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  5. Übernahme Bahnticket
1 2 »
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Übernahme Bahnticket
Gast12345
Unregistered
 
#1
06.11.2020, 11:27
Hallo zusammen.
Kann man beim Vorstellungsgespräch bei einer mittelständischen Kanzlei fragen, ob eine Übernahme von Bahnticket-Kosten möglich ist?
Ist sowas üblich oder wird erwartet, dass man die An- und Anreisekosten selber übernimmt? Ich müsste mit öffentlichen Verkehrsmitteln zur Arbeit, da ich kein Auto habe.
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Gast Gast
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#2
06.11.2020, 12:02
(06.11.2020, 11:27)Gast12345 schrieb:  Hallo zusammen.
Kann man beim Vorstellungsgespräch bei einer mittelständischen Kanzlei fragen, ob eine Übernahme von Bahnticket-Kosten möglich ist?
Ist sowas üblich oder wird erwartet, dass man die An- und Anreisekosten selber übernimmt? Ich müsste mit öffentlichen Verkehrsmitteln zur Arbeit, da ich kein Auto habe.

Ich verstehe es nicht... geht es um die Übernahme der Fahrtkosten für das Vorstellungsgespräch oder willst du später deine täglichen Reisekosten ersetzt haben, wenn du zur Arbeit fährst?
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Gast
Unregistered
 
#3
06.11.2020, 12:05
(06.11.2020, 12:02)Gast Gast schrieb:  
(06.11.2020, 11:27)Gast12345 schrieb:  Hallo zusammen.
Kann man beim Vorstellungsgespräch bei einer mittelständischen Kanzlei fragen, ob eine Übernahme von Bahnticket-Kosten möglich ist?
Ist sowas üblich oder wird erwartet, dass man die An- und Anreisekosten selber übernimmt? Ich müsste mit öffentlichen Verkehrsmitteln zur Arbeit, da ich kein Auto habe.

Ich verstehe es nicht... geht es um die Übernahme der Fahrtkosten für das Vorstellungsgespräch oder willst du später deine täglichen Reisekosten ersetzt haben, wenn du zur Arbeit fährst?
Die täglichen Reisekosten.
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C8H10N4O2
Senior Member
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Beiträge: 279
Themen: 0
Registriert seit: Jun 2020
#4
06.11.2020, 12:14
Ist ungewöhnlich, Anreisekosten und -risiko trägt allein der Arbeitnehmer. Aber sprechen kann man natürlich über alles
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Gast Gast
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#5
06.11.2020, 12:24
(06.11.2020, 12:05)Gast schrieb:  
(06.11.2020, 12:02)Gast Gast schrieb:  
(06.11.2020, 11:27)Gast12345 schrieb:  Hallo zusammen.
Kann man beim Vorstellungsgespräch bei einer mittelständischen Kanzlei fragen, ob eine Übernahme von Bahnticket-Kosten möglich ist?
Ist sowas üblich oder wird erwartet, dass man die An- und Anreisekosten selber übernimmt? Ich müsste mit öffentlichen Verkehrsmitteln zur Arbeit, da ich kein Auto habe.

Ich verstehe es nicht... geht es um die Übernahme der Fahrtkosten für das Vorstellungsgespräch oder willst du später deine täglichen Reisekosten ersetzt haben, wenn du zur Arbeit fährst?
Die täglichen Reisekosten.

Teilweise zahlen oder bezuschussen Kanzleien ein Jobticket.

Wenn du eine längere Anreise hast, also mit der Deutschen Bahn fahren musst, wäre eine Bezahlung sehr ungewöhnlich. Die Kanzlei würde mir ja auch nicht das Benzin/Auto zahlen, wenn ich täglich pendeln muss. Du kannst Pendelkosten aber bei der Steuer absetzen.
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Gast
Unregistered
 
#6
06.11.2020, 12:31
Das ist meiner Erfahrung nach durchaus verhandelbar. 

Kleiner Tipp: so wie im Ausgangspost solltest du es natürlich nicht ansprechen. Das wirkt nicht sehr überzeugt, sondern eher nach einer Frage, auf die man schon mit einem 'Nein' als Antwort rechnet.
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Gast
Unregistered
 
#7
06.11.2020, 12:32
(06.11.2020, 12:14)C8H10N4O2 schrieb:  Ist ungewöhnlich, Anreisekosten und -risiko trägt allein der Arbeitnehmer. Aber sprechen kann man natürlich über alles

Ist nicht besonders ungewöhnlich. Es gibt genug etwas größere Kanzleien und auch kleinere Unternehmen, die zumindest Jobtickets anbieten.
Oft mit Vergünstigung, manche übernehmen aber auch ganz - so mein AG - wenn man keine Stellplatz möchte.

@TE: Am geschicktesten fragst Du nach der Möglichkeit eines Jobtickets, jedenfalls wenn der Laden mehr als 15 Leute hat. Da kann man auch im Anschluss ggf. fragen, wie das finanziert wird. Wobei das idR der Mitarbeiter zahlt; beim AG dürfte eher die Ausnahme sein. Ansonsten musst Du halt bei der Gehaltsthematik im Zweifel sagen, dass Du x Euro mehr wg. der Fahrtkosten willst. Ich kenne diverse Leute, die das bei Strecken von ca. 60 km bei einem Wechsel entsprechend vereinbart haben, weil sie vorher im Wohnort gearbeitet hatten. Inwieweit man bei einem Berufseinsteiger, der im Zweifel in derselben Stadt wohnt, aber macht, ist eine andere Sache. Würde ich von der konkreten Situation abhängig machen, ob Du das überhaupt fragst. 

Aber auch mit einem Auto bekommst Du ja schließlich nicht die Kosten fürs Tanken von Deinem AG bezahlt, sondern trägst sie selbst und kannst nur einen Teil der Kosten (zzgl. KFZ-Kosten wie Versicherung, Wertverlust) absetzen. Warum er Dir daher im Verhältnis zum Autofahrer alles bezahlen soll, wird vom AG daher regelmäßig nicht eingesehen. Und das Ticket, das Du bezahlst, kannst Du schließlich genauso von der Steuer absetzen wie der Autofahrer, so dass Du einen Teil faktisch zurückbekommst.
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Gast
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#8
06.11.2020, 12:32
(06.11.2020, 12:14)C8H10N4O2 schrieb:  Ist ungewöhnlich, Anreisekosten und -risiko trägt allein der Arbeitnehmer. Aber sprechen kann man natürlich über alles

Ist nicht besonders ungewöhnlich. Es gibt genug etwas größere Kanzleien und auch kleinere Unternehmen, die zumindest Jobtickets anbieten.
Oft mit Vergünstigung, manche übernehmen aber auch ganz - so mein AG - wenn man keine Stellplatz möchte.

@TE: Am geschicktesten fragst Du nach der Möglichkeit eines Jobtickets, jedenfalls wenn der Laden mehr als 15 Leute hat. Da kann man auch im Anschluss ggf. fragen, wie das finanziert wird. Wobei das idR der Mitarbeiter zahlt; beim AG dürfte eher die Ausnahme sein. Ansonsten musst Du halt bei der Gehaltsthematik im Zweifel sagen, dass Du x Euro mehr wg. der Fahrtkosten willst. Ich kenne diverse Leute, die das bei Strecken von ca. 60 km bei einem Wechsel entsprechend vereinbart haben, weil sie vorher im Wohnort gearbeitet hatten. Inwieweit man bei einem Berufseinsteiger, der im Zweifel in derselben Stadt wohnt, aber macht, ist eine andere Sache. Würde ich von der konkreten Situation abhängig machen, ob Du das überhaupt fragst. 

Aber auch mit einem Auto bekommst Du ja schließlich nicht die Kosten fürs Tanken von Deinem AG bezahlt, sondern trägst sie selbst und kannst nur einen Teil der Kosten (zzgl. KFZ-Kosten wie Versicherung, Wertverlust) absetzen. Warum er Dir daher im Verhältnis zum Autofahrer alles bezahlen soll, wird vom AG daher regelmäßig nicht eingesehen. Und das Ticket, das Du bezahlst, kannst Du schließlich genauso von der Steuer absetzen wie der Autofahrer, so dass Du einen Teil faktisch zurückbekommst.
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C8H10N4O2
Senior Member
****
Beiträge: 279
Themen: 0
Registriert seit: Jun 2020
#9
06.11.2020, 14:49
(06.11.2020, 12:32)Gast schrieb:  
(06.11.2020, 12:14)C8H10N4O2 schrieb:  Ist ungewöhnlich, Anreisekosten und -risiko trägt allein der Arbeitnehmer. Aber sprechen kann man natürlich über alles

Ist nicht besonders ungewöhnlich. Es gibt genug etwas größere Kanzleien und auch kleinere Unternehmen, die zumindest Jobtickets anbieten.
Oft mit Vergünstigung, manche übernehmen aber auch ganz - so mein AG - wenn man keine Stellplatz möchte.

@TE: Am geschicktesten fragst Du nach der Möglichkeit eines Jobtickets, jedenfalls wenn der Laden mehr als 15 Leute hat. Da kann man auch im Anschluss ggf. fragen, wie das finanziert wird. Wobei das idR der Mitarbeiter zahlt; beim AG dürfte eher die Ausnahme sein. Ansonsten musst Du halt bei der Gehaltsthematik im Zweifel sagen, dass Du x Euro mehr wg. der Fahrtkosten willst. Ich kenne diverse Leute, die das bei Strecken von ca. 60 km bei einem Wechsel entsprechend vereinbart haben, weil sie vorher im Wohnort gearbeitet hatten. Inwieweit man bei einem Berufseinsteiger, der im Zweifel in derselben Stadt wohnt, aber macht, ist eine andere Sache. Würde ich von der konkreten Situation abhängig machen, ob Du das überhaupt fragst. 

Aber auch mit einem Auto bekommst Du ja schließlich nicht die Kosten fürs Tanken von Deinem AG bezahlt, sondern trägst sie selbst und kannst nur einen Teil der Kosten (zzgl. KFZ-Kosten wie Versicherung, Wertverlust) absetzen. Warum er Dir daher im Verhältnis zum Autofahrer alles bezahlen soll, wird vom AG daher regelmäßig nicht eingesehen. Und das Ticket, das Du bezahlst, kannst Du schließlich genauso von der Steuer absetzen wie der Autofahrer, so dass Du einen Teil faktisch zurückbekommst.

Ja wat denn nu? Zahlt das Ticket üblicherweise der AN oder der AG?  :rolleyes:
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Gast
Unregistered
 
#10
06.11.2020, 15:33
(06.11.2020, 14:49)C8H10N4O2 schrieb:  
(06.11.2020, 12:32)Gast schrieb:  
(06.11.2020, 12:14)C8H10N4O2 schrieb:  Ist ungewöhnlich, Anreisekosten und -risiko trägt allein der Arbeitnehmer. Aber sprechen kann man natürlich über alles

Ist nicht besonders ungewöhnlich. Es gibt genug etwas größere Kanzleien und auch kleinere Unternehmen, die zumindest Jobtickets anbieten.
Oft mit Vergünstigung, manche übernehmen aber auch ganz - so mein AG - wenn man keine Stellplatz möchte.

@TE: Am geschicktesten fragst Du nach der Möglichkeit eines Jobtickets, jedenfalls wenn der Laden mehr als 15 Leute hat. Da kann man auch im Anschluss ggf. fragen, wie das finanziert wird. Wobei das idR der Mitarbeiter zahlt; beim AG dürfte eher die Ausnahme sein. Ansonsten musst Du halt bei der Gehaltsthematik im Zweifel sagen, dass Du x Euro mehr wg. der Fahrtkosten willst. Ich kenne diverse Leute, die das bei Strecken von ca. 60 km bei einem Wechsel entsprechend vereinbart haben, weil sie vorher im Wohnort gearbeitet hatten. Inwieweit man bei einem Berufseinsteiger, der im Zweifel in derselben Stadt wohnt, aber macht, ist eine andere Sache. Würde ich von der konkreten Situation abhängig machen, ob Du das überhaupt fragst. 

Aber auch mit einem Auto bekommst Du ja schließlich nicht die Kosten fürs Tanken von Deinem AG bezahlt, sondern trägst sie selbst und kannst nur einen Teil der Kosten (zzgl. KFZ-Kosten wie Versicherung, Wertverlust) absetzen. Warum er Dir daher im Verhältnis zum Autofahrer alles bezahlen soll, wird vom AG daher regelmäßig nicht eingesehen. Und das Ticket, das Du bezahlst, kannst Du schließlich genauso von der Steuer absetzen wie der Autofahrer, so dass Du einen Teil faktisch zurückbekommst.

Ja wat denn nu? Zahlt das Ticket üblicherweise der AN oder der AG?  :rolleyes:

Bist Du Jurist oder nicht? Es kommt drauf an  :)

Ich bekäme auch ein Ticket bezahlt, wenn ich den Stellplatz abbestelle. Allerdings hatte ich sowohl schon einen AG, der einen Zuschuss zum Jobticket gezahlt hat als auch einen, der nur das Jobticket angeboten hat. Selbst letzteres ist aber idR günstiger als ein Monatsticket und mit Zuschuss erst recht. Insoweit ist es zumindest lohnenswert es anzusprechen und nicht pauschal zu sagen, es sei Sache des AN.
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