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FAZ Artikel über Richtermangel
Gast
Unregistered
 
#261
25.10.2020, 11:37
(25.10.2020, 09:22)GastHE schrieb:  
(24.10.2020, 22:43)Gast schrieb:  Ein AC soll doch nur unter den fachlich durch Examensnoten besonders geeigneten Bewerbern die Übrigen Voraussetzungen filtern. Das AC sagt nichts über die fachlicje Qualifikation aus 

Und nein, ich halte daran fest: ein 2x 4 p Jurist ist tendenziell nicht befähigt, am LG oder VG auf hinreichenden Niveau zu entscheiden.

Auch am AG sind überdurchschnittliche Rechtskenntnisse wichtig, da dort neue rechtliche Probleme oftmals zuerst anlanden, wie bspw. seinerzeit die EBay-Versteigerungsfälle.


Ja, aber es geht halt um nichts und gibt oft die Berufungsinstanz. Irgendwo müssen die Leute mit ausreichend arbeiten und dort richten sie definitiv am wenigsten schaden an.
Zitieren
Niedersachsen
Unregistered
 
#262
25.10.2020, 11:53
(25.10.2020, 11:37)Gast schrieb:  
(25.10.2020, 09:22)GastHE schrieb:  
(24.10.2020, 22:43)Gast schrieb:  Ein AC soll doch nur unter den fachlich durch Examensnoten besonders geeigneten Bewerbern die Übrigen Voraussetzungen filtern. Das AC sagt nichts über die fachlicje Qualifikation aus 

Und nein, ich halte daran fest: ein 2x 4 p Jurist ist tendenziell nicht befähigt, am LG oder VG auf hinreichenden Niveau zu entscheiden.

Auch am AG sind überdurchschnittliche Rechtskenntnisse wichtig, da dort neue rechtliche Probleme oftmals zuerst anlanden, wie bspw. seinerzeit die EBay-Versteigerungsfälle.


Ja, aber es geht halt um nichts und gibt oft die Berufungsinstanz. Irgendwo müssen die Leute mit ausreichend arbeiten und dort richten sie definitiv am wenigsten schaden an.

wahre Worte!
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GastHe
Unregistered
 
#263
25.10.2020, 12:09
(25.10.2020, 11:37)Gast schrieb:  
(25.10.2020, 09:22)GastHE schrieb:  
(24.10.2020, 22:43)Gast schrieb:  Ein AC soll doch nur unter den fachlich durch Examensnoten besonders geeigneten Bewerbern die Übrigen Voraussetzungen filtern. Das AC sagt nichts über die fachlicje Qualifikation aus 

Und nein, ich halte daran fest: ein 2x 4 p Jurist ist tendenziell nicht befähigt, am LG oder VG auf hinreichenden Niveau zu entscheiden.

Auch am AG sind überdurchschnittliche Rechtskenntnisse wichtig, da dort neue rechtliche Probleme oftmals zuerst anlanden, wie bspw. seinerzeit die EBay-Versteigerungsfälle.


Ja, aber es geht halt um nichts und gibt oft die Berufungsinstanz. Irgendwo müssen die Leute mit ausreichend arbeiten und dort richten sie definitiv am wenigsten schaden an.

Abgesehen von den zahlreichen 495er-Verfahren natürlich. Und es geht tatsächlich nur darum, dass die Parteien zu ihrem bestmöglichen Recht kommen, aber darauf kann man für diese natürlich auch verzichten, wenn es bei 8 Momentaufnahmen in dem bestehenden System
nicht zu dem gewünschten Ergebnis kam.
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Gast
Unregistered
 
#264
25.10.2020, 13:49
(24.10.2020, 23:46)Gast schrieb:  
(24.10.2020, 22:25)Gast schrieb:  Außerdem was soll ich denn sagen:

1. Examen:

5.96 Staatsteil
4.0 SWP Rechtsgeschichte, weil ich in einer Seminararbeit 0 P bekam aufgrund versauter Formalia (zu oft eine Diss zitiert, was der Prof nicht gut fand). Andere wurde 8 immerhin. Vorbereitende war 12 P, genauso fordernd wie die mit 8, jedoch beim anderen Prof, der neu und strenger war. Verbesserung gabs leider nicht.

Andere Leute hätten mit dem Staatsteil bei den üblichen 12p SWP gerne nen 8 Punkte Schnitt im 1. gehabt.

Kann ich deshalb jetzt keine Urteile schreiben?

Abwarten was das 2. bringt.

Die Wahrscheinlichkeit sinkt zumindest.

Mehr aber auch nicht. Dennoch sagt bereits die Hälfte aller BL, dass ich aufgrund einer Prüfung, die so praxisfern wie möglich ist, es nicht kann, wegen Rechtsgeschichte.

Meinst du nicht auch, dass das ziemlich komisch ist?

Ganz ehrlich, ich konnte bei Gericht jede Akte  problemlos in wenigen Stunden mit dem Paland und dem Putzo lösen, nichtmal juris hab ich gebraucht, sodass keinerlei Berufungs- oder Revisionsanfälligkeit bestand, wie mir dann auch bescheinigt wurde. Einzig bei einem massiven Bauhandwerksfall brauchte ich länger.

Allerdings fand ich das Urteile schreiben auch ziemlich langweilig, zumal man auch noch meist nur mit Anwälten (LG) verhandelt hat und nur in seinem kleinen Kabuff am PC saß. 

Schöne Arbeit sieht für mich anders aus. 

Es wird immer so getan, als sei die Tätigkeit eines Richter so wahnsinnig anspruchsvoll und erstrebenswert. Dabei wird das Rad so gut wie nie neu erfunden und man hat seltenst Jura am Hochreck.

Es geht eher um persönliche Aufgeblasenheit und Elitismus.
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Auch Bln
Unregistered
 
#265
25.10.2020, 15:00
[quote pid='73200' dateline='1603626573']
(24.10.2020, 22:25)Gast schrieb:  Außerdem was soll ich denn sagen:

1. Examen:

5.96 Staatsteil
4.0 SWP Rechtsgeschichte, weil ich in einer Seminararbeit 0 P bekam aufgrund versauter Formalia (zu oft eine Diss zitiert, was der Prof nicht gut fand). Andere wurde 8 immerhin. Vorbereitende war 12 P, genauso fordernd wie die mit 8, jedoch beim anderen Prof, der neu und strenger war. Verbesserung gabs leider nicht.

Andere Leute hätten mit dem Staatsteil bei den üblichen 12p SWP gerne nen 8 Punkte Schnitt im 1. gehabt.

Kann ich deshalb jetzt keine Urteile schreiben?

Abwarten was das 2. bringt.


(...) Dennoch sagt bereits die Hälfte aller BL, dass ich aufgrund einer Prüfung, die so praxisfern wie möglich ist, es nicht kann, wegen Rechtsgeschichte.

Meinst du nicht auch, dass das ziemlich komisch ist?

Ganz ehrlich, ich konnte bei Gericht jede Akte  problemlos in wenigen Stunden mit dem Paland und dem Putzo lösen, nichtmal juris hab ich gebraucht, sodass keinerlei Berufungs- oder Revisionsanfälligkeit bestand, wie mir dann auch bescheinigt wurde. Einzig bei einem massiven Bauhandwerksfall brauchte ich länger.

Allerdings fand ich das Urteile schreiben auch ziemlich langweilig, zumal man auch noch meist nur mit Anwälten (LG) verhandelt hat und nur in seinem kleinen Kabuff am PC saß. 

Schöne Arbeit sieht für mich anders aus. 

Es wird immer so getan, als sei die Tätigkeit eines Richter so wahnsinnig anspruchsvoll und erstrebenswert. Dabei wird das Rad so gut wie nie neu erfunden und man hat seltenst Jura am Hochreck.

Es geht eher um persönliche Aufgeblasenheit und Elitismus.
[/quote]

1. Niemand, ich wiederhole niemand, bekommt in einer (Schwerpunkt-)Hausarbeit 0 Punkte, nur weil die Formalien nicht stimmen oder man eine unliebsame Quelle zitiert. 0 Punkte vergibt kein Korrektor leichtfertig. {Diese Einschätzung gründet sich auf eigene Erfahrung als Student und mehrjährige Erfahrung als Korrekturassisstent für Klausuren und Hausarbeiten - ich habe zwar nicht gezählt, wie viele Korrekturen ich gefertigt habe. Aber 0 Punkte habe ich exakt 2x vergeben. Täuschungsversuche, wobei die Studenten das Pech hatten, dass die fast wortgelichen Arbeiten beide in meinem Korrekturstapel gelandet sind.}

Im Übrigen kann jeder Student und Prüfling remonstrieren. Es stellt sich also die Frage, wieso die 0 nach der Remonstration stehen geblieben sind oder Du diese -wenn sie doch so evident unberechtigt war- nicht remonstriert hast.


Auch sind 4,00 Punkte im SP nicht mit einer allein "ausgerutschten" Hausarbeit zu erklären. Dein Staatsteil ist mit 5,96 unterdurchschnittlich. Keine Katastrophe, aber eben nichts, was in der Bestenauslese positiv auffällt.

Deswegen hilft Dir vielleicht eine ehrliche Fehleranalyse mehr als Schuldzuschreibungen und das Bedauern der Ungerechtigkeit der Welt. Guck doch eher, wo es in den letzten Klausuren gehakt hat, und schau, wie Du es beim nächsten Mal besser machst.


2.  Bis Deine Note im Zweiten vorliegt, solltest Du Dich vielleicht mit Wertungen zur Komplexität der richterlichen Tätigkeit oder starken Meinungsäußerungen wie Elitismus und co. um Deinetwegen zurück halten.

Unabhängig davon, dass die Noten (im ersten wie im zweiten) nur einen bedingten Rückschluss auf die praktische Eignung erlauben, ermöglichen sie dennoch eine gewisse Vergleichbarkeit. Ob Du also zu den Besten oder weit überdurchschnittlichen Kandidaten Deines Durchgangs gehörst, musst Du erst noch unter Beweis stellen...

Eine Ausbildungsstation im Referendariat erlaubt nur einen sehr bedingten Einblick in die tatsächliche richterliche Tätigkeit. Es beginnt damit, dass nahezu jede*r Ausbilder*in für die Referendar*innen geeigente Akten heraussucht und selbigen kaum den täglichen Zutrag im vollen Umfang und erst recht nicht über eine gewisse Dauer zur Bearbeitung überlässt...
Viele Aspekte der Tätigkeit, die erheblich zu den fachlichen und persönlichen Anforderungen beitragen, können in der Ausbildung nur bedingt auf Referendar*innen übertragen werden. Z.B.: Parallelität einer Vielzahl von Verfahren, Organisation des Dezernats und der Termine, Zusammenarbeit mit dem nachgelagerten Dienst bei personellen Engpässen, Umgang mit querulatorischen Beteiligten....

3. Das gilt im Übrigen nicht nur für die richterliche Tätigkeit. Auch bei anderen Stationen sollte man mit Rückschlüssen eher zurückhaltend sein. Nur weil der Ausbilder in der RA-Station einem gesagt oder ins Zeugnis geschrieben hat, die Schriftsätze seien verwertbar gewesen, kann man dessen Job nicht gleich mindestens genauso gut.
Denn der selbstständige Rechtsanwalt ist eben nebenbei noch Unternehmer, Arbeitsgeber und Chef für sein Team, betreibt Akquise, muss sich ggf. mit querulaorischen Beteiligten oder einfach nur mit den berechtigten menschlichen Problemen seiner Mandantschaft rumschlagen etc.
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Der echte Norden
Unregistered
 
#266
25.10.2020, 15:26
(25.10.2020, 15:00)Auch Bln schrieb:  [quote pid='73200' dateline='1603626573']
(24.10.2020, 22:25)Gast schrieb:  Außerdem was soll ich denn sagen:

1. Examen:

5.96 Staatsteil
4.0 SWP Rechtsgeschichte, weil ich in einer Seminararbeit 0 P bekam aufgrund versauter Formalia (zu oft eine Diss zitiert, was der Prof nicht gut fand). Andere wurde 8 immerhin. Vorbereitende war 12 P, genauso fordernd wie die mit 8, jedoch beim anderen Prof, der neu und strenger war. Verbesserung gabs leider nicht.

Andere Leute hätten mit dem Staatsteil bei den üblichen 12p SWP gerne nen 8 Punkte Schnitt im 1. gehabt.

Kann ich deshalb jetzt keine Urteile schreiben?

Abwarten was das 2. bringt.


(...) Dennoch sagt bereits die Hälfte aller BL, dass ich aufgrund einer Prüfung, die so praxisfern wie möglich ist, es nicht kann, wegen Rechtsgeschichte.

Meinst du nicht auch, dass das ziemlich komisch ist?

Ganz ehrlich, ich konnte bei Gericht jede Akte  problemlos in wenigen Stunden mit dem Paland und dem Putzo lösen, nichtmal juris hab ich gebraucht, sodass keinerlei Berufungs- oder Revisionsanfälligkeit bestand, wie mir dann auch bescheinigt wurde. Einzig bei einem massiven Bauhandwerksfall brauchte ich länger.

Allerdings fand ich das Urteile schreiben auch ziemlich langweilig, zumal man auch noch meist nur mit Anwälten (LG) verhandelt hat und nur in seinem kleinen Kabuff am PC saß. 

Schöne Arbeit sieht für mich anders aus. 

Es wird immer so getan, als sei die Tätigkeit eines Richter so wahnsinnig anspruchsvoll und erstrebenswert. Dabei wird das Rad so gut wie nie neu erfunden und man hat seltenst Jura am Hochreck.

Es geht eher um persönliche Aufgeblasenheit und Elitismus.

1. Niemand, ich wiederhole niemand, bekommt in einer (Schwerpunkt-)Hausarbeit 0 Punkte, nur weil die Formalien nicht stimmen oder man eine unliebsame Quelle zitiert. 0 Punkte vergibt kein Korrektor leichtfertig. {Diese Einschätzung gründet sich auf eigene Erfahrung als Student und mehrjährige Erfahrung als Korrekturassisstent für Klausuren und Hausarbeiten - ich habe zwar nicht gezählt, wie viele Korrekturen ich gefertigt habe. Aber 0 Punkte habe ich exakt 2x vergeben. Täuschungsversuche, wobei die Studenten das Pech hatten, dass die fast wortgelichen Arbeiten beide in meinem Korrekturstapel gelandet sind.}

Im Übrigen kann jeder Student und Prüfling remonstrieren. Es stellt sich also die Frage, wieso die 0 nach der Remonstration stehen geblieben sind oder Du diese -wenn sie doch so evident unberechtigt war- nicht remonstriert hast.


Auch sind 4,00 Punkte im SP nicht mit einer allein "ausgerutschten" Hausarbeit zu erklären. Dein Staatsteil ist mit 5,96 unterdurchschnittlich. Keine Katastrophe, aber eben nichts, was in der Bestenauslese positiv auffällt.

Deswegen hilft Dir vielleicht eine ehrliche Fehleranalyse mehr als Schuldzuschreibungen und das Bedauern der Ungerechtigkeit der Welt. Guck doch eher, wo es in den letzten Klausuren gehakt hat, und schau, wie Du es beim nächsten Mal besser machst.


2.  Bis Deine Note im Zweiten vorliegt, solltest Du Dich vielleicht mit Wertungen zur Komplexität der richterlichen Tätigkeit oder starken Meinungsäußerungen wie Elitismus und co. um Deinetwegen zurück halten.

Unabhängig davon, dass die Noten (im ersten wie im zweiten) nur einen bedingten Rückschluss auf die praktische Eignung erlauben, ermöglichen sie dennoch eine gewisse Vergleichbarkeit. Ob Du also zu den Besten oder weit überdurchschnittlichen Kandidaten Deines Durchgangs gehörst, musst Du erst noch unter Beweis stellen...

Eine Ausbildungsstation im Referendariat erlaubt nur einen sehr bedingten Einblick in die tatsächliche richterliche Tätigkeit. Es beginnt damit, dass nahezu jede*r Ausbilder*in für die Referendar*innen geeigente Akten heraussucht und selbigen kaum den täglichen Zutrag im vollen Umfang und erst recht nicht über eine gewisse Dauer zur Bearbeitung überlässt...
Viele Aspekte der Tätigkeit, die erheblich zu den fachlichen und persönlichen Anforderungen beitragen, können in der Ausbildung nur bedingt auf Referendar*innen übertragen werden. Z.B.: Parallelität einer Vielzahl von Verfahren, Organisation des Dezernats und der Termine, Zusammenarbeit mit dem nachgelagerten Dienst bei personellen Engpässen, Umgang mit querulatorischen Beteiligten....

3. Das gilt im Übrigen nicht nur für die richterliche Tätigkeit. Auch bei anderen Stationen sollte man mit Rückschlüssen eher zurückhaltend sein. Nur weil der Ausbilder in der RA-Station einem gesagt oder ins Zeugnis geschrieben hat, die Schriftsätze seien verwertbar gewesen, kann man dessen Job nicht gleich mindestens genauso gut.
Denn der selbstständige Rechtsanwalt ist eben nebenbei noch Unternehmer, Arbeitsgeber und Chef für sein Team, betreibt Akquise, muss sich ggf. mit querulaorischen Beteiligten oder einfach nur mit den berechtigten menschlichen Problemen seiner Mandantschaft rumschlagen etc.
[/quote]

Dem ist nichts hinzuzufügen!
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Gast
Unregistered
 
#267
25.10.2020, 15:43
Ich wollte noch mal auf die fachliche Leistung bei der Bestenauslese zurück kommen. Wieso soll man dabei nur auf die Examensnote abstellen und nicht auf Stationszeugnisse, Arbeitszeugnisse etc.? Und warum nur auf Noten? Meistens wird doch auch im ÖD nach Sympathie eingestellt und bei Neueingestellten werden auch keine Konkurrentenklagen gemacht.
Man kann jemanden auch so einarbeiten, dass er tolle Arbeitszeugnisse bekommt und die fachliche Leistungen bestehen.
Konkurrentenklagen kommen eh nur bei Beförderungen, also weshalb soll man nur nach fachlicher Leistung einstellen (nur ein Element) und nicht nach Charakter, wie es in der Praxis oft der Fall ist?
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Gast
Unregistered
 
#268
25.10.2020, 15:46
(25.10.2020, 13:49)Gast schrieb:  
(24.10.2020, 23:46)Gast schrieb:  
(24.10.2020, 22:25)Gast schrieb:  Außerdem was soll ich denn sagen:

1. Examen:

5.96 Staatsteil
4.0 SWP Rechtsgeschichte, weil ich in einer Seminararbeit 0 P bekam aufgrund versauter Formalia (zu oft eine Diss zitiert, was der Prof nicht gut fand). Andere wurde 8 immerhin. Vorbereitende war 12 P, genauso fordernd wie die mit 8, jedoch beim anderen Prof, der neu und strenger war. Verbesserung gabs leider nicht.

Andere Leute hätten mit dem Staatsteil bei den üblichen 12p SWP gerne nen 8 Punkte Schnitt im 1. gehabt.

Kann ich deshalb jetzt keine Urteile schreiben?

Abwarten was das 2. bringt.

Die Wahrscheinlichkeit sinkt zumindest.

Mehr aber auch nicht. Dennoch sagt bereits die Hälfte aller BL, dass ich aufgrund einer Prüfung, die so praxisfern wie möglich ist, es nicht kann, wegen Rechtsgeschichte.

Meinst du nicht auch, dass das ziemlich komisch ist?

Ganz ehrlich, ich konnte bei Gericht jede Akte  problemlos in wenigen Stunden mit dem Paland und dem Putzo lösen, nichtmal juris hab ich gebraucht, sodass keinerlei Berufungs- oder Revisionsanfälligkeit bestand, wie mir dann auch bescheinigt wurde. Einzig bei einem massiven Bauhandwerksfall brauchte ich länger.

Allerdings fand ich das Urteile schreiben auch ziemlich langweilig, zumal man auch noch meist nur mit Anwälten (LG) verhandelt hat und nur in seinem kleinen Kabuff am PC saß. 

Schöne Arbeit sieht für mich anders aus. 

Es wird immer so getan, als sei die Tätigkeit eines Richter so wahnsinnig anspruchsvoll und erstrebenswert. Dabei wird das Rad so gut wie nie neu erfunden und man hat seltenst Jura am Hochreck.

Es geht eher um persönliche Aufgeblasenheit und Elitismus.

Vielleicht ist Anwalt eher was für dich.
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Gast
Unregistered
 
#269
25.10.2020, 15:48
Ich weise niemandem Schuld an etwas zu.

Es ist auch in Ordnung anhand der aktuellen Kriterien Richterstellen zu besetzen. Was jedoch schwachsinn ist, ist allen unterhalb dieser Grenze jedwede Fähigkeit des Richteramtes pauschal abzuerkennen.

Das ist arrogant.


Die 0 Punkte erhielt ich übrigens, weil ich mangels anderer Literaturquellen diese Diss häufig zitierte. Sie war mit c.a. 30 Jahren Alter die nahezu einzige Quelle, die es neben bereits von dieser Diss verwendeten Archivunterlagen gab. Zudem mochte der Prof den Verfasser dieser Diss nicht. Meine Arbeit stellte daher keine eigene Leistung mehr dar, weshalb sie so bewertet wurde. Der Prüfungsrechtler sagte mir damals, man könne dagegen nicht vorgehen.

5.96 Punkte stellen im Staatsteil zudem eine Durchschnittsnote dar. Das müsstet ihr eigentlich wissen.
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Gast
Unregistered
 
#270
25.10.2020, 16:42
(25.10.2020, 12:09)GastHe schrieb:  
(25.10.2020, 11:37)Gast schrieb:  
(25.10.2020, 09:22)GastHE schrieb:  
(24.10.2020, 22:43)Gast schrieb:  Ein AC soll doch nur unter den fachlich durch Examensnoten besonders geeigneten Bewerbern die Übrigen Voraussetzungen filtern. Das AC sagt nichts über die fachlicje Qualifikation aus 

Und nein, ich halte daran fest: ein 2x 4 p Jurist ist tendenziell nicht befähigt, am LG oder VG auf hinreichenden Niveau zu entscheiden.

Auch am AG sind überdurchschnittliche Rechtskenntnisse wichtig, da dort neue rechtliche Probleme oftmals zuerst anlanden, wie bspw. seinerzeit die EBay-Versteigerungsfälle.


Ja, aber es geht halt um nichts und gibt oft die Berufungsinstanz. Irgendwo müssen die Leute mit ausreichend arbeiten und dort richten sie definitiv am wenigsten schaden an.

Abgesehen von den zahlreichen 495er-Verfahren natürlich. Und es geht tatsächlich nur darum, dass die Parteien zu ihrem bestmöglichen Recht kommen, aber darauf kann man für diese natürlich auch verzichten, wenn es bei 8 Momentaufnahmen in dem bestehenden System
nicht zu dem gewünschten Ergebnis kam.

Beim AG wird nach meiner Erfahrung doch eh größtenteils nach dem schweinehundprinzip entschieden. Eigentlich ist bei ausgereiftem Justiz von vornherein klar, wie es ausgehen muss, man muss das dann halt rechtlich begründen, wenn man nicht ohnehin versucht einen Vergleich zustande zu bekommen. Und dafür braucht man vor allem menschliche Fähigkeiten. 

Ich finde auch, dass nicht jeder Richter werden sollte ... insbesondere menschlich. Aber das richterdasein pauschal als hochkomplexe juristische Tätigkeit darzustellen, ist auch Quatsch.
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