06.11.2020, 16:04
Scheinen unterschiedliche Klausuren gelaufen zu sein. NRW war Sachenrecht aus Beklagten Sicht. Incl. Gutachten
06.11.2020, 16:13
06.11.2020, 16:16
(06.11.2020, 16:01)GastHE schrieb: Es stand sinngemäß: Der Schriftsatz an das Arbeitsgericht Frankfurt am Main ist zu entwerfen.
Hab dementsprechend kein Gutachten und auch keine Zweckmäßigkeitserwägungen geschrieben. War aber sehr irritierend. Hab sowas bisher nur aus Bayern mitbekommen
Es war auch eine Klausur aus Bayern... Also zu 90 %.
06.11.2020, 16:21
(06.11.2020, 16:01)GastHE schrieb: Es stand sinngemäß: Der Schriftsatz an das Arbeitsgericht Frankfurt am Main ist zu entwerfen.
Hab dementsprechend kein Gutachten und auch keine Zweckmäßigkeitserwägungen geschrieben. War aber sehr irritierend. Hab sowas bisher nur aus Bayern mitbekommen
Ich war auch so unsicher, aber ich hab ein Gutachten dazu geschrieben und dann darauf verwiesen, weil ich mit nicht vorstellen konnte das alles nur im Schriftsatz zu prüfen. Dann hätten sie schreiben müssen, dass kein Gutachten anzufertigen ist
06.11.2020, 16:37
Oh mein Gott....
Ich habe 2 Seiten Schriftsatz.....
:X_x:
Ich habe 2 Seiten Schriftsatz.....
:X_x:
06.11.2020, 16:40
06.11.2020, 16:45
(06.11.2020, 16:04)Gasttt schrieb: Scheinen unterschiedliche Klausuren gelaufen zu sein. NRW war Sachenrecht aus Beklagten Sicht. Incl. Gutachten
Ja, in NRW lief ne Anwaltsklausur aus Beklagtensicht, wieder mit VU, der M war in Quarantäne wegen Corona. Materiell-rechtlich lief Sachenrecht, also §§ 929 ff. mit ganzen wilden Verträgen, ET-Vorbehalt und Vergleichen. Brauchte über ne Stunde, um as überhaupt alles zu verstehen :D
06.11.2020, 16:48
Was habt ihr in hessen beantragt?
06.11.2020, 16:51
06.11.2020, 17:09
(06.11.2020, 16:51)Gast schrieb:(06.11.2020, 16:37)Hessen schrieb: Oh mein Gott....Dito, ich hab’s auch nicht geschnallt. Diese Art der Aufgabenstellung war mir neu und ich bin wie selbstverständlich von der Anfertigung eines Gutachtens ausgegangen.
Ich habe 2 Seiten Schriftsatz.....
:X_x:
Ich hab auch ein Gutachten gemacht, bin mir aber nicht sicher ob das richtig war. Was war bei euch zweckmäßig? Kündigungsschutzklage als neue Klage, Widerklage, einfacher Antrag,...?