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  5. Bedeutung Note Erstes Examen Justiz
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Bedeutung Note Erstes Examen Justiz
Gast
Unregistered
 
#1
25.09.2020, 18:39
Ich habe im ersten Examen im staatlichen Teil 7,3 P erreicht. Kann mir jemand sagen, ob eine Einladung bei der Justiz in diesem Notenbereich, trotz erreichter geforderter Note im zweiten Examen, realistisch oder eher unwahrscheinlich ist? In vielen Ländern, bspw in NRW, wird ja nur die Note des Zweiten als Anforderung genannt. Mich würde interessieren, ob es auch für das Erste Examen eine informelle Notenuntergrenze gibt und man bspw davon ausgehen kann, aus der Auswahl raus zu sein, wenn das Erste unter den 7,76 liegt? Dass man grds bessere Chancen hat, wenn man in beiden Examen besser abgeschnitten hat, ist klar.
Über Erfahrungsberichte würde ich mich sehr freuen!
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Erste Infos zum Bewerbungsverfahren für den Justizdienst findest Du auf den Richter-Infoseiten von Juristenkoffer.de:
https://www.juristenkoffer.de/richter/

Darüber hinaus sollte man sich dann mit dem Karriere-Dossier über die Einstellungschancen und Bewerbungsvoraussetzungen informieren. Optional besteht zudem die Möglichkeit, auf die vielen hunderten Erfahrungsberichte anderer Juristen zuzugreifen, die bereits das Bewerbungsverfahren erfolgreich absolviert haben:

https://www.juristenkoffer.de/richter/karriere-dossier-richter-staatsanwalt-werden.php
 
Gast
Unregistered
 
#2
25.09.2020, 19:10
In NRW zählt das erste nur als Bonus, wenn es überdurchschnittlich ist. Ansonsten zahlt nur das zweite.

Ich hatte auch nur knapp über 7 im 1., hat in NRW dank besserem zweiten gereicht. Bin nicht mal im Assessmentcenter drauf angesprochen worden, obwohl ich damit gerechnet hatte.
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Gast
Unregistered
 
#3
25.09.2020, 19:18
Eigentlich sind es nicht viele Länder, in denen in erster Linie die Note des 2. zählt, sondern nur NRW, Bayern und Rheinland-Pfalz. Ich habe mich in BaWü mit 11 im 2. Und 7 im ersten Examen beworben und hatte keine Chance.
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Gast
Unregistered
 
#4
25.09.2020, 19:19
Hier gibt es auch eine Übersicht.
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Auch Bln
Unregistered
 
#5
25.09.2020, 21:40
(25.09.2020, 18:39)Gast schrieb:  Ich habe im ersten Examen im staatlichen Teil 7,3 P erreicht. Kann mir jemand sagen, ob eine Einladung bei der Justiz in diesem Notenbereich, trotz erreichter geforderter Note im zweiten Examen, realistisch oder eher unwahrscheinlich ist? In vielen Ländern, bspw in NRW, wird ja nur die Note des Zweiten als Anforderung genannt. Mich würde interessieren, ob es auch für das Erste Examen eine informelle Notenuntergrenze gibt  und man bspw davon ausgehen kann, aus der Auswahl raus zu sein, wenn das Erste unter den 7,76 liegt? Dass man grds bessere Chancen hat, wenn man in beiden Examen besser abgeschnitten hat, ist klar.
Über Erfahrungsberichte würde ich mich sehr freuen!

Wenn eine Mindestnote (gesamt) im ersten gefordert ist, steht das in den Anforderungen.
Ansonsten gilt in vielen - nicht allen - Bundesländern eine gewichtete Bewerberliste, bei der die Examensnoten maßgebliche Kriterien sind. IdR wird da das erste Examen einfach und das zweite doppelt gewichtet.
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Gast
Unregistered
 
#6
26.09.2020, 07:55
(25.09.2020, 19:18)Gast schrieb:  Eigentlich sind es nicht viele Länder, in denen in erster Linie die Note des 2. zählt, sondern nur NRW, Bayern und Rheinland-Pfalz. Ich habe mich in BaWü mit 11 im 2. Und 7 im ersten Examen beworben und hatte keine Chance.

In Niedersachsen geht es auch nur nach dem 2. Examen
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Gast
Unregistered
 
#7
27.09.2020, 15:22
Das 1. StEx ist nicht irrelevant, aber das 2. StEx ist deutlich wichtiger. Da das 1. das materielle Recht beinhaltet, was auch im 2. der Wesentliche Prüfungsinhalt ist, hat es aber zumindest mittelbare Auswirkungen.
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Gast
Unregistered
 
#8
27.09.2020, 18:13
(27.09.2020, 15:22)Gast schrieb:  Das 1. StEx ist nicht irrelevant, aber das 2. StEx ist deutlich wichtiger. Da das 1. das materielle Recht beinhaltet, was auch im 2. der Wesentliche Prüfungsinhalt ist, hat es aber zumindest mittelbare Auswirkungen.
Das stimmt nicht. Im Osten und in Hessen werden beide Examina gleich gewichtet.
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Auch Bln
Unregistered
 
#9
27.09.2020, 19:16
(27.09.2020, 18:13)Gast schrieb:  
(27.09.2020, 15:22)Gast schrieb:  Das 1. StEx ist nicht irrelevant, aber das 2. StEx ist deutlich wichtiger. Da das 1. das materielle Recht beinhaltet, was auch im 2. der Wesentliche Prüfungsinhalt ist, hat es aber zumindest mittelbare Auswirkungen.
Das stimmt nicht. Im Osten und in Hessen werden beide Examina gleich gewichtet.

Also jedenfalls in Berlin und Brandenburg wird das zweite doppelt und das erste einfach gewichtet...
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Gast
Unregistered
 
#10
27.09.2020, 19:56
Sry. Stimmt. Meinte eher Sachsen, SA, MV, Thüringen etc.
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