeitslos und habe aber ab 1.12 einen Job.
Der Arbeitgeber ist der Auffassung, dass ich die Kosten der Zulassung als Rechtsanwalt selbst tragen müsste, da dies eine zwingende Voraussetzung für den Job wäre.
Wisst ihr zufällig, ob das Arbeitsamt diese Kosten, also insbesondere die Gebühren der Rechtsanwaltskammer auf Antrag übernimmt?
Lieben Dank
15.11.2020, 10:57
Niemand weiß, ob dein Arbeitgeber die Kosten übernimmt. Du könntest ja einfach mal einen Antrag stellen und gucken was passiert....
15.11.2020, 11:01
15.11.2020, 11:02
(15.11.2020, 11:01)Gast schrieb:(15.11.2020, 10:57)Gast schrieb: Niemand weiß, ob dein Arbeitgeber die Kosten übernimmt. Du könntest ja einfach mal einen Antrag stellen und gucken was passiert....
Der Arbeitgeber hat sich doch klar positioniert .. man man
Dann stell halt nen Antrag beim Arbeitsamt... und wenn die nicht antworten erheb nichtätigkeitsklage oder so
15.11.2020, 11:52
(15.11.2020, 10:34)ALG 1 Typ schrieb: Wisst ihr zufällig, ob das Arbeitsamt diese Kosten, also insbesondere die Gebühren der Rechtsanwaltskammer auf Antrag übernimmt?
Erste Voraussetzung wäre sicherlich, dass du vor dem Anfall der Kosten einen Antrag gestellt hast. Nachträgliche Anträge müssen dem Gesetz nach abgelehnt werden.
Dann wäre eine Übernahme nur im Rahmen des Vermittlungsbudgets möglich, also Ermessen. Es wäre schon denkbar, dass man das übernehmen könnte, allerdings natürlich nur in der Phase, wo noch keine Zusage erfolgt ist. Danach scheint mir die ermessensgerechte Übernahme nicht möglich zu sein.
15.11.2020, 14:02
(15.11.2020, 11:52)Gast schrieb:(15.11.2020, 10:34)ALG 1 Typ schrieb: Wisst ihr zufällig, ob das Arbeitsamt diese Kosten, also insbesondere die Gebühren der Rechtsanwaltskammer auf Antrag übernimmt?
Erste Voraussetzung wäre sicherlich, dass du vor dem Anfall der Kosten einen Antrag gestellt hast. Nachträgliche Anträge müssen dem Gesetz nach abgelehnt werden.
Dann wäre eine Übernahme nur im Rahmen des Vermittlungsbudgets möglich, also Ermessen. Es wäre schon denkbar, dass man das übernehmen könnte, allerdings natürlich nur in der Phase, wo noch keine Zusage erfolgt ist. Danach scheint mir die ermessensgerechte Übernahme nicht möglich zu sein.
Danke für den Tipp. Das klingt plausibel
15.11.2020, 18:47
(15.11.2020, 10:34)ALG 1 Typ schrieb: Liebe Community,Warum sollte das Arbeitsamt die zahlen? Du hast eine Jobzusage und die Zulassung ist keine Qualifikationsmaßnahme, sondern Voraussetzung für die selbstständige Tätigkeit als RA.
Ich bin aktuell arbeitslos und habe aber ab 1.12 einen Job.
Der Arbeitgeber ist der Auffassung, dass ich die Kosten der Zulassung als Rechtsanwalt selbst tragen müsste, da dies eine zwingende Voraussetzung für den Job wäre.
Wisst ihr zufällig, ob das Arbeitsamt diese Kosten, also insbesondere die Gebühren der Rechtsanwaltskammer auf Antrag übernimmt?
Lieben Dank
Finde ich echt die Krönung, dass es Dir nicht mal peinlich ist, zu versuchen, das noch zulasten der Steuerzahler abzudrücken,nachdem Dich der AG zurecht darauf hingewiesen hat, dass das Deine Angelegenheit ist. Denn Anwalt bist Du dann unabhängig vom Anstellungsverhältnis und auch nach Beendigung desselben; insoweit verständlich, wenn er dafür nicht extra zahlen will. Speziell in den Corona-Zeiten, in denen sich der Staat durch die ganzen Hilfsaktionen so exorbitant verschuldet.
15.11.2020, 18:50
Wenn man genug verdient, muss man die Zulassung vom Gehalt zahlen. Vom Arbeitsamt könnte man höchstens einen Kredit dafür kriegen. Wenn man umzieht für einen Job kriegt man auch nur einen Kredit für eine Kaution.
15.11.2020, 18:51
Es sei denn du arbeitest Teilzeit als Anwalt und kriegst nur 900 Euro Gehalt oder sowas, aber dann auch nur Kredit.