04.10.2020, 13:36
(04.10.2020, 13:28)Gast schrieb:(04.10.2020, 13:06)Gast schrieb:(04.10.2020, 13:03)Gast schrieb: Für die Monate des Lernens kann man entweder in Teilzeit irgendwo arbeiten - so werde ich das machen, wenn ich nochmal schreiben muss - oder ALG I beantragen. Klar, das ist nicht gerade die Welt. Aber in den meisten Fällen reicht das, wenn man mal den Gürtel etwas enger schnallt (und ja, irgendwelche Sonderfälle, die nicht auf dem Schirm habe, wird es immer geben, aber ich finde es unverhältnismäßig, deswegen allen den Verbesserungsversuch abzusprechen). Also vielleicht bin auch ich da nicht in der Lage, "über meine Lebenswelt hinauszublicken", aber diese beiden Möglichkeiten stehen (fast) jedem offen.
Also zB Kinder zu haben, würde ich jetzt nicht als obskuren "Sonderfall", den man gar nicht auf dem Schirm hat, bezeichnen. Klar ist es easy "den Gürtel enger zu schnallen, wenn man nur für sich selbst verantwortlich ist. Aber das trifft halt nicht auf jeden Menschen Ende 20 zu.
Man muss nunmal selbst schauen, wie man sein eigenes Leben gestaltet. Wenn man sich freiwillig für Kinder entschieden hat, dann ist das doch etwas Schönes. Andere haben halt bewusst auf Kinder verzichtet, machen erst die Ausbildung zu Ende und werden dafür aber auch erst viel später Eltern. Alles hat seine Vor- und Nachteile. Jeder muss diese für sich selbst abwägen und seine Entscheidung treffen.
Sich dann aber deswegen zu beschweren, finde ich wirklich komisch. "Vater Staat (Steuerzahler), zahl mir nicht nur die Gebühr für den Verbesserungsversuch (Verwaltungskosten), sondern auch noch mehrere Monate die komplette Miete, ÖPNV und Co....".
Schon während der Ausbildung muss man sich doch vorausschauend gedanklich damit auseinandersetzen, dass eine Verbesserung wohl mit Kindern oder mit Schulden nicht drin sein wird; dementsprechend muss man den ersten Versuch absolut nutzen.
Gelingt das nur mäßig, muss man sich entweder mit dem Ergebnis abfinden. Oder man schreibt der zuständigen Stelle, erklärt seine finanzielle Lage und trägt vor, die Gebühr sei nicht verhältnismäßig oder benachteiligend.
Wird daraufhin nicht nachgegeben, muss man klageweise vorgehen. Dann sieht man, ob es tatsächlich so wahnsinnig unfair ist.
Und nein, die Monate während des Verbesserungsversuch können kostentechnisch nicht hinzugezogen werden. Das ist nunmal Privatzeit, die man auch ohne Verbesserungsversuch damit verbringen müsste, sich Arbeit zu suchen. Der Verbesserungsversuch ist schließlich etwas absolut freiwilliges, das zum Glück überhaupt angeboten wird.
Und im Übrigen hat jeder, wirklich jeder den ersten, kostenlosen Versuch.
Ja, wenn man sämtliche diskussionen um Vereinbarkeit von Familie und Beruf und Gleichstellungsfrageb der letzten 20 Jahre ignoriert, dann kann man das so sehen wie du.
04.10.2020, 13:46
(04.10.2020, 13:36)Gast schrieb:(04.10.2020, 13:28)Gast schrieb:(04.10.2020, 13:06)Gast schrieb:(04.10.2020, 13:03)Gast schrieb: Für die Monate des Lernens kann man entweder in Teilzeit irgendwo arbeiten - so werde ich das machen, wenn ich nochmal schreiben muss - oder ALG I beantragen. Klar, das ist nicht gerade die Welt. Aber in den meisten Fällen reicht das, wenn man mal den Gürtel etwas enger schnallt (und ja, irgendwelche Sonderfälle, die nicht auf dem Schirm habe, wird es immer geben, aber ich finde es unverhältnismäßig, deswegen allen den Verbesserungsversuch abzusprechen). Also vielleicht bin auch ich da nicht in der Lage, "über meine Lebenswelt hinauszublicken", aber diese beiden Möglichkeiten stehen (fast) jedem offen.
Also zB Kinder zu haben, würde ich jetzt nicht als obskuren "Sonderfall", den man gar nicht auf dem Schirm hat, bezeichnen. Klar ist es easy "den Gürtel enger zu schnallen, wenn man nur für sich selbst verantwortlich ist. Aber das trifft halt nicht auf jeden Menschen Ende 20 zu.
Man muss nunmal selbst schauen, wie man sein eigenes Leben gestaltet. Wenn man sich freiwillig für Kinder entschieden hat, dann ist das doch etwas Schönes. Andere haben halt bewusst auf Kinder verzichtet, machen erst die Ausbildung zu Ende und werden dafür aber auch erst viel später Eltern. Alles hat seine Vor- und Nachteile. Jeder muss diese für sich selbst abwägen und seine Entscheidung treffen.
Sich dann aber deswegen zu beschweren, finde ich wirklich komisch. "Vater Staat (Steuerzahler), zahl mir nicht nur die Gebühr für den Verbesserungsversuch (Verwaltungskosten), sondern auch noch mehrere Monate die komplette Miete, ÖPNV und Co....".
Schon während der Ausbildung muss man sich doch vorausschauend gedanklich damit auseinandersetzen, dass eine Verbesserung wohl mit Kindern oder mit Schulden nicht drin sein wird; dementsprechend muss man den ersten Versuch absolut nutzen.
Gelingt das nur mäßig, muss man sich entweder mit dem Ergebnis abfinden. Oder man schreibt der zuständigen Stelle, erklärt seine finanzielle Lage und trägt vor, die Gebühr sei nicht verhältnismäßig oder benachteiligend.
Wird daraufhin nicht nachgegeben, muss man klageweise vorgehen. Dann sieht man, ob es tatsächlich so wahnsinnig unfair ist.
Und nein, die Monate während des Verbesserungsversuch können kostentechnisch nicht hinzugezogen werden. Das ist nunmal Privatzeit, die man auch ohne Verbesserungsversuch damit verbringen müsste, sich Arbeit zu suchen. Der Verbesserungsversuch ist schließlich etwas absolut freiwilliges, das zum Glück überhaupt angeboten wird.
Und im Übrigen hat jeder, wirklich jeder den ersten, kostenlosen Versuch.
Ja, wenn man sämtliche diskussionen um Vereinbarkeit von Familie und Beruf und Gleichstellungsfrageb der letzten 20 Jahre ignoriert, dann kann man das so sehen wie du.
Nö. Die komplette Ausbildung war doch wohl mit Kindern möglich so wie auch der erste Versuch?
Der Zweite ist nunmal etwas absolut freiwilliges und gehört aus meiner Sicht auch nicht staatlich finanziert.
Zudem hat sowie nicht jeder einen Anspruch auf die Verbesserung. Wiederholern zum Beispiel ist er nicht gestattet. Im Vergleich zu einem Verbesserer haben diese lediglich drei Monate zur Vorbereitung und müssen in den drei Monaten weiterhin zu einem Ausbilder, der einem mit Pech mit Akten zuschüttet oder wöchentlich zum Sitzungsdienst herbei zitiert (so im Umfeld schon miterlebt).
Das hier ist also Beschweren auf hohem Niveau.
04.10.2020, 14:06
(04.10.2020, 13:46)Gast schrieb:(04.10.2020, 13:36)Gast schrieb:(04.10.2020, 13:28)Gast schrieb:(04.10.2020, 13:06)Gast schrieb:(04.10.2020, 13:03)Gast schrieb: Für die Monate des Lernens kann man entweder in Teilzeit irgendwo arbeiten - so werde ich das machen, wenn ich nochmal schreiben muss - oder ALG I beantragen. Klar, das ist nicht gerade die Welt. Aber in den meisten Fällen reicht das, wenn man mal den Gürtel etwas enger schnallt (und ja, irgendwelche Sonderfälle, die nicht auf dem Schirm habe, wird es immer geben, aber ich finde es unverhältnismäßig, deswegen allen den Verbesserungsversuch abzusprechen). Also vielleicht bin auch ich da nicht in der Lage, "über meine Lebenswelt hinauszublicken", aber diese beiden Möglichkeiten stehen (fast) jedem offen.
Also zB Kinder zu haben, würde ich jetzt nicht als obskuren "Sonderfall", den man gar nicht auf dem Schirm hat, bezeichnen. Klar ist es easy "den Gürtel enger zu schnallen, wenn man nur für sich selbst verantwortlich ist. Aber das trifft halt nicht auf jeden Menschen Ende 20 zu.
Man muss nunmal selbst schauen, wie man sein eigenes Leben gestaltet. Wenn man sich freiwillig für Kinder entschieden hat, dann ist das doch etwas Schönes. Andere haben halt bewusst auf Kinder verzichtet, machen erst die Ausbildung zu Ende und werden dafür aber auch erst viel später Eltern. Alles hat seine Vor- und Nachteile. Jeder muss diese für sich selbst abwägen und seine Entscheidung treffen.
Sich dann aber deswegen zu beschweren, finde ich wirklich komisch. "Vater Staat (Steuerzahler), zahl mir nicht nur die Gebühr für den Verbesserungsversuch (Verwaltungskosten), sondern auch noch mehrere Monate die komplette Miete, ÖPNV und Co....".
Schon während der Ausbildung muss man sich doch vorausschauend gedanklich damit auseinandersetzen, dass eine Verbesserung wohl mit Kindern oder mit Schulden nicht drin sein wird; dementsprechend muss man den ersten Versuch absolut nutzen.
Gelingt das nur mäßig, muss man sich entweder mit dem Ergebnis abfinden. Oder man schreibt der zuständigen Stelle, erklärt seine finanzielle Lage und trägt vor, die Gebühr sei nicht verhältnismäßig oder benachteiligend.
Wird daraufhin nicht nachgegeben, muss man klageweise vorgehen. Dann sieht man, ob es tatsächlich so wahnsinnig unfair ist.
Und nein, die Monate während des Verbesserungsversuch können kostentechnisch nicht hinzugezogen werden. Das ist nunmal Privatzeit, die man auch ohne Verbesserungsversuch damit verbringen müsste, sich Arbeit zu suchen. Der Verbesserungsversuch ist schließlich etwas absolut freiwilliges, das zum Glück überhaupt angeboten wird.
Und im Übrigen hat jeder, wirklich jeder den ersten, kostenlosen Versuch.
Ja, wenn man sämtliche diskussionen um Vereinbarkeit von Familie und Beruf und Gleichstellungsfrageb der letzten 20 Jahre ignoriert, dann kann man das so sehen wie du.
Nö. Die komplette Ausbildung war doch wohl mit Kindern möglich so wie auch der erste Versuch?
Der Zweite ist nunmal etwas absolut freiwilliges und gehört aus meiner Sicht auch nicht staatlich finanziert.
Zudem hat sowie nicht jeder einen Anspruch auf die Verbesserung. Wiederholern zum Beispiel ist er nicht gestattet. Im Vergleich zu einem Verbesserer haben diese lediglich drei Monate zur Vorbereitung und müssen in den drei Monaten weiterhin zu einem Ausbilder, der einem mit Pech mit Akten zuschüttet oder wöchentlich zum Sitzungsdienst herbei zitiert (so im Umfeld schon miterlebt).
Das hier ist also Beschweren auf hohem Niveau.
Das mag sein, aber das heißt doch nicht, dass man gewisse Dinge nicht problematisieren kann. Ich bin ja gar nicht dafür, den Verbesserungsversuch abzuschaffen, im Gegenteil! Aber bei der Ausgestaltung gibt es definitiv noch Luft nach oben was soziale Gerechtigkeit angeht. Außerdem finde ich es wichtig, dass sich bei den Prüfungsämtern jetzt nicht die Sicht einstellt, zur Not könne man halt verbessern, daher könne man ruhig ordentlich streng korrigieren. Denn für alle ist es eben nicht möglich, der Standardkandidat muss derjenige im Erstversuch bleiben.
Und den Wiederholer-Einwand verstehe ich nicht ganz: Die sind doch dann schon im dritten Versuch.
04.10.2020, 14:30
„Ich habe ein Kind, der Verbesserungsversuch ist unfair. Er sollte abgeschafft werden.“
Es stellt sich die Frage, wer hier nicht über den eigenen Tellerrand schaut. Was glaubt ihr wofür der Verbesserungsversuch gewährt wird? Genau dafür, um die völlig unterschiedliche Gestaltung der Stationen durch die Ausbilder auszugleichen und Chancengleichheit wiederherzustellen. Jeder hat den Verbesserungsversuch. Ich kenne genug Eltern, die es auch geschafft haben, diesen zu finanzieren. Und ja, der Alleinerzieher mit der teuren Wohnung ist nunmal nicht der Standardfall. Unterstützt euch als Partner mal gegenseitig.
Im Übrigen ging es hier allgemein um Chancengleichheit. Nicht jeder verbessert sich automatisch. Natürlich fällt es leicht, es immer auf fremde Faktoren zu schieben, wenn man selbst nicht geliefert hat. „Schuld daran, dass ich VB habe, sind in erster Linie die Verbesserer.“ Alles klar.
Hättet ihr zB die Klausuren im Juni Durchgang mit mehr Vorbereitung so viel anders geschrieben??? Ich glaube kaum.
Es stellt sich die Frage, wer hier nicht über den eigenen Tellerrand schaut. Was glaubt ihr wofür der Verbesserungsversuch gewährt wird? Genau dafür, um die völlig unterschiedliche Gestaltung der Stationen durch die Ausbilder auszugleichen und Chancengleichheit wiederherzustellen. Jeder hat den Verbesserungsversuch. Ich kenne genug Eltern, die es auch geschafft haben, diesen zu finanzieren. Und ja, der Alleinerzieher mit der teuren Wohnung ist nunmal nicht der Standardfall. Unterstützt euch als Partner mal gegenseitig.
Im Übrigen ging es hier allgemein um Chancengleichheit. Nicht jeder verbessert sich automatisch. Natürlich fällt es leicht, es immer auf fremde Faktoren zu schieben, wenn man selbst nicht geliefert hat. „Schuld daran, dass ich VB habe, sind in erster Linie die Verbesserer.“ Alles klar.
Hättet ihr zB die Klausuren im Juni Durchgang mit mehr Vorbereitung so viel anders geschrieben??? Ich glaube kaum.
04.10.2020, 14:31
(04.10.2020, 14:30)Gast schrieb: „Ich habe ein Kind, der Verbesserungsversuch ist unfair. Er sollte abgeschafft werden.“
Es stellt sich die Frage, wer hier nicht über den eigenen Tellerrand schaut. Was glaubt ihr wofür der Verbesserungsversuch gewährt wird? Genau dafür, um die völlig unterschiedliche Gestaltung der Stationen durch die Ausbilder auszugleichen und Chancengleichheit wiederherzustellen. Jeder hat den Verbesserungsversuch. Ich kenne genug Eltern, die es auch geschafft haben, diesen zu finanzieren. Und ja, der Alleinerzieher mit der teuren Wohnung ist nunmal nicht der Standardfall. Unterstützt euch als Partner mal gegenseitig.
Im Übrigen ging es hier allgemein um Chancengleichheit. Nicht jeder verbessert sich automatisch. Natürlich fällt es leicht, es immer auf fremde Faktoren zu schieben, wenn man selbst nicht geliefert hat. „Schuld daran, dass ich VB habe, sind in erster Linie die Verbesserer.“ Alles klar.
Hättet ihr zB die Klausuren im Juni Durchgang mit mehr Vorbereitung so viel anders geschrieben??? Ich glaube kaum.
„Kein VB habe“
04.10.2020, 14:47
(04.10.2020, 14:06)Gast schrieb:(04.10.2020, 13:46)Gast schrieb:(04.10.2020, 13:36)Gast schrieb:(04.10.2020, 13:28)Gast schrieb:(04.10.2020, 13:06)Gast schrieb: Also zB Kinder zu haben, würde ich jetzt nicht als obskuren "Sonderfall", den man gar nicht auf dem Schirm hat, bezeichnen. Klar ist es easy "den Gürtel enger zu schnallen, wenn man nur für sich selbst verantwortlich ist. Aber das trifft halt nicht auf jeden Menschen Ende 20 zu.
Man muss nunmal selbst schauen, wie man sein eigenes Leben gestaltet. Wenn man sich freiwillig für Kinder entschieden hat, dann ist das doch etwas Schönes. Andere haben halt bewusst auf Kinder verzichtet, machen erst die Ausbildung zu Ende und werden dafür aber auch erst viel später Eltern. Alles hat seine Vor- und Nachteile. Jeder muss diese für sich selbst abwägen und seine Entscheidung treffen.
Sich dann aber deswegen zu beschweren, finde ich wirklich komisch. "Vater Staat (Steuerzahler), zahl mir nicht nur die Gebühr für den Verbesserungsversuch (Verwaltungskosten), sondern auch noch mehrere Monate die komplette Miete, ÖPNV und Co....".
Schon während der Ausbildung muss man sich doch vorausschauend gedanklich damit auseinandersetzen, dass eine Verbesserung wohl mit Kindern oder mit Schulden nicht drin sein wird; dementsprechend muss man den ersten Versuch absolut nutzen.
Gelingt das nur mäßig, muss man sich entweder mit dem Ergebnis abfinden. Oder man schreibt der zuständigen Stelle, erklärt seine finanzielle Lage und trägt vor, die Gebühr sei nicht verhältnismäßig oder benachteiligend.
Wird daraufhin nicht nachgegeben, muss man klageweise vorgehen. Dann sieht man, ob es tatsächlich so wahnsinnig unfair ist.
Und nein, die Monate während des Verbesserungsversuch können kostentechnisch nicht hinzugezogen werden. Das ist nunmal Privatzeit, die man auch ohne Verbesserungsversuch damit verbringen müsste, sich Arbeit zu suchen. Der Verbesserungsversuch ist schließlich etwas absolut freiwilliges, das zum Glück überhaupt angeboten wird.
Und im Übrigen hat jeder, wirklich jeder den ersten, kostenlosen Versuch.
Ja, wenn man sämtliche diskussionen um Vereinbarkeit von Familie und Beruf und Gleichstellungsfrageb der letzten 20 Jahre ignoriert, dann kann man das so sehen wie du.
Nö. Die komplette Ausbildung war doch wohl mit Kindern möglich so wie auch der erste Versuch?
Der Zweite ist nunmal etwas absolut freiwilliges und gehört aus meiner Sicht auch nicht staatlich finanziert.
Zudem hat sowie nicht jeder einen Anspruch auf die Verbesserung. Wiederholern zum Beispiel ist er nicht gestattet. Im Vergleich zu einem Verbesserer haben diese lediglich drei Monate zur Vorbereitung und müssen in den drei Monaten weiterhin zu einem Ausbilder, der einem mit Pech mit Akten zuschüttet oder wöchentlich zum Sitzungsdienst herbei zitiert (so im Umfeld schon miterlebt).
Das hier ist also Beschweren auf hohem Niveau.
Das mag sein, aber das heißt doch nicht, dass man gewisse Dinge nicht problematisieren kann. Ich bin ja gar nicht dafür, den Verbesserungsversuch abzuschaffen, im Gegenteil! Aber bei der Ausgestaltung gibt es definitiv noch Luft nach oben was soziale Gerechtigkeit angeht. Außerdem finde ich es wichtig, dass sich bei den Prüfungsämtern jetzt nicht die Sicht einstellt, zur Not könne man halt verbessern, daher könne man ruhig ordentlich streng korrigieren. Denn für alle ist es eben nicht möglich, der Standardkandidat muss derjenige im Erstversuch bleiben.
Und den Wiederholer-Einwand verstehe ich nicht ganz: Die sind doch dann schon im dritten Versuch.
Nein. Wiederholer ist man, wenn man beim Erstversuch durchgerasselt ist (ansonsten heißt es Verbesserer). Dann muss man zwangsweise nach genau drei Monaten erneut schreiben, es sei denn, man lässt sich aus dem Ref. kurzzeitig entlassen und pausiert. Das geht dann aber auch erst ab mindestens 6 Monaten Pause (weniger ist nicht möglich). In diesen 6 Monaten müsste man sich auch komplett selbst finanzieren (ja, auch den Krankenkassenbeitrag etc). Anspruch dürfte es auf ALG I erst mal nicht geben, da die Unterbrechung ja selbst herbei geführt wurde.
Sobald der Widerholer zum ersten Mal die Prüfung bestanden hat (egal mit welchem Ergebnis), war es das. Eine Verbesserung steht dem Wiederholer laut Prüfungsordnung nicht zu.
Jetzt kann man natürlich auch noch darüber diskutieren, wie fair es ist, dass ein Kandidat mit knapp ausreichend eine Verbesserung machen darf, aber ein Durchfaller, dem nur irgendwo in einer Klausur ein halber Punkt gefehlt hat, wird das verwehrt...
Alles ist relativ gesehen irgendwie unfair. That's life.
04.10.2020, 14:56
(04.10.2020, 14:47)Gast schrieb:(04.10.2020, 14:06)Gast schrieb:(04.10.2020, 13:46)Gast schrieb:(04.10.2020, 13:36)Gast schrieb:(04.10.2020, 13:28)Gast schrieb: Man muss nunmal selbst schauen, wie man sein eigenes Leben gestaltet. Wenn man sich freiwillig für Kinder entschieden hat, dann ist das doch etwas Schönes. Andere haben halt bewusst auf Kinder verzichtet, machen erst die Ausbildung zu Ende und werden dafür aber auch erst viel später Eltern. Alles hat seine Vor- und Nachteile. Jeder muss diese für sich selbst abwägen und seine Entscheidung treffen.
Sich dann aber deswegen zu beschweren, finde ich wirklich komisch. "Vater Staat (Steuerzahler), zahl mir nicht nur die Gebühr für den Verbesserungsversuch (Verwaltungskosten), sondern auch noch mehrere Monate die komplette Miete, ÖPNV und Co....".
Schon während der Ausbildung muss man sich doch vorausschauend gedanklich damit auseinandersetzen, dass eine Verbesserung wohl mit Kindern oder mit Schulden nicht drin sein wird; dementsprechend muss man den ersten Versuch absolut nutzen.
Gelingt das nur mäßig, muss man sich entweder mit dem Ergebnis abfinden. Oder man schreibt der zuständigen Stelle, erklärt seine finanzielle Lage und trägt vor, die Gebühr sei nicht verhältnismäßig oder benachteiligend.
Wird daraufhin nicht nachgegeben, muss man klageweise vorgehen. Dann sieht man, ob es tatsächlich so wahnsinnig unfair ist.
Und nein, die Monate während des Verbesserungsversuch können kostentechnisch nicht hinzugezogen werden. Das ist nunmal Privatzeit, die man auch ohne Verbesserungsversuch damit verbringen müsste, sich Arbeit zu suchen. Der Verbesserungsversuch ist schließlich etwas absolut freiwilliges, das zum Glück überhaupt angeboten wird.
Und im Übrigen hat jeder, wirklich jeder den ersten, kostenlosen Versuch.
Ja, wenn man sämtliche diskussionen um Vereinbarkeit von Familie und Beruf und Gleichstellungsfrageb der letzten 20 Jahre ignoriert, dann kann man das so sehen wie du.
Nö. Die komplette Ausbildung war doch wohl mit Kindern möglich so wie auch der erste Versuch?
Der Zweite ist nunmal etwas absolut freiwilliges und gehört aus meiner Sicht auch nicht staatlich finanziert.
Zudem hat sowie nicht jeder einen Anspruch auf die Verbesserung. Wiederholern zum Beispiel ist er nicht gestattet. Im Vergleich zu einem Verbesserer haben diese lediglich drei Monate zur Vorbereitung und müssen in den drei Monaten weiterhin zu einem Ausbilder, der einem mit Pech mit Akten zuschüttet oder wöchentlich zum Sitzungsdienst herbei zitiert (so im Umfeld schon miterlebt).
Das hier ist also Beschweren auf hohem Niveau.
Das mag sein, aber das heißt doch nicht, dass man gewisse Dinge nicht problematisieren kann. Ich bin ja gar nicht dafür, den Verbesserungsversuch abzuschaffen, im Gegenteil! Aber bei der Ausgestaltung gibt es definitiv noch Luft nach oben was soziale Gerechtigkeit angeht. Außerdem finde ich es wichtig, dass sich bei den Prüfungsämtern jetzt nicht die Sicht einstellt, zur Not könne man halt verbessern, daher könne man ruhig ordentlich streng korrigieren. Denn für alle ist es eben nicht möglich, der Standardkandidat muss derjenige im Erstversuch bleiben.
Und den Wiederholer-Einwand verstehe ich nicht ganz: Die sind doch dann schon im dritten Versuch.
Nein. Wiederholer ist man, wenn man beim Erstversuch durchgerasselt ist (ansonsten heißt es Verbesserer). Dann muss man zwangsweise nach genau drei Monaten erneut schreiben, es sei denn, man lässt sich aus dem Ref. kurzzeitig entlassen und pausiert. Das geht dann aber auch erst ab mindestens 6 Monaten Pause (weniger ist nicht möglich). In diesen 6 Monaten müsste man sich auch komplett selbst finanzieren (ja, auch den Krankenkassenbeitrag etc). Anspruch dürfte es auf ALG I erst mal nicht geben, da die Unterbrechung ja selbst herbei geführt wurde.
Sobald der Widerholer zum ersten Mal die Prüfung bestanden hat (egal mit welchem Ergebnis), war es das. Eine Verbesserung steht dem Wiederholer laut Prüfungsordnung nicht zu.
Jetzt kann man natürlich auch noch darüber diskutieren, wie fair es ist, dass ein Kandidat mit knapp ausreichend eine Verbesserung machen darf, aber ein Durchfaller, dem nur irgendwo in einer Klausur ein halber Punkt gefehlt hat, wird das verwehrt...
Alles ist relativ gesehen irgendwie unfair. That's life.
*Und nein, die Vorbereitung für einen Verbesserer ist eine andere, als für einen Wiederholer. Der Wiederholer hat nur drei Monate, in denen er je nach Pech und Ausbilder fette Akten bearbeiten muss, zum Sitzungsdienst gehen muss und zusätzlich zwei mal die Woche zur AG gehen muss. Ob es ihm passt oder nicht.
Das ist auch etwas anderes, als jemand, der sich als Verbesserer länger vorbereiten darf, nebenbei jobbt und alles selbstbestimmt an seinen Lerntyp (und Schwächen) angepasst organisieren kann.
04.10.2020, 16:47
Man sollte auch bedenken, dass man im Ref bereits ausreichend Geld verdient um seinen Lebenunsterhalt zu bestreiten ohne eine (im Regelfall) geldwerte Gegenleistung. Das gibts in sehr wenigen Studiengängen. Den Verbesserungsversuch dann aus eigenen Mitteln zu stämme ist doch das mindeste
04.10.2020, 16:53
Man bekommt doch für den Verbesserungsversuch im Regelfall das Hubertus Heil Leistungsstipendium, umgangssprachlich auch als Arbeitslosengeld 1 bekannt, insofern sehe ich den absoluten finanziellen Druck hier nicht so...
04.10.2020, 17:20
Ich meine solange ihr das Examen im Erstversuch - wenn auch schlecht - bestanden habt, müsstet ihr euch doch eh einen Job (für weitere Finanzierung, Leben etc) suchen.
Also völlig unabhängig ob ihr Verbesserungsversuch macht oder nicht!
Dann kann es doch kein Argument sein, dass der Verbesserungsversuch mangels Geld unfair sei. Weil einen Job suchen muss sich nach dem Ref schließlich jeder!
Die Frage ist doch nur wofür du dann das erarbeitete Geld ausgibst. Also nochmal Abends lernen, ggf Teilzeit arbeiten und Verbesserungsversuch dann. Oder aber direkt voll 100% Berufsleben.
Zu meckern dass es unfair sei empfinde ich als ungerechtfertigte Anspruchshaltung. Schau selber wie du über die Runden kommst, so wie jeder Erwachsene mit abgeschlossener Berufsausbildung. Leben ja zudem auch noch in einem Sozialstaat mit etwaigen Stützen und Programmen, aber hauptsache immer nur meckern.
Also völlig unabhängig ob ihr Verbesserungsversuch macht oder nicht!
Dann kann es doch kein Argument sein, dass der Verbesserungsversuch mangels Geld unfair sei. Weil einen Job suchen muss sich nach dem Ref schließlich jeder!
Die Frage ist doch nur wofür du dann das erarbeitete Geld ausgibst. Also nochmal Abends lernen, ggf Teilzeit arbeiten und Verbesserungsversuch dann. Oder aber direkt voll 100% Berufsleben.
Zu meckern dass es unfair sei empfinde ich als ungerechtfertigte Anspruchshaltung. Schau selber wie du über die Runden kommst, so wie jeder Erwachsene mit abgeschlossener Berufsausbildung. Leben ja zudem auch noch in einem Sozialstaat mit etwaigen Stützen und Programmen, aber hauptsache immer nur meckern.