24.10.2020, 18:57
(24.10.2020, 11:45)Gast schrieb:(24.10.2020, 11:23)Gast schrieb:(24.10.2020, 09:28)Gast schrieb:(23.10.2020, 13:13)Niedersachsen schrieb:(23.10.2020, 08:24)Gast schrieb: Der wahre Richtermangel liegt nicht im (quantitativen) Mangel an Richter, sondern im (qualitativen) Mangel der Richter. Es kann mittlerweile sein, dass ein 7 Punkte Kandidat im Gerichtssaal vor einem sitzt und Recht spricht. Das muss man sich mal überlegen. Der hat sich zwei Monate aufs Examen vorbereitet, 6 Punkte geschrieben, wurde in der mündlichen auf 7 gehoben und kann in einem Rechtstaat Recht sprechen. Das ist das Heftige!
Diese Aussage ist (im Forum leider nicht das erste Mal) an Arroganz nicht mehr zu überbieten. Die Befähigung zum Richteramt hat man ab genau 4 Punkten. Ich kenne eine ganze Reihe an Kandidaten mit doppel a und ich muss ehrlich sagen: mir ist wohler dabei, wenn die (in 1. Instanz) Recht sprechen als du. Ob es sinnvoll wäre, sie auch am BVerwG einzusetzen ist noch einmal eine andere Frage...
Okay, jetzt übertreibst du aber. 4 Punkte im 2. Staatsexamen macht man dank der Kommentare auch ohne zu lernen, sofern man in den Stationen zumindest ein bisschen aufgepasst hat und nicht in Bayern schreibt.
So jemanden dann Richter werden zu lassen, wäre schon eine Gefahr für den Rechtsstaat. So weit sind wir glücklicherweise noch nicht...
... und jemand, der*die die Abschlussprüfung für das Richter*innenamt besteht, soll nicht Richter*in werden, weil deine persönlich festgelegte Punktegrenze nicht erreicht wird?
Meine "persönliche" Grenze ist die Notengrenze, die (bis auf wenige Ausnahmen) seit Jahren auch die "persönliche" Notengrenze des Staates ist: nämlich 9 Punkte.
Wobei ich zunehmend das Gefühl bekomme, dass du trollst, so wie du schreibst.
Historisch ist das übrigens ziemlicher Unsinn, dass man schon immer 9 Punkte für den Richterdienst gebraucht hätte. Tatsächlich ist das erst Ende der 70er, Anfang der 80er Jahre die Staatsnote geworden. Vorher spielte die Punktzahl eine bedeutend geringere Rolle. Es gibt zB eine Untersuchung über die Hintergründe der Frankfurter OLG Richter in den in den 50er und 60er Jahren. Da waren Noten im zweiten Staatsexamen von ausreichend bis sehr gut dabei. Vorher hatten über die Hälfte der Frankfurter OLG Richter sogar nur ein ausreichendes zweites Staatsexamen.
24.10.2020, 19:07
(24.10.2020, 18:57)Gast schrieb:(24.10.2020, 11:45)Gast schrieb:(24.10.2020, 11:23)Gast schrieb:(24.10.2020, 09:28)Gast schrieb:(23.10.2020, 13:13)Niedersachsen schrieb: Diese Aussage ist (im Forum leider nicht das erste Mal) an Arroganz nicht mehr zu überbieten. Die Befähigung zum Richteramt hat man ab genau 4 Punkten. Ich kenne eine ganze Reihe an Kandidaten mit doppel a und ich muss ehrlich sagen: mir ist wohler dabei, wenn die (in 1. Instanz) Recht sprechen als du. Ob es sinnvoll wäre, sie auch am BVerwG einzusetzen ist noch einmal eine andere Frage...
Okay, jetzt übertreibst du aber. 4 Punkte im 2. Staatsexamen macht man dank der Kommentare auch ohne zu lernen, sofern man in den Stationen zumindest ein bisschen aufgepasst hat und nicht in Bayern schreibt.
So jemanden dann Richter werden zu lassen, wäre schon eine Gefahr für den Rechtsstaat. So weit sind wir glücklicherweise noch nicht...
... und jemand, der*die die Abschlussprüfung für das Richter*innenamt besteht, soll nicht Richter*in werden, weil deine persönlich festgelegte Punktegrenze nicht erreicht wird?
Meine "persönliche" Grenze ist die Notengrenze, die (bis auf wenige Ausnahmen) seit Jahren auch die "persönliche" Notengrenze des Staates ist: nämlich 9 Punkte.
Wobei ich zunehmend das Gefühl bekomme, dass du trollst, so wie du schreibst.
Historisch ist das übrigens ziemlicher Unsinn, dass man schon immer 9 Punkte für den Richterdienst gebraucht hätte. Tatsächlich ist das erst Ende der 70er, Anfang der 80er Jahre die Staatsnote geworden. Vorher spielte die Punktzahl eine bedeutend geringere Rolle. Es gibt zB eine Untersuchung über die Hintergründe der Frankfurter OLG Richter in den in den 50er und 60er Jahren. Da waren Noten im zweiten Staatsexamen von ausreichend bis sehr gut dabei. Vorher hatten über die Hälfte der Frankfurter OLG Richter sogar nur ein ausreichendes zweites Staatsexamen.
Wie kam das dann so? Ich hab mal von viel Vitamin B gehört.
24.10.2020, 19:08
(24.10.2020, 18:14)Gast schrieb:(24.10.2020, 11:29)Gast schrieb:(24.10.2020, 11:23)Gast schrieb:(24.10.2020, 09:28)Gast schrieb:(23.10.2020, 13:13)Niedersachsen schrieb: Diese Aussage ist (im Forum leider nicht das erste Mal) an Arroganz nicht mehr zu überbieten. Die Befähigung zum Richteramt hat man ab genau 4 Punkten. Ich kenne eine ganze Reihe an Kandidaten mit doppel a und ich muss ehrlich sagen: mir ist wohler dabei, wenn die (in 1. Instanz) Recht sprechen als du. Ob es sinnvoll wäre, sie auch am BVerwG einzusetzen ist noch einmal eine andere Frage...
Okay, jetzt übertreibst du aber. 4 Punkte im 2. Staatsexamen macht man dank der Kommentare auch ohne zu lernen, sofern man in den Stationen zumindest ein bisschen aufgepasst hat und nicht in Bayern schreibt.
So jemanden dann Richter werden zu lassen, wäre schon eine Gefahr für den Rechtsstaat. So weit sind wir glücklicherweise noch nicht...
... und jemand, der*die die Abschlussprüfung für das Richter*innenamt besteht, soll nicht Richter*in werden, weil deine persönlich festgelegte Punktegrenze nicht erreicht wird?
Hier sind zu viele Fachidioten, die das nicht verstehen. Gibs auf
Wenn man mit 4 P. Richterbefähigung hat, muss man mit 4 P. auch Richter werden können. Die Notengrenze für Richter ist verfassungswidrig wegen unangemessener Einschränkung der Berufsauswahlfreiheit.
Die Bestenauslese beim Richteramt ist damit auch verfassungswidrig, wenn sie rein nach Noten geschieht, was in der Praxis der Fall ist und Leute mit theoretischer Richterbefähigung, aber falscher Note kategorisch ausschließt, zumal die Note bei Jura mehr als anderswo nur Zufall ist und vom Druck geprägt, am unteren Ermessensspielraum zu korrigieren, um einen uralten Schnitt pro Klausur einzuhalten, der irgendwo bei 5 P. liegt.
In Kenntnis der Gefahr, hier den einen oder anderen mit Rechtstatsachen zu verwirren:
Bezüglich des Zugangs zum Richterdienst tritt die Berufsfreiheit hinter Art. 33 Abs. 2 GG zurück, der den Zugang allein von Eignung, Befähigung und fachlicher Eignung abhängig macht und eine Bestenauslese zwingend erfordert. Und diese ermöglicht es eben, trotz formaler Befähigung zum Richteramt mit 4 Punkten noch etwas mit der Einstellung abzuwarten, ob sich nicht einer 12er
11er
10er
09er
08er
07er
06er oder
05er-Kandidat findet. Und solange das der Fall ist, ist eben kein Zugang möglich mit Absolventen mit 4 Punkten.
Und ja, ich kenne Leute mit zweistelligem zweiten Examen, die nach dem Vorstellungsgespräch als ungeeignet abgelehnt wurden, und das ist auch gut so. Es ist nicht jeder für den Richterjob gemacht, zumal nicht in der Realität, in der man Freitags erfahren kann, dass man ab Montags Familiensachen bearbeitet oder in eine Bankenkammer einrückt.
24.10.2020, 19:09
Was würdet ihr denn für die Bestenauslese nehmen wenn nicht die Note?
Beste Frisur?
Beste Frisur?
24.10.2020, 19:23
(24.10.2020, 18:41)Gast schrieb:(24.10.2020, 11:23)Gast schrieb:(24.10.2020, 09:28)Gast schrieb:(23.10.2020, 13:13)Niedersachsen schrieb:(23.10.2020, 08:24)Gast schrieb: Der wahre Richtermangel liegt nicht im (quantitativen) Mangel an Richter, sondern im (qualitativen) Mangel der Richter. Es kann mittlerweile sein, dass ein 7 Punkte Kandidat im Gerichtssaal vor einem sitzt und Recht spricht. Das muss man sich mal überlegen. Der hat sich zwei Monate aufs Examen vorbereitet, 6 Punkte geschrieben, wurde in der mündlichen auf 7 gehoben und kann in einem Rechtstaat Recht sprechen. Das ist das Heftige!
Diese Aussage ist (im Forum leider nicht das erste Mal) an Arroganz nicht mehr zu überbieten. Die Befähigung zum Richteramt hat man ab genau 4 Punkten. Ich kenne eine ganze Reihe an Kandidaten mit doppel a und ich muss ehrlich sagen: mir ist wohler dabei, wenn die (in 1. Instanz) Recht sprechen als du. Ob es sinnvoll wäre, sie auch am BVerwG einzusetzen ist noch einmal eine andere Frage...
Okay, jetzt übertreibst du aber. 4 Punkte im 2. Staatsexamen macht man dank der Kommentare auch ohne zu lernen, sofern man in den Stationen zumindest ein bisschen aufgepasst hat und nicht in Bayern schreibt.
So jemanden dann Richter werden zu lassen, wäre schon eine Gefahr für den Rechtsstaat. So weit sind wir glücklicherweise noch nicht...
... und jemand, der*die die Abschlussprüfung für das Richter*innenamt besteht, soll nicht Richter*in werden, weil deine persönlich festgelegte Punktegrenze nicht erreicht wird?
M.E. ist jemand mit 4 P. und Richterbefähigung genauso geeignet wie jemand mit 8 P.
Geeigneter als geeignet gibt es nicht.
Otto Normalverbraucher braucht keine wissenschaftliche Abhandlung als Urteil, worauf er 8 Jahre warten muss, sondern ein faires Urteil. Gerechtigkeitssinn hat man auch ab 4 P. und das ist es, was zählt...
Muss einfach ein troll sein
24.10.2020, 19:37
(24.10.2020, 19:09)Gast schrieb: Was würdet ihr denn für die Bestenauslese nehmen wenn nicht die Note?
Beste Frisur?
bestpassendster Lebenslauf, z.B. Auslandserfahrung beim AA, passende Praktika, Seminarscheine und Schwerpunkte, die zum Thema des Berufs passen, Stationen beim späteren Arbeitgeber oder in ähnlichen Bereichen, Stationszeugnisse...
charakterliche Eignung etc.
Man muss ja nicht nur auf die Zeugnisnoten schielen, die einen Zeitraum von 2-3 Wochen und damit eine Momentaufnahme abdecken. Man kann sich auch durch Einarbeitung und learning on the job verbessern. Leistungsfähigkeit ist kein starres Konstrukt, das keinen Schwankungen unterliegt.
Viele Arbeitgeber können es sich gar nicht leisten so wählerisch zu sein, Stichwort Pensionswelle.
24.10.2020, 21:15
(24.10.2020, 18:28)Gast schrieb:(24.10.2020, 18:14)Gast schrieb:(24.10.2020, 11:29)Gast schrieb:(24.10.2020, 11:23)Gast schrieb:(24.10.2020, 09:28)Gast schrieb: Okay, jetzt übertreibst du aber. 4 Punkte im 2. Staatsexamen macht man dank der Kommentare auch ohne zu lernen, sofern man in den Stationen zumindest ein bisschen aufgepasst hat und nicht in Bayern schreibt.
So jemanden dann Richter werden zu lassen, wäre schon eine Gefahr für den Rechtsstaat. So weit sind wir glücklicherweise noch nicht...
... und jemand, der*die die Abschlussprüfung für das Richter*innenamt besteht, soll nicht Richter*in werden, weil deine persönlich festgelegte Punktegrenze nicht erreicht wird?
Hier sind zu viele Fachidioten, die das nicht verstehen. Gibs auf
Wenn man mit 4 P. Richterbefähigung hat, muss man mit 4 P. auch Richter werden können. Die Notengrenze für Richter ist verfassungswidrig wegen unangemessener Einschränkung der Berufsauswahlfreiheit.
Die Bestenauslese beim Richteramt ist damit auch verfassungswidrig, wenn sie rein nach Noten geschieht, was in der Praxis der Fall ist und Leute mit theoretischer Richterbefähigung, aber falscher Note kategorisch ausschließt, zumal die Note bei Jura mehr als anderswo nur Zufall ist und vom Druck geprägt, am unteren Ermessensspielraum zu korrigieren, um einen uralten Schnitt pro Klausur einzuhalten, der irgendwo bei 5 P. liegt.
So einen Unsinn kann auch nur ein 4 P Jurist verzapfen :D
(-) Hier (23,x Punkte in Summe) sehe das im Ergebnis ähnlich, lediglich die dogmatische Begründung könnte man etwas überarbeiten, sry for that!
24.10.2020, 22:20
Ich glaube ehrlich gesagt auch, dass jmd mit Berufserfahrung stets geeigneter ist als ein Anfänger, weshalb zumindest im fortgeschrittenem Arbeitsleben Noten immer untauglicher werden.
Verstehe auch nicht warum Urteile schreiben so eine hohe Kunst sein soll.
Bei Anfängern mögen Noten ein Indiz sein, mehr aber nicht. Man müsste halt mal jmd mit 4 Punkten zum AC einladen und dann sehen was passiert. Glaube nicht, dass der nur Berufungsstoff liefern würde.
Verstehe auch nicht warum Urteile schreiben so eine hohe Kunst sein soll.
Bei Anfängern mögen Noten ein Indiz sein, mehr aber nicht. Man müsste halt mal jmd mit 4 Punkten zum AC einladen und dann sehen was passiert. Glaube nicht, dass der nur Berufungsstoff liefern würde.
24.10.2020, 22:22
(24.10.2020, 22:20)Gast schrieb: Ich glaube ehrlich gesagt auch, dass jmd mit Berufserfahrung stets geeigneter ist als ein Anfänger, weshalb zumindest im fortgeschrittenem Arbeitsleben Noten immer untauglicher werden.
Verstehe auch nicht warum Urteile schreiben so eine hohe Kunst sein soll.
Bei Anfängern mögen Noten ein Indiz sein, mehr aber nicht. Man müsste halt mal jmd mit 4 Punkten zum AC einladen und dann sehen was passiert. Glaube nicht, dass der nur Berufungsstoff liefern würde.
Ja, aber diese Chance bekommt ein 4er momentan nicht. Aber warten wir mal bis zur Pensionswelle. So viel Volljuristen Nachwuchs gibt es in Deutschland ja auch nicht mehr.
24.10.2020, 22:25
Außerdem was soll ich denn sagen:
1. Examen:
5.96 Staatsteil
4.0 SWP Rechtsgeschichte, weil ich in einer Seminararbeit 0 P bekam aufgrund versauter Formalia (zu oft eine Diss zitiert, was der Prof nicht gut fand). Andere wurde 8 immerhin. Vorbereitende war 12 P, genauso fordernd wie die mit 8, jedoch beim anderen Prof, der neu und strenger war. Verbesserung gabs leider nicht.
Andere Leute hätten mit dem Staatsteil bei den üblichen 12p SWP gerne nen 8 Punkte Schnitt im 1. gehabt.
Kann ich deshalb jetzt keine Urteile schreiben?
Abwarten was das 2. bringt.
1. Examen:
5.96 Staatsteil
4.0 SWP Rechtsgeschichte, weil ich in einer Seminararbeit 0 P bekam aufgrund versauter Formalia (zu oft eine Diss zitiert, was der Prof nicht gut fand). Andere wurde 8 immerhin. Vorbereitende war 12 P, genauso fordernd wie die mit 8, jedoch beim anderen Prof, der neu und strenger war. Verbesserung gabs leider nicht.
Andere Leute hätten mit dem Staatsteil bei den üblichen 12p SWP gerne nen 8 Punkte Schnitt im 1. gehabt.
Kann ich deshalb jetzt keine Urteile schreiben?
Abwarten was das 2. bringt.