09.11.2020, 11:39
Was ist eine realistische Gehaltsvorstellung für einen Berufseinsteiger mit einem VB und einem guten Befriedigend (knapp am VB vorbei), guten Stationszeugnissen und Erfahrungen in einer GK als WissMit?
Es geht um die Einstellung in einer mittelständischen Kanzlei, die eine Spanne von 10k zwischen dem niedrigsten und dem höchsten Gehalt im ersten Jahr vorsieht. Sollte man ganz kleine Brötchen backen und das niedrigste Gehalt angeben? Habe weder Promotion, noch LLM.
Es geht um die Einstellung in einer mittelständischen Kanzlei, die eine Spanne von 10k zwischen dem niedrigsten und dem höchsten Gehalt im ersten Jahr vorsieht. Sollte man ganz kleine Brötchen backen und das niedrigste Gehalt angeben? Habe weder Promotion, noch LLM.
09.11.2020, 12:07
Ganz oben ansetzen?!!
09.11.2020, 12:52
09.11.2020, 12:59
Nein. Es zeigt doch nur, dass du selbstbewusst in die Verhandlung gehst. Entweder wird das angenommen oder der AG verhandelt nach unten. Wenn du unten ansetzt kann ja nichts mehr verhandelt werden und gegebenenfalls verkaufst du dich unter Wert. Wenn du jetzt meinst, dass du wegen VB und guten B nicht 100% gehen möchtest dann mach halt 80% aber mE macht das dann auch keinen Unterschied mehr.
09.11.2020, 13:01
Solange du nicht schreibst, dass du auch für Mindestlohn arbeiten würdest...
09.11.2020, 13:12
Bis zur Grenze der Unverschämtheit
09.11.2020, 14:10
Ich würde bei etwa 2/3 nach oben ansetzen und mich dann mindestens auf die Hälfte einigen. Darunter würde ich nicht gehen. Deine Noten sind gut, da solltest du dich nicht unter Wert verkaufen. Aber ein Abschlag wegen fehlenden LLM und Dr. wäre noch ok.
09.11.2020, 14:12
Wieso solltest du mit deinen Noten unten ansetzen? Hat die Kanzlei denn Notenanforderungen vorgegeben?
09.11.2020, 14:37
(09.11.2020, 14:10)Gast132 schrieb: Ich würde bei etwa 2/3 nach oben ansetzen und mich dann mindestens auf die Hälfte einigen. Darunter würde ich nicht gehen. Deine Noten sind gut, da solltest du dich nicht unter Wert verkaufen. Aber ein Abschlag wegen fehlenden LLM und Dr. wäre noch ok.
Den Abzug würde ich bei einem Mittelständer erstmal nicht machen (außer Dr. / LLM sind dort weit verbreitet).
09.11.2020, 14:37
Oder du gehst bis zur Hälfte, dann muss vllt nichts verhandelt werden.









