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Verbesserungsversuch wettbewerbsverzerrend?
Gast
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#41
04.10.2020, 17:29
Schwabentipp: einfach nicht zur mündlichen erscheinen. Zack fertig: kostenloser wiederholungsversuch mit extra Durchfütterung durch Erhänzungsvorbereitungsdienst
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Gast
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#42
04.10.2020, 18:36
Behalten Verbesserer tatsächlich die Kennziffer?
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Gast
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#43
04.10.2020, 18:51
(04.10.2020, 18:36)Gast schrieb:  Behalten Verbesserer tatsächlich die Kennziffer?

Ich habe meine zunächst behalten. Dann eine neue Ladung erhalten, mit neuer Kennziffer, die aber weiterhin das alte Jahr aufwies. Ja, man kann einige Verbesserungskandidaten bereits anhand der Ziffer erkennen, wenn zwischenzeitlich ein Jahreswechsel erfolgt.
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Gast
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#44
04.10.2020, 18:59
(04.10.2020, 17:29)Gast schrieb:  Schwabentipp: einfach nicht zur mündlichen erscheinen. Zack fertig: kostenloser wiederholungsversuch mit extra Durchfütterung durch Erhänzungsvorbereitungsdienst


Wenn man nicht durchfällt, kriegt man keinen EVD.
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Gast
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#45
04.10.2020, 19:20
(04.10.2020, 18:59)Gast schrieb:  
(04.10.2020, 17:29)Gast schrieb:  Schwabentipp: einfach nicht zur mündlichen erscheinen. Zack fertig: kostenloser wiederholungsversuch mit extra Durchfütterung durch Erhänzungsvorbereitungsdienst


Wenn man nicht durchfällt, kriegt man keinen EVD.

Wenn man nicht zur mündlichen erscheint, fällt man aber durch, oder nicht?
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Gast
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#46
04.10.2020, 19:21
(04.10.2020, 18:36)Gast schrieb:  Behalten Verbesserer tatsächlich die Kennziffer?

Ich habe in NRW eine ganz neue bekommen, das heißt auch mit dem aktuellen Jahr.
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Gast
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#47
04.10.2020, 19:28
(04.10.2020, 16:47)Gast schrieb:  Man sollte auch bedenken, dass man im Ref bereits ausreichend Geld verdient um seinen Lebenunsterhalt zu bestreiten ohne eine (im Regelfall) geldwerte Gegenleistung. Das gibts in sehr wenigen Studiengängen. Den Verbesserungsversuch dann aus eigenen Mitteln zu stämme ist doch das mindeste


Das tut man in Hamburg zB schlicht nicht.
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Gast
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#48
04.10.2020, 19:29
(04.10.2020, 19:28)Gast schrieb:  
(04.10.2020, 16:47)Gast schrieb:  Man sollte auch bedenken, dass man im Ref bereits ausreichend Geld verdient um seinen Lebenunsterhalt zu bestreiten ohne eine (im Regelfall) geldwerte Gegenleistung. Das gibts in sehr wenigen Studiengängen. Den Verbesserungsversuch dann aus eigenen Mitteln zu stämme ist doch das mindeste


Das tut man in Hamburg zB schlicht nicht.


Das sollte man vllt bedenken, bevor man sich entscheidet, in HH sein Ref zu machen
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Gast
Unregistered
 
#49
04.10.2020, 19:31
(04.10.2020, 14:47)Gast schrieb:  
(04.10.2020, 14:06)Gast schrieb:  
(04.10.2020, 13:46)Gast schrieb:  
(04.10.2020, 13:36)Gast schrieb:  
(04.10.2020, 13:28)Gast schrieb:  Man muss nunmal selbst schauen, wie man sein eigenes Leben gestaltet. Wenn man sich freiwillig für Kinder entschieden hat, dann ist das doch etwas Schönes. Andere haben halt bewusst auf Kinder verzichtet, machen erst die Ausbildung zu Ende und werden dafür aber auch erst viel später Eltern. Alles hat seine Vor- und Nachteile. Jeder muss diese für sich selbst abwägen und seine Entscheidung treffen. 
Sich dann aber deswegen zu beschweren, finde ich wirklich komisch. "Vater Staat (Steuerzahler), zahl mir nicht nur die Gebühr für den Verbesserungsversuch (Verwaltungskosten), sondern auch noch mehrere Monate die komplette Miete, ÖPNV und Co....". 

Schon während der Ausbildung muss man sich doch vorausschauend gedanklich damit auseinandersetzen, dass eine Verbesserung wohl mit Kindern oder mit Schulden nicht drin sein wird; dementsprechend muss man den ersten Versuch absolut nutzen. 
Gelingt das nur mäßig, muss man sich entweder mit dem Ergebnis abfinden. Oder man schreibt der zuständigen Stelle, erklärt seine finanzielle Lage und trägt vor, die Gebühr sei nicht verhältnismäßig oder benachteiligend.
Wird daraufhin nicht nachgegeben, muss man klageweise vorgehen. Dann sieht man, ob es tatsächlich so wahnsinnig unfair ist. 
Und nein, die Monate während des Verbesserungsversuch können kostentechnisch nicht hinzugezogen werden. Das ist nunmal Privatzeit, die man auch ohne Verbesserungsversuch damit verbringen müsste, sich Arbeit zu suchen. Der Verbesserungsversuch ist schließlich etwas absolut freiwilliges, das zum Glück überhaupt angeboten wird. 

Und im Übrigen hat jeder, wirklich jeder den ersten, kostenlosen Versuch.

Ja, wenn man sämtliche diskussionen um Vereinbarkeit von Familie und Beruf und Gleichstellungsfrageb der letzten 20 Jahre ignoriert, dann kann man das so sehen wie du.

Nö. Die komplette Ausbildung war doch wohl mit Kindern möglich so wie auch der erste Versuch? 
Der Zweite ist nunmal etwas absolut freiwilliges und gehört aus meiner Sicht auch nicht staatlich finanziert. 
Zudem hat sowie nicht jeder einen Anspruch auf die Verbesserung. Wiederholern zum Beispiel ist er nicht gestattet. Im Vergleich zu einem Verbesserer haben diese lediglich drei Monate zur Vorbereitung und müssen in den drei Monaten weiterhin zu einem Ausbilder, der einem mit Pech mit Akten zuschüttet oder wöchentlich zum Sitzungsdienst herbei zitiert (so im Umfeld schon miterlebt).

Das hier ist also Beschweren auf hohem Niveau.

Das mag sein, aber das heißt doch nicht, dass man gewisse Dinge nicht problematisieren kann. Ich bin ja gar nicht dafür, den Verbesserungsversuch abzuschaffen, im Gegenteil! Aber bei der Ausgestaltung gibt es definitiv noch Luft nach oben was soziale Gerechtigkeit angeht. Außerdem finde ich es wichtig, dass sich bei den Prüfungsämtern jetzt nicht die Sicht einstellt, zur Not könne man halt verbessern, daher könne man ruhig ordentlich streng korrigieren. Denn für alle ist es eben nicht möglich, der Standardkandidat muss derjenige im Erstversuch bleiben.

Und den Wiederholer-Einwand verstehe ich nicht ganz: Die sind doch dann schon im dritten Versuch.

Nein. Wiederholer ist man, wenn man beim Erstversuch durchgerasselt ist (ansonsten heißt es Verbesserer). Dann muss man zwangsweise nach genau drei Monaten erneut schreiben, es sei denn, man lässt sich aus dem Ref. kurzzeitig entlassen und pausiert. Das geht dann aber auch erst ab mindestens 6 Monaten Pause (weniger ist nicht möglich). In diesen 6 Monaten müsste man sich auch komplett selbst finanzieren (ja, auch den Krankenkassenbeitrag etc). Anspruch dürfte es auf ALG I erst mal nicht geben, da die Unterbrechung ja selbst herbei geführt wurde.
Sobald der Widerholer zum ersten Mal die Prüfung bestanden hat (egal mit welchem Ergebnis), war es das. Eine Verbesserung steht dem Wiederholer laut Prüfungsordnung nicht zu. 
Jetzt kann man natürlich auch noch darüber diskutieren, wie fair es ist, dass ein Kandidat mit knapp ausreichend eine Verbesserung machen darf, aber ein Durchfaller, dem nur irgendwo in einer Klausur ein halber Punkt gefehlt hat, wird das verwehrt... 
Alles ist relativ gesehen irgendwie unfair. That's life.

Dann werden die Wiederhole offensichtlich in diesem System unfair behandelt. Das rechtfertigt doch aber die anderen Ungerechtigkeiten (zB sehr hohe Gebühr für Verbesserungsversuche) nicht, sonder spricht eher dafür, dass auch bei den Wiederholen etwas zu reformieren ist.
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Gast
Unregistered
 
#50
04.10.2020, 19:46
(04.10.2020, 19:28)Gast schrieb:  
(04.10.2020, 16:47)Gast schrieb:  Man sollte auch bedenken, dass man im Ref bereits ausreichend Geld verdient um seinen Lebenunsterhalt zu bestreiten ohne eine (im Regelfall) geldwerte Gegenleistung. Das gibts in sehr wenigen Studiengängen. Den Verbesserungsversuch dann aus eigenen Mitteln zu stämme ist doch das mindeste


Das tut man in Hamburg zB schlicht nicht.

In Hamburg hat aber wirklich jeder zumindest im ersten Examen die Noten, um noch einmal für 3 Monate zu jobben, um den Verbesserungsversuch zu finanzieren.
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