• Suche
  • Deine Referendarswelt
    • Juristenkoffer.de - Kommentare mieten
    • RefNews - Das Blog zum Referendariat
    • Infoseiten zum Referendariat
    • Referendarbuchladen - Bücher für Rechtsreferendare
    • Stationsradar.de - Stationsangebote u. Nebenjobs
    • Protokolle-Assessorexamen.de - Protokolle für das 2. Examen
    • Referendarswelt - Die Stadt für Rechtsreferendare
    • Infoseiten: Richter / Staatsanwalt werden
Einloggen oder Registrieren » Hallo, Gast! Auch als Gast kannst Du Beiträge posten. Besser nutzbar ist das Forum aber, wenn Du Dich registrierst und einloggst.
Login
Benutzername/E-Mail:
Passwort: Passwort vergessen?
 
  1. Startseite
  2. Zur letzten Instanz - Das Forum für Rechtsreferendare
  3. Instanzen für Rechtsreferendare
  4. Rund ums 2. Examen
  5. Klausuren Oktober 2016
« 1 ... 20 21 22 23 24 ... 32 »
 
Antworten

 
Klausuren Oktober 2016
FHH
Unregistered
 
#211
18.10.2016, 22:27
Wir hatten auch den Fall, aber Gutachten und Rechtsmittel auf einstweiligen Rechtsschutz beschränkt.

Warum denkst du denn, dass der alte Bescheid auflebt? Der vom 5.8. War doch auflösend bedingt. Außerdem bringt der Widerspruch doch keine Recht die Schule zu besuchen.
Ganz klar ging nur 123 mit der Anordnung ab Montag zum Unterricht gehen zu dürfen. Mit 80 V hat sie ja nix im einstweiligen Rechtsschutz außer Zeit verloren.

:P
Zitieren
Gast
Unregistered
 
#212
18.10.2016, 22:49
Ich hab auch 123 auf Aufnahme in den Unterricht angenommen. In der Hauptsache war eine v-Klage für mich unzulässig, weil ich angenommen habe, dass erst noch ein widerspruchsverfahren gegen den ablehnungsbescheid durchgeführt werden muss
Zitieren
Gast
Unregistered
 
#213
18.10.2016, 23:02
Dann müsste aber auch dein 123Antrag unzulässig sein

DENN AUS EINER UNZULÄSSIGEN VERPLICHTUNGSKLAGE DARF KEINE
ZULÄSSIGE IM EINSTWEILIGEN RECHTSSCHUTZ WERDEN
SONST KÖNNTE MAN JA AUF DIESEM WEGE IMMER EINE UNZULÄSSIGE AK UND VK UMGEHEN
Zitieren
Gast NRW12345
Unregistered
 
#214
18.10.2016, 23:06
Heute stand doch im Bearbeitervermerk
dass man einstweilen Rechtsschutz
und/oder eine Hauptsacheklage prüfen soll

Oder irre ich mich??
Zitieren
Gast NRWabcd
Unregistered
 
#215
18.10.2016, 23:09
Glaube schon also in NRW
Zitieren
Gast
Unregistered
 
#216
18.10.2016, 23:14
(18.10.2016, 23:02)Gast schrieb:  Dann müsste aber auch dein 123Antrag unzulässig sein

DENN AUS EINER UNZULÄSSIGEN VERPLICHTUNGSKLAGE DARF KEINE
ZULÄSSIGE IM EINSTWEILIGEN RECHTSSCHUTZ WERDEN
SONST KÖNNTE MAN JA AUF DIESEM WEGE IMMER EINE UNZULÄSSIGE AK UND VK UMGEHEN

123 ist doch vor klageerhebung zulässig. Und wenn die Klage nicht zulässig erhoben werden kann, weil zB noch ein Widerspruch durchgeführt werden muss, kann das Gericht auf Antrag des Gegners dazu anhalten, diesen vorher durchzuführen.
Aber ich frag mich, wie man über das vorverfahren hinweg kam?
Zitieren
Gast NRW12345
Unregistered
 
#217
18.10.2016, 23:15
Nein
Zitieren
Gast
Unregistered
 
#218
18.10.2016, 23:15
(18.10.2016, 23:06)Gast NRW12345 schrieb:  Heute stand doch im Bearbeitervermerk
dass man einstweilen Rechtsschutz
und/oder eine Hauptsacheklage prüfen soll

Oder irre ich mich??

Da stand, dass man beides in einem Schriftsatz machen soll, wenn beides ganz oder teilweise für erfolgreich gehalten wird
Zitieren
Gast
Unregistered
 
#219
18.10.2016, 23:16
Nein was????
Zitieren
Manni111
Junior Member
**
Beiträge: 44
Themen: 0
Registriert seit: Sep 2016
#220
18.10.2016, 23:20
Punktuell die spätere Ablehnung angreifen damit der alte dann "wieder auflebt"... So hieß es immer bei uns im Rep.
Ist am effektivsten.
Der alte formelle Bescheid ist unanfechtbar und dauerhaft wirksam. Der zerfällt nicht in Staub nur der Inhalt war aufschiebend bedingt. So hab ich mir das gedacht.

Der alte Bescheid der auflebt nannte sich endgültige Zusage.". Wenn ich eine endgültige wirksame Zusage habe dann darf ich kommen.

Ist bestimmt vieles vertretbar, bin froh dass ich nicht als Einziger auf Widerspruch bin. Scheint ja dann richtig zu sein. War verwirrend weil überall "Gerichtlich" stand.
Ob ihr jetzt 123 habt oder ich weil die arm ist der Behörde gesagt habe dass sie sich an ihren Bescheid halten müssen wegen 80 Abs. 1 Vwgo ist denke ich beides vertretbar.
Ich wäre auf 123 wenn die Schule gemeint hätte, das Mädchen darf auf keinen Fall teilnehmen. Dann schnell 123.

Ja stand Gericht ODER Mandant. Hab dann Mandant mit integriertem Entwurf für Widerspruch. Mit der Bitte um Freigabe.
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 18.10.2016, 23:22 von Manni111.)
Suchen
Zitieren
« Ein Thema zurück | Ein Thema vor »
« 1 ... 20 21 22 23 24 ... 32 »
 
Antworten



 

Zur letzten Instanz

Das Forum "Zur letzten Instanz" ist das einzige Forum speziell für Rechtsreferendare. Diskutiere mit bei Fragen Rund um den juristischen Vorbereitungsdienst und zum Zweiten Staatsexamen!

Quick Links



Kontaktiere uns

E-Mail an uns  Datenschutzhinweise

Impressum 

Linearer Modus
Baumstrukturmodus