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"Gehalt" Anwalt
Gast
Unregistered
 
#41
02.10.2020, 09:12
Versteht ihr das wirklich nicht? Natürlich rechnet man - soweit man Ehe und Kinder will - die Zuschläge mit ein. Der Anwalt kriegt doch nicht mehr, weil er Kinder hat. Was die Kinder dann wirklich kosten, ist doch völlig egal. Es geht ja nicht darum, zu überlegen, ob sich Kinder lohnen, sondern wo man mehr verdient.

Manchmal zweifle ich hier schon an den basics.
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Gast
Unregistered
 
#42
02.10.2020, 09:26
Ist sicher richtig. 
Allerdings sollte man als Jungjurist nicht gleich auf die ganzen Zulagen spekulieren. 
Ob man heiratet und zwei Kinder bekommt, ist nun mal nicht sicher.
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Gast
Unregistered
 
#43
02.10.2020, 11:56
Familienzuschlag gibt's auch mit Scheinehe und Pflegekindern. Also auf zum Staat  :D
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Gast
Unregistered
 
#44
02.10.2020, 12:00
(02.10.2020, 09:26)Gast schrieb:  Ist sicher richtig. 
Allerdings sollte man als Jungjurist nicht gleich auf die ganzen Zulagen spekulieren. 
Ob man heiratet und zwei Kinder bekommt, ist nun mal nicht sicher.

Naja, ich habe schon 2 Kinder. Auf Heirat spekuliere ich daher nicht allzu risky;)
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FWW-Anwalt
Unregistered
 
#45
02.10.2020, 13:56
Zu mir:

2 (knappe) VB, Promotion, mittlerweile zwei Fachanwaltstitel

Kanzlei:

"gehobene Feld-Wald-Wiese" in einem ländlichen Mittelzentrum (40.000 Einwohner), mit mir 5 Anwälte davon 3 Anwaltsnotare

Arbeitszeiten:

im Arbeitsvertrag die noch zulässigen 48 Stunden, tatsächlich von Anfang an mehr, ich schätze zwischen 50 und 55 Stunden, 6 Wochen Urlaub (nehmen wir in der Kanzlei auch tatsächlich alle).

Einkommen:

Ich bin angestellt mit 45.000 € brutto eingestiegen, habe dann jährlich neu verhandelt, lag nach knapp 4 Jahren bei 70.000 € brutto und bin seit diesem Jahr als Partner eingestiegen. Werde dieses Jahr voraussichtlich - wenn die restlichen Monate normal weiterlaufen - bei etwa 110.000 € brutto landen.

Meine Kollegen liegen zwischen 150.000 € - 250.000 € brutto.

Zur Frage des Threaderstellers:

Ich habe nach den Examina auch mit dem ÖD oder der Justiz geliebäugelt, mich dann aber für die Anwaltschaft entschieden, weil mich die Tätigkeit mehr reizte (ist auch immer noch so). Der Job ist abwechslungsreich, ich habe jeden Tag Leute hier sitzen die mir meistens interessante Geschichten erzählen (natürlich aber auch mal nen langweiligen Verkehrsunfall mitbringen), jede Woche 2-3 Gerichtstermine und dazu auch mal Ortstermine etc.

Habe mich daher auch gegen eine GK entschieden, weil ich - das hat auch von Anfang an geklappt - selbstständig und eigenverantwortlich mit echten Menschen und nicht nur am PC arbeiten wollte. Die Kanzlei ist in meiner Heimatstadt, hier bin ich aufgewachsen und wollte gerne zurück, haben mittlerweile zwei Kinder und ziehe gerade auch mit Familie das Landleben der Stadt vor (ist natürlich eine rein persönliche Frage). Work Life Balance kann mit dem ÖD naürlich überhaupt nicht mithalten (kann aber zumindest mit dem Rad zur Arbeit und mittags eben nach Hause etc.), würde es aber immer wieder so machen, gerade auch mit Blick auf die weiter steigenden Einkommensaussichten.

Ich finde man sollte sich bei der Frage ÖD-"normale" Anwaltschaft ohnehin primär an der Tätigkeit orientieren was einem mehr Spaß macht. Wenn man wie der Threadersteller auf die Gehaltsfrage abstellt sollte man zumindest im Blick haben, dass das Einstiegsgehalt im ÖD i. d. R. attraktiver ist, sich auf lange Sicht nach meiner Nachbereichsempirie auch in der "normalen" Anwaltschaft aber deutlich mehr Geld verdienen lässt (natürlich auch mit mehr Arbeit).
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Auch ein guter Plan
Unregistered
 
#46
02.10.2020, 20:52
(02.10.2020, 13:56)FWW-Anwalt schrieb:  Zu mir:

2 (knappe) VB, Promotion, mittlerweile zwei Fachanwaltstitel

Kanzlei:

"gehobene Feld-Wald-Wiese" in einem ländlichen Mittelzentrum (40.000 Einwohner), mit mir 5 Anwälte davon 3 Anwaltsnotare

Arbeitszeiten:

im Arbeitsvertrag die noch zulässigen 48 Stunden, tatsächlich von Anfang an mehr, ich schätze zwischen 50 und 55 Stunden, 6 Wochen Urlaub (nehmen wir in der Kanzlei auch tatsächlich alle).

Einkommen:

Ich bin angestellt mit 45.000 € brutto eingestiegen, habe dann jährlich neu verhandelt, lag nach knapp 4 Jahren bei 70.000 € brutto und bin seit diesem Jahr als Partner eingestiegen. Werde dieses Jahr voraussichtlich - wenn die restlichen Monate normal weiterlaufen - bei etwa 110.000 € brutto landen.

Meine Kollegen liegen zwischen 150.000 € - 250.000 € brutto.

Zur Frage des Threaderstellers:

Ich habe nach den Examina auch mit dem ÖD oder der Justiz geliebäugelt, mich dann aber für die Anwaltschaft entschieden, weil mich die Tätigkeit mehr reizte (ist auch immer noch so). Der Job ist abwechslungsreich, ich habe jeden Tag Leute hier sitzen die mir meistens interessante Geschichten erzählen (natürlich aber auch mal nen langweiligen Verkehrsunfall mitbringen), jede Woche 2-3 Gerichtstermine und dazu auch mal Ortstermine etc.

Habe mich daher auch gegen eine GK entschieden, weil ich - das hat auch von Anfang an geklappt - selbstständig und eigenverantwortlich mit echten Menschen und nicht nur am PC arbeiten wollte. Die Kanzlei ist in meiner Heimatstadt, hier bin ich aufgewachsen und wollte gerne zurück, haben mittlerweile zwei Kinder und ziehe gerade auch mit Familie das Landleben der Stadt vor (ist natürlich eine rein persönliche Frage). Work Life Balance kann mit dem ÖD naürlich überhaupt nicht mithalten (kann aber zumindest mit dem Rad zur Arbeit und mittags eben nach Hause etc.), würde es aber immer wieder so machen, gerade auch mit Blick auf die weiter steigenden Einkommensaussichten.

Ich finde man sollte sich bei der Frage ÖD-"normale" Anwaltschaft ohnehin primär an der Tätigkeit orientieren was einem mehr Spaß macht. Wenn man wie der Threadersteller auf die Gehaltsfrage abstellt sollte man zumindest im Blick haben, dass das Einstiegsgehalt im ÖD i. d. R. attraktiver ist, sich auf lange Sicht nach meiner Nachbereichsempirie  auch in der "normalen" Anwaltschaft aber deutlich mehr Geld verdienen lässt (natürlich auch mit mehr Arbeit).


Dein Profil ist ja eigentlich auch absolut Großstadt und GK tauglich. Hast du das nie in Erwägung gezogen? Also auch die Arbeit nicht an sich... oder waren es dann letztlich die sozialen Faktoren (Heimatstadt, Familie) die dich dazu bewogen haben, für ein (für dein Profil) finde ich lächerliches Gehalt einzusteigen (nicht despektierlich gemeint, stehe selbst gerade vor dem "Problem" )
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Gast
Unregistered
 
#47
02.10.2020, 21:09
... steht doch alles in dem Beitrag drin. Wirklich alle Erwägungen, zu denen du fragst (bin nicht der Autor des Beitrages)
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Gast
Unregistered
 
#48
03.10.2020, 08:52
Oben wurde ja der Haufe-Artikel zitiert. Dort wird ein netto Stundensatz von über 190€ genannt (vor 6 Jahren), um als RA an die R2-Besoldung heranzureichen. Hat jemand Erfahrungen, ob man mit RVG-Abrechnungen auch nur annähernd in diese Regionen kommt? Denn wenn man z.B. Miet- und Verkehrsrecht machen will, wird man doch nur selten Honorarvereinbarungen schließen können.
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Gast
Unregistered
 
#49
03.10.2020, 09:35
RVG ist kriminell niedrig. Außer im Arbeitsrecht und Erbrecht arbeitet man da effektiv für Mindestlohn.
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Gast0815
Unregistered
 
#50
03.10.2020, 10:34
(03.10.2020, 09:35)Gast schrieb:  RVG ist kriminell niedrig. Außer im Arbeitsrecht und Erbrecht arbeitet man da effektiv für Mindestlohn.



Diese Aussage ist kriminell falsch. Es gibt natürlich Angelegenheiten, die auf RVG Basis nicht kostendeckend zu bearbeiten sind, aber das Entscheidende ist die Arbeitsorganisation.

Zum Beispiel Verkehrsrecht : Eine Unfallabwicklung bringt tatsächlich im Schnitt nur ca. 300 € netto, ich wende da aber persönlich maximal 30 Minuten Arbeit im Schnitt auf, das bearbeiten im wesentlichen die Mitarbeiter selbstständig. Eine OWiG bringt ca. 500 €, auch da fällt ohne Verhandlungstermin maximal 1 - 1,5 h Arbeit an. Diese Bearbeitungsdauer kriegt man natürlich nur mit Spezialisierung und Erfahrungen hin und mit guten Mitarbeitern, ohne das die Bearbeitungsqualität leidet. Im Prinzip gilt das für viele RVG Bereiche.

Also auch bei reiner RVG Abrechnung ist es grundsätzlich möglich, gutes Geld zu verdienen, allerdings schafft man das nach meiner Erfahrung nur bei Spezialisierung, guter Vernetzung, bei klassischer FWW Arbeit und Fällen auf mehreren Rechtsgebieten wird das schwierig.
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