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  5. Corona und die Mündliche
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Corona und die Mündliche
Gast30302
Unregistered
 
#1
26.09.2020, 22:46
Die mündliche Prüfung nähert sich und die Fallzahlen steigen.

Was passiert wenn eine Qurantäne-Anordnung kommt und man deshalb nicht zur mündlichen Prüfung darf? Gerade in BW bedeutet das dann warten bis zum nächsten Durchgang? ( 6 Monate?)

Mal abgesehen von den psychlogischen Folgen, wären das Gehaltseinbußen von einem halben Jahr.

Hat da jemand mal sowas schon erlebt? Als leidender WG Mensch geht da grade die Angst um... wenn einer meiner Mitbewohner sich was einfängt, bin ich wohl mit drin...
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Zur Vorbereitung Deiner mündlichen Prüfung solltest Du auf jeden Fall die vielen Infos der Seite Protokolle-Assessorexamen.de nutzen:

https://www.protokolle-assessorexamen.de/

Neben der Möglichkeit, kostenlos die Protokolle Deiner Prüfer herunterzuladen, findest Du auf der Seite eine Sammlung von im Netz abrufbaren Aktenvorträgen. Zudem findest Du dort Hinweise auf aktuelle Rechtsprechung, den "Fall des Monats" für Rechtsreferendare sowie hilfreiche Tools wie den Notenrechner:

https://www.protokolle-assessorexamen.de/infos.php
 
Gast
Unregistered
 
#2
26.09.2020, 23:43
(26.09.2020, 22:46)Gast30302 schrieb:  Die mündliche Prüfung nähert sich und die Fallzahlen steigen.

Was passiert wenn eine Qurantäne-Anordnung kommt und man deshalb nicht zur mündlichen Prüfung darf? Gerade in BW bedeutet das dann warten bis zum nächsten Durchgang? ( 6 Monate?)

Mal abgesehen von den psychlogischen Folgen, wären das Gehaltseinbußen von einem halben Jahr.

Hat da jemand mal sowas schon erlebt? Als leidender WG Mensch geht da grade die Angst um... wenn einer meiner Mitbewohner sich was einfängt, bin ich wohl mit drin...


Ich glaube es muss eine Menge passieren, bis die Prüfungsämter noch einmal die Prüfungen absagen. Das kam beim ersten mal glaube ich nicht so gut :D

Ich denke eher die Auflagen werden höher oder man muss sich testen lassen oder irgendwas kreatives.

Außerdem sehe ich keinen Grund 6 Monate oder zum nächsten Durchgang zu warten. Sie könnten ja einfach Sondertermine anordnen für wenn es wieder möglich ist und dann eben nur für diesen Durchgang.

Aber wahrscheinlich bekommt man dann auch nur kurz vorher Bescheid und das Argument wird immer sein: Sie hatten ja jetzt genug Zeit, sich auf die Prüfung vorzubereiten.
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Gast30302
Unregistered
 
#3
26.09.2020, 23:49
naja es geht eher darum, dass man als Prüfling eine Qurantäneanordnung bekommt und daher nicht gerprüft werden kann. Und in einer WG kann sowas ziemlich schnell ziemlich unverschuldet passieren...

und das ganze ist dann mit Gehatseinbußen ohne Ende verbunden ( + eben man wird ein halbes jahr im Ofen gelassen...)
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Rlppl
Unregistered
 
#4
26.09.2020, 23:55
Meinst du mit Gehaltseinbuße die durch den späteren Berufseintritt entstandene? Ref Gehalt dürfte ja weiterlaufen oder?
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Gast
Unregistered
 
#5
27.09.2020, 00:05
(26.09.2020, 23:49)Gast30302 schrieb:  naja es geht eher darum, dass man als Prüfling eine Qurantäneanordnung bekommt und daher nicht gerprüft werden kann. Und in einer WG kann sowas ziemlich schnell ziemlich unverschuldet passieren...

und das ganze ist dann mit Gehatseinbußen ohne Ende verbunden ( + eben man wird ein halbes jahr im Ofen gelassen...)

Ah Verzeihung ich hatte es so verstanden: Was ist wenn der gesamte Durchgang abgesagt wird.

Wegen persönlicher Verhinderung ist das JPA vielleicht inzwischen verhandeltbereit, bezüglich negativem Test vorzeigen, oder Termin nach hinten verschieben bis Quarantäne vorbei ist? Wäre jedenfalls wünschenswert
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Gast
Unregistered
 
#6
27.09.2020, 00:18
(26.09.2020, 23:55)Rlppl schrieb:  Meinst du mit Gehaltseinbuße die durch den späteren Berufseintritt entstandene? Ref Gehalt dürfte ja weiterlaufen oder?



Ich habe einen AV unterschrieben. Der ist aber darauf bedingt, dass ich eine RA Zulassung bekomme. Würde ich zum nächsten Durchgang warten müssen, würde mich das konkret 60.000€ kosten.

Das würde ich sogar in Kauf nehmen. Schlimmer fände ich es wenn man einfach ein halbes Jahr dann in diesem Schwebezustand hängt. Eine wirklich befriedigende Lösung gibt es nicht. Corona und WGs sind eben scheise :D
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Rlppl
Unregistered
 
#7
27.09.2020, 08:47
(27.09.2020, 00:18)Gast schrieb:  
(26.09.2020, 23:55)Rlppl schrieb:  Meinst du mit Gehaltseinbuße die durch den späteren Berufseintritt entstandene? Ref Gehalt dürfte ja weiterlaufen oder?



Ich habe einen AV unterschrieben. Der ist aber darauf bedingt, dass ich eine RA Zulassung bekomme. Würde ich zum nächsten Durchgang warten müssen, würde mich das konkret 60.000€ kosten.

Das würde ich sogar in Kauf nehmen. Schlimmer fände ich es wenn man einfach ein halbes Jahr dann in diesem Schwebezustand hängt. Eine wirklich befriedigende Lösung gibt es nicht. Corona und WGs sind eben scheise :D

Verstehe :/ Ja, ich habe auch Mitbewohner die fleissig ihre Mannschaftssportarten betreiben... 
Es bleibt spannend!
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Gast
Unregistered
 
#8
27.09.2020, 09:20
das LJPA ist ja bekannt für Flexibilität und Einzellfalllösungen...nicht
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Gast
Unregistered
 
#9
27.09.2020, 09:52
(26.09.2020, 22:46)Gast30302 schrieb:  Die mündliche Prüfung nähert sich und die Fallzahlen steigen.

Was passiert wenn eine Qurantäne-Anordnung kommt und man deshalb nicht zur mündlichen Prüfung darf? Gerade in BW bedeutet das dann warten bis zum nächsten Durchgang? ( 6 Monate?)

Mal abgesehen von den psychlogischen Folgen, wären das Gehaltseinbußen von einem halben Jahr.

Hat da jemand mal sowas schon erlebt? Als leidender WG Mensch geht da grade die Angst um... wenn einer meiner Mitbewohner sich was einfängt, bin ich wohl mit drin...

Ich würde darüber mit deinen Mitbewohnern sprechen.


Ggf würde ich an deiner Stelle überlegen, ob du dich in der Woche vor der Prüfung irgendwie absondern kannst, dann wäre immer noch Zeit, dich testen zu lassen.
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Gast
Unregistered
 
#10
27.09.2020, 11:59
(27.09.2020, 09:20)Gast schrieb:  das LJPA ist ja bekannt für Flexibilität und Einzellfalllösungen...nicht

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