05.10.2020, 11:27
(02.10.2020, 13:56)FWW-Anwalt schrieb: Zu mir:
2 (knappe) VB, Promotion, mittlerweile zwei Fachanwaltstitel
Kanzlei:
"gehobene Feld-Wald-Wiese" in einem ländlichen Mittelzentrum (40.000 Einwohner), mit mir 5 Anwälte davon 3 Anwaltsnotare
Arbeitszeiten:
im Arbeitsvertrag die noch zulässigen 48 Stunden, tatsächlich von Anfang an mehr, ich schätze zwischen 50 und 55 Stunden, 6 Wochen Urlaub (nehmen wir in der Kanzlei auch tatsächlich alle).
Einkommen:
Ich bin angestellt mit 45.000 € brutto eingestiegen, habe dann jährlich neu verhandelt, lag nach knapp 4 Jahren bei 70.000 € brutto und bin seit diesem Jahr als Partner eingestiegen. Werde dieses Jahr voraussichtlich - wenn die restlichen Monate normal weiterlaufen - bei etwa 110.000 € brutto landen.
Meine Kollegen liegen zwischen 150.000 € - 250.000 € brutto.
Zur Frage des Threaderstellers:
Ich habe nach den Examina auch mit dem ÖD oder der Justiz geliebäugelt, mich dann aber für die Anwaltschaft entschieden, weil mich die Tätigkeit mehr reizte (ist auch immer noch so). Der Job ist abwechslungsreich, ich habe jeden Tag Leute hier sitzen die mir meistens interessante Geschichten erzählen (natürlich aber auch mal nen langweiligen Verkehrsunfall mitbringen), jede Woche 2-3 Gerichtstermine und dazu auch mal Ortstermine etc.
Habe mich daher auch gegen eine GK entschieden, weil ich - das hat auch von Anfang an geklappt - selbstständig und eigenverantwortlich mit echten Menschen und nicht nur am PC arbeiten wollte. Die Kanzlei ist in meiner Heimatstadt, hier bin ich aufgewachsen und wollte gerne zurück, haben mittlerweile zwei Kinder und ziehe gerade auch mit Familie das Landleben der Stadt vor (ist natürlich eine rein persönliche Frage). Work Life Balance kann mit dem ÖD naürlich überhaupt nicht mithalten (kann aber zumindest mit dem Rad zur Arbeit und mittags eben nach Hause etc.), würde es aber immer wieder so machen, gerade auch mit Blick auf die weiter steigenden Einkommensaussichten.
Ich finde man sollte sich bei der Frage ÖD-"normale" Anwaltschaft ohnehin primär an der Tätigkeit orientieren was einem mehr Spaß macht. Wenn man wie der Threadersteller auf die Gehaltsfrage abstellt sollte man zumindest im Blick haben, dass das Einstiegsgehalt im ÖD i. d. R. attraktiver ist, sich auf lange Sicht nach meiner Nachbereichsempirie auch in der "normalen" Anwaltschaft aber deutlich mehr Geld verdienen lässt (natürlich auch mit mehr Arbeit).
Wäre es möglich, dass du deine Gehaltssprünge zur deiner Zeit als angestellter RA kruz darstsellst?
Besten Dank vorab.
05.05.2021, 15:45
Ich hoffe ich bin jetzt nicht zu spät, aber ich habe diesen Thread mal aufmerksam verfolgt.
Zu mir: zweimal Examen im oberen befriedigenden Bereich. Ich war mir ab dem dritten Semester sicher, dass ich Anwalt in einer kleineren Kanzlei werden möchte.
In der Kanzlei, in der ich mich jetzt befinde, sind 4 Partner und 2 Angestellte Rae. Hier habe ich auch mein Ref absolviert. Kanzlei auf dem Dorf an einer Stadt mit 100T Einwohnern.
Ich hab (außer in der ersten Woche) sofort ausschließlich eigene Mandate bekommen, außer ein paar Aktenleichen meiner Chefs. Mein Umsatz ist so immer klar erkennbar. Im ersten Jahr hab ich 140.000 € Umsatz gemacht, nunmehr liege ich schon deutlich darüber. Einstiegsgehalt 48k + Fachanwalt, ab dem dritten Jahr 60 k.
Wie sind hier Umsatzbeteiligungen strukturiert?
Zu mir: zweimal Examen im oberen befriedigenden Bereich. Ich war mir ab dem dritten Semester sicher, dass ich Anwalt in einer kleineren Kanzlei werden möchte.
In der Kanzlei, in der ich mich jetzt befinde, sind 4 Partner und 2 Angestellte Rae. Hier habe ich auch mein Ref absolviert. Kanzlei auf dem Dorf an einer Stadt mit 100T Einwohnern.
Ich hab (außer in der ersten Woche) sofort ausschließlich eigene Mandate bekommen, außer ein paar Aktenleichen meiner Chefs. Mein Umsatz ist so immer klar erkennbar. Im ersten Jahr hab ich 140.000 € Umsatz gemacht, nunmehr liege ich schon deutlich darüber. Einstiegsgehalt 48k + Fachanwalt, ab dem dritten Jahr 60 k.
Wie sind hier Umsatzbeteiligungen strukturiert?
05.05.2021, 17:19
(04.10.2020, 10:20)FWW-Anwalt schrieb:(03.10.2020, 13:09)Gast0815 schrieb:(03.10.2020, 12:47)Gast schrieb: Mich überrascht, dass man in der ffw Kanzlei doch so viel verdienen kann, also zwischen 200 und 400k.Kanzleien wie meine oder die vom anderen Poster vermutlich sind in ihren jeweiligen Städten führend und gelten dort sicherlich nicht als FWW! Jemand, der Nachbarschaftsstreitigkeiten hat oder Probleme mit dem Sozialamt, wird sich zumindest bei uns eher selten verirren und falls doch jemand damit kommt, wird er im Regelfall sicher nicht von mir oder einem anderen älteren Partner betreut.
Ist das im Durchschnitt tatsächlich realistisch oder eher die Ausnahme?
Derartige Gehälter bzw. Gewinne sind in derartigen Kanzleien regelmäßig möglich, allerdings mit mindestens GK Aufwand und von hier aus geht es noch ein gewaltiges Stück nach unten in der Nahrungskette. Es gibt eine Untersuchung (von Beck ??), nach der der durchschnittliche Anwalt 200k Umsatz macht und ca. 100k Gewinn, da ich den Fragebogen auch hatte und weiß, wer diesen Fragebogen
ausgefüllt hat und wie ehrlich teilweise die Angaben waren, bin ich da skeptisch. Aus erweiterter Nachbereichsempirie würde ich von deutlich niedrigeren Werten ausgehen. Einer meiner Kollegen ist in der hiesigen Anwaltschaft extrem gut vernetzt und „forscht“ zu diesen Werten hier vor Ort, bei kleineren Kanzleien ist demnach im Durchschnitt eher von der Hälfte der Werte der Umfrage auszugehen.
Moin, dem kann ich mich anschließen, wir sind in unserer Kleinstadt der in einem der hier genannten Posts ganz zutreffend beschriebene "regionale Platzhirsch in der Altbauvilla". Das dürfte für Gast 0815 vermutlich auch gelten.
Ich bin mir insofern auch relativ sicher, dass in den anderen Kanzleien hier in unserer Umgebung bis auf vereinzelte Ausnahmen weniger verdient - aber auch weniger gearbeitet - wird. Am Hungertuch nagen die mir besser bekannten Kollegen allerdings auch nicht, insbesondere deren Kostenapparat ist meistens auch deutlich kleiner.
Die beschriebenen Gehälter von 150-300 bei uns bzw. 100 - 400 bei Gast0815 kann man also durchaus auch als "normaler Anwalt" erzielen, die Regel dürfte das aber wohl nicht sein.
Anschließen möchte ich mich Gast0815 bei seiner Beschreibung der Berufsaussichten heutzutage (gerade durch COVID vermutlich etwas getrübt aber generell fantastisch). Das stellt uns hier übrigens durchaus vor Probleme, wir suchen gerade jemanden mit vernünftigen Examina der Lust hat mit relativ viel Arbeit auch relativ gutes Geld auf dem Land zu verdienen. Die Bewerbungen sind allerdings ziemlich mau, den Job wollen anscheinend nicht mehr besonders viele machen und meine älteren Kollegen verstehen hier gerade die Welt nicht mehr :rolleyes: . Das kann vermutlich aber auch eine Chance für die Leute sein, die den Job doch machen wollen, zumindest bei uns in der Ecke ist die Anwaltschaft (genauso die Notare) ziemlich überaltert und ich sehe derzeit wenig Konkurrenz die nachkommt. Ich bin beispielsweise 34 und der nächstjüngere Kollege hier vor Ort ist 46, danach kommen dann nur noch Anwälte/Notare ab 50+
Wo muss man sich bewerben?
05.05.2021, 22:25
Ich hab nur die ganzen "mit A13 sind 4.000 netto unmöglich" Threads gelesen. Ich habe letztes Jahr mein 2.Examen gemacht und bin direkt in eine Behörde mit A 13 gegangen. Ich verdiene netto ca. 4500 €, Nach privater KV bleiben ziemlich genau 4.000 netto übrig.
Der Trick ist ganz einfach, man muss nur verheiratet sein und wenigstens 3 Kinder haben. Staatsdienst unter 3 Kindern ist mist. Um mein netto in der freien Wirtschaft zu haben müsste ich ca. 75 k brutto verdienen. Dafür mach ich mir jetzt ein entspanntes Leben in einer Behörde. Gut, als Nachteil könnte man jetzt sagen, dass ich quasi die nächsten 20 Jahre nicht wirklich mehr Geld verdienen werde, da der Gehaltsanstieg vom wegfallenden Kinderzuschlag wieder ausgeglichen wird. Aber ich finde das Gehalt vollkommen in Ordnung, auch wenns nur unwesentlich mehr wird.
Der Trick ist ganz einfach, man muss nur verheiratet sein und wenigstens 3 Kinder haben. Staatsdienst unter 3 Kindern ist mist. Um mein netto in der freien Wirtschaft zu haben müsste ich ca. 75 k brutto verdienen. Dafür mach ich mir jetzt ein entspanntes Leben in einer Behörde. Gut, als Nachteil könnte man jetzt sagen, dass ich quasi die nächsten 20 Jahre nicht wirklich mehr Geld verdienen werde, da der Gehaltsanstieg vom wegfallenden Kinderzuschlag wieder ausgeglichen wird. Aber ich finde das Gehalt vollkommen in Ordnung, auch wenns nur unwesentlich mehr wird.
05.05.2021, 22:45
(05.05.2021, 22:25)Gast schrieb: Ich hab nur die ganzen "mit A13 sind 4.000 netto unmöglich" Threads gelesen. Ich habe letztes Jahr mein 2.Examen gemacht und bin direkt in eine Behörde mit A 13 gegangen. Ich verdiene netto ca. 4500 €, Nach privater KV bleiben ziemlich genau 4.000 netto übrig.
Der Trick ist ganz einfach, man muss nur verheiratet sein und wenigstens 3 Kinder haben. Staatsdienst unter 3 Kindern ist mist. Um mein netto in der freien Wirtschaft zu haben müsste ich ca. 75 k brutto verdienen. Dafür mach ich mir jetzt ein entspanntes Leben in einer Behörde. Gut, als Nachteil könnte man jetzt sagen, dass ich quasi die nächsten 20 Jahre nicht wirklich mehr Geld verdienen werde, da der Gehaltsanstieg vom wegfallenden Kinderzuschlag wieder ausgeglichen wird. Aber ich finde das Gehalt vollkommen in Ordnung, auch wenns nur unwesentlich mehr wird.
puh...wer von uns spricht es jetzt aus?
06.05.2021, 00:34
(05.05.2021, 22:25)Gast schrieb: Ich hab nur die ganzen "mit A13 sind 4.000 netto unmöglich" Threads gelesen. Ich habe letztes Jahr mein 2.Examen gemacht und bin direkt in eine Behörde mit A 13 gegangen. Ich verdiene netto ca. 4500 €, Nach privater KV bleiben ziemlich genau 4.000 netto übrig.
Der Trick ist ganz einfach, man muss nur verheiratet sein und wenigstens 3 Kinder haben. Staatsdienst unter 3 Kindern ist mist. Um mein netto in der freien Wirtschaft zu haben müsste ich ca. 75 k brutto verdienen. Dafür mach ich mir jetzt ein entspanntes Leben in einer Behörde. Gut, als Nachteil könnte man jetzt sagen, dass ich quasi die nächsten 20 Jahre nicht wirklich mehr Geld verdienen werde, da der Gehaltsanstieg vom wegfallenden Kinderzuschlag wieder ausgeglichen wird. Aber ich finde das Gehalt vollkommen in Ordnung, auch wenns nur unwesentlich mehr wird.
mich würde eher die unkündbarkeit reizen und die 30 tage urlaub


06.05.2021, 10:45
(05.05.2021, 22:45)Gast schrieb:(05.05.2021, 22:25)Gast schrieb: Ich hab nur die ganzen "mit A13 sind 4.000 netto unmöglich" Threads gelesen. Ich habe letztes Jahr mein 2.Examen gemacht und bin direkt in eine Behörde mit A 13 gegangen. Ich verdiene netto ca. 4500 €, Nach privater KV bleiben ziemlich genau 4.000 netto übrig.
Der Trick ist ganz einfach, man muss nur verheiratet sein und wenigstens 3 Kinder haben. Staatsdienst unter 3 Kindern ist mist. Um mein netto in der freien Wirtschaft zu haben müsste ich ca. 75 k brutto verdienen. Dafür mach ich mir jetzt ein entspanntes Leben in einer Behörde. Gut, als Nachteil könnte man jetzt sagen, dass ich quasi die nächsten 20 Jahre nicht wirklich mehr Geld verdienen werde, da der Gehaltsanstieg vom wegfallenden Kinderzuschlag wieder ausgeglichen wird. Aber ich finde das Gehalt vollkommen in Ordnung, auch wenns nur unwesentlich mehr wird.
puh...wer von uns spricht es jetzt aus?
Ich. Hast du Ahnung was 3 Kinder kosten? Ein Kinderzimmer kostet allein dreimal so viel wie der Familienzuschlag (netto) bringt.
06.05.2021, 10:49
Juuungejunge der Kollege hat anscheinend neben dem Jurastudium eine Ausbildung zum Milchmädchen gemacht. Tooooll, du kriegst 4k netto und musst dafür 3 Kinder haben, von denen jedes im Schnitt 118 000 € bis zum 18. Lebensjahr kostet - und da ist das Studium noch nicht bezahlt und dieser Durchschnitt dürfte bei den meisten Juristenkindern eher höher liegen. Und das drei mal. Jetzt rechne mal gegen, wieviel mehr du dafür vom Staat bekommst und rechne das mal 18 mal 3 und du siehst, was für eine Schwachsinnsrechnung ist. Oder anders gesagt: als Single verdienst du effektiv beim Staat mehr, auch wenn man dafür anscheinend Mathematiker sein muss, weil der 0815 Jurist nur sieht "MEHR GELD GUT LOL". Es ist manchmal zum Verzweifeln, wie unbedarft unsere Zunft ist. Ich muss immer lachen, wenn "einfache Leute" denken, dass Juristen weiß Gott was für schlaue Köpfe sind :D
06.05.2021, 12:05
einstieg 5,5k unverheiratet keine Kinder. Ich werde lieber für meine Arbeit bezahlt als für meine Fähigkeit mich fortzupflanzen. Wieso hängt das überhaupt zusammen? Das ist eine Frechheit vom Staat. Gleiche Arbeit gleicher Lohn bitte.
06.05.2021, 12:30
(06.05.2021, 12:05)Gast schrieb: einstieg 5,5k unverheiratet keine Kinder. Ich werde lieber für meine Arbeit bezahlt als für meine Fähigkeit mich fortzupflanzen. Wieso hängt das überhaupt zusammen? Das ist eine Frechheit vom Staat. Gleiche Arbeit gleicher Lohn bitte.
Du verwechselst Lohn mit Besoldung.
Stark vereinfacht erkläre ich es mir so: Es sind zwei völlig unterschiedliche Herangehensweisen, die letztlich nur gemein haben, dass man Geld bekommt.
Der Lohn ist der Gegenwert für deine geleistete Arbeit (daher auch am Monatsende), Kinder spielen da keine Rolle.
Die Besoldung dient als Mindeststandard zum Überleben, allerdings ohne Überkompensation des Vertrauens das dem Beamten entgegen gebracht wird (daher am Anfang des Monats im Voraus). Nebenbei soll garantiert werden, dass er nicht bestechlich ist, aber dieses Ziel spielt eine eher untergeordnete Rolle. Hat der Beamte Kinder, so steigen seine Aufwendungen, ergo muss die Kompensation höher ausfallen.
Beim Angestellten muss nix kompensiert werden, außer man würde ggf argumentieren, dass Kinder als Belastung die Arbeit schwerer machen (interessanter Gedanke eigentlich). Das hat sich aber offenbar noch nicht durchgesetzt.