13.09.2020, 15:43
13.09.2020, 15:53
(13.09.2020, 15:39)Gast schrieb: Also so richtig habe ich es noch nicht verstanden.
Magst du bitte die Vorzüge des Anwaltsnotariats nochmal erläutern?
Jetzt sag ich auch mal was. Gesteh dir ein, dass du fürs Anwaltsnotariat zu feige warst, weil du die damit verbundene unternehmerische Herausforderung scheust und lieber ins gemachte Nest des nurnotsriats kriechst. Der Kollege hat dir offenbar die Augen geöffnet, dass die Bundesnotarordnung den Nurnotaren ganz schöne Fesseln anlegt, was die Ortsfrage angeht. Selbst schuld, wer keine Ideen hat wie er als Anwaltsnotar sehr erfolgreich sein kann und deshalb lieber Sklave der BNotO wird. Ich freu mich für den Kollegen, dass er die Chancen und Vorteile des Anwaltsnotariats erkannt hat und Unternehmergeist beweist.
13.09.2020, 15:56
(13.09.2020, 15:53)Gast schrieb:(13.09.2020, 15:39)Gast schrieb: Also so richtig habe ich es noch nicht verstanden.
Magst du bitte die Vorzüge des Anwaltsnotariats nochmal erläutern?
Jetzt sag ich auch mal was. Gesteh dir ein, dass du fürs Anwaltsnotariat zu feige warst, weil du die damit verbundene unternehmerische Herausforderung scheust und lieber ins gemachte Nest des nurnotsriats kriechst. Der Kollege hat dir offenbar die Augen geöffnet, dass die Bundesnotarordnung den Nurnotaren ganz schöne Fesseln anlegt, was die Ortsfrage angeht. Selbst schuld, wer keine Ideen hat wie er als Anwaltsnotar sehr erfolgreich sein kann und deshalb lieber Sklave der BNotO wird. Ich freu mich für den Kollegen, dass er die Chancen und Vorteile des Anwaltsnotariats erkannt hat und Unternehmergeist beweist.
Alter Schwede... :rolleyes:
13.09.2020, 19:06
Das Anwaltsnotariat ist ein aussterbender Berufszweig. Die letzten Anwaltsnotare sind wie die letzten Dinosaurier, nachdem der Meteorit schon eingeschlagen war...
Die Entscheidung für das Nurnotariat ist gefallen, als es in den neuen Ländern flächendeckend eingeführt worden ist. Seitdem werden die Schrauben für die Anwaltsnotare immer weiter angezogen. Zuerst durch immer weitere Streichung von Stellen, zuletzt durch die völlig praxisferne Fachprüfung. Das Phänomen, dass überall Stellen frei sind (man könnte ja auf den Gedanken kommen, diese auch ohne Fachprüfung zu besetzten - etwa mit langjährigen Notarvertretern, solche Bewerbungen werden aber ABGELEHNT), ist eher Ausdruck des Niedergangs des Anwaltsnotariats als dessen rosiger Zukunft. Ziel der Kammern ist es, die Anwaltsnotare faktisch so auszulasten, dass für Anwaltstätigkeit keine Zeit bleibt.
Die Fachprüfung ist völlig lebensfremd und bewusst so zugeschnitten, dass man sich das bitte NICHT antun möge. Das fängt schon da an, dass man erst nach drei Jahren als Anwalt zur Prüfung antreten darf. Ansonsten könnte man ja - frisch aus dem Zweiten kommend, voll im Stoff stehend und vor allem noch voll im Lernmodus befindlich - die Prüfung ablegen. Stattdessen muss man mindestens drei Jahre arbeiten und darf erst dann ran. Gleichzeitig MUSS man Fälle als Anwalt nachweisen. Man kann sich also faktisch nicht nach drei Jahren einfach mal für 12 Monate eine Auszeit nehmen.
Das Beste ist aber die Möglichkeit der Notenverbesserung: Das geht erst drei Jahre nach Bestehen des ersten Versuchs. Man muss dann also 2,5 Jahre Pause machen und darf dann nochmal eine komplette Vorbereitung machen.
Rein praktisch es so, dass sich die Berufsbilder "Notar" und "Anwalt" immer weiter auseinander entwickeln. Die Digitalisierung geht an den Notaren quasi vorbei. Daher braucht der Anwaltsnotar quasi zwei Aufbauorganisationen - eine als Notar, eine als Anwalt.
Ich würde niemandem raten, diesen Doppelberuf bewusst anzustreben. Wenn es durch Zufall passt, dann kann man sich die Prüfung mal antun und das "mitnehmen".
Die Entscheidung für das Nurnotariat ist gefallen, als es in den neuen Ländern flächendeckend eingeführt worden ist. Seitdem werden die Schrauben für die Anwaltsnotare immer weiter angezogen. Zuerst durch immer weitere Streichung von Stellen, zuletzt durch die völlig praxisferne Fachprüfung. Das Phänomen, dass überall Stellen frei sind (man könnte ja auf den Gedanken kommen, diese auch ohne Fachprüfung zu besetzten - etwa mit langjährigen Notarvertretern, solche Bewerbungen werden aber ABGELEHNT), ist eher Ausdruck des Niedergangs des Anwaltsnotariats als dessen rosiger Zukunft. Ziel der Kammern ist es, die Anwaltsnotare faktisch so auszulasten, dass für Anwaltstätigkeit keine Zeit bleibt.
Die Fachprüfung ist völlig lebensfremd und bewusst so zugeschnitten, dass man sich das bitte NICHT antun möge. Das fängt schon da an, dass man erst nach drei Jahren als Anwalt zur Prüfung antreten darf. Ansonsten könnte man ja - frisch aus dem Zweiten kommend, voll im Stoff stehend und vor allem noch voll im Lernmodus befindlich - die Prüfung ablegen. Stattdessen muss man mindestens drei Jahre arbeiten und darf erst dann ran. Gleichzeitig MUSS man Fälle als Anwalt nachweisen. Man kann sich also faktisch nicht nach drei Jahren einfach mal für 12 Monate eine Auszeit nehmen.
Das Beste ist aber die Möglichkeit der Notenverbesserung: Das geht erst drei Jahre nach Bestehen des ersten Versuchs. Man muss dann also 2,5 Jahre Pause machen und darf dann nochmal eine komplette Vorbereitung machen.
Rein praktisch es so, dass sich die Berufsbilder "Notar" und "Anwalt" immer weiter auseinander entwickeln. Die Digitalisierung geht an den Notaren quasi vorbei. Daher braucht der Anwaltsnotar quasi zwei Aufbauorganisationen - eine als Notar, eine als Anwalt.
Ich würde niemandem raten, diesen Doppelberuf bewusst anzustreben. Wenn es durch Zufall passt, dann kann man sich die Prüfung mal antun und das "mitnehmen".
13.09.2020, 19:50
Danke für die informative Antwort. Auf die dritte Prüfung habe ich auch keine Lust. Die Stellen sind wohl frei, weil sie niemand haben will
13.09.2020, 19:52
Gleich kommt der Anwaltsnotar-Heini angerauscht.
Ich gehe schonmal Popcorn holen.
Ich gehe schonmal Popcorn holen.
13.09.2020, 19:56
Die Digitalisierung geht an den Notaren vorbei? Selten so gelacht. Wir kommunizieren schon seit Jahren mit Handelsregister (ausschließlich) und Grundbuchamt (da, wo die Justizverwaltungen es bislang hinbekommen haben) elektronisch über die Software "X-Notar". Anwälte sollten sich bei diesem Thema nach dem bea-Fiasko nicht aus dem Fenster lehnen.
13.09.2020, 20:09
13.09.2020, 20:25
(13.09.2020, 19:06)Rechtsanwalt schrieb: Das Anwaltsnotariat ist ein aussterbender Berufszweig. Die letzten Anwaltsnotare sind wie die letzten Dinosaurier, nachdem der Meteorit schon eingeschlagen war...
Die Entscheidung für das Nurnotariat ist gefallen, als es in den neuen Ländern flächendeckend eingeführt worden ist. Seitdem werden die Schrauben für die Anwaltsnotare immer weiter angezogen. Zuerst durch immer weitere Streichung von Stellen, zuletzt durch die völlig praxisferne Fachprüfung. Das Phänomen, dass überall Stellen frei sind (man könnte ja auf den Gedanken kommen, diese auch ohne Fachprüfung zu besetzten - etwa mit langjährigen Notarvertretern, solche Bewerbungen werden aber ABGELEHNT), ist eher Ausdruck des Niedergangs des Anwaltsnotariats als dessen rosiger Zukunft. Ziel der Kammern ist es, die Anwaltsnotare faktisch so auszulasten, dass für Anwaltstätigkeit keine Zeit bleibt.
Die Fachprüfung ist völlig lebensfremd und bewusst so zugeschnitten, dass man sich das bitte NICHT antun möge. Das fängt schon da an, dass man erst nach drei Jahren als Anwalt zur Prüfung antreten darf. Ansonsten könnte man ja - frisch aus dem Zweiten kommend, voll im Stoff stehend und vor allem noch voll im Lernmodus befindlich - die Prüfung ablegen. Stattdessen muss man mindestens drei Jahre arbeiten und darf erst dann ran. Gleichzeitig MUSS man Fälle als Anwalt nachweisen. Man kann sich also faktisch nicht nach drei Jahren einfach mal für 12 Monate eine Auszeit nehmen.
Das Beste ist aber die Möglichkeit der Notenverbesserung: Das geht erst drei Jahre nach Bestehen des ersten Versuchs. Man muss dann also 2,5 Jahre Pause machen und darf dann nochmal eine komplette Vorbereitung machen.
Rein praktisch es so, dass sich die Berufsbilder "Notar" und "Anwalt" immer weiter auseinander entwickeln. Die Digitalisierung geht an den Notaren quasi vorbei. Daher braucht der Anwaltsnotar quasi zwei Aufbauorganisationen - eine als Notar, eine als Anwalt.
Ich würde niemandem raten, diesen Doppelberuf bewusst anzustreben. Wenn es durch Zufall passt, dann kann man sich die Prüfung mal antun und das "mitnehmen".
So was schreibt ein „Rechtsanwalt“ der vor Neid erblasst, weil er es aus irgendwelchen Gründen mit dem Anwaltsnotariat nicht auf die Kette bekommen hat und für den der Zug abgefahren ist.
Dann wollen wir mal deinen Unsinn zurecht stutzen:
Ich habe mit den politisch einflussreichsten Notarkammern Frankfurt und Westfalen gesprochen. Meine Frage nach der Zukunft des Anwaltsnotariats sorgte für Befremden. Vielmehr treten die Kammern für den Fortbestand des Anwaltsnotariats ein. An eine Abschaffung sei nicht zu denken, selbst bei einem Überhang an freien Stellen. Die Versorgung der Bevölkerung mit notariellen Dienstleistungen sei auch weiterhin gewährleistet. Auch das Nurnotariat habe vor allem in den ostdeutschen Flächenländern mit Nachwuchsproblemen zu kämpfen. Längst könnten dort nicht alle Assessorenstellen besetzt werden. Die Nachwuchsgewinnung ist damit kein spezifisches Problem des Anwaltsnotariats.
Sowohl bei Eingührung der notariellen Fachprüfung, als auch im Zuge der württembergischen Notariatsreform habe zu keiner Zeit das Anwaltsnotariat bundesweit in Frage gestanden. Die Notariatsreform in Bawü ging auf ein Urteil des EuGH zurück, der die Gebührenverteilung beanstandete. Hingegen bestätigte der EuGH ausdrücklich die Zulässigkeit des Anwaltsnotariats neben dem Nurnotariat. Das Anwaltsnotarist hätte man in Bawü auch beibehalten können, die CDU hat sich dafür stark gemacht.
Auch das BVerfG attestierte dem Anwaltsnotariat imZuge der Einführung der Fachprüfungseine Berechtigung aufgrund historisch gewachsener Strukturen.
Die Einführung des Nurnotariats im Osten der Republik ist nicht das Einleuten des
Endes des Anwaltsnotariats. Das Nurnotariat wurde dort eingeführt, um an das In der DDR bestehende Staatsnotariat anzuknüpfen und den vormaligen Amtsträgern eine berufliche Zukunft zu geben. Das ist 30 Jahre her mittlerweile und das Anwaltsnotariat gibts noch immer- trotz Einführung der Fachprüfung und der Reform in Bawü.
Der Sinn der Ernennung zum Notar erst nach 5 Jahren Anwaltstätigkeit besteht ausweislich der Gesetzesbegründung darin,
Ihm Zeit für die Etablierung als Anwalt und den Aufbau einer wirtschaftlichen Basis für das Notariat zu verschaffen. Denn das Notariat wird nach dem gesetzlichen Leitbild im Nebenberuf ausgeübt und ist zudem mit erheblichenKosten(Personal, Versicherung) verbunden.
Aus welchen Gründen auch immer reimst du dir die Welt zurecht, wie sie dir gefällt und damit an der Realität vorbei. Ich vermute, du bist klamm bei Kasse als Anwalt, hast mit ach und Krach die Examina bestanden und keine Zeit zum Lernen, weil du Frau und Kinder ernähren und bespassen musst.
Das Anwaltsnotariat hat rosigere Aussichten als du. Es ist höchstrichterlich bestätigt und genießt uneingeschränkte politische Zustimmung, und dass schon seit seiner Geburtsstunde zu Zeiten Preussens. Selbst der Mauerfall hat daran nichts geändert.
13.09.2020, 20:32
(13.09.2020, 20:25)Gast schrieb:(13.09.2020, 19:06)Rechtsanwalt schrieb: Das Anwaltsnotariat ist ein aussterbender Berufszweig. Die letzten Anwaltsnotare sind wie die letzten Dinosaurier, nachdem der Meteorit schon eingeschlagen war...
Die Entscheidung für das Nurnotariat ist gefallen, als es in den neuen Ländern flächendeckend eingeführt worden ist. Seitdem werden die Schrauben für die Anwaltsnotare immer weiter angezogen. Zuerst durch immer weitere Streichung von Stellen, zuletzt durch die völlig praxisferne Fachprüfung. Das Phänomen, dass überall Stellen frei sind (man könnte ja auf den Gedanken kommen, diese auch ohne Fachprüfung zu besetzten - etwa mit langjährigen Notarvertretern, solche Bewerbungen werden aber ABGELEHNT), ist eher Ausdruck des Niedergangs des Anwaltsnotariats als dessen rosiger Zukunft. Ziel der Kammern ist es, die Anwaltsnotare faktisch so auszulasten, dass für Anwaltstätigkeit keine Zeit bleibt.
Die Fachprüfung ist völlig lebensfremd und bewusst so zugeschnitten, dass man sich das bitte NICHT antun möge. Das fängt schon da an, dass man erst nach drei Jahren als Anwalt zur Prüfung antreten darf. Ansonsten könnte man ja - frisch aus dem Zweiten kommend, voll im Stoff stehend und vor allem noch voll im Lernmodus befindlich - die Prüfung ablegen. Stattdessen muss man mindestens drei Jahre arbeiten und darf erst dann ran. Gleichzeitig MUSS man Fälle als Anwalt nachweisen. Man kann sich also faktisch nicht nach drei Jahren einfach mal für 12 Monate eine Auszeit nehmen.
Das Beste ist aber die Möglichkeit der Notenverbesserung: Das geht erst drei Jahre nach Bestehen des ersten Versuchs. Man muss dann also 2,5 Jahre Pause machen und darf dann nochmal eine komplette Vorbereitung machen.
Rein praktisch es so, dass sich die Berufsbilder "Notar" und "Anwalt" immer weiter auseinander entwickeln. Die Digitalisierung geht an den Notaren quasi vorbei. Daher braucht der Anwaltsnotar quasi zwei Aufbauorganisationen - eine als Notar, eine als Anwalt.
Ich würde niemandem raten, diesen Doppelberuf bewusst anzustreben. Wenn es durch Zufall passt, dann kann man sich die Prüfung mal antun und das "mitnehmen".
So was schreibt ein „Rechtsanwalt“ der vor Neid erblasst, weil er es aus irgendwelchen Gründen mit dem Anwaltsnotariat nicht auf die Kette bekommen hat und für den der Zug abgefahren ist.
Dann wollen wir mal deinen Unsinn zurecht stutzen:
Ich habe mit den politisch einflussreichsten Notarkammern Frankfurt und Westfalen gesprochen. Meine Frage nach der Zukunft des Anwaltsnotariats sorgte für Befremden. Vielmehr treten die Kammern für den Fortbestand des Anwaltsnotariats ein. An eine Abschaffung sei nicht zu denken, selbst bei einem Überhang an freien Stellen. Die Versorgung der Bevölkerung mit notariellen Dienstleistungen sei auch weiterhin gewährleistet. Auch das Nurnotariat habe vor allem in den ostdeutschen Flächenländern mit Nachwuchsproblemen zu kämpfen. Längst könnten dort nicht alle Assessorenstellen besetzt werden. Die Nachwuchsgewinnung ist damit kein spezifisches Problem des Anwaltsnotariats.
Sowohl bei Eingührung der notariellen Fachprüfung, als auch im Zuge der württembergischen Notariatsreform habe zu keiner Zeit das Anwaltsnotariat bundesweit in Frage gestanden. Die Notariatsreform in Bawü ging auf ein Urteil des EuGH zurück, der die Gebührenverteilung beanstandete. Hingegen bestätigte der EuGH ausdrücklich die Zulässigkeit des Anwaltsnotariats neben dem Nurnotariat. Das Anwaltsnotarist hätte man in Bawü auch beibehalten können, die CDU hat sich dafür stark gemacht.
Auch das BVerfG attestierte dem Anwaltsnotariat imZuge der Einführung der Fachprüfungseine Berechtigung aufgrund historisch gewachsener Strukturen.
Die Einführung des Nurnotariats im Osten der Republik ist nicht das Einleuten des
Endes des Anwaltsnotariats. Das Nurnotariat wurde dort eingeführt, um an das In der DDR bestehende Staatsnotariat anzuknüpfen und den vormaligen Amtsträgern eine berufliche Zukunft zu geben. Das ist 30 Jahre her mittlerweile und das Anwaltsnotariat gibts noch immer- trotz Einführung der Fachprüfung und der Reform in Bawü.
Der Sinn der Ernennung zum Notar erst nach 5 Jahren Anwaltstätigkeit besteht ausweislich der Gesetzesbegründung darin,
Ihm Zeit für die Etablierung als Anwalt und den Aufbau einer wirtschaftlichen Basis für das Notariat zu verschaffen. Denn das Notariat wird nach dem gesetzlichen Leitbild im Nebenberuf ausgeübt und ist zudem mit erheblichenKosten(Personal, Versicherung) verbunden.
Aus welchen Gründen auch immer reimst du dir die Welt zurecht, wie sie dir gefällt und damit an der Realität vorbei. Ich vermute, du bist klamm bei Kasse als Anwalt, hast mit ach und Krach die Examina bestanden und keine Zeit zum Lernen, weil du Frau und Kinder ernähren und bespassen musst.
Das Anwaltsnotariat hat rosigere Aussichten als du. Es ist höchstrichterlich bestätigt und genießt uneingeschränkte politische Zustimmung, und dass schon seit seiner Geburtsstunde zu Zeiten Preussens. Selbst der Mauerfall hat daran nichts geändert.
Jawohl! Jetzt werde ich Anwaltsnotar!