05.11.2020, 00:31
Hallo zusammen,
gibt es eigentlich einen ungeschriebenen Themenablauf wie im 1. Examen auch im 2.? Im 1. wusste man ja immer die erste ist eher BGB at Schuldrecht lastig, die 2. und 3. irgendwas mit sachenrecht oder nebenrechtsgebiete. Im ÖffR war immer die 1. Grundrechte, die 2. Verwaltungsrecht BT in den Schwerpunkten. Gibt es so ein Schema auch im 2. Examen in BW?
Bsp: Also nach dem Motto, immer eine Urteil und eine Anwaltsklausur in Zivi etc. Oder, dass im Dezember immer ZVR drankommt (??).
Vielen Dank schon mal :)
gibt es eigentlich einen ungeschriebenen Themenablauf wie im 1. Examen auch im 2.? Im 1. wusste man ja immer die erste ist eher BGB at Schuldrecht lastig, die 2. und 3. irgendwas mit sachenrecht oder nebenrechtsgebiete. Im ÖffR war immer die 1. Grundrechte, die 2. Verwaltungsrecht BT in den Schwerpunkten. Gibt es so ein Schema auch im 2. Examen in BW?
Bsp: Also nach dem Motto, immer eine Urteil und eine Anwaltsklausur in Zivi etc. Oder, dass im Dezember immer ZVR drankommt (??).
Vielen Dank schon mal :)
05.11.2020, 07:25
BW hat noch ein wenig Anspruch. ;-) Berechenbar ist da nichts; von ArbR über FamR bis zum ZwangsvollstreckungsR ist alles jederzeit in allen Formen möglich. Gleiches gilt auch für SR und ÖR.
Es kommt, wie es kommt! Gutes Durchhalten, das wird gut!
05.11.2020, 11:03
Danke dir! Ich habe das Niveau in BaWü nie bezweifelt. Dachte ich frage trotzdem mal, weil es so eine Reihenfolge im 1. Examen ja durchaus gab
05.11.2020, 11:12
Habe auch in BW geschrieben und berechenbar war da gefühlt nichts. Die ersten 3 Klausuren im Zivilrecht waren alles (!) Anwaltsklausuren, die 4. dann eine "normale" Urteilsklausur.
05.11.2020, 17:27
(05.11.2020, 11:12)Gast schrieb: Habe auch in BW geschrieben und berechenbar war da gefühlt nichts. Die ersten 3 Klausuren im Zivilrecht waren alles (!) Anwaltsklausuren, die 4. dann eine "normale" Urteilsklausur.
Und im Strafrecht keine Anklage und keine Revision. Dafür Urteil. Also da konnte man wirklich nichts erahnen
06.11.2020, 10:55
Examensdurchgang '19: Genau anders herum, 4 Zivilurteile, 2 mal ZVR...man kann es wirklich nicht wissen!
06.11.2020, 11:58
(06.11.2020, 10:55)idel schrieb: Examensdurchgang '19: Genau anders herum, 4 Zivilurteile, 2 mal ZVR...man kann es wirklich nicht wissen!
Hast du dann im Sommer 19 geschrieben?
Weil im Dez 19 kam nur ein Mal ZVr dran.
Hier eine kleine Übersicht für Dezember 2019:
ZivR1: Erbrecht-Urteil
ZivR2: Familienrecht aus Richterperspektive
ZivR3: ZVR-Urteil
ZivR: KaufR und einstweiliger Rechtsschutz mit Persönlichkeitsrecht als Anwaltsklausur
StrR1: Anklage
StrR: Revision
ör1: KommunalR
Ör2: Baurecht-Urteil
06.11.2020, 12:10
(06.11.2020, 11:58)FalsusProcurator schrieb:(06.11.2020, 10:55)idel schrieb: Examensdurchgang '19: Genau anders herum, 4 Zivilurteile, 2 mal ZVR...man kann es wirklich nicht wissen!
Hast du dann im Sommer 19 geschrieben?
Weil im Dez 19 kam nur ein Mal ZVr dran.
Hier eine kleine Übersicht für Dezember 2019:
ZivR1: Erbrecht-Urteil
ZivR2: Familienrecht aus Richterperspektive
ZivR3: ZVR-Urteil
ZivR: KaufR und einstweiliger Rechtsschutz mit Persönlichkeitsrecht als Anwaltsklausur
StrR1: Anklage
StrR: Revision
ör1: KommunalR
Ör2: Baurecht-Urteil
Frühjahr 19, also schriftliche im Dezember 18 ;)
06.11.2020, 23:23
(05.11.2020, 17:27)Gast schrieb:(05.11.2020, 11:12)Gast schrieb: Habe auch in BW geschrieben und berechenbar war da gefühlt nichts. Die ersten 3 Klausuren im Zivilrecht waren alles (!) Anwaltsklausuren, die 4. dann eine "normale" Urteilsklausur.
Und im Strafrecht keine Anklage und keine Revision. Dafür Urteil. Also da konnte man wirklich nichts erahnen
2 Urteile oder wie?^^
07.11.2020, 21:24
(06.11.2020, 23:23)Gast schrieb:(05.11.2020, 17:27)Gast schrieb:(05.11.2020, 11:12)Gast schrieb: Habe auch in BW geschrieben und berechenbar war da gefühlt nichts. Die ersten 3 Klausuren im Zivilrecht waren alles (!) Anwaltsklausuren, die 4. dann eine "normale" Urteilsklausur.
Und im Strafrecht keine Anklage und keine Revision. Dafür Urteil. Also da konnte man wirklich nichts erahnen
2 Urteile oder wie?^^
Eins und Vorgehen gegen Einspruch / Beschwerde ans LG (unzulässig als verfristet verworfen).










