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Richteramt vs Rechtsanwalt
Gast
Unregistered
 
#111
12.09.2020, 08:25
(11.09.2020, 22:17)Gast schrieb:  
(11.09.2020, 22:00)Gast schrieb:  Geile These, hast aber schon gemerkt, dass man mit 7 P in ne GK kann, aber nirgends Richter werden?

Man kann auch mit 5 P. in ne GK als Projektjurist und verdient mehr als ein Richter (60-70 k). Wer heutzutage Richter wird, ist sich nur zu fein für PJ.

Projektjurist aka in 5 Jahren arbeitslos
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Gast
Unregistered
 
#112
12.09.2020, 08:32
Wieviel ist denn jetzt R1 in Angestellten(=Rechtsanwalt)brutto?
80k?
90k?
Das wär dann doch gar nicht so schlecht, Aufstiegschancen hat man ja in beiden Berufen keine.
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Gast
Unregistered
 
#113
12.09.2020, 08:41
(11.09.2020, 23:24)Gast schrieb:  
(11.09.2020, 22:34)Gast schrieb:  Das Äquivalent von R1 ist aber mehr. Mir ging's auch nur um den Typen oben, der meinte nur Unfähige würden Richter und in der GK seien die geilen Hechte.

Die sind Richter, weil sie um 1 Uhr mittags gehen können, also Teilzeitstelle bei Vollzeitgehalt und in GKs um 1 Uhr nachts (2 Vollzeitstellen zu einem Gehalt).

Stimmt beides nicht. Immer diese Extremdarstellungen hier.
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Gast
Unregistered
 
#114
12.09.2020, 08:53
(12.09.2020, 08:32)Gast schrieb:  Wieviel ist denn jetzt R1 in Angestellten(=Rechtsanwalt)brutto?
80k?
90k?
Das wär dann doch gar nicht so schlecht, Aufstiegschancen hat man ja in beiden Berufen keine.

Mach mal halblang. Nach Abzug der pkv kommst du bei 3.100 netto maximal raus. Das sind 65k brutto als normaler Angestellter.
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Gast
Unregistered
 
#115
12.09.2020, 09:01
Mit Pensionsansprüchen mehr.
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Auch Bln
Unregistered
 
#116
12.09.2020, 09:26
(12.09.2020, 09:01)Gast schrieb:  Mit Pensionsansprüchen mehr.


Dann musst Du aber Deinen Vergleich ehrlich machen und die Versorgungsleistungen der Kammer gegen die Pensionsansprüche gegenrechnen. Dabei gibt es zwar regionale Unterschiede, aber mMn sind diese deutlich höher, als die "normalen" Ansprüche aus der gesetzlichen Rentenversicherung.
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Gast
Unregistered
 
#117
12.09.2020, 09:37
(12.09.2020, 09:26)Auch Bln schrieb:  
(12.09.2020, 09:01)Gast schrieb:  Mit Pensionsansprüchen mehr.


Dann musst Du aber Deinen Vergleich ehrlich machen und die Versorgungsleistungen der Kammer gegen die Pensionsansprüche gegenrechnen. Dabei gibt es zwar regionale Unterschiede, aber mMn sind diese deutlich höher, als die "normalen" Ansprüche aus der gesetzlichen Rentenversicherung.


Dank der tollen Niedrigzinspolitik gilt das für neue Anwärter schon längst nicht mehr....
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Gast
Unregistered
 
#118
12.09.2020, 10:04
(12.09.2020, 09:37)Gast schrieb:  
(12.09.2020, 09:26)Auch Bln schrieb:  
(12.09.2020, 09:01)Gast schrieb:  Mit Pensionsansprüchen mehr.


Dann musst Du aber Deinen Vergleich ehrlich machen und die Versorgungsleistungen der Kammer gegen die Pensionsansprüche gegenrechnen. Dabei gibt es zwar regionale Unterschiede, aber mMn sind diese deutlich höher, als die "normalen" Ansprüche aus der gesetzlichen Rentenversicherung.


Dank der tollen Niedrigzinspolitik gilt das für neue Anwärter schon längst nicht mehr....

Pff den Pensionsvorteil hat man schon mit 100 Eur monatlich in einen ETF relativiert. Ist für mich kein Argument.
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Gast
Unregistered
 
#119
12.09.2020, 10:07
Wobei, was man von Kollegen so hört, die Pensionsansprüche mit der Zeit auch immer weiter gekürzt wurden...oder Leistungen bei der Beihilfe gestrichen. Und sämtliche Sonderleistungen sind inzwischen im Grundgehalt aufgegangen. Da verbleibt dann zusätzlich kein Urlaubs- oder Weihnachtsgeld, während ich in der Kanzlei, in der ich war, noch einen Jahresbonus in Höhe etwa eines niedrigen Monats R1-Soldes on top hatte.
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Der echte Norden
Unregistered
 
#120
12.09.2020, 10:11
(12.09.2020, 09:37)Gast schrieb:  
(12.09.2020, 09:26)Auch Bln schrieb:  
(12.09.2020, 09:01)Gast schrieb:  Mit Pensionsansprüchen mehr.


Dann musst Du aber Deinen Vergleich ehrlich machen und die Versorgungsleistungen der Kammer gegen die Pensionsansprüche gegenrechnen. Dabei gibt es zwar regionale Unterschiede, aber mMn sind diese deutlich höher, als die "normalen" Ansprüche aus der gesetzlichen Rentenversicherung.


Dank der tollen Niedrigzinspolitik gilt das für neue Anwärter schon längst nicht mehr....

Quatsch. Die Niedrigzinspolitik hat den Effekt sogar noch verstärkt! Während die Anwartschaften beim Versorgungswerk immer weiter an Wert verlieren, da diese gezwungen sind in zinslose Staatsanleihen zu investieren, sind die Pensionen davon völlig unabhängig und orientieren sich schlicht am letzten Sold. Wer ein vergleichbares Rentenniveau wie ein R1 Richter (oder wie statistisch realistischer ein R2 Richter) haben will, muss als Angestellter oder Selbstständiger Anwalt massiv Eigenvorsorge betreiben. 

Bei einem ehrlichen Gehaltsvergleich muss kaum ein Richter den Vergleich mit einem Anwalt scheuen. Das gilt natürlich nicht für den verschwindend geringen Anteil der GK-Anwälte, die allerdings im Schnitt auch nur 3 Jahre in der GK bleiben. Ich kenne kaum einen GK-Anwalt der ernsthaft bei seiner Kalkulation davon ausgeht langfristig in einer GK zu arbeiten. Spätestens nach der Familiengründung wird das für das Gros der Leute sehr unattraktiv. Wäre es anders, müsste ja die Altersstruktur in einer GK wie in der Justiz sein. Ist aber nicht so. Die Mehrheit der Fußsoldaten ist zwischen 28-38. 

Was natürlich stimmt ist, dass das Einstiegsgehalt für Richter viel zu niedrig ist und man erst nach etwa 6-10 Jahren in attraktive Gehaltsregionen von 4000-4500 EUR netto kommt. Deswegen lohnt es sich auch in der GK anzufangen und dann in die Justiz zu wechseln, da sich so beides kombinieren lässt.
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