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Mindestanforderung Sozialgericht
NRW
Unregistered
 
#1
28.09.2020, 23:32
Hallo zusammen!

Weiß jemand, ob die Mindestanforderung (23,25 Punkte) beim LSG (NRW) in Ausnahmefällen unterschritten werden kann? Beispielsweise dann, wenn man 23,24 Punkte hat?
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Gast
Unregistered
 
#2
28.09.2020, 23:44
Ich verstehe ja alle, die einen bestimmten Wunsch nicht einfach aufgeben wollen. Aber ich finde, dass die Formulierung auf der Seite des LSG eindeutig ist:
"Bei Bewerberinnen/Bewerbern, die sich durch besondere persönliche Eigenschaften wie Berufserfahrung, insbesondere im Sozialrecht, aber auch besondere Leistungen etwa im Studium, in der ersten Prüfung, der Referendarzeit oder sonstige persönliche Fähigkeiten und Leistungen, die die Persönlichkeit einer Richterin/eines Richters positiv prägen und die Bewerberin/den Bewerber aus dem Bewerberfeld heraushebt, kann die Mindestpunktzahl auf bis zu 23,25 Punkte abgesenkt werden."
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Gast
Unregistered
 
#3
29.09.2020, 00:30
(28.09.2020, 23:32)NRW schrieb:  Hallo zusammen!

Weiß jemand, ob die Mindestanforderung (23,25 Punkte) beim LSG (NRW) in Ausnahmefällen unterschritten werden kann? Beispielsweise dann, wenn man 23,24 Punkte hat?
Wenn man die Punktzahl hat und den unbedingten Wunsch Sozialrichter zu werden UND berechtigte Aussicht auf eine Einstellung hat legt man Widerspruch gegen sein Prüfungsergebnis ein. Da fehlt doch nur ein Punkt in irgendeiner Klausur. Den kriegt man wohl, gerade wenn es keinen Einfluss aufs Bestehen hat.
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Gast
Unregistered
 
#4
29.09.2020, 00:46
Diese Punktberechnung ist schon etwas irreführend. Hatte erst gedacht, man braucht sich da nur mit Doppel-Gut bewerben...
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GastBerlin
Unregistered
 
#5
29.09.2020, 01:10
Wenn man nach drei Monaten dann bereits Vorsitzender Richter wird, wird man dann auch direkt nach R2 besoldet? Das würde ja stark für die Sozialgerichtsbarkeit sprechen!
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Gast
Unregistered
 
#6
29.09.2020, 07:31
(29.09.2020, 01:10)GastBerlin schrieb:  Wenn man nach drei Monaten dann bereits Vorsitzender Richter wird, wird man dann auch direkt nach R2 besoldet? Das würde ja stark für die Sozialgerichtsbarkeit sprechen!

Nein, es. Bleibt R1, solange man nicht am LSG ist.
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Gast
Unregistered
 
#7
29.09.2020, 08:01
Ich denke nicht dass unter 23,25 was geht. Ist schon seht niedrig. Sie wollen ja idR auch mind ein Examen mit Prädikat.
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Gast
Unregistered
 
#8
29.09.2020, 09:55
(29.09.2020, 08:01)Gast schrieb:  Ich denke nicht dass unter 23,25 was geht. Ist schon seht niedrig. Sie wollen ja idR auch mind ein Examen mit Prädikat.

Nein wollen sie nicht. Wenn du kein VB hast reicht es, wenn du irgendwann in deiner Ausbildung mal was im Sozialrecht gemacht hast und dein Interesse belegen kannst.
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Gast
Unregistered
 
#9
29.09.2020, 10:08
(29.09.2020, 09:55)Gast schrieb:  
(29.09.2020, 08:01)Gast schrieb:  Ich denke nicht dass unter 23,25 was geht. Ist schon seht niedrig. Sie wollen ja idR auch mind ein Examen mit Prädikat.

Nein wollen sie nicht. Wenn du kein VB hast reicht es, wenn du irgendwann in deiner Ausbildung mal was im Sozialrecht gemacht hast und dein Interesse belegen kannst.

Doch in der Regel wollen sie 1 VB und 25,5 Punkte. Ausnahmen wie bereits genannt. Einfach mal genau lesen. In NRW gibt es im Jahr auch nur um die 10-15 Einstellungen an den SGs.
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Gast
Unregistered
 
#10
29.09.2020, 10:39
(29.09.2020, 10:08)Gast schrieb:  
(29.09.2020, 09:55)Gast schrieb:  
(29.09.2020, 08:01)Gast schrieb:  Ich denke nicht dass unter 23,25 was geht. Ist schon seht niedrig. Sie wollen ja idR auch mind ein Examen mit Prädikat.

Nein wollen sie nicht. Wenn du kein VB hast reicht es, wenn du irgendwann in deiner Ausbildung mal was im Sozialrecht gemacht hast und dein Interesse belegen kannst.

Doch in der Regel wollen sie 1 VB und 25,5 Punkte. Ausnahmen wie bereits genannt. Einfach mal genau lesen. In NRW gibt es im Jahr auch nur um die 10-15 Einstellungen an den SGs.


Das ist doch das was ich gesagt habe. Mit VB brauchst du keine Bezüge zum Sozialrecht, ohne VB reichen Bezüge dazu, sofern man nicht weniger als 23,25 Punkte hat. Genau gelesen habe ich, keine Sorge;)
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