17.09.2020, 22:48
Hey,
ich habe mich vor 2 Wochen beim OLG Köln für einen Platz in Aachen beworben (bezirksfremd). Voraussichtlicher Einstellungstermin ist der 01.05.2022, gibt es hier noch andere die eine ähnliche Angabe bekommen haben? Gibt es Erfahrungen um wie viel es sich vielleicht noch verkürzt? 20 Monate Wartezeit scheint mir doch etwas lang :s
ich habe mich vor 2 Wochen beim OLG Köln für einen Platz in Aachen beworben (bezirksfremd). Voraussichtlicher Einstellungstermin ist der 01.05.2022, gibt es hier noch andere die eine ähnliche Angabe bekommen haben? Gibt es Erfahrungen um wie viel es sich vielleicht noch verkürzt? 20 Monate Wartezeit scheint mir doch etwas lang :s
17.09.2020, 23:48
Ich wundere mich seeeeeeehr. Ich habe im April oder so angefragt, ohne ein bestimmtes LG zu nennen, also allgemein für den OLG-Bezirk. Da hieß es, dass mit circa 12 Monaten zu rechnen sein, aber es realistischerweise (Verkürzungen wegen Absagen usw.) mit etwas Glück noch im Dezember klappen könnte, also den jetzt kommenden Dezember. Habe mich dann aber gegen eine Bewerbung entschieden.
Diese unfassbar krasse Verlängerung kann ich mir nicht erklären. Corona hat meines Erachtens nicht zu geringeren Einstellungszahlen geführt. Und studientechnisch dürften wegen der Verzögerungen beim 1. Examen in den letzten Monaten tendenziell wneiger Bewerber zur Verfügung gestanden haben als in den Vorjahren. Nur LLM-Absagen doer sowas könnten zu einem Anstieg der Bewerber geführt haben.
Zumal Aachen immer als das LG gilt, bei dem es etwas schneller gehen kann (ist meines Erachtens aber sowieso eine einheitliche Bewerberliste).
Diese unfassbar krasse Verlängerung kann ich mir nicht erklären. Corona hat meines Erachtens nicht zu geringeren Einstellungszahlen geführt. Und studientechnisch dürften wegen der Verzögerungen beim 1. Examen in den letzten Monaten tendenziell wneiger Bewerber zur Verfügung gestanden haben als in den Vorjahren. Nur LLM-Absagen doer sowas könnten zu einem Anstieg der Bewerber geführt haben.
Zumal Aachen immer als das LG gilt, bei dem es etwas schneller gehen kann (ist meines Erachtens aber sowieso eine einheitliche Bewerberliste).
17.09.2020, 23:58
Ja mich wundert es auch sehr, ich habe vor ein paar Wochen nachgefragt und mir wurde gesagt, dass bezirksinterne Bewerber momentan eine Wartezeit von 6-8 Monaten haben, frage mich ob bezirksfremde Bewerber wirklich eine so viel höhere Wartezeit haben. Werde wohl nächste Woche mal anrufen und nachfragen...
18.09.2020, 00:10
Habe mich ebenfalls vor einiger Zeit beworben. Mir haben sie gesagt 4-6 Monate. Bin ebenfalls bezirksfremd. Angebot kam dann tatsächlich nach 4 Monaten.
18.09.2020, 00:32
Vielleicht erklärst sich die unterschiedliche Wartefrist (zumindest teilweise) durch unterschiedliche Bezugspunkte:
Offiziell gibt es nur eine Warteliste für den gesamten OLG-Bezirk. Faktisch kommt man aber in Aachen viel schneller rein als in Köln oder Bonn.
Die bezirksinterne OLG-weite Wartefrist pendelt in den letzten Jahren (sofern ich das aus dem Bekanntenkreis mitbekommen habe) zwischen 10 und 13 Monaten. 20 Monate für bezirksexterne klingt da nicht mehr so abwegig.
Die 4 Monate, oder 4-6 Monate sind dann vielleicht die tatsächliche Wartezeit, nach der man faktisch mit einem Angebot aus Aachen rechnen kann, wenn man den Wunsch vorher ausreichend deutlich gemacht hat.
Offiziell gibt es nur eine Warteliste für den gesamten OLG-Bezirk. Faktisch kommt man aber in Aachen viel schneller rein als in Köln oder Bonn.
Die bezirksinterne OLG-weite Wartefrist pendelt in den letzten Jahren (sofern ich das aus dem Bekanntenkreis mitbekommen habe) zwischen 10 und 13 Monaten. 20 Monate für bezirksexterne klingt da nicht mehr so abwegig.
Die 4 Monate, oder 4-6 Monate sind dann vielleicht die tatsächliche Wartezeit, nach der man faktisch mit einem Angebot aus Aachen rechnen kann, wenn man den Wunsch vorher ausreichend deutlich gemacht hat.
18.09.2020, 02:11
Ich verstehe nicht ganz. Was meint ihr mit "bezirksfremd"? Soweit ich das verstanden habe differenziert das OLG Köln bei der Wartezeit bzw. der Vergabe nicht nach "Bezirksangehörigkeit". Man muss nur irgendwie nachweisen, dass man einen Bezug zum OLG-Bezirk hat, um überhaupt (!) auf die Warteliste zu kommen (nur für Aachen werden hiervon laut Webseite Ausnahmen gemacht). Ab dann gibt es nur noch die "Härtefallregelungen", womit man besser gestellt wird, wenn es um die Zuweisung an ein bestimmtes LG geht. Oder falsch verstanden?
Meint ihr mit Bezirk den vom OLG oder ein bestimmtes LG?
Meint ihr mit Bezirk den vom OLG oder ein bestimmtes LG?
18.09.2020, 02:17
(18.09.2020, 02:11)Gast schrieb: Ich verstehe nicht ganz. Was meint ihr mit "bezirksfremd"? Soweit ich das verstanden habe differenziert das OLG Köln bei der Wartezeit bzw. der Vergabe nicht nach "Bezirksangehörigkeit". Man muss nur irgendwie nachweisen, dass man einen Bezug zum OLG-Bezirk hat, um überhaupt (!) auf die Warteliste zu kommen (nur für Aachen werden hiervon laut Webseite Ausnahmen gemacht). Ab dann gibt es nur noch die "Härtefallregelungen", womit man besser gestellt wird, wenn es um die Zuweisung an ein bestimmtes LG geht. Oder falsch verstanden?
Meint ihr mit Bezirk den vom OLG oder ein bestimmtes LG?
Ah okay, habe es nachgelesen und verstehe es jetzt. Ihr habt keine Chance, auf die reguläre Liste des OLG-Köln zu kommen, konntet aber irgendwas nachweisen, um zumindest für Aachen berücksichtigt zu werden. Da spricht das OLG auf seiner Webseite von einer "längeren Wartezeit" (= länger als die Wartezeit für Bezirksangehörige?). Das könnte dann wirklich die Steigerung von offiziell circa 12 auf circa 18 erklären.
18.09.2020, 03:55
(18.09.2020, 02:17)Gast schrieb:(18.09.2020, 02:11)Gast schrieb: Ich verstehe nicht ganz. Was meint ihr mit "bezirksfremd"? Soweit ich das verstanden habe differenziert das OLG Köln bei der Wartezeit bzw. der Vergabe nicht nach "Bezirksangehörigkeit". Man muss nur irgendwie nachweisen, dass man einen Bezug zum OLG-Bezirk hat, um überhaupt (!) auf die Warteliste zu kommen (nur für Aachen werden hiervon laut Webseite Ausnahmen gemacht). Ab dann gibt es nur noch die "Härtefallregelungen", womit man besser gestellt wird, wenn es um die Zuweisung an ein bestimmtes LG geht. Oder falsch verstanden?
Meint ihr mit Bezirk den vom OLG oder ein bestimmtes LG?
Ah okay, habe es nachgelesen und verstehe es jetzt. Ihr habt keine Chance, auf die reguläre Liste des OLG-Köln zu kommen, konntet aber irgendwas nachweisen, um zumindest für Aachen berücksichtigt zu werden. Da spricht das OLG auf seiner Webseite von einer "längeren Wartezeit" (= länger als die Wartezeit für Bezirksangehörige?). Das könnte dann wirklich die Steigerung von offiziell circa 12 auf circa 18 erklären.
Ja macht auf jeden Fall Sinn, mir wurde 6-8 Monate gesagt und da fand ich dann Mai 2021 sehr lang.
Hat denn vielleicht jemand Erfahrungen wie viel man am Ende aufrücken kann?
21.09.2020, 12:03
Bei mir wurden 11 Monate veranschlagt ursprünglich und es waren dann 9 Monate letztendlich. Statt Köln war es dann Aachen.
21.09.2020, 23:46