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Vorbereitung
Exaaaaa
Unregistered
 
#1
22.10.2020, 10:32
Hi,

ich bin jetzt in der Anwaltsstation und wollte mit der Vorbereitung auf das Examen starten. 
Meine Frage: Habt ihr euch sehr auf die Kommentare verlassen, sprich eher die Basics gelernt (Aufbau eines Urteils/Anklage etc.) und den Rest dann in der Klausur mit dem Kommentar gelöst? Geht das?
Wie sind da so eure Erfahrungen? Habe Angst, mich zu sehr im Detail zu verlieren. Liegt evtl. aber auch daran, dass vorallem Kaiser mit seinen Skripten ziemlich viel Panikmache betreibt finde ich; In dem und dem Durchgang kam das und das Problem dran. Das verunsichert mich!
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gastzt
Unregistered
 
#2
22.10.2020, 10:52
schreib 50 Klausuren, die gleichmäßig verteilt sind und lern materielles Recht (z.B. Kaiser) + die absolute Standart Prozess Scheise, die halt jedesmal kommt ( und was das ist, wirst du in den 50 Klausuren zur Not merken).


Am Ende stimmt, was alle sagen: Das 2. Examen ist deutlich abgefuckter aber auch banaler als das 1. Examen.
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Gast
Unregistered
 
#3
22.10.2020, 11:31
Geht mir ähnlich. Im Zweifel kannst immer noch 11 Punkte kriegen, ohne das Problem überhaupt identifiziert zu haben  :D
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Niedersachsen
Unregistered
 
#4
22.10.2020, 11:40
(22.10.2020, 11:31)Gast schrieb:  Geht mir ähnlich. Im Zweifel kannst immer noch 11 Punkte kriegen, ohne das Problem überhaupt identifiziert zu haben  :D

Es kann aber auch die Hälfte werden, obwohl man es gesehen hat ;)
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Gast
Unregistered
 
#5
22.10.2020, 12:01
(22.10.2020, 10:32)Exaaaaa schrieb:  Hi,

ich bin jetzt in der Anwaltsstation und wollte mit der Vorbereitung auf das Examen starten. 
Meine Frage: Habt ihr euch sehr auf die Kommentare verlassen, sprich eher die Basics gelernt (Aufbau eines Urteils/Anklage etc.) und den Rest dann in der Klausur mit dem Kommentar gelöst? Geht das?
Wie sind da so eure Erfahrungen? Habe Angst, mich zu sehr im Detail zu verlieren. Liegt evtl. aber auch daran, dass vorallem Kaiser mit seinen Skripten ziemlich viel Panikmache betreibt finde ich; In dem und dem Durchgang kam das und das Problem dran. Das verunsichert mich!

Natürlich nur meine persönliche Erfahrung, wüsste ich das Patentrezept, würde ich es dann doch versilbern wollen.

Auch wenn es doof klingt, in erster Linie sollte man sich nicht verrückt machen lassen. Grade die Kaiser Skripte sind sehr umfangreich und decken meiner Meinung nach einen Großteil von dem ab, aus dem das Prüfungsamt bei der Klausurbearbeitung schöpft. 

Ansonsten ist meines Erachtens die Routine entscheidend. Wenn man es irgendwie schafft die Standardkonstellationen sowohl im materiellen als auch im prozessualen Teil im Schlaf runterzubeten, vermeidet man schon eines der großen Probleme - die Zeitnot. Gleiches gilt für den Aufbau des Tatbestands, des Rubrums oder des Urteils.  Klingt auch nach blöder Panikmache, aber wenn der Korrektor ein falsches Rubrum sieht bzw. einen unsauberen Tatbestand, hat er den Kaffee gleich auf. Da kann eine noch so tolle Argumentation in den EGründen kommen. Wer schon bei den reinen Fleißaufgaben wie Rubrum und Tatbestand verkackt, für den war die tolle Argumentation in Prüferaugen maximal Glück. 


Meine persönliche Erfahrung war auch, dass es immens viel Zeit kostet Dinge die man eigentlich schon längst in und auswendig können müsste im Kommentar nachzuschlagen. Es ist eben doch sehr verlockend nochmal kurz nach den Mängelbegriffen im Kaufrecht zu schauen, leider kostet das ein wenig Zeit, die man besser für was anderes verwendet hätte. In dieser Hinsicht fand ich die Kaiser Skripten tatsächlich sehr hilfreich. Dort wird an den neuralgischen Stellen. explizit darauf hingewiesen in den Kommentar zu schauen (bestes Beispiel hierfür ist die Lösung für die "Schwarzarbeiterfälle", die 1:1 im Palandt steht.).
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Gast
Unregistered
 
#6
22.10.2020, 12:33
(22.10.2020, 12:01)Gast schrieb:  
(22.10.2020, 10:32)Exaaaaa schrieb:  Hi,

ich bin jetzt in der Anwaltsstation und wollte mit der Vorbereitung auf das Examen starten. 
Meine Frage: Habt ihr euch sehr auf die Kommentare verlassen, sprich eher die Basics gelernt (Aufbau eines Urteils/Anklage etc.) und den Rest dann in der Klausur mit dem Kommentar gelöst? Geht das?
Wie sind da so eure Erfahrungen? Habe Angst, mich zu sehr im Detail zu verlieren. Liegt evtl. aber auch daran, dass vorallem Kaiser mit seinen Skripten ziemlich viel Panikmache betreibt finde ich; In dem und dem Durchgang kam das und das Problem dran. Das verunsichert mich!

Natürlich nur meine persönliche Erfahrung, wüsste ich das Patentrezept, würde ich es dann doch versilbern wollen.

Auch wenn es doof klingt, in erster Linie sollte man sich nicht verrückt machen lassen. Grade die Kaiser Skripte sind sehr umfangreich und decken meiner Meinung nach einen Großteil von dem ab, aus dem das Prüfungsamt bei der Klausurbearbeitung schöpft. 

Ansonsten ist meines Erachtens die Routine entscheidend. Wenn man es irgendwie schafft die Standardkonstellationen sowohl im materiellen als auch im prozessualen Teil im Schlaf runterzubeten, vermeidet man schon eines der großen Probleme - die Zeitnot. Gleiches gilt für den Aufbau des Tatbestands, des Rubrums oder des Urteils.  Klingt auch nach blöder Panikmache, aber wenn der Korrektor ein falsches Rubrum sieht bzw. einen unsauberen Tatbestand, hat er den Kaffee gleich auf. Da kann eine noch so tolle Argumentation in den EGründen kommen. Wer schon bei den reinen Fleißaufgaben wie Rubrum und Tatbestand verkackt, für den war die tolle Argumentation in Prüferaugen maximal Glück. 


Meine persönliche Erfahrung war auch, dass es immens viel Zeit kostet Dinge die man eigentlich schon längst in und auswendig können müsste im Kommentar nachzuschlagen. Es ist eben doch sehr verlockend nochmal kurz nach den Mängelbegriffen im Kaufrecht zu schauen, leider kostet das ein wenig Zeit, die man besser für was anderes verwendet hätte. In dieser Hinsicht fand ich die Kaiser Skripten tatsächlich sehr hilfreich. Dort wird an den neuralgischen Stellen. explizit darauf hingewiesen in den Kommentar zu schauen (bestes Beispiel hierfür ist die Lösung für die "Schwarzarbeiterfälle", die 1:1 im Palandt steht.).


Auch super, wenn man in der Hektik halt irgendwas im Tatbestand oder Rubrum vertauscht oder so, was nichts mit Wissen zu tun hat, die Entscheidungsgründe dann aber, in denen man mal tatsächlich NACHDENKEN und sein Hirn betätigen muss, weniger Wert bzw. Glückssache sein soll. Warum ist dann der Fehler im Tatbestand nicht nur ein Unglücksfall?! Im 2. Examen läuft so vieles falsch... Unfassbar. Mit Jura haben solche Einordnungen nichts zu tun.
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Gast
Unregistered
 
#7
22.10.2020, 12:40
Ich halte es auch gelinde gesagt für Schwachsinn, dass bei mehr oder minder verkacktem TB gute Entscheidungsgründe das Ruder nicht mehr herumreißen können. Einen völlig falschen Tenor lassen wir mal außen vor.

Es mag solche Prüfer geben, aber die meisten haben ja schon was im Kopf und wissen um die jeweiligen Wertigkeiten.

Uns hat bspw. ein Prüfer in der AG mal gesagt, dass für ihn der TB kaum Relevanz hat und er diesbzgl. zu maximal minimalistischem Vorgehen rät.
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Gast
Unregistered
 
#8
22.10.2020, 12:49
Zumal: Die Argumentation 'TB falsch = top Entscheidungsgründe können nur Glück sein' ist ja wirklich verheerend.

So kann kein Korrektor denken. Im Normalfall ist die ungefähre Gewichtung auch TB 10-20 Prozent / Entscheidungsgründe 60-80 Prozent. 

Wenn jmd. (aus Zeitnot oder Prioritätensetzung oder oder oder..) 10x10 falsch ausrechnet (=Tatbestand), dann aber die 23te Wurzel aus 39489 inkl. Sinus, Cosinus und und und richtig berechnet, herleitet, begründet (= Entscheidungsgründe), der wird von einem durchschnittlichen Dritten immer noch eine  "über den durchschnittlichen Anforderungen" liegende Bewertung bekommen.
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Gast1234
Unregistered
 
#9
22.10.2020, 12:53
(22.10.2020, 12:40)Gast schrieb:  Ich halte es auch gelinde gesagt für Schwachsinn, dass bei mehr oder minder verkacktem TB gute Entscheidungsgründe das Ruder nicht mehr herumreißen können. Einen völlig falschen Tenor lassen wir mal außen vor.

Es mag solche Prüfer geben, aber die meisten haben ja schon was im Kopf und wissen um die jeweiligen Wertigkeiten.

Uns hat bspw. ein Prüfer in der AG mal gesagt, dass für ihn der TB kaum Relevanz hat und er diesbzgl. zu maximal minimalistischem Vorgehen rät.


Ok, Gott sei Dank hört man auch mal was von solchen vernünftigen Prüfern mit Gesamtverständnis! Ansonsten müsste man sich echt fragen, was das alles für eine Farce ist.
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Gast
Unregistered
 
#10
22.10.2020, 14:23
(22.10.2020, 12:53)Gast1234 schrieb:  
(22.10.2020, 12:40)Gast schrieb:  Ich halte es auch gelinde gesagt für Schwachsinn, dass bei mehr oder minder verkacktem TB gute Entscheidungsgründe das Ruder nicht mehr herumreißen können. Einen völlig falschen Tenor lassen wir mal außen vor.

Es mag solche Prüfer geben, aber die meisten haben ja schon was im Kopf und wissen um die jeweiligen Wertigkeiten.

Uns hat bspw. ein Prüfer in der AG mal gesagt, dass für ihn der TB kaum Relevanz hat und er diesbzgl. zu maximal minimalistischem Vorgehen rät.


Ok, Gott sei Dank hört man auch mal was von solchen vernünftigen Prüfern mit Gesamtverständnis! Ansonsten müsste man sich echt fragen, was das alles für eine Farce ist.

Es hat ja niemand gesagt, dass es bei allen Prüfern der Fall sein soll. Meiner Meinung nach ist allerdings was wahres dran. Zumindest unterbewusst bleibt ein fehlerhafter Tatbestand während der Korrektur irgendwie "hängen" was natürlich nicht heißt, dass kleine durch Nervosität bedingte Fehler die Klausur sofort runter ziehen. Es gibt solche und solche Prüfer. 
Ich möchte nur sagen, dass der Tatbestand eine der Fehlerquellen ist, die man noch mit dem kleinsten Aufwand abstellen kann. Einen Fokus sollte man natürlich nicht darauf legen, dürfte sich vielmehr von allein ergeben.
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