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Online-Klausurenkurs NRW
Gast
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#11
03.10.2020, 13:22
(02.10.2020, 22:57)GastHE schrieb:  Aber dann dürfte niemals eine Verbesserung eingeführt werden, um die „Altfälle“ nicht zu verärgern, das kann es doch auch nicht sein...

Hat literally niemand gesagt
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Gast
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#12
03.10.2020, 13:28
(01.10.2020, 17:01)Gast schrieb:  Oh sowas hätte ich so gerne gehabt :( für die Verbesserung darf man wahrscheinlich nicht teilnehmen an dem KK oder?

Also in SH darf man auch als Verbesserer teilnehmen.
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Gast
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#13
03.10.2020, 13:32
Also es wär schon krank asi, wenn man als Verbesserer nicht teilnehmen darf. Ewig nichts anbieten und dann nichtmal die Chance geben sich wie alle anderen regulären Schreiber mit Klausuren vorzubereiten. Wir lagen unserer Refabteilung damals mit einem KK in den Ohren aber die wollten nicht. Es gäbe "keinen Bedarf".
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Gast
Unregistered
 
#14
03.10.2020, 13:35
Zumindest in der Wahlstation sollte man noch dürfen.

Aber keine Ahnung. Ich habe zu einem KK noch gar nichts gehört von meiner Refabteilung...
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Lawyal202
Junior Member
**
Beiträge: 18
Themen: 0
Registriert seit: Oct 2020
#15
04.10.2020, 19:04
Danke für eure Antworten. Ich würde als Verbesserer einfach mal nachfragen, ob man in einen Verteiler aufgenommen werden kann. Alles andere fänd ich, wie meine Vorredner, ziemlich asozial.
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Gast
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#16
05.10.2020, 21:10
Beim onlineklausurenkurs des okg werden die klausuren nur besprochen. Die Korrektur müsst ihr selber machen.
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Gast
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#17
05.10.2020, 22:44
Gibt es Verbesserer, die Erfahrung damit haben, ob eine Anmeldung für den Verteiler möglich ist?
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NRW-Wiederholer2020
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#18
05.10.2020, 23:09
Ich habe das Examen in diesem Jahr wiederholen müssen und hatte vor meinem Termin am LG Düsseldorf nachgefragt, ob ich in den E-Mail Verteiler des OLG-Klausurenkurses aufgenommen werden darf. Die Antwort lautete Nein, da ich zu diesem Zeitpunkt nicht mehr in der Repetenten-AG bzw. Rechtsreferendarin am LG Düsseldorf war (ich habe mich nach den drei Monaten EVD entlassen lassen). Daraus schließe ich, dass Verbesserer nicht daran teilnehmen dürfen, weil diese nicht mehr Rechtsreferendare sind. Ich würde mich einfach bei Herrn Wentzel erkundigen, immerhin gibt es jetzt dank Online-Kurs kein Kapazitätsproblem mehr.
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Gast
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#19
06.10.2020, 07:43
(05.10.2020, 23:09)NRW-Wiederholer2020 schrieb:  Ich habe das Examen in diesem Jahr wiederholen müssen und hatte vor meinem Termin am LG Düsseldorf nachgefragt, ob ich in den E-Mail Verteiler des OLG-Klausurenkurses aufgenommen werden darf. Die Antwort lautete Nein, da ich zu diesem Zeitpunkt nicht mehr in der Repetenten-AG bzw. Rechtsreferendarin am LG Düsseldorf war (ich habe mich nach den drei Monaten EVD entlassen lassen). Daraus schließe ich, dass Verbesserer nicht daran teilnehmen dürfen, weil diese nicht mehr Rechtsreferendare sind. Ich würde mich einfach bei Herrn Wentzel erkundigen, immerhin gibt es jetzt dank Online-Kurs kein Kapazitätsproblem mehr.

Naja aber solange man noch Referendar ist sollte man doch dürfen also bis zur Mündlichen?
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Gast NRW
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#20
06.10.2020, 09:48
Im OLG-Bezirk Köln darf man als Verbesserer nicht am Klausurenkurs teilnehmen. Ich hatte das kurz nach den Klausuren nachgefragt, da ich bereits ahnte in die Verbesserung gehen zu wollen. Auch eine Teilnahme bis zum Ende des Referendariats wurde abgelehnt.
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