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Vorbereitung
Gästle
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#11
23.10.2020, 08:19
(22.10.2020, 14:23)Gast schrieb:  
(22.10.2020, 12:53)Gast1234 schrieb:  
(22.10.2020, 12:40)Gast schrieb:  Ich halte es auch gelinde gesagt für Schwachsinn, dass bei mehr oder minder verkacktem TB gute Entscheidungsgründe das Ruder nicht mehr herumreißen können. Einen völlig falschen Tenor lassen wir mal außen vor.

Es mag solche Prüfer geben, aber die meisten haben ja schon was im Kopf und wissen um die jeweiligen Wertigkeiten.

Uns hat bspw. ein Prüfer in der AG mal gesagt, dass für ihn der TB kaum Relevanz hat und er diesbzgl. zu maximal minimalistischem Vorgehen rät.


Ok, Gott sei Dank hört man auch mal was von solchen vernünftigen Prüfern mit Gesamtverständnis! Ansonsten müsste man sich echt fragen, was das alles für eine Farce ist.

Es hat ja niemand gesagt, dass es bei allen Prüfern der Fall sein soll. Meiner Meinung nach ist allerdings was wahres dran. Zumindest unterbewusst bleibt ein fehlerhafter Tatbestand während der Korrektur irgendwie "hängen" was natürlich nicht heißt, dass kleine durch Nervosität bedingte Fehler die Klausur sofort runter ziehen. Es gibt solche und solche Prüfer. 
Ich möchte nur sagen, dass der Tatbestand eine der Fehlerquellen ist, die man noch mit dem kleinsten Aufwand abstellen kann. Einen Fokus sollte man natürlich nicht darauf legen, dürfte sich vielmehr von allein ergeben.


Da ist mehr als nur etwas Wahres dran. Es zählt der Gesamteindruck und unglücklicherweise sieht der Korrektor zuerst Rubrum und TB. Beim Lesen dieser bildet er sich also den Eindruck vom Kandidaten, den er dann in die entscheidungsgründe mitnimmt und dementsprechend voreingenommen ist. 

Deshalb muss da alles sitzen um eventuelle Fehler in den entscheidungsgründen wieder ausbessern zu können.
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Gast
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#12
23.10.2020, 10:37
Bei der StA wird auch die Anklage gerne mit 50% bewertet, obwohl lt. Ljpa eigentlich A und B Teil Schwerpunkt bilden. Der Praktiker möchte nunmal das praktische Ergebnis als verwertbar sehen. 

Es ist m.M. nach ein Examen der Form und der Sachverhaltsauswertung, da msn fürs materielle kommentare oder Kommentarfunktik dws SV hat
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Gast1234
Unregistered
 
#13
23.10.2020, 11:08
(23.10.2020, 08:19)Gästle schrieb:  
(22.10.2020, 14:23)Gast schrieb:  
(22.10.2020, 12:53)Gast1234 schrieb:  
(22.10.2020, 12:40)Gast schrieb:  Ich halte es auch gelinde gesagt für Schwachsinn, dass bei mehr oder minder verkacktem TB gute Entscheidungsgründe das Ruder nicht mehr herumreißen können. Einen völlig falschen Tenor lassen wir mal außen vor.

Es mag solche Prüfer geben, aber die meisten haben ja schon was im Kopf und wissen um die jeweiligen Wertigkeiten.

Uns hat bspw. ein Prüfer in der AG mal gesagt, dass für ihn der TB kaum Relevanz hat und er diesbzgl. zu maximal minimalistischem Vorgehen rät.


Ok, Gott sei Dank hört man auch mal was von solchen vernünftigen Prüfern mit Gesamtverständnis! Ansonsten müsste man sich echt fragen, was das alles für eine Farce ist.

Es hat ja niemand gesagt, dass es bei allen Prüfern der Fall sein soll. Meiner Meinung nach ist allerdings was wahres dran. Zumindest unterbewusst bleibt ein fehlerhafter Tatbestand während der Korrektur irgendwie "hängen" was natürlich nicht heißt, dass kleine durch Nervosität bedingte Fehler die Klausur sofort runter ziehen. Es gibt solche und solche Prüfer. 
Ich möchte nur sagen, dass der Tatbestand eine der Fehlerquellen ist, die man noch mit dem kleinsten Aufwand abstellen kann. Einen Fokus sollte man natürlich nicht darauf legen, dürfte sich vielmehr von allein ergeben.


Da ist mehr als nur etwas Wahres dran. Es zählt der Gesamteindruck und unglücklicherweise sieht der Korrektor zuerst Rubrum und TB. Beim Lesen dieser bildet er sich also den Eindruck vom Kandidaten, den er dann in die entscheidungsgründe mitnimmt und dementsprechend voreingenommen ist. 

Deshalb muss da alles sitzen um eventuelle Fehler in den entscheidungsgründen wieder ausbessern zu können.

Ist auch ganz normal und selbstverständlich und ok, dass der Korrektor wegen eines Tatbestandes voreingenommen ist und er sollte an seiner Einstellung natürlich nichts ändern. Ist halt menschlich, so wie vom Aussehen auf den Charakter zu schließen (ja, das ist eine bewusste Übertreibung). Meine Güte, in der Juristenausbildubg wird sich nie was ändern, denn so vieles wie es läuft wird einfach hingenommen und sogar teilweise für gut befunden
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Gast
Unregistered
 
#14
24.10.2020, 09:58
(23.10.2020, 10:37)Gast schrieb:  Bei der StA wird auch die Anklage gerne mit 50% bewertet, obwohl lt. Ljpa eigentlich A und B Teil Schwerpunkt bilden. Der Praktiker möchte nunmal das praktische Ergebnis als verwertbar sehen. 

Es ist m.M. nach ein Examen der Form und der Sachverhaltsauswertung, da msn fürs materielle kommentare oder Kommentarfunktik dws SV hat


"Gerne mit 50%"..

Es mag ja faktisch (möglicherweise) wirklich solche Fälle geben. Ich frage mich aber immer, woher Leute wie du wissen, dass es solche Korrektoren gibt. 

Wenn ein Korrektor das nämlich offen benennt, wäre das ein Anfechtungsgrund. Denn keine Korrekturanweisung dürfte eine solche Gewichtung zulassen. 

Und bzgl deines letzten Absatzes: in jeder (ungefähren) Gewichtung, die einer von mir bearbeiteten Klausur in meiner Laufbahn beigefügt war oder mitgeteilt wurde, war immer das "Materielle" der absolute Klausurschwerpunkt. Dass die SV-Auswertung da mit rein spielt, ist natürlich klar.
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Gast
Unregistered
 
#15
24.10.2020, 16:16
(23.10.2020, 10:37)Gast schrieb:  Bei der StA wird auch die Anklage gerne mit 50% bewertet, obwohl lt. Ljpa eigentlich A und B Teil Schwerpunkt bilden. Der Praktiker möchte nunmal das praktische Ergebnis als verwertbar sehen. 

Es ist m.M. nach ein Examen der Form und der Sachverhaltsauswertung, da msn fürs materielle kommentare oder Kommentarfunktik dws SV hat

Das halte ich ehrlich gesagt für ein Gerücht, weil ich sehr viele Leute kenne, die trotz verkackter Anklage noch eine anständige Note bekommen haben (mich eingeschlossen) aber noch nie das Gegenteil gehört hab.
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Gast
Unregistered
 
#16
24.10.2020, 16:44
Ich bin auch immer wieder erstaunt, wie das Gros die einzelnen Teilleistungen von der Wichtigkeit her fehlbewertet. Und damit meine ich nicht nur die Referendare, sondern auch einzelne AG-Leiter etc.

Es gibt ja diesbzgl. viele Gerüchte, Mythen und was weiß ich nicht alles. 

Doch sind doch die Korrekturanweisungen eindeutig. Hier am KG in Berlin enthalten die Lösungen ja teils die ungefähren Gewichtungen. Daran hat sich der Korrektor dann auch zu halten. Und das werden die meisten auch tun. Dass immer ein bisschen Ermessen mitschwingt, ist ja klar. 

Da kann der Korrektor dann schlecht die Anklage mit 50 % gewichten, wenn die Anweisung 25% vorsieht.

Und da kann der Korrektor nicht prinzipiell das Vollbefriedigend verwehren, wenn der mit 15 % zu gewichtende Tatbestand nur hingerotzt wurde.

Der Beurteilungsspielraum hat seine Grenzen. Wenngleich sich ein Korrektor natürlich schön hinter diesem Spielraum verstecken kann, indem er seine Bewertungsgrundlage kaum oder allenfalls nebulös preisgibt.
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Gast
Unregistered
 
#17
24.10.2020, 16:56
Das kann man alles nicht pauschal sagen. Die meisten Korrektoren werden sicher nicht unter eine Klausur schreiben:

"Anklage fehlt, deshalb max. 6 (oder 8) Punkte, minus weitere 4 Punkte wg Fehlern im Gutachten, nämlich: 1, 2, 3, 4".

Aber wenn man es nicht schafft, zumindest eine oberflächlich/formal fertige Lösung abzugeben (wenn auch etwa mit sehr kurzem Konkretum usw.), wird es einige (nicht alle) Korrektoren geben, die das insgesamt stark bei der Bewertung berücksichtigen werden, sodass im Rahmen ihres Spielraums unter Miteinbeziehung sonstiger Fehler dann ggf. am Ende eben statt 8 (bei identischem Gutachten) 6 oder 4 Punkte stehen.
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Gast
Unregistered
 
#18
24.10.2020, 17:06
Dass man in deinem Beispiel dann von 8 auf 6 runterfällt oder bei schwachem TB und starken Entscheidungsgründen statt 12 "nur" 10 bekommt, verträgt sich ja auch mit den o.g. Gewichtungen.


Vielfach heißt es aber: "Nur halbe Anklage = grds .maximal 4 Punkte" oder "Schwacher Tatbestand = keine passable Note mehr möglich" usw.

Das würde dann massiv den jeweiligen Korrekturanweisungen widersprechen. Dass es mitunter trotzdem gemacht wird, mag sein. Ist aber nicht richtig.
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Gast
Unregistered
 
#19
24.10.2020, 17:27
(24.10.2020, 17:06)Gast schrieb:  Dass man in deinem Beispiel dann von 8 auf 6 runterfällt oder bei schwachem TB und starken Entscheidungsgründen statt 12 "nur" 10 bekommt, verträgt sich ja auch mit den o.g. Gewichtungen.


Vielfach heißt es aber: "Nur halbe Anklage = grds .maximal 4 Punkte" oder "Schwacher Tatbestand = keine passable Note mehr möglich" usw.

Das würde dann massiv den jeweiligen Korrekturanweisungen widersprechen. Dass es mitunter trotzdem gemacht wird, mag sein. Ist aber nicht richtig.

Ja, das ist - in aller Regel - sicher falsch.

Wobei man auch dort unterscheiden muss. Ist der TB nur etwas knapp/verkürzt, oder fehlt er quasi ganz (2 Sätze/nichts)? Ähnlich bei der Anklage. Ist die formal überwiegend vollständig und es ist nur ein sehr kurzer Anklagesatz, ein paar Vorschriften fehlen und der Antrag am Ende? Oder steht da quasi nur "Anklageschrift"?

Es mag trotzdem noch ein Korrektor gute Punkte für auch fast völlig fehlende praktische Teile vergeben. Aber nicht wenige werden jedenfalls besonders ungnädig bewerten.
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Gast
Unregistered
 
#20
24.10.2020, 17:42
(24.10.2020, 09:58)Gast schrieb:  
(23.10.2020, 10:37)Gast schrieb:  Bei der StA wird auch die Anklage gerne mit 50% bewertet, obwohl lt. Ljpa eigentlich A und B Teil Schwerpunkt bilden. Der Praktiker möchte nunmal das praktische Ergebnis als verwertbar sehen. 

Es ist m.M. nach ein Examen der Form und der Sachverhaltsauswertung, da msn fürs materielle kommentare oder Kommentarfunktik dws SV hat


"Gerne mit 50%"..

Es mag ja faktisch (möglicherweise) wirklich solche Fälle geben. Ich frage mich aber immer, woher Leute wie du wissen, dass es solche Korrektoren gibt. 

Wenn ein Korrektor das nämlich offen benennt, wäre das ein Anfechtungsgrund. Denn keine Korrekturanweisung dürfte eine solche Gewichtung zulassen. 

Und bzgl deines letzten Absatzes: in jeder (ungefähren) Gewichtung, die einer von mir bearbeiteten Klausur in meiner Laufbahn beigefügt war oder mitgeteilt wurde, war immer das "Materielle" der absolute Klausurschwerpunkt. Dass die SV-Auswertung da mit rein spielt, ist natürlich klar.

Das haben uns sämtliche Korrektoren der StA Göttingen, zuletzz im Probeexamen gesagt.

Schreib ne E-Mail und frag nach.
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