01.11.2020, 20:36
Jo, würde gern neben meiner Proberichtertätigkeit weiter bisschen an der Uni unterrichten. Aufwand zeitlich so 5 Stunden die Woche, inhaltlich nahe Null, da alles schon einmal gemacht, und der Sold ist ja sonst auch nicht so. Jemand Erfahrungen, wie kritisch sowas gesehen wird ?
01.11.2020, 20:54
Kein Problem, was soll daran kritisch sein?
01.11.2020, 21:16
Kann leider auch nur Gerüchte weitergeben. Aber bei uns OLG Bezirk Hamm wird das sehr kritisch gesehen, eine Nebentätigkeit während der Probezeit anzumelden.
Ist mir zwar nicht offiziell zugetragen worden, aber die Gerüchtequelle ist zumindest mal der Personaldez am hiesigen LG. Hab vorher Klausuren vom Unirep korrigiert und die Frage, ob ich das weitermachen könnte (sollte) wurde ziemlich komisch aufgenommen und mir wurde es nicht verboten, aber ausdrücklich geraten keinen Antrag zu stellen.
Aber andererseits wüsste ich nicht, welche "Sanktionsmöglichkeiten" etc da auf einen zukommen sollten... Mir war es der Versuch im Ergebnis aber nicht wert.
Ist mir zwar nicht offiziell zugetragen worden, aber die Gerüchtequelle ist zumindest mal der Personaldez am hiesigen LG. Hab vorher Klausuren vom Unirep korrigiert und die Frage, ob ich das weitermachen könnte (sollte) wurde ziemlich komisch aufgenommen und mir wurde es nicht verboten, aber ausdrücklich geraten keinen Antrag zu stellen.
Aber andererseits wüsste ich nicht, welche "Sanktionsmöglichkeiten" etc da auf einen zukommen sollten... Mir war es der Versuch im Ergebnis aber nicht wert.
01.11.2020, 21:24
(01.11.2020, 21:16)Gast23 schrieb: Kann leider auch nur Gerüchte weitergeben. Aber bei uns OLG Bezirk Hamm wird das sehr kritisch gesehen, eine Nebentätigkeit während der Probezeit anzumelden.
Ist mir zwar nicht offiziell zugetragen worden, aber die Gerüchtequelle ist zumindest mal der Personaldez am hiesigen LG. Hab vorher Klausuren vom Unirep korrigiert und die Frage, ob ich das weitermachen könnte (sollte) wurde ziemlich komisch aufgenommen und mir wurde es nicht verboten, aber ausdrücklich geraten keinen Antrag zu stellen.
Aber andererseits wüsste ich nicht, welche "Sanktionsmöglichkeiten" etc da auf einen zukommen sollten... Mir war es der Versuch im Ergebnis aber nicht wert.
Eine Korrektur- oder Unterrichtstätigkeit ist nach dem Beamtenrecht Anzeige- aber nicht Genehmigungspflichtig...das kann der Personalreferent gerne kritisch sehen, das wäre mir komplett egal. Wäre ja noch schöner...
01.11.2020, 21:59
(01.11.2020, 21:24)Der echte Norden schrieb:(01.11.2020, 21:16)Gast23 schrieb: Kann leider auch nur Gerüchte weitergeben. Aber bei uns OLG Bezirk Hamm wird das sehr kritisch gesehen, eine Nebentätigkeit während der Probezeit anzumelden.
Ist mir zwar nicht offiziell zugetragen worden, aber die Gerüchtequelle ist zumindest mal der Personaldez am hiesigen LG. Hab vorher Klausuren vom Unirep korrigiert und die Frage, ob ich das weitermachen könnte (sollte) wurde ziemlich komisch aufgenommen und mir wurde es nicht verboten, aber ausdrücklich geraten keinen Antrag zu stellen.
Aber andererseits wüsste ich nicht, welche "Sanktionsmöglichkeiten" etc da auf einen zukommen sollten... Mir war es der Versuch im Ergebnis aber nicht wert.
Eine Korrektur- oder Unterrichtstätigkeit ist nach dem Beamtenrecht Anzeige- aber nicht Genehmigungspflichtig...das kann der Personalreferent gerne kritisch sehen, das wäre mir komplett egal. Wäre ja noch schöner...
Eine wissenschaftliche Nebentätigkeit im Umfang von 5 Stunden in der Woche ist nach den Richtergesetzen rechtlich völlig unproblematisch.
Aber...
An den meisten mir bekannten Gerichten besteht die Erwartung, dass Proberichter, zumal in den ersten ein bis zwei Jahren, mit ihren Dezernaten hinreichend ausgelastet sind. Wenn Du diese Einschätzung mit der Anzeige einer nicht genehmigungspflichtigen Nebentätigkeit widerlegst, dann kann es passieren, dass das Präsidium auf die Idee kommen könnte, den Zuschnitt Deiner Aufgaben zu ändern. Oder man schaut sich deine Erledigungszahlen bei der ersten und zweiten Beurteilung ganz genau an, und fängt an, diese mit deiner Nebentätigkeit in Verbindung zu bringen und denkt über die Verlängerung der Probezeit nach. Das muss natürlich nicht passieren, aber es kann.
Hast du ein dickes Fall, dann lass dich nicht abhalten. Aber bist du in den Justizdienst, weil du deine Ruhe haben möchtest und hast kein Interesse an sinnlosen Diskussionen mit der Gerichtsleitung und dem Präsidium, dann warte besser die zweite Beurteilung ab und achte noch besser auf deine Erledigungszahlen.
01.11.2020, 22:15
(01.11.2020, 21:59)Justizgast schrieb:(01.11.2020, 21:24)Der echte Norden schrieb:(01.11.2020, 21:16)Gast23 schrieb: Kann leider auch nur Gerüchte weitergeben. Aber bei uns OLG Bezirk Hamm wird das sehr kritisch gesehen, eine Nebentätigkeit während der Probezeit anzumelden.
Ist mir zwar nicht offiziell zugetragen worden, aber die Gerüchtequelle ist zumindest mal der Personaldez am hiesigen LG. Hab vorher Klausuren vom Unirep korrigiert und die Frage, ob ich das weitermachen könnte (sollte) wurde ziemlich komisch aufgenommen und mir wurde es nicht verboten, aber ausdrücklich geraten keinen Antrag zu stellen.
Aber andererseits wüsste ich nicht, welche "Sanktionsmöglichkeiten" etc da auf einen zukommen sollten... Mir war es der Versuch im Ergebnis aber nicht wert.
Eine Korrektur- oder Unterrichtstätigkeit ist nach dem Beamtenrecht Anzeige- aber nicht Genehmigungspflichtig...das kann der Personalreferent gerne kritisch sehen, das wäre mir komplett egal. Wäre ja noch schöner...
Eine wissenschaftliche Nebentätigkeit im Umfang von 5 Stunden in der Woche ist nach den Richtergesetzen rechtlich völlig unproblematisch.
Aber...
An den meisten mir bekannten Gerichten besteht die Erwartung, dass Proberichter, zumal in den ersten ein bis zwei Jahren, mit ihren Dezernaten hinreichend ausgelastet sind. Wenn Du diese Einschätzung mit der Anzeige einer nicht genehmigungspflichtigen Nebentätigkeit widerlegst, dann kann es passieren, dass das Präsidium auf die Idee kommen könnte, den Zuschnitt Deiner Aufgaben zu ändern. Oder man schaut sich deine Erledigungszahlen bei der ersten und zweiten Beurteilung ganz genau an, und fängt an, diese mit deiner Nebentätigkeit in Verbindung zu bringen und denkt über die Verlängerung der Probezeit nach. Das muss natürlich nicht passieren, aber es kann.
Hast du ein dickes Fall, dann lass dich nicht abhalten. Aber bist du in den Justizdienst, weil du deine Ruhe haben möchtest und hast kein Interesse an sinnlosen Diskussionen mit der Gerichtsleitung und dem Präsidium, dann warte besser die zweite Beurteilung ab und achte noch besser auf deine Erledigungszahlen.
Bei uns in Hamburg wird zusätzliches Engagement von der Gerichtsleitung sehr positiv gesehen! Es wird gerade bei Proberichtern als Zeichen gewertet besonders belastbar zu sein und sich für "mehr" empfehlen zu wollen...
Andere Länder andere Sitten...kann man vermutlich tatsächlich nicht verallgemeinern!
01.11.2020, 22:19
Aber nur, wenn dann die Erledigungszahlen usw. AUCH stimmen.
01.11.2020, 22:35
(01.11.2020, 22:19)Gast schrieb: Aber nur, wenn dann die Erledigungszahlen usw. AUCH stimmen.
Den Erledigungszahlen wird hier immer mehr Bedeutung beigemessen als in der Justizwirklichkeit, aber klar, man muss sein Dezernat in Ordnung halten, sonst macht man sich natürlich angreifbar. Das gilt aber auch ohne Nebentätigkeit und 6 Std sind ja nun wirklich kein Hinderungsgrund...
01.11.2020, 22:38
Öffentliche Arbeitgeber mal wieder, wollen einem alles verbieten.
01.11.2020, 22:43
(01.11.2020, 22:38)Gast schrieb: Öffentliche Arbeitgeber mal wieder, wollen einem alles verbieten.
Genau dieses Zerrbild wird hier verbreitet, gepaart mit dem Bild eines Proberichter der von der Justizverwaltung fertig gemacht wird...zum Glück musste ich das so nicht auch nur im Ansatz kennenlernen. Wer sich selbst als Proberichter wahrnimmt, dem ist schon nicht mehr zu helfen!