18.09.2020, 20:19
Mal unabhängig wo und ob es möglich ist als Volljurist Amstanwalt zu werden, überlegt euch ob ihr das wirklich wollt/bzw ob ich das richtige Bild davon habt.
Amtsanwälte kloppen einfachste Verfahren am "Fließband" weg oder kümmern sich um Spezialmaterien auf die kein anderer Lust hat. Gleiches gilt für die Sitzungsvertretung. Ein Leben lang nur Strafrichter-Sachen?
Zumal dürfte es für Volljuristen nicht einfach sein, sich als Rechtspflweger bei der StA zu bewähren und sodann zum AA aufzusteigen, denn die machen schon recht komplizierte Sachen von denen wir 0,00 Plan haben.
Amtsanwälte kloppen einfachste Verfahren am "Fließband" weg oder kümmern sich um Spezialmaterien auf die kein anderer Lust hat. Gleiches gilt für die Sitzungsvertretung. Ein Leben lang nur Strafrichter-Sachen?
Zumal dürfte es für Volljuristen nicht einfach sein, sich als Rechtspflweger bei der StA zu bewähren und sodann zum AA aufzusteigen, denn die machen schon recht komplizierte Sachen von denen wir 0,00 Plan haben.
18.09.2020, 21:28
(18.09.2020, 20:19)Gast23 schrieb: Mal unabhängig wo und ob es möglich ist als Volljurist Amstanwalt zu werden, überlegt euch ob ihr das wirklich wollt/bzw ob ich das richtige Bild davon habt.
Amtsanwälte kloppen einfachste Verfahren am "Fließband" weg oder kümmern sich um Spezialmaterien auf die kein anderer Lust hat. Gleiches gilt für die Sitzungsvertretung. Ein Leben lang nur Strafrichter-Sachen?
Zumal dürfte es für Volljuristen nicht einfach sein, sich als Rechtspflweger bei der StA zu bewähren und sodann zum AA aufzusteigen, denn die machen schon recht komplizierte Sachen von denen wir 0,00 Plan haben
Es ist egal was die als Rechtspfleger gemacht haben, weil AAs andere Aufgaben haben.
18.09.2020, 21:34
Die AAe sind meist einfach schlecht, das hätte früher auch ein Realschüler geschafft.
18.09.2020, 23:35
Nicht jeder Volljurist überlebt die Gegenzeichnungsphase. Selbst einige Richter auf Probe, die für ein Jahr zur StA abgeordnet werden und in den Amtsanwalts-Abteilungen dienen, benötigen eine Verlängerung der Gegenzeichnungsphase. Wenn also selbst Menschen mit 2xVB Schwierigkeiten haben, dass Zeichnungsrecht zu bekommen, dann kann die Tätigkeit als AA wohl nicht so einfach sein, weiß daher nicht, ob diejenigen mit den größten arroganten Absonderungen hier mit Doppel-gut in den Examina in der AA überleben würden, die jenigen schaffen vielleicht drei Akten absolut perfekt zu bearbeiten, die restlichen 20-30 schaffen sie nicht mehr...
18.09.2020, 23:39
ich meine Akten pro Tag!
18.09.2020, 23:46
(18.09.2020, 23:35)AA mit Befähigung zum Richteramt schrieb: Nicht jeder Volljurist überlebt die Gegenzeichnungsphase. Selbst einige Richter auf Probe, die für ein Jahr zur StA abgeordnet werden und in den Amtsanwalts-Abteilungen dienen, benötigen eine Verlängerung der Gegenzeichnungsphase. Wenn also selbst Menschen mit 2xVB Schwierigkeiten haben, dass Zeichnungsrecht zu bekommen, dann kann die Tätigkeit als AA wohl nicht so einfach sein, weiß daher nicht, ob diejenigen mit den größten arroganten Absonderungen hier mit Doppel-gut in den Examina in der AA überleben würden, die jenigen schaffen vielleicht drei Akten absolut perfekt zu bearbeiten, die restlichen 20-30 schaffen sie nicht mehr...
Deshalb dauern Verfahren mit doppel gut Richtern auch 10 Jahre im Durchschnitt (für alle Instanzen am VG).
20.09.2020, 10:17
(18.09.2020, 23:35)AA mit Befähigung zum Richteramt schrieb: Nicht jeder Volljurist überlebt die Gegenzeichnungsphase. Selbst einige Richter auf Probe, die für ein Jahr zur StA abgeordnet werden und in den Amtsanwalts-Abteilungen dienen, benötigen eine Verlängerung der Gegenzeichnungsphase. Wenn also selbst Menschen mit 2xVB Schwierigkeiten haben, dass Zeichnungsrecht zu bekommen, dann kann die Tätigkeit als AA wohl nicht so einfach sein, weiß daher nicht, ob diejenigen mit den größten arroganten Absonderungen hier mit Doppel-gut in den Examina in der AA überleben würden, die jenigen schaffen vielleicht drei Akten absolut perfekt zu bearbeiten, die restlichen 20-30 schaffen sie nicht mehr...
Welcher Richter/StA landet denn in einem AA Dezernat? Und warum?
Ansonsten stimmt es schon, dass ein gutes Examen kein Indiz ist, auch ein guter StA zu sein.
In meinen Augen könnte sogar das Gegenteil der Fall sein. Die StA ist nunmal nicht so strukturiert, dass man die Zeit dazu hätte die Fälle jeweils intensiv zu durchdenken.
Die Notengrenze ist hier mE nur der Nachfrage und damit Art 33 GG geschuldet und nicht den Anforderungen, die der Job tatsächlich mit sich bringt.
(18.09.2020, 21:28)Gast schrieb:(18.09.2020, 20:19)Gast23 schrieb: Mal unabhängig wo und ob es möglich ist als Volljurist Amstanwalt zu werden, überlegt euch ob ihr das wirklich wollt/bzw ob ich das richtige Bild davon habt.
Amtsanwälte kloppen einfachste Verfahren am "Fließband" weg oder kümmern sich um Spezialmaterien auf die kein anderer Lust hat. Gleiches gilt für die Sitzungsvertretung. Ein Leben lang nur Strafrichter-Sachen?
Zumal dürfte es für Volljuristen nicht einfach sein, sich als Rechtspflweger bei der StA zu bewähren und sodann zum AA aufzusteigen, denn die machen schon recht komplizierte Sachen von denen wir 0,00 Plan haben
Es ist egal was die als Rechtspfleger gemacht haben, weil AAs andere Aufgaben haben.
Das Problem, welches ich meinte ist, dass man als Volljurist zunächst als Rechtspfleger einsteigt (zumindest hier, nrw) und sich zum AA "hocharbeiten" muss. Das dürfte aus o.g. Gründen schwierig werden.
20.09.2020, 12:04
(20.09.2020, 10:17)Gast23 schrieb:(18.09.2020, 23:35)AA mit Befähigung zum Richteramt schrieb: Nicht jeder Volljurist überlebt die Gegenzeichnungsphase. Selbst einige Richter auf Probe, die für ein Jahr zur StA abgeordnet werden und in den Amtsanwalts-Abteilungen dienen, benötigen eine Verlängerung der Gegenzeichnungsphase. Wenn also selbst Menschen mit 2xVB Schwierigkeiten haben, dass Zeichnungsrecht zu bekommen, dann kann die Tätigkeit als AA wohl nicht so einfach sein, weiß daher nicht, ob diejenigen mit den größten arroganten Absonderungen hier mit Doppel-gut in den Examina in der AA überleben würden, die jenigen schaffen vielleicht drei Akten absolut perfekt zu bearbeiten, die restlichen 20-30 schaffen sie nicht mehr...
Welcher Richter/StA landet denn in einem AA Dezernat? Und warum?
Ansonsten stimmt es schon, dass ein gutes Examen kein Indiz ist, auch ein guter StA zu sein.
In meinen Augen könnte sogar das Gegenteil der Fall sein. Die StA ist nunmal nicht so strukturiert, dass man die Zeit dazu hätte die Fälle jeweils intensiv zu durchdenken.
Die Notengrenze ist hier mE nur der Nachfrage und damit Art 33 GG geschuldet und nicht den Anforderungen, die der Job tatsächlich mit sich bringt.
Als Anfänger wird man in der Regel in einem allg. Dez. (oder in der BtM) gegenzeichnet, also, wenn dort gerade Bedarf ist, auch in einen AA-Dezernat, auch, wenn man perspektivisch dort nicht lange bleibt.
Zitat:Gast 23
(18.09.2020, 21:28)Gast schrieb:(18.09.2020, 20:19)Gast23 schrieb: Mal unabhängig wo und ob es möglich ist als Volljurist Amstanwalt zu werden, überlegt euch ob ihr das wirklich wollt/bzw ob ich das richtige Bild davon habt.
Amtsanwälte kloppen einfachste Verfahren am "Fließband" weg oder kümmern sich um Spezialmaterien auf die kein anderer Lust hat. Gleiches gilt für die Sitzungsvertretung. Ein Leben lang nur Strafrichter-Sachen?
Zumal dürfte es für Volljuristen nicht einfach sein, sich als Rechtspflweger bei der StA zu bewähren und sodann zum AA aufzusteigen, denn die machen schon recht komplizierte Sachen von denen wir 0,00 Plan haben
Es ist egal was die als Rechtspfleger gemacht haben, weil AAs andere Aufgaben haben.
Das Problem, welches ich meinte ist, dass man als Volljurist zunächst als Rechtspfleger einsteigt (zumindest hier, nrw) und sich zum AA "hocharbeiten" muss. Das dürfte aus o.g. Gründen schwierig werden.
Dann muss man eben in ein Bundesland umziehen, in welchen Vollj. direkt als AA ernannt werden. Ich habe auch das Bundesland gewechselt und quasi in einer anderen Ecke der BRD gelandet. Wer Träume hat, der muss auch dafür seine Konfortzone verlassen. Justiz war immer mein Traum, nur dafür habe ich Jura studiert, daher AA auch der richtige Weg. Leider habe ich das vb im falschen Examen (also im 1. Examen) und ein unteres b. nur im Zweiten. Kurz vor Corona hätte man damit im Osten auch als StA anfangen können, hab meine Examina leider wenige Jahre gemacht, bevor die Anforderungen für mich weit genug gesenkt wären.
In manchen Bundesländern kann man als AA, wenn man sich dafür als geeignet erweist, auch zu Schöffensachen und Jugendschöffensachen zur Sitzung ingeteilt werden und wird dann dort auch regelmäßig eingeteilt, sodass man durchaus auch mit komplizierten Rechtsfragen und Sachverhalten konfrontiert wird.
20.09.2020, 12:35
In Baden-Württemberg - hier werden nur Rechtspfleger zu AA‘en - gehen die Amtsanwälte auch regulär zum Schöffen- und Jugendgericht am Amtsgericht.
Tun wir mal nicht so, als sei die Sach- und insbesondere die Rechtslage am AG so undurchschaubar schwer ...
Tun wir mal nicht so, als sei die Sach- und insbesondere die Rechtslage am AG so undurchschaubar schwer ...
04.10.2020, 00:37
In NRW wurden einmalig im Jahr 2008 eine Hand voll Volljuristen als AA eingestellt. Das ist seitdem nicht mehr gewollt und nicht mehr gemacht worden.
Aktuell bleibt in NRW nur die Möglichkeit sich als RPfl. zu bewerben. Gehört man zu den Besten dort, ist auch ein Aufstieg zum AA möglich.
Einen Wechsel vom AA zum StA hat es in NRW bislang nicht gegeben.
Ich bin überzeugt, man sollte sich den Job suchen, der einen glücklich macht. Ob das von der höchstmöglichen Bezahlung, der Tätigkeit bei einer GK oder eben der Tätigkeit als Strafverfolger abhängt, kann jeder nur für sich selbst entscheiden.
Ein Volljurist kann ebenso wie ein Rechtspfleger ein sehr guter Amtsanwalt sein (auch wenn der Rechtspfleger in meinen Augen die bessere, da gezieltere Ausbildung für diese Tätigkeit genossen hat), muss es aber nicht... Das würde ich eher weniger am Werdegang festmachen.
Aktuell bleibt in NRW nur die Möglichkeit sich als RPfl. zu bewerben. Gehört man zu den Besten dort, ist auch ein Aufstieg zum AA möglich.
Einen Wechsel vom AA zum StA hat es in NRW bislang nicht gegeben.
Ich bin überzeugt, man sollte sich den Job suchen, der einen glücklich macht. Ob das von der höchstmöglichen Bezahlung, der Tätigkeit bei einer GK oder eben der Tätigkeit als Strafverfolger abhängt, kann jeder nur für sich selbst entscheiden.
Ein Volljurist kann ebenso wie ein Rechtspfleger ein sehr guter Amtsanwalt sein (auch wenn der Rechtspfleger in meinen Augen die bessere, da gezieltere Ausbildung für diese Tätigkeit genossen hat), muss es aber nicht... Das würde ich eher weniger am Werdegang festmachen.