15.10.2020, 19:45
Moin,
bin jetzt bald mit diesem blöden Verbesserungsversuch durch und hab noch nix gefunden, beziehe noch ALG 1. Wollte mir prinzipiell gerne erst mal wieder mit Hausarbeitskorrekturen an der Uni etwas dazuverdienen. Weiß jemand auf die Schnelle, wie sich das da mit diesem Freibetrag verhält? Gilt die 165€-Grenze oder etwas anderes bei Werkverträgen? Das wären mit 12 Hausarbeiten á 13€ ja nicht so lohnenswert viele. Hm.
Grüße, danke
bin jetzt bald mit diesem blöden Verbesserungsversuch durch und hab noch nix gefunden, beziehe noch ALG 1. Wollte mir prinzipiell gerne erst mal wieder mit Hausarbeitskorrekturen an der Uni etwas dazuverdienen. Weiß jemand auf die Schnelle, wie sich das da mit diesem Freibetrag verhält? Gilt die 165€-Grenze oder etwas anderes bei Werkverträgen? Das wären mit 12 Hausarbeiten á 13€ ja nicht so lohnenswert viele. Hm.
Grüße, danke
15.10.2020, 19:52
Die Grenze gilt. Kannst also nicht viel dazuverdienen bzw dann monatlich nur ne kleine Menge korrigieren.
Denk aber dran dass du das ALG ggf. mit Wohngeld aufstocken kannst.
Denk aber dran dass du das ALG ggf. mit Wohngeld aufstocken kannst.
15.10.2020, 19:58
Ja geht mir fast weniger ums Geld an sich als darum, dass 12 Hausarbeiten einfach wenig sind. 25 wären schon gut, man macht ja immer das Gleiche und bei nur 12 wäre Energie irgendwie verschwendet.
Danke für deinen Tipp! Hab da noch ein Haushaltsmitglied mit Einkommen, da ist Wohngeld raus. :)
Danke für deinen Tipp! Hab da noch ein Haushaltsmitglied mit Einkommen, da ist Wohngeld raus. :)
15.10.2020, 20:21
Korrekturtätigkeiten für die Uni fallen unter § 3 Nr. 26 EStG. Es gilt die Steuerfreiheitsgrenze von 2.400 Euro. In der Folge ist das Einkommen bis zur Steuergrenze als sogenanntes müheloses kein anzurechnendes Nebeneinkommen nach § 155 Abs. 1 SGB III.
15.10.2020, 20:40
(15.10.2020, 20:21)Gast schrieb: Korrekturtätigkeiten für die Uni fallen unter § 3 Nr. 26 EStG. Es gilt die Steuerfreiheitsgrenze von 2.400 Euro. In der Folge ist das Einkommen bis zur Steuergrenze als sogenanntes müheloses kein anzurechnendes Nebeneinkommen nach § 155 Abs. 1 SGB III.
Oh, klingt irgendwie gut.
Mann, hab ich keine Ahnung von so Steuerzeugs, das ist nicht mal mehr lustig. Jedenfalls muss ich das Arbeitsamt so oder so im Voraus informieren, oder? Dann frag ich die halt einfach, muss ja auch nicht unbedingt einen Krieg mit denen anfangen.
15.10.2020, 20:46
Dein Nebeneinkommen musst du schon angeben. Und sie werden es dir erstmal anrechnen, wie bei mir. Dann legst du Widerspruch ein und begründest ausführlicher, warum die Korrekturtätigkeit unter § 3 Nr. 26 EStG fällt. Alternativ trägst du die Argumente direkt mit Angabe deines Nebeneinkommens vor. Dass Einkommen nach § 3 Nr. 26 EStG nicht anzurechnen ist, ist unstrittig.
Hilfreiche Quellen:
- Lohnsteuer-Richtlinien 2015 des BMF, R3.26
- OFD Niedersachsen, Verfügung vom 28.07.2011 - S 2121 - 55 - St 213.
- BFH, Beschluss vom 01.03.2006, Az.: XI R 43/02
Hilfreiche Quellen:
- Lohnsteuer-Richtlinien 2015 des BMF, R3.26
- OFD Niedersachsen, Verfügung vom 28.07.2011 - S 2121 - 55 - St 213.
- BFH, Beschluss vom 01.03.2006, Az.: XI R 43/02
15.10.2020, 20:56
Sie ziehen es dir also vom ALG ab, dann musst du Widerspruch einlegen, dich mit denen rum streiten und kriegst es dann ggf. wieder?
Ziemlicher Umstand für ein paar € mehr.
Ziemlicher Umstand für ein paar € mehr.
15.10.2020, 21:31
(15.10.2020, 20:56)Gast schrieb: Sie ziehen es dir also vom ALG ab, dann musst du Widerspruch einlegen, dich mit denen rum streiten und kriegst es dann ggf. wieder?
Ziemlicher Umstand für ein paar € mehr.
Gott ja, find ich auch. Ich will auch nicht auf Teufel komm raus den Staat abziehen, sondern nur in Ruhe meine 25 Korrekturen machen und gut. Auf jeden Fall vielen Dank! Ich überlege es mir dann noch mal und schaue mal, ob ich Motivation bekomme, mich da doch noch reinzufuchsen.
15.10.2020, 21:58
wow voll viel Arbeit. Ein Widerspruch... Das sind 5 Sätze. Was meint ihr schreibt ihr alles im Beruf jede Woche?
15.10.2020, 22:15
(15.10.2020, 21:31)Gast schrieb:(15.10.2020, 20:56)Gast schrieb: Sie ziehen es dir also vom ALG ab, dann musst du Widerspruch einlegen, dich mit denen rum streiten und kriegst es dann ggf. wieder?
Ziemlicher Umstand für ein paar € mehr.
Gott ja, find ich auch. Ich will auch nicht auf Teufel komm raus den Staat abziehen, sondern nur in Ruhe meine 25 Korrekturen machen und gut. Auf jeden Fall vielen Dank! Ich überlege es mir dann noch mal und schaue mal, ob ich Motivation bekomme, mich da doch noch reinzufuchsen.
Wieso den Staat abziehen? Der Staat zieht uns ab und zwar nicht zu knapp.