09.11.2020, 18:28
(09.11.2020, 18:10)Gast NRW schrieb: Habe niedrige Beweggründe sogar im Ergebnis bejaht, weil m.E. zwischen Anlass und Tat ein krasses Missverhältnis vorlag. Dem steht auch bedingter Vorsatz nicht entgegen. Puh, hoffe dass das nicht so ganz abwegig ist..
Ich hab Heimrücke, Grausamkeit und niedere Beweggründe auch angesprochen, aber iE alles abgelehnt. Graumsam wegen des Mitschleifens, aber da fehlte der Vorsatz, weil er es wohl nicht mitbekommen hat. Heimtücke, weil er mE auch nicht, weil er die Wehrlosigkeit zumindest nicht in feindlicher Willensrichtung ausgenutzt hat. Und niedere Beweggründe auch abgelehnt, weil wir mE nach noch nicht genug wussten, warum er es tatsächlich getan hat (aber ich hatte keine Zeit mehr und musste es schnell abbügeln :D :s ). Denke aber nicht, dass ein bejahen völlig abwegig ist ....
09.11.2020, 18:30
(09.11.2020, 18:28)NRW schrieb:(09.11.2020, 18:10)Gast NRW schrieb: Habe niedrige Beweggründe sogar im Ergebnis bejaht, weil m.E. zwischen Anlass und Tat ein krasses Missverhältnis vorlag. Dem steht auch bedingter Vorsatz nicht entgegen. Puh, hoffe dass das nicht so ganz abwegig ist..
Ich hab Heimrücke, Grausamkeit und niedere Beweggründe auch angesprochen, aber iE alles abgelehnt. Graumsam wegen des Mitschleifens, aber da fehlte der Vorsatz, weil er es wohl nicht mitbekommen hat. Heimtücke, weil er mE auch nicht, weil er die Wehrlosigkeit zumindest nicht in feindlicher Willensrichtung ausgenutzt hat. Und niedere Beweggründe auch abgelehnt, weil wir mE nach noch nicht genug wussten, warum er es tatsächlich getan hat (aber ich hatte keine Zeit mehr und musste es schnell abbügeln :D :s ). Denke aber nicht, dass ein bejahen völlig abwegig ist ....
War am Ende ja eh kein vorsätzliches Tötungsdelikt, oder?
Eher KV mit Tf
09.11.2020, 18:32
(09.11.2020, 18:30)Gast schrieb:(09.11.2020, 18:28)NRW schrieb:(09.11.2020, 18:10)Gast NRW schrieb: Habe niedrige Beweggründe sogar im Ergebnis bejaht, weil m.E. zwischen Anlass und Tat ein krasses Missverhältnis vorlag. Dem steht auch bedingter Vorsatz nicht entgegen. Puh, hoffe dass das nicht so ganz abwegig ist..
Ich hab Heimrücke, Grausamkeit und niedere Beweggründe auch angesprochen, aber iE alles abgelehnt. Graumsam wegen des Mitschleifens, aber da fehlte der Vorsatz, weil er es wohl nicht mitbekommen hat. Heimtücke, weil er mE auch nicht, weil er die Wehrlosigkeit zumindest nicht in feindlicher Willensrichtung ausgenutzt hat. Und niedere Beweggründe auch abgelehnt, weil wir mE nach noch nicht genug wussten, warum er es tatsächlich getan hat (aber ich hatte keine Zeit mehr und musste es schnell abbügeln :D :s ). Denke aber nicht, dass ein bejahen völlig abwegig ist ....
War am Ende ja eh kein vorsätzliches Tötungsdelikt, oder?
Eher KV mit Tf
Also ich hab den Vorsatz bejaht, nach ner ewig Abwägung zwischen dol. eventualis und bewusster Fahrlässigkeit (siehe auch das BGH Urteil). Aber ich denke auch hier war mit entsprechender Begründung alles vertretbar.
09.11.2020, 18:37
(09.11.2020, 18:30)Gast schrieb:(09.11.2020, 18:28)NRW schrieb:(09.11.2020, 18:10)Gast NRW schrieb: Habe niedrige Beweggründe sogar im Ergebnis bejaht, weil m.E. zwischen Anlass und Tat ein krasses Missverhältnis vorlag. Dem steht auch bedingter Vorsatz nicht entgegen. Puh, hoffe dass das nicht so ganz abwegig ist..
Ich hab Heimrücke, Grausamkeit und niedere Beweggründe auch angesprochen, aber iE alles abgelehnt. Graumsam wegen des Mitschleifens, aber da fehlte der Vorsatz, weil er es wohl nicht mitbekommen hat. Heimtücke, weil er mE auch nicht, weil er die Wehrlosigkeit zumindest nicht in feindlicher Willensrichtung ausgenutzt hat. Und niedere Beweggründe auch abgelehnt, weil wir mE nach noch nicht genug wussten, warum er es tatsächlich getan hat (aber ich hatte keine Zeit mehr und musste es schnell abbügeln :D :s ). Denke aber nicht, dass ein bejahen völlig abwegig ist ....
War am Ende ja eh kein vorsätzliches Tötungsdelikt, oder?
Eher KV mit Tf
Das LG Frankfurt hat auch den Vorsatz abgelehnt und dann die KV mit Tf bejaht. Aus dem BGH Urteil lese ich heraus das sie ihn eher bejahen. Ist mit Begründung beides vertretbar
09.11.2020, 18:39
Hat jemand Notwehr geprüft? Wenn man es genau nimmt, lag ja eigentlich eine Nötigung des pärchens vor, weil sie den Beschuldigten nicht durchgelassen haben (notwehrlage also plus). Notwehrhandlung dann natürlich nicht verhältnismäßig.
Oder was meint ihr?
Oder was meint ihr?
09.11.2020, 18:40
(09.11.2020, 18:37)GastHE schrieb:(09.11.2020, 18:30)Gast schrieb:(09.11.2020, 18:28)NRW schrieb:(09.11.2020, 18:10)Gast NRW schrieb: Habe niedrige Beweggründe sogar im Ergebnis bejaht, weil m.E. zwischen Anlass und Tat ein krasses Missverhältnis vorlag. Dem steht auch bedingter Vorsatz nicht entgegen. Puh, hoffe dass das nicht so ganz abwegig ist..
Ich hab Heimrücke, Grausamkeit und niedere Beweggründe auch angesprochen, aber iE alles abgelehnt. Graumsam wegen des Mitschleifens, aber da fehlte der Vorsatz, weil er es wohl nicht mitbekommen hat. Heimtücke, weil er mE auch nicht, weil er die Wehrlosigkeit zumindest nicht in feindlicher Willensrichtung ausgenutzt hat. Und niedere Beweggründe auch abgelehnt, weil wir mE nach noch nicht genug wussten, warum er es tatsächlich getan hat (aber ich hatte keine Zeit mehr und musste es schnell abbügeln :D :s ). Denke aber nicht, dass ein bejahen völlig abwegig ist ....
War am Ende ja eh kein vorsätzliches Tötungsdelikt, oder?
Eher KV mit Tf
Das LG Frankfurt hat auch den Vorsatz abgelehnt und dann die KV mit Tf bejaht. Aus dem BGH Urteil lese ich heraus das sie ihn eher bejahen. Ist mit Begründung beides vertretbar
Ich denke auch! Das Wichtigste war, das nicht in 1- 2 Sätzen abzubügeln, sondern zu begründen
09.11.2020, 18:41
(09.11.2020, 18:39)Gast schrieb: Hat jemand Notwehr geprüft? Wenn man es genau nimmt, lag ja eigentlich eine Nötigung des pärchens vor, weil sie den Beschuldigten nicht durchgelassen haben (notwehrlage also plus). Notwehrhandlung dann natürlich nicht verhältnismäßig.
Oder was meint ihr?
Hab ich in 2 - 3 Sätzen angeprüft und abgelehnt, weil nach der Rrsp. des BVerfG (erste-Reihe-Rechtsprechung) in Bezug auf Nötigung eine solche nicht vorlag (mEn)
09.11.2020, 18:58
(09.11.2020, 18:10)Gast NRW schrieb: Habe niedrige Beweggründe sogar im Ergebnis bejaht, weil m.E. zwischen Anlass und Tat ein krasses Missverhältnis vorlag. Dem steht auch bedingter Vorsatz nicht entgegen. Puh, hoffe dass das nicht so ganz abwegig ist..
Hab ich im Ergebnis auch so gemacht, Begründung kam aber leider etwas arg zu kurz..
09.11.2020, 19:03
Ich bin mir wirklich unschlüssig mit der Schwerpunktsetzung. Ich hab mich schon sehr viel mit Beweisfragen aufgehalten, weil da ja tatsächlich einiges aufgeworfen wurde.
09.11.2020, 19:13
Hat jemand eine fahrlässige Tötung geprüft? Die stand dann zu 227 in Gesetzeskonkurrenz bei mir